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Lernfeld 1: Das Unternehmen präsentieren und die eigene Rolle mitgestalten

Lernfeld für Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement im 1. Ausbildungsjahr, nach dem Rahmenlehrplan der KMK.

Kapitel
29
Aufgaben
97
Ausbildungsjahr
1
Lernfeldstunden
80

Kapitel 1: Die Modellbetriebe: Velbrink Technischer Großhandel GmbH und Hollerbrook Handelskontor KG

Kapitel 1 von 29

Lesezeit etwa 10 Minuten

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In den Aufgaben zu deinem Beruf arbeitest du immer wieder in zwei Betrieben: in der Velbrink Technischer Großhandel GmbH in Kassel, einem Großhandel für Handwerk und Industrie, und in der Hollerbrook Handelskontor KG in Bremen, einem Import- und Exporthändler. Beide Betriebe sind erfunden. Ihre Stammdaten bleiben in allen Lernfeldern gleich. So können Aufgaben aufeinander aufbauen, etwa wenn Velbrink bei Hollerbrook einkauft oder ein Kunde, der in einer Aufgabe bestellt, in einer späteren nicht bezahlt.

Zwei Betriebe für alle Aufgaben

Velbrink Technischer Großhandel GmbHHollerbrook Handelskontor KG
FachrichtungGroßhandelAußenhandel
SitzKasselBremen
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Kommanditgesellschaft (KG)
Beschäftigte96, davon 6 Auszubildende48, davon 4 Auszubildende
Umsatz im Vorjahr41,6 Mio. € netto27,8 Mio. € netto
Kerngeschäfttechnischer Bedarf für rund 2.300 Geschäftskunden aus Handwerk, Industrie und öffentlicher HandImport von Arbeitsschutzartikeln aus Süd- und Südostasien und der Türkei, Export deutscher Werkzeuge in Länder außerhalb der EU

Die beiden Betriebe sind Geschäftspartner: Velbrink importiert Schutzhandschuhe, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe nicht selbst, sondern kauft sie im Inland bei Hollerbrook. Daraus entstehen Fälle, die beide Fachrichtungen verbinden.

Velbrink Technischer Großhandel GmbH

Velbrink beliefert Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, öffentliche Auftraggeber und Fachhändler mit Werkzeugen, Befestigungstechnik, Arbeitsschutz und weiterem technischem Bedarf. Der Betrieb verbindet Hersteller vor allem mit Betrieben, die die Waren verarbeiten oder im Betrieb verbrauchen (Produktionsverbindungshandel). Fachhändler, die die Waren weiterverkaufen, bringen 8 % des Umsatzes.

MerkmalAngabe
Firma und AnschriftVelbrink Technischer Großhandel GmbH, Lohwerkstraße 6, 34123 Kassel, im Gewerbegebiet am Stadtrand nahe der Autobahn
Gründung1987 als Werkzeughandel, seit 2004 in der Rechtsform der GmbH
Stammkapital und Gesellschafter250.000 €; Jana Velbrink 70 %, Thomas Reuschel 30 %
GeschäftsführungJana Velbrink (Vertrieb und Einkauf), Thomas Reuschel (Logistik und Finanzen)
ProkuraSabine Krohn, Leiterin Einkauf
Register und SteuerAmtsgericht Kassel, HRB 00000; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE000000000
KontaktTelefon 0561 000000-0, E-Mail info@velbrink.example, Web www.velbrink.example
BankverbindungHausbank, IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00
GeschäftsjahrKalenderjahr
Beschäftigte96: 90 in den Abteilungen, dazu 6 Auszubildende (4 Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement, Fachrichtung Großhandel, und 2 Fachkräfte für Lagerlogistik)
Umsatz im Vorjahr41,6 Mio. € netto; 82 % im Lagergeschäft, 18 % im Streckengeschäft
Qualität und ZieleQualitätsmanagement nach ISO 9001; Ziel: in jeder Warengruppe nachhaltige Alternativen anbieten und mit Stammkunden Mehrweg-Ladungsträger nutzen

Aufbau. Die Abteilungen sind den beiden Geschäftsführern zugeordnet (Organigramm als Tabelle):

LeitungAbteilungBeschäftigte
GeschäftsleitungJana Velbrink und Thomas Reuschel2
Jana Velbrink (Vertrieb und Einkauf)Einkauf, Leitung Sabine Krohn6
Jana VelbrinkVerkauf Innendienst14
Jana VelbrinkAußendienst (Reisende)9
Jana VelbrinkAbholmarkt5
Jana VelbrinkMarketing und E-Commerce4
Jana VelbrinkService und Werkstatt9
Thomas Reuschel (Logistik und Finanzen)Lager und Logistik, davon 7 Fahrer30
Thomas ReuschelRechnungswesen und Controlling6
Thomas ReuschelIT3
Thomas ReuschelPersonal2
Summe ohne Auszubildende90

Sortiment. Rund 26.000 Artikel in sechs Warengruppen:

WarengruppeAnteil am Umsatz
Werkzeuge28 %
Befestigungstechnik18 %
Arbeitsschutz und Berufsbekleidung16 %
Betriebs- und Lagereinrichtung14 %
Schweiß-, Kleb- und Schleiftechnik12 %
Chemisch-technische Produkte12 %

Kunden. Rund 2.300 aktive Geschäftskunden im Umkreis von etwa 150 km um Kassel (Nordhessen, Südniedersachsen, Ostwestfalen, Westthüringen). Anteile am Umsatz: Handwerk 48 %, Industrie 34 %, öffentliche Auftraggeber 10 %, Wiederverkäufer aus dem Fachhandel 8 %. Ein wichtiger Industriekunde ist die Imbertal Fördertechnik GmbH in Baunatal.

Lieferanten. Rund 340, überwiegend Hersteller in Deutschland und der EU, zum Beispiel die Kerzwald Werkzeugfabrik GmbH in Remscheid. Importierte Schutzausrüstung kauft Velbrink bei der Hollerbrook Handelskontor KG.

Vertrieb und Dienstleistungen.

  • Außendienst mit 9 Reisenden und 2 Handelsvertretern (5 % Provision), Innendienst per Telefon und E-Mail, Webshop für Geschäftskunden, elektronischer Datenaustausch (EDI) und Kataloge für 40 Großkunden, Abholmarkt mit Expressausgabe
  • C-Teile-Management: Velbrink stellt beim Kunden Regale mit geringwertigen Verbrauchsteilen wie Schrauben, Dübeln und Handschuhen auf und füllt sie nach dem Kanban-Prinzip auf (ein leerer Behälter löst die Nachlieferung aus)
  • Prüfservice für elektrische Betriebsmittel und Leitern, Werkzeugreparatur, Schulungen zu Arbeitsschutz und Anwendung
  • Baustellen- und Expresslieferung, Konfektion auf Maß (etwa Ketten und Schläuche), Mietgeräte

Lager, Transport und IT. Lagerfläche 11.000 m² mit Hochregallager (6.500 Palettenplätze), Fachbodenregalen für Kleinteile und Freilager; Lagerverwaltungssystem mit Scannern. Eigener Werkverkehr mit 7 Lkw bis 12 t; Pakete gehen über einen Paketdienst, Paletten über eine Spedition. Ein ERP-System verbindet Warenwirtschaft, Finanzbuchhaltung, Kundenverwaltung (CRM) und Lagerverwaltung; dazu kommen der Webshop und die EDI-Anbindung. Den Datenschutz betreut ein externer Datenschutzbeauftragter.

Konditionen im Verkauf.

KonditionRegel bei Velbrink
Zahlung30 Tage netto, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
Neukundenerste Lieferung gegen Vorkasse oder SEPA-Firmenlastschrift, danach Kreditlimit nach Bonitätsprüfung
Lieferungfrei Haus ab 300 € Warenwert netto, darunter 14,90 € Versandkostenanteil
Mindermengenzuschlag9,50 € bei weniger als 50 € Warenwert
RabatteWiederverkäuferrabatt 15 %; Mengenrabatt je Auftrag ab 1.000 € 3 %, ab 2.500 € 5 %
Bonus2 % ab 50.000 € Jahresumsatz
Eigentumsvorbehaltja, gegenüber Wiederverkäufern als verlängerter Eigentumsvorbehalt
Allgemeine Geschäftsbedingungeneigene Verkaufsbedingungen

Einkauf, Kalkulation und Finanzierung. Die Lieferanten gewähren meist 30 bis 60 Tage Zahlungsziel und 2 bis 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 bis 14 Tagen; ab einem Mindestbestellwert liefern sie frei Haus. Velbrink kalkuliert mit 32 % Handlungskostenzuschlag und 8 % Gewinnzuschlag. Für kurzfristigen Geldbedarf hat Velbrink einen Kontokorrentkredit mit einem Limit von 1,2 Mio. € zu 9,25 % Sollzins im Jahr.

Hollerbrook Handelskontor KG

Hollerbrook kauft und verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (Eigenhändler): im Import Arbeitsschutzartikel aus Asien und der Türkei, im Export Werkzeuge deutscher Hersteller.

MerkmalAngabe
Firma und AnschriftHollerbrook Handelskontor KG, Stückgutweg 14, 28197 Bremen, im Gewerbegebiet am Güterverkehrszentrum
Gründung1998
GesellschafterKomplementärin Birte Hollerbrook (Kapitalanteil 600.000 €), sie führt die Geschäfte; Kommanditisten Ingrid Hollerbrook (Einlage 300.000 €) und Jonas Ebeling (Einlage 400.000 €)
ProkuraCan Demir, Leiter Export
Register, Steuer, ZollAmtsgericht Bremen, HRA 00000; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE000000000; EORI-Nummer für die Zollabfertigung DE000000000000000
KontaktTelefon 0421 000000-0, E-Mail info@hollerbrook.example, Web www.hollerbrook.example
BankverbindungHausbank, IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00
GeschäftsjahrKalenderjahr
Beschäftigte48: 44 in den Abteilungen, dazu 4 Auszubildende (Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement, Fachrichtung Außenhandel)
Umsatz im Vorjahr27,8 Mio. € netto; 58 % Importgeschäft, 42 % Exportgeschäft

Aufbau. Alle Abteilungen unterstehen der Komplementärin:

AbteilungBeschäftigte
Geschäftsleitung (Birte Hollerbrook)1
Einkauf und Import8
Verkauf Export, Leitung Can Demir7
Verkauf Inland6
Zoll und Versand6
Lager10
Rechnungswesen und Finanzen4
IT und Verwaltung2
Summe ohne Auszubildende44

Waren und Märkte.

GeschäftWarenLänder
ImportSchutzhandschuhePakistan, Vietnam
ImportArbeits- und SchutzbekleidungTürkei, Vietnam, Bangladesch
ImportSicherheitsschuheIndien, Vietnam
ExportHand- und Messwerkzeuge deutscher Hersteller, unter anderem der Kerzwald Werkzeugfabrik GmbHSchweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, Vereinigte Arabische Emirate, Südafrika

Die Importware verkauft Hollerbrook an technische Großhändler und Fachhändler für Arbeitsschutz in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Polen, darunter Velbrink. Im Export sind die Abnehmer Importeure und Händler in den genannten Ländern.

Lager, Transport und Zoll. Lager mit 4.500 m² in Bremen, in dem Container entladen werden können. Seefracht läuft über Bremerhaven und Hamburg, aus der Türkei kommen Lkw-Sendungen. Die Transporte übernehmen Spediteure, einen eigenen Fuhrpark gibt es nicht. Zollanmeldungen erledigt ein beauftragter Zolldienstleister in indirekter Vertretung; Ausfuhranmeldungen gehen elektronisch. Die Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ist beantragt, aber noch nicht erteilt.

Lieferbedingungen im Regelfall (Incoterms 2020). Einkauf: FOB Verschiffungshafen (Karachi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Chittagong, Mundra), bei Lkw-Sendungen FCA Istanbul. Die Seefracht kommt im Container; die ICC empfiehlt dafür FCA, in der Praxis wird wie hier aber oft FOB vereinbart (Lernfeld 3). Verkauf ins Ausland: FCA Bremen, CPT, CIP oder DAP Bestimmungsort. Inland: frei Haus ab 500 € Warenwert netto.

Zahlungsbedingungen.

GeschäftZahlungsbedingung
Import, neue LieferantenDokumentenakkreditiv
Import, langjährige LieferantenDokumenteninkasso (Kasse gegen Dokumente) oder 30 % Anzahlung und Rest gegen Dokumente
Verkauf in die EU, in die Schweiz, nach Norwegen und in das Vereinigte Königreichoffene Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel, abgesichert durch eine Warenkreditversicherung
Verkauf in die USA und nach Kanadaoffene Rechnung nach Bonitätsprüfung
Verkauf in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach SüdafrikaAkkreditiv oder Vorauszahlung
Inland30 Tage netto, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen

Währungen und Sprache. Hollerbrook kauft in US-Dollar (Asien) und Euro (Türkei) und verkauft in Euro, Schweizer Franken, Norwegischen Kronen, Britischen Pfund, US-Dollar und Kanadischen Dollar. Mit dem Ausland korrespondiert Hollerbrook auf Englisch.

Kalkulation, Finanzierung und Nachhaltigkeit. Hollerbrook kalkuliert mit 18 % Handlungskostenzuschlag und 6 % Gewinnzuschlag und hat einen Kontokorrentkredit mit einem Limit von 800.000 € zu 9,5 % Sollzins im Jahr. Ein Lieferantenkodex legt Sozial- und Umweltstandards fest, die Lieferanten werden jährlich bewertet. Größere Abnehmer verlangen von Hollerbrook Nachweise über die Lieferkette.

Geschäftspartner der Modellbetriebe

PartnerRolle
Velbrink und HollerbrookHollerbrook liefert importierte Schutzausrüstung an Velbrink: 30 Tage netto, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, frei Haus ab 500 €
Kerzwald Werkzeugfabrik GmbH, RemscheidHersteller von Handwerkzeugen; beliefert Velbrink im Inland und Hollerbrook mit Exportware
Imbertal Fördertechnik GmbH, BaunatalIndustriekunde von Velbrink; stellt Förderanlagen her, hat einen Vertrag über C-Teile-Management und bestellt per EDI
Lieferanten und Kunden im Auslandnur mit Land und Ort, zum Beispiel ein Hersteller von Schutzhandschuhen in Sialkot (Pakistan) oder ein Importeur in Oslo
Spedition, Paketdienst, Zolldienstleister, Bank, Versicherungohne Namen; Preise und Gebühren nennt die jeweilige Aufgabe

So arbeitest du mit den Modellbetrieben

  • Jede Aufgabe ist für sich lösbar. Sie nennt die Angaben, die du brauchst, noch einmal. Du musst die Tabellen nicht auswendig kennen; sie helfen dir, eine Situation einzuordnen.
  • Die Aufgabe geht vor. Nennt eine Aufgabe andere Zahlen, etwa in einem Angebot, einer Rechnung oder mit einem Wechselkurs, rechnest du mit den Zahlen der Aufgabe.
  • Annahmen, keine Marktwerte. Umsätze, Zuschläge, Konditionen und Zinssätze der Betriebe sind ausgedacht. Gesetzliche Werte wie Steuersätze oder Fristen gelten so, wie sie im Gesetz stehen, nicht nach diesem Kapitel.
  • Alles ist erfunden. Namen, Anschriften und Zahlen gehören zu keinem echten Unternehmen. Die Kennungen sind absichtlich ungültig: Die IBAN hat die Prüfziffer 00, die Rufnummern haben den Anschluss 000000, Register- und Steuernummern bestehen aus Nullen, und Internet- und E-Mail-Adressen enden auf „.example“, eine Endung, die für Beispiele reserviert ist.
  • Deine Rolle. In den Aufgaben bist du Auszubildende oder Auszubildender im genannten Betrieb. Personen erscheinen mit ihrer Funktion, zum Beispiel „Frau Krohn, Leiterin Einkauf“.

Kapitel 2: Groß- und Außenhandel: Aufgaben, Betriebsformen und Marktstellung

Kapitel 2 von 29

Lesezeit etwa 5 Minuten

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Ein Dachdeckerbetrieb braucht für die nächste Baustelle Schrauben, Akku-Bohrer, Sicherheitsschuhe und Absturzsicherungen. Er bestellt nicht bei vier Herstellern, sondern bei einem Großhändler, der die Waren vieler Hersteller führt und alles in einer Lieferung bringt. Groß- und Außenhandel kaufen Waren und verkaufen sie weiter, ohne sie wesentlich zu verändern. Was sie dazwischen leisten, zeigt dieses Kapitel an den beiden Modellbetrieben.

Funktionen und Betriebsformen des Groß- und Außenhandels

Stellung im Markt. Der Großhandel steht in der Wertschöpfungskette zwischen den Herstellern und den gewerblichen Abnehmern. Er verkauft an

  • Wiederverkäufer wie Einzel- und Fachhändler, die die Ware weiterverkaufen,
  • weiterverarbeitende Betriebe aus Handwerk und Industrie, die die Ware einbauen, verarbeiten oder im Betrieb verbrauchen,
  • Großverbraucher wie Behörden, Krankenhäuser oder Kantinen.

An private Verbraucher verkauft er in der Regel nicht; das ist die Aufgabe des Einzelhandels. Der Außenhandel kauft oder verkauft über die Landesgrenze: Er bezieht Waren aus dem Ausland oder verkauft sie dorthin.

Handelsfunktionen. Zwischen Herstellung und Bedarf liegen Unterschiede in Ort, Zeit, Menge und Auswahl. Der Großhandel gleicht sie aus:

FunktionWas der Großhandel leistetBeispiel
Raumüberbrückungbringt Ware vom Ort der Herstellung an den Ort des BedarfsVelbrink liefert Werkzeuge von Herstellern aus ganz Deutschland mit eigenen Lkw an Baustellen in Nordhessen.
Zeitüberbrückunglagert Ware, bis sie gebraucht wirdVelbrink kauft Winterarbeitsjacken im Sommer ein und verkauft sie ab dem Herbst aus dem Lager.
Mengenausgleichkauft große Mengen und gibt sie in kleinen Mengen ab; im Aufkaufhandel sammelt er umgekehrt kleine Mengen zu großenVelbrink kauft Schrauben palettenweise und verkauft sie in Packungen zu 100 Stück.
Sortimentsbildungstellt Waren vieler Hersteller zu einem Sortiment zusammenEin Handwerksbetrieb bekommt Werkzeug, Dübel und Schutzbrillen verschiedener Hersteller in einer Lieferung.
Qualitätsfunktionprüft, sortiert, verpackt oder bearbeitet Ware, ohne sie wesentlich zu verändern (Veredelung)Velbrink prüft gelieferte Ware stichprobenweise und sortiert fehlerhafte Stücke aus.
Kreditfunktionlässt Kunden später zahlenVelbrink gewährt Stammkunden 30 Tage Zahlungsziel.
Markterschließung und Beratunginformiert und berät Abnehmer, wirbt für Waren und gibt Wünsche der Kunden an die Hersteller weiterDie Reisenden von Velbrink stellen Handwerksbetrieben neue Akku-Werkzeuge vor; Hollerbrook sucht für deutsche Werkzeughersteller Abnehmer in Kanada.

Wer den Großhandel umgeht, etwa ein Hersteller, der direkt an Handwerksbetriebe verkauft, spart dessen Spanne. Die Funktionen fallen aber nicht weg: Hersteller oder Abnehmer müssen dann selbst lagern, transportieren, beraten und Zahlungsziele gewähren.

Betriebsformen des Großhandels. Großhandelsbetriebe lassen sich nach mehreren Merkmalen einordnen. Nach jedem Merkmal gehört ein Betrieb zu einer Form, oft mit einer zweiten als Ergänzung.

MerkmalFormen
SortimentSortimentsgroßhandel: breites Sortiment aus vielen Warengruppen, aus dem die Abnehmer ihren Bedarf weitgehend bei einem Lieferanten decken. Spezialgroßhandel: eine Warengruppe oder wenige verwandte Warengruppen, diese aber tief, etwa nur Schweißtechnik.
Weg der WareLagergeschäft: Die Ware läuft über das eigene Lager. Streckengeschäft: Der Großhändler kauft beim Hersteller und verkauft an seinen Kunden, der Hersteller liefert aber direkt an den Kunden. Es gibt zwei Kaufverträge, aber nur einen Transport.
BedienungZustellgroßhandel: Der Großhändler liefert zum Kunden. Abholgroßhandel: Die Kunden holen die Ware selbst ab, oft in Selbstbedienung und gegen sofortige Zahlung (Cash and Carry).
Richtung des WarenstromsAbsatzgroßhandel: kauft bei Herstellern große Mengen und verteilt sie an viele Abnehmer. Aufkaufgroßhandel: sammelt bei vielen kleinen Anbietern, etwa landwirtschaftlichen Betrieben, und verkauft an wenige Verarbeiter.
AbnehmerProduktionsverbindungshandel: beliefert Handwerk und Industrie mit Material, Teilen und Betriebsbedarf. Konsumtionsverbindungshandel: beliefert den Einzelhandel mit Konsumgütern.

Velbrink ist danach ein Sortimentsgroßhandel für technischen Bedarf, ein Absatzgroßhandel und ein Produktionsverbindungshandel. Er arbeitet überwiegend im Lagergeschäft und als Zustellgroßhandel; das Streckengeschäft für Regalanlagen, Maschinen und Großgebinde und der Abholmarkt ergänzen das.

Formen des Außenhandels.

  • Import (Einfuhrhandel): Der Händler kauft im Ausland und verkauft im Inland. Hollerbrook kauft Schutzhandschuhe in Pakistan und verkauft sie an Velbrink.
  • Export (Ausfuhrhandel): Der Händler kauft im Inland und verkauft ins Ausland. Hollerbrook kauft Werkzeuge in Remscheid und verkauft sie an einen Händler in Zürich.
  • Transithandel: Ein inländischer Händler kauft Waren von einem ausländischen Lieferanten und verkauft sie an einen ausländischen Abnehmer, ohne dass die Waren im Inland in den freien Verkehr gelangen (§ 2 Abs. 17 AWG). Meist geht die Ware direkt vom Lieferland ins Abnehmerland. Würde Hollerbrook Sicherheitsschuhe in Vietnam kaufen und direkt an einen Händler in Kanada liefern lassen, wäre das Transithandel. Davon zu unterscheiden ist die Durchfuhr: Eine Ware wird nur durch Deutschland befördert (§ 2 Abs. 9 AWG).

Im Außenwirtschaftsrecht heißen nur Lieferungen aus Ländern außerhalb der EU (Drittländern) Einfuhr und Lieferungen dorthin Ausfuhr (§ 2 Abs. 3 und 11 AWG). Zwischen den EU-Staaten gibt es keine Zollgrenzen; umsatzsteuerlich spricht man dort von innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb.

Außenhändler wie Hollerbrook handeln als Eigenhändler: Sie kaufen und verkaufen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und tragen das Risiko, die Ware nicht oder nur billiger abzusetzen. Ein Vermittler wie ein Handelsvertreter vermittelt dagegen Geschäfte für andere oder schließt sie in deren Namen ab und erhält dafür eine Provision. Verkauft ein Hersteller selbst ins Ausland, spricht man von direktem, beim Weg über einen Außenhändler von indirektem Export. Die Kerzwald Werkzeugfabrik exportiert über Hollerbrook also indirekt.

Marktstellung heute. Hersteller verkaufen zunehmend direkt, etwa über eigene Onlineshops, und große Abnehmer kaufen selbst beim Hersteller ein. Der Großhandel behauptet sich dort, wo er mehr bietet als die Weitergabe der Ware: eine Bestellung, eine Lieferung und eine Rechnung für Waren vieler Hersteller, Verfügbarkeit ab Lager, Beratung und Dienstleistungen wie das C-Teile-Management von Velbrink. Ein Importeur wie Hollerbrook bringt Wissen mit, das ein einzelner Großhändler selten hat: geprüfte Lieferanten im Ausland, Zahlungsabwicklung mit Akkreditiv und Inkasso, Zoll und Transport, dazu den Umgang mit schwankenden Wechselkursen.

Kapitel 3: Arbeit organisieren, im Team lernen und den Betrieb präsentieren

Kapitel 3 von 29

Lesezeit etwa 8 Minuten

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In der Ausbildung laufen viele Aufgaben nebeneinander: die Arbeit in der Abteilung, die Berufsschule, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Projekte im Team. Dieses Kapitel zeigt, wie du deine Zeit planst, wirksam lernst, Probleme in Schritten löst, im Team zusammenarbeitest und deinen Ausbildungsbetrieb vorstellst. Die Beispiele spielen bei der Velbrink Technischer Großhandel GmbH.

Zeit, Aufgaben und Teamarbeit organisieren

Überblick verschaffen. Schreibe alle Aufgaben in eine Liste, jeweils mit Termin und geschätzter Dauer. Ziele formulierst du so, dass sich später prüfen lässt, ob du sie erreicht hast: spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert (SMART-Regel).

Prioritäten setzen.

  • Eisenhower-Prinzip: Teile jede Aufgabe nach Wichtigkeit und Dringlichkeit ein. Wichtig ist, was zu deinen Zielen und Pflichten beiträgt; dringend ist, was eine nahe Frist hat. Wichtig und dringend erledigst du sofort selbst, wichtig und nicht dringend planst du fest ein, dringend und nicht wichtig gibst du ab, und was weder wichtig noch dringend ist, lässt du weg. Als Auszubildende oder Auszubildender gibst du Aufgaben nicht eigenmächtig weiter, sondern klärst mit deiner Ausbilderin oder der zuständigen Kollegin, wer sie übernimmt.
  • ABC-Methode: A-Aufgaben sind sehr wichtig und nur von dir selbst zu erledigen, B-Aufgaben sind wichtig, lassen sich aber teilweise abgeben, C-Aufgaben sind Routine mit geringem Wert. Du beginnst mit den A-Aufgaben.
  • Pareto-Prinzip: Nach dieser Faustregel bringt oft ein kleiner Teil des Aufwands (etwa 20 %) einen großen Teil des Ergebnisses (etwa 80 %). Erledige deshalb zuerst die Teile einer Aufgabe, die am meisten bewirken, und feile nicht endlos an Nebensachen.

Tag und Woche planen mit der ALPEN-Methode.

  1. Aufgaben und Termine aufschreiben.
  2. Länge jeder Aufgabe schätzen.
  3. Pufferzeiten einplanen: Verplane nur etwa 60 % deiner Zeit fest und halte etwa 40 % für Unvorhergesehenes frei.
  4. Entscheidungen treffen: Prioritäten setzen, kürzen, abgeben.
  5. Nachkontrolle: Prüfe am Ende des Tages, was erledigt ist, und übertrage Offenes in den nächsten Plan.

Störungen begrenzen. Häufige Zeitfresser sind Unterbrechungen durch Anrufe und Nachfragen, ständig eintreffende E-Mails, unklare Aufträge, das Suchen nach Unterlagen und das Aufschieben unangenehmer Aufgaben. Dagegen hilft:

  • gleichartige Aufgaben bündeln, etwa E-Mails zu festen Zeiten bearbeiten,
  • mit Kolleginnen und Kollegen störungsfreie Zeiten absprechen,
  • Aufträge sofort klären: Was genau, bis wann, in welcher Form?
  • Unterlagen an festen Orten ablegen,
  • große Aufgaben in Teilschritte mit eigenen Terminen zerlegen,
  • schwierige Aufgaben in die Zeit legen, in der du dich am besten konzentrieren kannst.

Lerntechniken. Für die Berufsschule und die Abschlussprüfung lernst du wirksam, wenn du

  • einen Lernplan aufstellst, der den Stoff auf die Wochen bis zur Prüfung verteilt,
  • verteilt wiederholst, also mehrmals in wachsenden Abständen statt einmal kurz vor der Prüfung,
  • aktiv abrufst: Fragen beantworten, Aufgaben rechnen, Begriffe ohne Vorlage erklären, statt Texte nur zu lesen und zu markieren,
  • eine Lernkartei führst: Karten mit Frage und Antwort stehen in mehreren Fächern; was du weißt, rückt ein Fach weiter und kommt seltener dran, was du nicht weißt, kommt zurück ins erste Fach,
  • Zusammenhänge in einer Mindmap darstellst: das Thema in der Mitte, Hauptäste mit Oberbegriffen, Unteräste mit Einzelheiten,
  • Fachtexte in Schritten erschließt: überfliegen, Fragen an den Text stellen, gründlich lesen, das Wichtigste mit eigenen Worten zusammenfassen und wiederholen,
  • regelmäßig Pausen machst und Ablenkungen wie das Smartphone außer Reichweite legst.

Kreativitätstechniken. Sie helfen, wenn neue Ideen gefragt sind, etwa für eine Hausmesse oder einen besseren Ablauf im Abholmarkt.

  • Brainstorming: Die Gruppe sammelt in kurzer Zeit möglichst viele Ideen. Kritik ist während der Sammlung verboten, Menge geht vor Qualität, und Ideen anderer dürfen weitergedacht werden. Bewertet wird erst danach.
  • Methode 6-3-5 (Brainwriting): Sechs Personen schreiben je drei Ideen in fünf Minuten auf ein Blatt und geben es weiter; jede Person baut auf den Ideen auf, die schon darauf stehen. Nach sechs Runden liegen bis zu 108 Ideen vor: 6 Blätter mit je 6 Runden zu 3 Ideen.
  • Kopfstandmethode: Die Frage wird umgedreht, etwa „Wie vergraulen wir unsere Kunden im Abholmarkt?“. Aus den Antworten entstehen durch erneutes Umdrehen Verbesserungsideen.

Probleme in Schritten lösen. Der Problemlösungszyklus führt in festen Schritten von der Störung zur geprüften Lösung:

  1. Problem erkennen und analysieren: Was genau läuft falsch, seit wann, wie oft, mit welchen Folgen?
  2. Ziel festlegen, möglichst messbar.
  3. Lösungsmöglichkeiten suchen, etwa mit einer Kreativitätstechnik.
  4. Lösungen bewerten, zum Beispiel nach Kosten, Wirkung und Aufwand, und eine auswählen.
  5. Die Lösung umsetzen.
  6. Das Ergebnis kontrollieren. Wird das Ziel verfehlt, beginnt der Ablauf von vorn.

Im Team arbeiten. Teams arbeiten gut, wenn sie sich zu Beginn auf Teamregeln einigen und sie schriftlich festhalten: Wer übernimmt welche Aufgabe bis wann? Über welchen Weg informieren wir uns? Wie treffen wir Entscheidungen? Wie gehen wir mit verpassten Terminen und Streit um? Neue Teams durchlaufen oft typische Phasen: Sie lernen sich kennen, ringen um Rollen und Vorgehen, einigen sich auf Regeln und arbeiten dann eingespielt (nach dem Psychologen Bruce Tuckman: Forming, Storming, Norming, Performing). Spannungen am Anfang sind also normal.

Gemeinsame digitale Ablage. Damit alle schnell die richtige Datei finden, legt das Team fest:

  • eine einheitliche Ordnerstruktur, etwa nach Projekt, Thema und Jahr,
  • Dateinamen mit dem Datum vorn im Format JJJJ-MM-TT und einem sprechenden Titel, zum Beispiel 2026-10-16_Hausmesse_Standplan.xlsx, damit die Dateien in zeitlicher Reihenfolge stehen,
  • eine gültige Fassung an einem Ort statt Kopien in E-Mail-Anhängen,
  • Zugriffsrechte nur für die, die sie brauchen; personenbezogene Daten nur in Ordnern, die dafür freigegeben sind,
  • regelmäßiges Aufräumen und Archivieren abgeschlossener Vorgänge.
Beispiel

Die vier kaufmännischen Auszubildenden von Velbrink bereiten gemeinsam einen Stand für die Hausmesse vor. Sie vereinbaren: Jede Person verantwortet einen Teil (Einladungen, Standplan, Produktauswahl, Ablauf am Messetag), alle Dateien liegen im Ordner „Hausmesse“ im gemeinsamen Laufwerk, und dienstags um 14 Uhr stimmen sie sich 15 Minuten lang ab.

Den Ausbildungsbetrieb präsentieren

Ob du neuen Auszubildenden den Betrieb zeigst, in der Berufsschule über deinen Ausbildungsbetrieb berichtest oder Kunden ein neues Dienstleistungsangebot vorstellst: Eine gute Präsentation ist geplant, gegliedert und geübt.

Planen.

  • Ziel: Was sollen die Zuhörer danach wissen, können oder tun? Formuliere das Ziel aus ihrer Sicht, etwa: „Die neuen Auszubildenden kennen die Abteilungen von Velbrink und wissen, wo sie in den ersten Wochen eingesetzt werden.“
  • Zielgruppe: Was wissen die Zuhörer schon, was interessiert sie? Neue Auszubildende brauchen einfache Erklärungen und Orientierung, Kunden wollen wissen, welchen Nutzen sie haben.
  • Rahmen: verfügbare Zeit, Raum, Technik und Zahl der Teilnehmenden.
  • Inhalte: sammeln und streng auswählen. Was nicht zum Ziel beiträgt, lässt du weg.
  • Gliederung: Die Einleitung begrüßt, nennt Thema, Ziel und Ablauf und weckt Interesse. Der Hauptteil ordnet die Inhalte logisch, etwa vom Überblick zu den Einzelheiten. Der Schluss fasst zusammen, gibt einen Ausblick und lässt Zeit für Fragen.

Medien wählen und gestalten.

Mediumgeeignet fürworauf du achtest
Bildschirmpräsentationgrößere Gruppen, Bilder, Diagramme, Organigrammewenige Stichworte je Folie, große Schrift, starker Kontrast, einheitliches Layout, Diagramme statt Zahlenkolonnen
Flipchartkleine Gruppen, Ergebnisse gemeinsam entwickelngroß und lesbar schreiben, Blätter vorbereiten
Pinnwand mit KartenIdeen sammeln und ordneneine Aussage je Karte
HandoutInhalte zum Nachlesenkurz halten, Quellen angeben
AnschauungsstückeWaren zeigen und anfassen lassenvorher prüfen, ob sie gefahrlos herumgereicht werden können

Vortragen. Sprich frei und nutze Stichwortkarten statt eines ausformulierten Textes. Halte Blickkontakt mit allen, steh ruhig und sprich laut, deutlich und nicht zu schnell; Pausen helfen den Zuhörern. Übe den Vortrag vorher mit Uhr. Beantworte am Ende Fragen und bitte um Rückmeldung, damit die nächste Präsentation besser wird.

Urheberrecht: Was darfst du zeigen? Texte, Fotos, Grafiken, Karten, Musik und Videos anderer sind fast immer geschützt. Werke sind persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG); auch einfache Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als Lichtbilder geschützt (§ 72 UrhG). Dass ein Bild frei im Internet abrufbar ist, heißt nicht, dass du es verwenden darfst.

  • Nur der Urheber oder wer von ihm die Rechte hat, darf ein Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben (§§ 15 bis 22 UrhG). Schon wer ein fremdes Foto in seine Folien kopiert, vervielfältigt es (§ 16 UrhG).
  • Die Erlaubnis, Kopien zum privaten Gebrauch anzufertigen (§ 53 UrhG), hilft im Betrieb nicht, denn eine Präsentation für den Betrieb dient beruflichen Zwecken.
  • Erlaubt ist die Nutzung, wenn du ein Nutzungsrecht hast (§ 31 UrhG), zum Beispiel über die Lizenz einer Bilddatenbank oder die Freigabe eines Herstellers für seine Produktfotos, und dich an die Bedingungen hältst. Freie Lizenzen wie die Creative-Commons-Lizenzen erlauben die Nutzung meist unter Bedingungen, etwa Urheber und Lizenz zu nennen oder das Werk nicht kommerziell zu nutzen.
  • Ein Zitat aus einem veröffentlichten Werk ist ohne Erlaubnis zulässig, wenn du dich in deiner Präsentation mit dem fremden Werk auseinandersetzt oder deine Aussage damit belegst, nur so viel übernimmst, wie der Zweck erfordert, und die Quelle deutlich angibst (§§ 51, 63 UrhG).
  • Frei sind Werke, deren Schutz abgelaufen ist, in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).
  • Eigene Fotos sind am sichersten. Sind darauf Personen zu erkennen, etwa Kolleginnen und Kollegen, brauchst du ihre Einwilligung, bevor du das Bild zeigst oder weitergibst (§ 22 Kunsturhebergesetz). Weil Fotos von Personen personenbezogene Daten sind, gilt im Betrieb zusätzlich der Datenschutz.

Wer fremde Werke ohne Recht nutzt, muss mit einer Abmahnung rechnen; der Rechteinhaber kann Unterlassung und Schadensersatz verlangen, etwa in Höhe einer üblichen Lizenzgebühr (§ 97 UrhG).

Kapitel 4: Kommunikation im Betrieb und mit Geschäftspartnern

Kapitel 4 von 29

Lesezeit etwa 5 Minuten

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Im Großhandel wird viel gesprochen: am Telefon mit Kunden, im Abholmarkt, mit Lieferanten, im Lager und in der eigenen Abteilung. Missverständnisse kosten Zeit, Geld und Vertrauen. Dieses Kapitel zeigt, wie Kommunikation abläuft, wie du Gespräche führst, Rückmeldungen gibst und Konflikte löst.

Gespräche führen, Feedback geben, Konflikte lösen

Sender und Empfänger. Wer etwas mitteilen will, ist Sender: Er übersetzt seinen Gedanken in Worte, Zeichen oder Gesten und schickt die Nachricht über einen Kanal, etwa Telefon, E-Mail oder das direkte Gespräch. Der Empfänger nimmt die Nachricht auf und deutet sie mit seinem eigenen Wissen und seinen Erfahrungen. Störungen entstehen auf dem Kanal (Lärm im Lager, schlechte Verbindung) und bei der Deutung (Fachbegriffe, die der andere nicht kennt, andere Erwartungen). Ob die Nachricht richtig angekommen ist, zeigt erst die Rückmeldung des Empfängers.

Vier Seiten einer Nachricht. Nach dem Psychologen Friedemann Schulz von Thun hat jede Nachricht vier Seiten zugleich. Ein Kunde ruft im Verkauf Innendienst an und sagt: „Die Dübel aus der letzten Lieferung sind schon wieder nicht vollständig.“

SeiteFrageWas der Kunde damit mitteilen kann
SachinhaltWorüber informiere ich?In der letzten Lieferung fehlten Dübel.
SelbstkundgabeWas zeige ich von mir?Ich bin verärgert und stehe unter Zeitdruck.
BeziehungWas halte ich von dir, wie stehen wir zueinander?Ich halte euch inzwischen für unzuverlässig.
AppellWozu will ich dich bringen?Liefert die fehlenden Dübel sofort nach.

Der Empfänger hört gleichsam mit vier Ohren. Hört die Mitarbeiterin vor allem den Beziehungshinweis, fühlt sie sich angegriffen und rechtfertigt sich. Hört sie den Sachinhalt und den Appell, klärt sie, was fehlt, und sagt eine Nachlieferung zu. Viele Missverständnisse entstehen, weil eine Nachricht auf einer anderen Seite ankommt, als sie gemeint war.

Inhalt und Beziehung. Nach dem Kommunikationsforscher Paul Watzlawick hat jede Mitteilung einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt. Ist die Beziehung gestört, gelingt auch die sachliche Verständigung schlecht. Deshalb lohnt es sich, Ärger zuerst anzuerkennen und dann die Sache zu klären.

Mehr als Worte. Neben dem, was du sagst (verbal), wirkt, wie du es sagst (paraverbal: Lautstärke, Tempo, Betonung, Tonfall), und was dein Körper zeigt (nonverbal: Mimik, Gestik, Haltung, Blickkontakt, Abstand). Passen Worte und Körpersprache nicht zusammen, etwa ein „Gern geschehen“ mit verschränkten Armen und abgewandtem Blick, wirkt die Aussage unglaubwürdig. Am Telefon fehlt die Körpersprache; umso mehr zählen Stimme und Wortwahl.

Gute Gespräche führen.

  • Aktiv zuhören: ausreden lassen, Aufmerksamkeit zeigen (Blickkontakt, Nicken, kurze Bestätigungen), nachfragen und das Gehörte mit eigenen Worten zusammenfassen, etwa: „Sie brauchen also bis Donnerstag 50 Paar Handschuhe in Größe 10?“
  • Fragen gezielt einsetzen: Offene Fragen (Wer? Was? Wie? Warum?) bringen Informationen, geschlossene Fragen (Antwort ja oder nein) bringen Entscheidungen.
  • Ich-Botschaften statt Du-Botschaften: „Ich brauche die Lieferscheine bis 10 Uhr, sonst kann ich die Rechnungen nicht schreiben“ statt „Du bist immer zu spät“.
  • Wertschätzung zeigen: den anderen ernst nehmen, freundlich bleiben, auch wenn er verärgert ist, Leistung anerkennen und sich bedanken. Wertschätzung heißt nicht, alles zu loben, sondern die Person zu respektieren.

Feedback geben und annehmen. Feedback ist eine Rückmeldung darüber, wie Verhalten oder Arbeit auf andere wirkt. Damit es hilft, gelten Regeln:

Feedback gebenFeedback annehmen
zeitnah, Kritik unter vier Augenzuhören und ausreden lassen
konkretes Verhalten beschreiben, nicht die Person bewertennicht rechtfertigen oder verteidigen
Ich-Botschaften verwendenbei Unklarem nachfragen
auch Gelungenes nennensich bedanken
nur Veränderbares ansprechen und einen Vorschlag machenselbst entscheiden, was man annimmt

Konflikte erkennen. Ein Konflikt entsteht, wenn Ziele, Interessen, Meinungen oder Gefühle von Personen aufeinanderstoßen und mindestens eine Seite das als Belastung erlebt. Typische Arten:

  • Sachkonflikt: unterschiedliche Meinungen über den richtigen Weg, etwa welcher Lieferant den Auftrag bekommt.
  • Ziel- oder Interessenkonflikt: unterschiedliche Ziele, etwa der Verkauf will schnell liefern, das Lager will planbare Touren.
  • Verteilungskonflikt: Streit um knappe Mittel wie Urlaubstage, Budget oder Lagerfläche.
  • Beziehungskonflikt: Abneigung, Kränkung oder fehlender Respekt zwischen Personen.
  • Rollenkonflikt: widersprüchliche Erwartungen an eine Person, etwa wenn zwei Vorgesetzte gleichzeitig etwas verlangen.

Oft vermischen sich Sache und Beziehung. Ungeklärte Konflikte verschärfen sich mit der Zeit: Aus Meinungsverschiedenheiten werden Vorwürfe, später bilden sich Lager. Deshalb lohnt es sich, früh zu reagieren.

Konflikte lösen. Ein Klärungsgespräch folgt festen Schritten:

  1. Einen ruhigen Ort und Zeitpunkt wählen, nicht vor Kunden und nicht mitten im Streit.
  2. Jede Seite schildert ihre Sicht in Ich-Botschaften, die andere hört aktiv zu.
  3. Hinter den Positionen die Interessen herausarbeiten: Was braucht jede Seite wirklich?
  4. Gemeinsam Lösungen sammeln und bewerten.
  5. Eine Vereinbarung treffen und festhalten: Wer macht was ab wann?
  6. Nach einiger Zeit prüfen, ob die Vereinbarung wirkt.

Hilfreich sind die Grundsätze des Harvard-Konzepts: Menschen und Probleme getrennt behandeln, über Interessen statt über Positionen verhandeln, mehrere Lösungen zum beiderseitigen Vorteil entwickeln und nach sachlichen Kriterien entscheiden. Die gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg gibt für schwierige Sätze ein Muster vor: Beobachtung beschreiben, Gefühl nennen, Bedürfnis ausdrücken, Bitte formulieren.

Ein Konflikt kann enden, indem eine Seite sich durchsetzt, eine Seite nachgibt, beide ausweichen, beide teilweise nachgeben (Kompromiss) oder beide eine Lösung finden, die ihre Interessen wahrt (Konsens). Dauerhaft tragen vor allem Kompromiss und Konsens.

Beispiel

Ein Lieferant hat dreimal hintereinander zu spät geliefert. Statt „Auf Sie ist kein Verlass“ sagt Frau Krohn, Leiterin Einkauf bei Velbrink: „Die letzten drei Lieferungen kamen jeweils zwei Tage nach dem vereinbarten Termin. Dadurch mussten wir Kunden vertrösten. Ich möchte mit Ihnen klären, woran es liegt und wie wir die Termine künftig einhalten.“ Der Lieferant kann jetzt sachlich antworten, statt sich zu verteidigen.

Kapitel 5: Deine Ausbildung im dualen System

Kapitel 5 von 29

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Deine Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement dauert drei Jahre (§ 2 GuAMKflAusbV). Du lernst an zwei Orten, die sich abstimmen: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Dieses Kapitel zeigt, wer an deiner Ausbildung beteiligt ist, was im Vertrag steht und welche Rechte und Pflichten du und dein Betrieb habt.

Lernorte, Beteiligte und Ausbildungsvertrag

Das Berufsbildungsgesetz nennt den Betrieb und die berufsbildende Schule als Lernorte und verlangt, dass sie zusammenwirken (§ 2 Abs. 1 und 2 BBiG). Der Betrieb bildet nach der Ausbildungsordnung mit ihrem Ausbildungsrahmenplan aus, die Berufsschule unterrichtet nach dem Rahmenlehrplan in Lernfeldern. Teile der Ausbildung dürfen im Ausland stattfinden, wenn das dem Ausbildungsziel dient; sie sollen in der Regel zusammen höchstens ein Viertel der Ausbildungsdauer ausmachen (§ 2 Abs. 3 BBiG). Für Auszubildende im Außenhandel kann das ein Abschnitt bei einem Geschäftspartner im Ausland sein.

Beteiligt sind:

  • der Ausbildende: der Betrieb, der mit dir den Vertrag schließt (§ 10 Abs. 1 BBiG),
  • der Ausbilder oder die Ausbilderin: die Person, die der Betrieb mit deiner Ausbildung beauftragt und die dafür persönlich und fachlich geeignet sein muss (§ 14 Abs. 1 Nr. 2, § 28 BBiG),
  • du als Auszubildende oder Auszubildender, bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vertreter,
  • die Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle: Sie trägt den Vertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, berät und überwacht die Ausbildung mit ihren Ausbildungsberatern und nimmt die Prüfungen ab (§§ 34, 35, 39, 71, 76 BBiG).

Den wesentlichen Inhalt des Vertrags muss der Betrieb unverzüglich nach dem Abschluss, spätestens vor Beginn der Ausbildung, in Textform festhalten (§ 11 Abs. 1 BBiG). Eine E-Mail mit PDF genügt also, wenn du sie speichern und ausdrucken kannst. Mindestens hinein gehören unter anderem Beruf und Gliederung der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und die Form des Ausbildungsnachweises. Du bestätigst den Empfang (§ 13 Satz 2 Nr. 8 BBiG).

Beispiel

Velbrink schließt am 15. Mai 2026 mit dir den Vertrag für eine Ausbildung ab dem 1. August 2026 in der Fachrichtung Großhandel. Die Personalabteilung schickt dir die Vertragsabfassung am 18. Mai als PDF per E-Mail; du bestätigst den Empfang mit einer Antwortmail. Die zuständige IHK trägt den Vertrag in ihr Verzeichnis ein. Als Ausbildungsstätte steht Kassel im Vertrag, dazu eine zweiwöchige Station im Abholmarkt.

Rechte und Pflichten, Probezeit und Kündigung

Der Betrieb muss dir alles vermitteln, was du für das Ausbildungsziel brauchst, und die Ausbildung planmäßig gliedern. Er stellt dir die nötigen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung, hält dich zum Besuch der Berufsschule an und überträgt dir nur Aufgaben, die dem Ausbildungszweck dienen (§ 14 Abs. 1 und 3 BBiG). Für die Berufsschule und für Prüfungen stellt er dich frei (§ 15 BBiG). Er zahlt eine angemessene Vergütung, die mindestens jährlich steigt (§ 17 Abs. 1 BBiG), und stellt dir am Ende ein Zeugnis aus, auf Wunsch mit Angaben zu Verhalten und Leistung (§ 16 BBiG).

Du bemühst dich, das Ausbildungsziel zu erreichen. Du erledigst übertragene Aufgaben sorgfältig, nimmst an der Berufsschule teil, folgst den Weisungen im Rahmen der Ausbildung, behandelst Einrichtungen pfleglich und wahrst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 13 BBiG). Außerdem führst du einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis, das frühere Berichtsheft. Der Betrieb sieht ihn regelmäßig durch und lässt dich ihn während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz schreiben (§ 14 Abs. 2 BBiG). Ohne den Nachweis wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Die Ausbildung beginnt mit der Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach kann der Betrieb nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen. Du kannst zusätzlich mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst. Jede Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen; nach der Probezeit gehören die Gründe hinein (§ 22 BBiG). Einen wichtigen Grund muss der Kündigende innerhalb von zwei Wochen nutzen, nachdem er von den Tatsachen erfahren hat (§ 22 Abs. 4 BBiG).

Die Ausbildung endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder schon mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn du vorher bestehst. Fällst du durch, verlängert sie sich auf dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 BBiG).

Beispiel

Deine Probezeit bei Velbrink beträgt vier Monate und endet am 30. November 2026. Willst du danach in eine Ausbildung als Fachinformatiker wechseln, kündigst du mit eigenhändig unterschriebenem Brief und nennst den Berufswechsel als Grund. Geht der Brief am 1. Februar 2027 bei Velbrink ein, endet die Ausbildung am 1. März 2027.

Kapitel 6: Mitbestimmung im Betrieb: Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung

Kapitel 6 von 29

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Arbeitgeber und Beschäftigte haben nicht in allen Fragen dieselben Interessen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt den Beschäftigten deshalb eine gewählte Vertretung im Betrieb, die mitredet, wenn es um Arbeitszeit, Einstellungen, Kündigungen oder die Ordnung im Betrieb geht.

Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG). Wählen dürfen alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, gewählt werden kann, wer 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit sechs Monaten angehört (§§ 7, 8 BetrVG). Auszubildende zählen als Arbeitnehmer, die Mitglieder der Geschäftsführung einer GmbH nicht (§ 5 Abs. 1 und 2 BetrVG). Wie groß der Betriebsrat ist, hängt von der Zahl der Arbeitnehmer ab (§ 9 BetrVG). Er wird für vier Jahre gewählt (§ 21 BetrVG); die regelmäßigen Wahlen finden in allen Betrieben zur selben Zeit im Frühjahr statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG).

Gibt es in einem Betrieb in der Regel mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren oder in der Berufsausbildung, wählen sie eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV, § 60 Abs. 1 BetrVG). Wählbar sind Beschäftigte unter 25 Jahren und alle Auszubildenden, nicht aber Mitglieder des Betriebsrats (§ 61 Abs. 2 BetrVG). Die JAV wird für zwei Jahre gewählt (§ 64 BetrVG). Sie handelt nicht allein gegenüber dem Arbeitgeber, sondern über den Betriebsrat: Sie beantragt dort Maßnahmen, etwa zur Ausbildung oder zur Übernahme nach der Prüfung, achtet darauf, dass Schutzvorschriften für junge Beschäftigte eingehalten werden, und nimmt Anregungen der Auszubildenden auf (§ 70 Abs. 1 BetrVG).

Beispiel

Velbrink hat 96 Beschäftigte. Ohne die beiden Geschäftsführer sind das 94 Arbeitnehmer, alle über 16 Jahre alt. Bei 51 bis 100 Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus fünf Mitgliedern. Die sechs Auszubildenden (vier im Groß- und Außenhandelsmanagement, zwei Fachkräfte für Lagerlogistik) wählen eine Person als Jugend- und Auszubildendenvertretung. Kandidieren kann zum Beispiel eine Auszubildende im dritten Jahr oder ein 23-jähriger Kommissionierer, der nicht im Betriebsrat sitzt. Wünschen sich die Auszubildenden einen festen Lerntag im Monat, trägt die JAV das dem Betriebsrat vor; der Betriebsrat verhandelt dann mit der Geschäftsführung.

Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarung

Wie stark der Betriebsrat mitreden darf, hängt von der Angelegenheit ab. Man unterscheidet drei Stufen:

StufeWas der Arbeitgeber tun mussBeispiele
Informationrechtzeitig unterrichtengeplante Einstellung eines leitenden Angestellten (§ 105 BetrVG)
Mitwirkunganhören oder beraten; er entscheidet danach selbstKündigung: Anhörung vorher, sonst ist sie unwirksam (§ 102 Abs. 1 BetrVG); geplante Umbauten und neue Arbeitsabläufe: unterrichten und beraten (§ 90 BetrVG)
Mitbestimmungohne Zustimmung nicht handelnArbeitszeit und Pausen, Urlaubsplan, technische Überwachung (§ 87 Abs. 1 BetrVG)

In den sozialen Angelegenheiten des § 87 BetrVG gilt die volle Mitbestimmung. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet die Einigungsstelle, eine Schlichtungsstelle mit gleich vielen Beisitzern beider Seiten und einem unparteiischen Vorsitz (§§ 76, 87 Abs. 2 BetrVG). Bei Einstellungen und Versetzungen in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Dieser darf sie nur aus Gründen verweigern, die das Gesetz nennt, etwa bei einem Verstoß gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag; er muss das innerhalb einer Woche schriftlich mit Gründen tun, sonst gilt die Zustimmung als erteilt (§ 99 BetrVG).

Was Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam regeln, halten sie in einer Betriebsvereinbarung fest. Sie wird schriftlich niedergelegt und von beiden unterzeichnet oder elektronisch signiert und im Betrieb ausgelegt (§ 77 Abs. 2 BetrVG). Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs (§ 77 Abs. 4 BetrVG). Löhne und Arbeitsbedingungen, die üblicherweise ein Tarifvertrag regelt, darf sie nur regeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich zulässt (§ 77 Abs. 3 BetrVG).

Beispiel

Velbrink will im Lager neue Handscanner einsetzen, die für jede Person die Zahl der Picks je Stunde speichern. Weil das Gerät Leistung überwachen kann, muss der Betriebsrat zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Beide schließen eine Betriebsvereinbarung: Ausgewertet wird nur je Schicht, nicht je Person, die Daten werden nach drei Monaten gelöscht, und Leistungsdaten dürfen nicht für Abmahnungen genutzt werden.

Kapitel 7: Rechtsformen im Vergleich: Einzelunternehmen, KG und GmbH

Kapitel 7 von 29

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Velbrink ist eine GmbH, Hollerbrook eine KG. Die Rechtsform entscheidet, wer für Schulden einsteht, wer den Betrieb führt und wie der Gewinn verteilt wird. Für Lieferanten und Kunden ist sie deshalb ein Signal: Wer mit einer GmbH Geschäfte macht, weiß, dass hinter ihr kein Privatvermögen haftet.

Einzelunternehmen, KG und GmbH im Vergleich

MerkmalEinzelunternehmen (e. K.)Kommanditgesellschaft (KG)GmbH
Gründungeine Person, formfrei; Eintragung ins Handelsregister, Firma mit „e. K.“ (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB)mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist, Gesellschaftsvertrag, Eintragungnotarieller Vertrag (§ 2 GmbHG), mindestens 25.000 € Stammkapital, vor der Anmeldung auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt, insgesamt mindestens 12.500 € (Sacheinlagen werden angerechnet; §§ 5, 7 GmbHG); sie entsteht erst mit der Eintragung (§ 11 GmbHG)
Haftungunbeschränkt, auch mit dem PrivatvermögenKomplementär unbeschränkt persönlich (§§ 126, 161 HGB); Kommanditist nur bis zur Haftsumme, nicht mehr, soweit er seine Einlage geleistet hat (§ 171 Abs. 1 HGB)nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG); die Gesellschafter riskieren nur ihre Einlage
Führung und VertretungInhaber alleinKomplementär; Kommanditisten führen nicht und vertreten nicht, müssen aber außergewöhnlichen Geschäften zustimmen und dürfen den Jahresabschluss prüfen (§§ 116, 164, 166, 170 HGB)Geschäftsführer, von den Gesellschaftern bestellt; mehrere vertreten im Zweifel nur gemeinsam (§§ 35, 46 GmbHG)
Gewinnsteht dem Inhaber allein zunach dem Gesellschaftsvertrag, sonst nach den vereinbarten Beteiligungen (§ 120 HGB, § 709 Abs. 3 BGB)nach Beschluss der Gesellschafterversammlung, im Verhältnis der Geschäftsanteile (§ 29 Abs. 3, § 46 Nr. 1 GmbHG)

Die GmbH ist eine juristische Person: Sie hat eigene Rechte und Pflichten, schließt selbst Verträge und kann klagen und verklagt werden (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Bei der KG haftet mindestens eine Person mit ihrem ganzen Vermögen. Dafür hat sie die Führung in der Hand. Kommanditisten bringen Kapital ein, ohne den Betrieb zu leiten.

Beispiel

Ein Lieferant fordert von Hollerbrook 80.000 €, die Gesellschaft kann nicht zahlen. Er kann sich an Birte Hollerbrook als Komplementärin wenden; sie haftet mit ihrem Privatvermögen. Jonas Ebeling hat seine Einlage von 400.000 € voll eingezahlt und haftet deshalb nicht mehr persönlich. Bei Velbrink dagegen haftet nur die GmbH; Jana Velbrink und Thomas Reuschel müssen nicht privat zahlen; sie riskieren nur das Geld, das sie in die GmbH eingebracht haben.

Gewinnverteilung und weitere Rechtsformen

Bei der KG regelt meist der Gesellschaftsvertrag, wie der Gewinn verteilt wird. Fehlt eine Regel, gilt seit dem 1. Januar 2024: Der Gewinn wird nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen verteilt, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Beiträge, sonst zu gleichen Teilen (§ 120 Abs. 1 HGB mit § 709 Abs. 3 BGB). Die früher gesetzliche Verzinsung der Kapitalanteile mit 4 % vorweg gibt es nicht mehr; ältere Unterlagen nennen sie noch. Weil die Komplementärin den Betrieb führt und unbeschränkt haftet, sieht der Vertrag oft einen Betrag vorab für sie vor.

Bei der GmbH beschließen die Gesellschafter, welcher Teil des Jahresüberschusses ausgeschüttet wird. Ohne andere Regel im Gesellschaftsvertrag wird er im Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt (§ 29 Abs. 3 GmbHG).

Beispiel

Der Gesellschaftsvertrag von Hollerbrook bestimmt: Birte Hollerbrook erhält für Geschäftsführung und Haftung vorab 78.000 €, der Rest wird im Verhältnis der Kapitalanteile 600.000 : 300.000 : 400.000, also 6 : 3 : 4, verteilt. Bei einem Gewinn von 351.000 € bleiben 273.000 €, ein Dreizehntel sind 21.000 €. Birte Hollerbrook erhält 78.000 + 126.000 = 204.000 €, Ingrid Hollerbrook 63.000 €, Jonas Ebeling 84.000 €. Beschließen die Gesellschafter von Velbrink, 200.000 € auszuschütten, erhält Jana Velbrink 70 %, also 140.000 €, und Thomas Reuschel 60.000 €.

Weitere Rechtsformen im Überblick:

  • OHG: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich, alle führen die Geschäfte und jeder vertritt allein, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt (§§ 116, 124, 126 HGB).
  • GmbH & Co. KG: Komplementärin ist eine GmbH. So haftet keine natürliche Person unbeschränkt; die Firma muss die Haftungsbeschränkung zeigen (§ 19 Abs. 2 HGB).
  • UG (haftungsbeschränkt): eine GmbH mit weniger als 25.000 € Stammkapital, das voll in Geld eingezahlt sein muss; ein Viertel des Jahresüberschusses geht in eine Rücklage (§ 5a GmbHG).
  • AG: Grundkapital mindestens 50.000 € (§ 7 AktG), geleitet vom Vorstand (§ 76 AktG), überwacht vom Aufsichtsrat; die Aktionäre entscheiden in der Hauptversammlung.

Kapitel 8: Arbeitszeit, Pausen und Urlaub: Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz und Mutterschutz

Kapitel 8 von 29

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Wie lange du arbeiten darfst, wann du Pause machst und wie viel Urlaub dir zusteht, regeln Schutzgesetze. Welches Gesetz gilt, hängt vom Alter und von der Lebenslage ab: Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), für Erwachsene das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), für Schwangere und junge Mütter zusätzlich das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Der Arbeitsvertrag darf mehr Schutz geben, aber nicht weniger. Tarifverträge dürfen nur in einzelnen, im Gesetz genannten Punkten abweichen, etwa bei der Verteilung der Arbeitszeit (§ 7 ArbZG, § 21a JArbSchG); der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen bleibt unberührt (§ 13 BUrlG).

Jugendliche Auszubildende

RegelJugendliche unter 18 Jahren
Arbeitszeithöchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (§ 8 Abs. 1)
Pausen30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden; nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause (§ 11)
Freizeitmindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 13)
NachtruheBeschäftigung nur von 6 bis 20 Uhr, Ausnahmen für einzelne Branchen (§ 14)
Wochenur an fünf Tagen (§ 15)
Urlaubmindestens 30, 27 oder 25 Werktage, je nachdem, ob du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16, 17 oder 18 Jahre alt bist (§ 19)
GesundheitBeschäftigung nur mit ärztlicher Erstuntersuchung, nach einem Jahr Nachuntersuchung (§§ 32, 33)

Die Berufsschule zählt zur Arbeitszeit. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darfst du nicht beschäftigt werden. Einmal in der Woche ist ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten ganz frei; er zählt mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. Andere Berufsschultage zählen mit der Unterrichtszeit einschließlich Pausen und Weg zum Betrieb (§ 9 JArbSchG). Seit 2020 gelten die Freistellung und die Anrechnung nach § 15 BBiG ähnlich auch für erwachsene Auszubildende.

Beispiel

Eine 17-jährige Auszubildende bei Velbrink hat eine 40-Stunden-Woche an fünf Tagen. Am Dienstag hat sie sieben Stunden Berufsschule mit je 45 Minuten: Sie darf an diesem Tag nicht mehr in den Betrieb, der Tag zählt mit 8 Stunden. In der Inventurwoche soll sie am Freitag von 7 bis 15 Uhr im Lager zählen. Bei 8 Stunden Anwesenheit mit 60 Minuten Pause sind das 7 Stunden Arbeitszeit, das ist erlaubt. Am Samstag darf sie nicht kommen, weil sie in dieser Woche schon an fünf Tagen beschäftigt ist.

Erwachsene und werdende Mütter

Für Erwachsene beträgt die werktägliche Arbeitszeit höchstens 8 Stunden. Sie darf auf 10 Stunden steigen, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag. Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten; länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG). Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens 11 Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG); wer an fünf Tagen arbeitet, hat damit Anspruch auf 20 Arbeitstage.

Eine schwangere Mitarbeiterin darf in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur beschäftigt werden, wenn sie das ausdrücklich will; nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten und auf Antrag bei Behinderung des Kindes zwölf Wochen (§ 3 MuSchG). Sie darf nicht mehr als 8,5 Stunden täglich arbeiten und grundsätzlich nicht zwischen 20 und 6 Uhr (§§ 4, 5 MuSchG). Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf ihr nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber davon weiß oder es innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung erfährt (§ 17 MuSchG).

Beispiel

Ein Reisender von Velbrink fährt am Montag von 7 bis 18 Uhr zu Kunden und macht 45 Minuten Pause; das sind 10,25 Stunden Arbeitszeit, mehr als die zulässigen 10 Stunden. Er muss früher Schluss machen. Eine Mitarbeiterin im Verkauf Innendienst teilt mit, dass sie schwanger ist. Velbrink passt ihren Arbeitsplatz nach einer Gefährdungsbeurteilung an und plant die Schutzfristen in der Urlaubsplanung ein.

Kapitel 9: Der Arbeitsvertrag: vom Abschluss bis zum Zeugnis

Kapitel 9 von 29

Lesezeit etwa 3 Minuten

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Nach der Ausbildung schließt du einen Arbeitsvertrag. Er verpflichtet dich zur Arbeit und den Arbeitgeber zur Zahlung des Entgelts. Viele Regeln dazu stehen nicht im Vertrag, sondern in Gesetzen und Tarifverträgen. Dieses Kapitel führt durch die wichtigsten Stationen eines Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsvertrag, Nachweis und Befristung

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber schriftlich festhalten, unterschreiben und dir aushändigen (§ 2 Abs. 1 NachwG). Seit 2025 genügt dafür auch ein elektronisches Dokument in Textform, wenn du es öffnen, speichern und ausdrucken kannst und den Empfang bestätigst; auf Wunsch bekommst du es unterschrieben auf Papier. In den Nachweis gehören unter anderem die Vertragsparteien, Beginn und bei Befristung das Ende, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Zusammensetzung und Höhe des Entgelts, Arbeitszeit, Urlaub und das Verfahren bei einer Kündigung.

Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung. Er ist mit einem sachlichen Grund zulässig, etwa als Vertretung oder im Anschluss an die Ausbildung (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Ohne Sachgrund darf ein Vertrag bis zu zwei Jahre befristet und in dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden, wenn mit diesem Arbeitgeber vorher noch kein Arbeitsverhältnis bestand (§ 14 Abs. 2 TzBfG); eine vorangegangene Ausbildung zählt dabei nicht als Arbeitsverhältnis. Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG).

Endet das Arbeitsverhältnis, hast du Anspruch auf ein Zeugnis: ein einfaches mit Art und Dauer der Tätigkeit oder auf Wunsch ein qualifiziertes, das auch Leistung und Verhalten bewertet. Es muss klar formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten; elektronisch nur mit deiner Einwilligung (§ 109 GewO).

Beispiel

Nach der Abschlussprüfung bietet Velbrink einer Auszubildenden einen Vertrag als Kauffrau im Verkauf Innendienst an, befristet auf ein Jahr im Anschluss an die Ausbildung. Die Personalabteilung schickt den Nachweis als PDF und bittet um eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Befristung selbst unterschreiben beide auf Papier vor dem ersten Arbeitstag.

Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz

Die ordentliche Kündigung muss eine Frist einhalten: für beide Seiten mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit, etwa auf einen Monat nach zwei Jahren und zwei Monate nach fünf Jahren, jeweils zum Monatsende (§ 622 BGB). Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund und muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Kündigende davon erfahren hat (§ 626 BGB). Jede Kündigung ist nur schriftlich mit Unterschrift wirksam; E-Mail und Kurznachricht reichen nicht (§ 623 BGB). Besteht ein Betriebsrat, muss er vorher angehört werden (§ 102 BetrVG).

In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt nach sechs Monaten Beschäftigung das Kündigungsschutzgesetz (§§ 1, 23 KSchG). Dann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist: aus Gründen in der Person (etwa lange Krankheit mit schlechter Prognose), im Verhalten (etwa wiederholte Unpünktlichkeit) oder aus dringenden betrieblichen Gründen (etwa Wegfall des Arbeitsplatzes, mit Sozialauswahl). Vor einer Kündigung wegen Verhaltens muss in der Regel eine Abmahnung stehen: Sie beschreibt das Fehlverhalten genau und kündigt für den Wiederholungsfall die Kündigung an.

Wer sich wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam (§§ 4, 7 KSchG). Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung (§ 54 ArbGG). In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG).

Beispiel

Ein Lagermitarbeiter ist seit sechs Jahren bei Velbrink. Weil Velbrink das Kleinteilelager automatisiert und drei Arbeitsplätze im Lager ersatzlos wegfallen, erhält er am Freitag, 20.11.2026, eine ordentliche Kündigung. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende; das Arbeitsverhältnis endet am 31.01.2027. Hält er die Kündigung für unwirksam, weil die Sozialauswahl fehlerhaft ist, muss seine Klage bis Freitag, 11.12.2026, beim Arbeitsgericht eingehen.

Kapitel 10: Tarifverträge im Groß- und Außenhandel

Kapitel 10 von 29

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Löhne, Arbeitszeit und Urlaub handeln in Deutschland meist nicht der Staat und auch nicht jeder Beschäftigte allein aus, sondern Gewerkschaften und Arbeitgeber. Das Grundgesetz schützt das Recht, sich dafür zusammenzuschließen (Art. 9 Abs. 3 GG). Daraus folgt die Tarifautonomie: Die Tarifparteien regeln die Arbeitsbedingungen selbst, ohne dass der Staat ihnen Inhalte vorschreibt.

Tarifparteien und Tarifverträge

Tarifverträge schließen Gewerkschaften auf der einen Seite und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber auf der anderen (§ 2 Abs. 1 TVG). Im Groß- und Außenhandel verhandelt auf Arbeitnehmerseite vor allem die Gewerkschaft ver.di, auf Arbeitgeberseite verhandeln die Landesverbände des Groß- und Außenhandels. Deshalb gelten in den Bundesländern unterschiedliche Tarifverträge. Ein Tarifvertrag muss schriftlich geschlossen werden (§ 1 Abs. 2 TVG).

ArtInhaltLaufzeit
Manteltarifvertragallgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Kündigungsfristenmeist mehrere Jahre
EntgeltrahmentarifvertragEingruppierung: welche Tätigkeit zu welcher Entgeltgruppe gehörtmeist mehrere Jahre
EntgelttarifvertragHöhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen je Gruppemeist ein bis zwei Jahre

Ein Flächentarifvertrag gilt für eine Branche in einem Gebiet, ein Haus- oder Firmentarifvertrag nur für ein Unternehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklären; dann gilt er für alle Betriebe der Branche im Geltungsbereich (§ 5 TVG).

Der Staat setzt nur Untergrenzen, etwa mit dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Mindesturlaub; darüber verhandeln die Tarifparteien frei. Ein Tarifvertrag hat zwei Teile: Der schuldrechtliche Teil bindet die Tarifparteien selbst, etwa an die Friedenspflicht. Der normative Teil gilt wie ein Gesetz für die Arbeitsverhältnisse (§ 1 Abs. 1 TVG). Jeder Tarifvertrag hat einen Geltungsbereich: räumlich für ein Gebiet, fachlich für eine Branche und persönlich für bestimmte Gruppen von Beschäftigten.

Beispiel

Ist Velbrink Mitglied im Arbeitgeberverband des Groß- und Außenhandels in Hessen, gilt für die Beschäftigten, die Mitglied bei ver.di sind, der hessische Tarifvertrag. Eine Mitarbeiterin im Verkauf Innendienst wird nach dem Entgeltrahmentarifvertrag nach ihrer Tätigkeit eingruppiert; ihr Gehalt steht im Entgelttarifvertrag, ihr Urlaub im Manteltarifvertrag.

Tarifbindung, Günstigkeitsprinzip und Arbeitskampf

Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifparteien (§ 3 Abs. 1 TVG). Sind Arbeitgeber und Beschäftigte beide tarifgebunden, gilt der Tarifvertrag unmittelbar und zwingend (§ 4 Abs. 1 TVG). Viele Arbeitgeber verweisen im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag; dann gilt er auch für Beschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft. Vom Tarifvertrag darf nur abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag es erlaubt oder die Abweichung für den Arbeitnehmer günstiger ist (Günstigkeitsprinzip, § 4 Abs. 3 TVG). Auf tarifliche Rechte kann niemand einfach verzichten (§ 4 Abs. 4 TVG).

Während ein Tarifvertrag läuft, gilt die Friedenspflicht: Über die geregelten Inhalte darf nicht gestreikt werden. Erst nach seinem Ende kommt es zum Arbeitskampf, wenn die Verhandlungen scheitern. Üblich ist folgender Ablauf: Die Gewerkschaft kündigt den Tarifvertrag und stellt Forderungen, beide Seiten verhandeln, oft begleitet von kurzen Warnstreiks. Scheitern die Gespräche, folgt mitunter eine Schlichtung. Danach stimmen die Mitglieder in einer Urabstimmung über einen Streik ab. Die Arbeitgeber können mit Aussperrung antworten. Ein Ergebnis legt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern noch einmal zur Abstimmung vor. Wer streikt, erhält für diese Zeit kein Entgelt; Mitglieder bekommen Streikgeld von ihrer Gewerkschaft.

Endet ein Tarifvertrag, gelten seine Regeln für bestehende Arbeitsverhältnisse weiter, bis eine neue Abmachung sie ersetzt (Nachwirkung, § 4 Abs. 5 TVG). Ein Arbeitgeber kann also nicht einfach nach dem Ablauf die Gehälter senken.

Beispiel

Ein Tarifvertrag sieht 30 Arbeitstage Urlaub vor. Ein tarifgebundener Lagermitarbeiter hat in seinem Arbeitsvertrag nur 28 Tage unterschrieben. Für ihn gelten trotzdem 30 Tage, weil der Vertrag ungünstiger ist. Bietet Velbrink ihm 32 Tage an, ist das erlaubt, denn es ist günstiger als der Tarif.

Kapitel 11: Deine Abrechnung: vom Brutto zum Netto

Kapitel 11 von 29

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Deine Ausbildungsvergütung ist ein Bruttobetrag. Bevor das Geld auf deinem Konto ankommt, behält der Betrieb Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung ein und überweist sie an Finanzamt und Krankenkasse. Die Mindestvergütung für Ausbildungen, die 2026 beginnen, liegt im ersten Jahr bei 724 € im Monat, im zweiten Jahr bei 854 € (§ 17 Abs. 2 BBiG); viele Betriebe zahlen mehr, oft nach Tarifvertrag.

Vom Brutto zum Netto

Vom Bruttoentgelt gehen ab:

  • Lohnsteuer nach der Steuerklasse, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei einer Ausbildungsvergütung bleibt in Steuerklasse I meist nichts übrig, weil das Jahreseinkommen nach den Pauschbeträgen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt.
  • Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Sie werden je Zweig vom Bruttoentgelt berechnet:
ZweigBeitragssatz 2026Anteil Arbeitnehmer
Krankenversicherung14,6 % + Zusatzbeitrag der Kasse, im Durchschnitt 2,9 %7,3 % + 1,45 % = 8,75 %
Pflegeversicherung3,6 %1,8 %; ab 23 Jahren ohne Kind 2,4 % (in Sachsen 2,3 %, ab 23 Jahren ohne Kind 2,9 %)
Rentenversicherung18,6 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %
zusammen21,15 % (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Zuschlag, außer in Sachsen)

Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest; maßgeblich ist der Satz deiner Kasse. Zwei Sonderregeln gelten für Auszubildende: Liegt die Vergütung bei höchstens 325 € im Monat, trägt der Betrieb die Beiträge allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Die verminderten Beiträge im Übergangsbereich bis 2.000 € gelten für Auszubildende nicht (§ 20 Abs. 2a SGB IV).

Welche Steuerklasse gilt, meldet das Finanzamt dem Betrieb elektronisch; dafür braucht der Betrieb deine steuerliche Identifikationsnummer und dein Geburtsdatum. Ledige haben Steuerklasse I. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Hast du zu viel gezahlt, etwa weil die Ausbildung erst im August begonnen hat, bekommst du den Unterschied mit einer Steuererklärung zurück. Solidaritätszuschlag zahlen nur Beschäftigte mit hohem Einkommen.

Auf der Abrechnung stehen außerdem Steuer-ID, Steuerklasse, Krankenkasse und die Beitragsgruppen. Prüfe jeden Monat, ob Vergütung, Überstunden und Urlaub richtig berücksichtigt sind.

Beispiel

Ein 19-jähriger Auszubildender bei Velbrink im zweiten Jahr erhält 1.180 € brutto, Steuerklasse I, seine Krankenkasse erhebt 2,9 % Zusatzbeitrag. Abzüge: Krankenversicherung 103,25 €, Pflegeversicherung 21,24 €, Rentenversicherung 109,74 €, Arbeitslosenversicherung 15,34 €, zusammen 249,57 €. Lohnsteuer fällt nicht an. Ausgezahlt werden 930,43 €.

Wer zahlt, und wofür?

Die Beiträge teilen sich Betrieb und Beschäftigte grundsätzlich zur Hälfte; der Betrieb überweist beide Anteile zusammen an die Krankenkasse, die sie an die anderen Träger weiterleitet. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Beschäftigte allein. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein an die Berufsgenossenschaft; sie steht deshalb nicht auf deiner Abrechnung als Abzug.

ZweigTrägerLeistungen, zum Beispiel
KrankenKrankenkassenArztbesuch, Krankenhaus, Krankengeld ab der siebten Woche
PflegePflegekassen bei den KrankenkassenPflegegeld, Pflegesachleistungen
RentenDeutsche RentenversicherungAltersrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation
ArbeitslosenBundesagentur für ArbeitArbeitslosengeld, Vermittlung, Weiterbildung
UnfallBerufsgenossenschaftenHeilbehandlung und Rente nach Arbeits- und Wegeunfällen

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet: 2026 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 € im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 € im Monat. Wer mehr als 77.400 € im Jahr verdient, kann sich privat krankenversichern (Versicherungspflichtgrenze). Für Auszubildende spielen diese Grenzen keine Rolle, für die Abrechnung von Führungskräften schon. Wirst du krank, zahlt der Betrieb die Vergütung bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, das auch für Auszubildende gilt); danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Die Arbeitgeberanteile sind für den Betrieb Personalkosten, die er zusätzlich zum Bruttoentgelt trägt. Die Krankenkasse leitet die Beiträge an Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weiter; deshalb heißt sie auch Einzugsstelle.

Beispiel

Auf der Abrechnung des Auszubildenden stehen zusätzlich die Arbeitgeberanteile als Information: ebenfalls 249,57 €. Velbrink zahlt außerdem den Beitrag zur Berufsgenossenschaft und Umlagen, etwa für Leistungen bei Mutterschaft und für das Insolvenzgeld. Die Umlage für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit zahlen nur Betriebe mit höchstens 30 Beschäftigten, Velbrink also nicht. Seine Ausbildung kostet den Betrieb deshalb deutlich mehr als 1.180 € im Monat.

Kapitel 12: Sicher arbeiten: Arbeitsschutz und gesetzliche Unfallversicherung

Kapitel 12 von 29

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Im Großhandel passieren Unfälle vor allem im Lager: beim Heben, mit Flurförderzeugen, auf Leitern und an Regalen. Zwei Systeme greifen ineinander: Der Arbeitsschutz soll Unfälle verhindern, die gesetzliche Unfallversicherung hilft, wenn trotzdem etwas passiert.

Arbeitsschutz im Betrieb

Der Arbeitgeber muss die nötigen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit treffen und ihre Wirkung überprüfen (§ 3 ArbSchG). Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung: Für jede Tätigkeit wird ermittelt, welche Gefahren bestehen, etwa durch Lasten, Fahrzeuge, Gefahrstoffe oder Bildschirmarbeit, und welche Maßnahmen nötig sind (§ 5 ArbSchG). Dabei gilt eine Rangfolge: zuerst die Gefahr beseitigen oder technisch abschirmen, dann organisatorische Maßnahmen, zuletzt persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder Handschuhe.

Die Beschäftigten werden bei der Einstellung und danach regelmäßig während der Arbeitszeit unterwiesen (§ 12 ArbSchG); für Jugendliche schreibt § 29 JArbSchG die Unterweisung mindestens halbjährlich vor. Wer arbeitet, muss die Anweisungen befolgen, Schutzausrüstung bestimmungsgemäß benutzen und erkannte Gefahren melden (§§ 15, 16 ArbSchG).

Für Erste Hilfe und Brandschutz sorgt der Betrieb mit ausgebildeten Ersthelfern und Brandschutzhelfern, Verbandkästen, Feuerlöschern, Flucht- und Rettungsplänen und gekennzeichneten Notausgängen. In Handelsbetrieben mit mehr als 20 Anwesenden müssen mindestens 5 % der Anwesenden als Ersthelfer ausgebildet sein (DGUV Vorschrift 1); für Brandschutzhelfer gilt in der Regel ebenfalls ein Anteil von 5 % (ASR A2.2).

Zum Arbeitsschutz gehören auch eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellt, sowie regelmäßige Prüfungen von Leitern, Regalen und elektrischen Geräten. Die Arbeitsschutzbehörde des Landes und die Berufsgenossenschaft überwachen die Betriebe und dürfen sie besichtigen.

Beispiel

Bei Velbrink sind tagsüber bis zu 90 Beschäftigte im Haus. 5 % davon sind 4,5, aufgerundet also 5 Ersthelfer und 5 Brandschutzhelfer, verteilt auf Lager, Abholmarkt und Büros. Die Gefährdungsbeurteilung für das Hochregallager führt unter anderem auf: Gabelstapler nur mit Fahrausweis und jährlicher Unterweisung, getrennte Wege für Fußgänger, Sicherheitsschuhe für alle, Regalprüfung einmal im Jahr.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Versichert sind alle Beschäftigten und Auszubildenden, ohne dass sie selbst einen Beitrag zahlen; den Beitrag trägt der Arbeitgeber allein an die Berufsgenossenschaft (§§ 2, 150 SGB VII). Versicherungsfälle sind:

  • Arbeitsunfall: ein Unfall bei der versicherten Tätigkeit, auch beim Berufsschulbesuch (§ 8 Abs. 1 SGB VII),
  • Wegeunfall: ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit und zurück; Umwege sind nur in bestimmten Fällen versichert, etwa um Kinder in die Kita zu bringen oder für eine Fahrgemeinschaft (§ 8 Abs. 2 SGB VII), nicht für den Einkauf,
  • Berufskrankheit: eine Krankheit, die durch die Arbeit entsteht und in einer Liste der Bundesregierung steht.

Die Berufsgenossenschaft zahlt Heilbehandlung, Rehabilitation und Hilfe bei der Rückkehr in den Beruf, Verletztengeld nach dem Ende der Entgeltfortzahlung und bei bleibenden Schäden eine Rente. Dafür ist der Arbeitgeber gegenüber verletzten Beschäftigten von der Haftung für Personenschäden weitgehend befreit, außer bei Vorsatz und bei Wegeunfällen (§ 104 SGB VII). Nach einem Arbeitsunfall geht die verletzte Person zum Durchgangsarzt; ist sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Betrieb den Unfall innerhalb von drei Tagen der Berufsgenossenschaft melden (§ 193 SGB VII). Kleinere Verletzungen werden im Verbandbuch festgehalten.

Die Unfallversicherung zahlt auch, wenn der Verletzte den Unfall durch eigene Unachtsamkeit verursacht hat, und verbotswidriges Handeln schließt einen Arbeitsunfall nicht aus (§ 7 Abs. 2 SGB VII). Wer sich dagegen absichtlich verletzt, hat keinen Unfall im Sinne des Gesetzes erlitten und deshalb keinen Anspruch.

Beispiel

Eine Auszubildende von Velbrink rutscht auf dem direkten Heimweg von der Berufsschule mit dem Fahrrad aus und bricht sich das Handgelenk. Das ist ein Wegeunfall. Hätte sie unterwegs einen Umweg zum Einkaufen gemacht, wäre sie auf diesem Teil des Wegs nicht versichert gewesen.

Kapitel 13: Ziele, Leitbild und Auftreten eines Großhändlers

Kapitel 13 von 29

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Jedes Unternehmen braucht Ziele, an denen es seine Entscheidungen ausrichtet: Welche Waren nehmen wir auf, welche Kunden betreuen wir besonders, wie viel investieren wir in Lager und Fahrzeuge? Ziele sagen, was erreicht werden soll. Ein Leitbild beschreibt, wofür das Unternehmen steht. Die Corporate Identity sorgt dafür, dass man es an seinem Auftreten erkennt.

Unternehmensziele und Zielbeziehungen

Man unterscheidet drei Gruppen von Zielen:

ZielartBeispiele aus dem Großhandel
ökonomischGewinn, Umsatz, Marktanteil, Liquidität, niedrige Lagerkosten, hohe Lieferbereitschaft
ökologischweniger Fahrten und Emissionen, Mehrweg statt Einwegverpackung, nachhaltige Artikel im Sortiment
sozialsichere Arbeitsplätze, Ausbildung und Weiterbildung, gesunde Arbeitsbedingungen, faire Löhne

Ein Ziel ist nur brauchbar, wenn es genau beschrieben ist: Inhalt (was), Ausmaß (wie viel) und Zeitbezug (bis wann). Daran lässt sich später messen, ob es erreicht wurde. Häufig dient dafür die Regel, Ziele spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert zu formulieren.

Ziele hängen miteinander zusammen:

  • komplementär (ergänzend): Wer ein Ziel verfolgt, fördert zugleich das andere. Gebündelte Touren senken die Transportkosten und die Emissionen.
  • konkurrierend (Zielkonflikt): Das eine Ziel lässt sich nur auf Kosten des anderen erreichen. Ein höherer Sicherheitsbestand verbessert die Lieferbereitschaft, bindet aber Kapital und erhöht die Lagerkosten.
  • indifferent (neutral): Die Ziele beeinflussen sich nicht.

Bei einem Konflikt muss die Geschäftsleitung gewichten, welches Ziel Vorrang hat, oder einen Kompromiss suchen.

Ziele lassen sich auch nach ihrer Rangordnung ordnen: Oberziele wie die langfristige Sicherung des Gewinns werden in Bereichsziele und diese in Ziele einzelner Abteilungen oder Stellen zerlegt, etwa eine Lieferbereitschaft von 98 % für das Lager. So weiß jede Abteilung, was sie zum Ganzen beiträgt.

Beispiel

Velbrink hat sich für das nächste Geschäftsjahr unter anderem vorgenommen: Umsatz um 4 % auf rund 43,3 Mio. € steigern (ökonomisch), den Anteil der Lieferungen an Stammkunden mit Mehrweg-Ladungsträgern von 20 % auf 35 % erhöhen (ökologisch) und allen sechs Auszubildenden nach bestandener Prüfung ein Angebot machen (sozial). Mehrweg-Ladungsträger kosten zuerst Geld für Behälter und Rücktransport. Kurzfristig konkurriert das ökologische Ziel deshalb mit dem Gewinn, langfristig spart es Verpackungskosten.

Leitbild und Corporate Identity

Ein Leitbild fasst in wenigen Sätzen zusammen, wofür ein Unternehmen steht: seine Aufgabe, seine Werte und den Umgang mit Kunden, Lieferanten, Beschäftigten und Umwelt. Es richtet sich nach innen an die Beschäftigten, die sich daran orientieren sollen, und nach außen an Kunden und Bewerber. Ein Leitbild wirkt nur, wenn es im Alltag gelebt wird; Sätze, die niemand einhält, schaden der Glaubwürdigkeit.

Aus dem Leitbild entsteht die Corporate Identity, das einheitliche Bild des Unternehmens. Sie hat drei Bausteine:

BausteinBedeutungBeispiel bei Velbrink
Corporate Designeinheitliches ErscheinungsbildLogo, Farben und Schrift auf Lkw, Arbeitskleidung, Katalog und Webshop
Corporate Communicationeinheitliche Kommunikation nach innen und außengleicher Ton in Angeboten, E-Mails, Newsletter und sozialen Medien
Corporate BehaviourVerhalten der Beschäftigtenpünktliche Rückrufe, freundliche Auslieferung, fairer Umgang mit Reklamationen

Eine starke Corporate Identity schafft Vertrauen bei Kunden, macht das Unternehmen als Arbeitgeber bekannt und stärkt das Wir-Gefühl. Im Großhandel, wo viele Händler ähnliche Waren anbieten, ist sie ein Mittel, sich vom Wettbewerb abzuheben.

Ein Leitbild entsteht am besten gemeinsam: Geschäftsleitung und Beschäftigte halten fest, was sie gut können und wie sie zusammenarbeiten wollen. Danach wird es im Alltag überprüft, etwa in Mitarbeitergesprächen, Kundenbefragungen oder bei der Bewertung von Lieferanten nach einem Lieferantenkodex.

Beispiel

Ein möglicher Leitsatz für Velbrink: „Wir sorgen dafür, dass Handwerk und Industrie in unserer Region das richtige Material zur richtigen Zeit haben, und wir bieten in jeder Warengruppe eine nachhaltige Alternative.“ Passend dazu stehen auf den Lkw nur Logo und Webadresse, die Fahrer tragen einheitliche Arbeitskleidung, und der Außendienst stellt bei jedem Besuch eine nachhaltige Neuheit vor.

Kapitel 14: Der Großhandel in der Gesamtwirtschaft

Kapitel 14 von 29

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Velbrink stellt nichts her und verkauft nicht an Privatleute. Trotzdem ist der Betrieb für viele andere unverzichtbar: Hersteller verkaufen über ihn, Handwerk und Industrie bekommen ihr Material von ihm. Um diese Rolle zu verstehen, hilft ein Blick auf die ganze Volkswirtschaft.

Wirtschaftssektoren und Handelsstufen

Volkswirte teilen die Wirtschaft in drei Sektoren:

SektorTätigkeitBeispiele
primärer SektorGewinnung von RohstoffenLand- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau
sekundärer SektorBe- und Verarbeitung, HerstellungIndustrie, Handwerk, Bau, Energieversorgung
tertiärer SektorDienstleistungenHandel, Verkehr, Banken, Versicherungen, öffentliche Verwaltung

Der Handel gehört zum tertiären Sektor. In Deutschland arbeiten dort heute die meisten Erwerbstätigen; man spricht vom Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft. Viele Arbeitsplätze im tertiären Sektor hängen aber an Industrie und Handwerk, die sie beliefern oder beraten.

Innerhalb des Handels gibt es Stufen. Der Großhandel kauft bei Herstellern oder anderen Händlern und verkauft an Wiederverkäufer, an Weiterverarbeiter und an Großverbraucher, nicht an Privatleute. Der Einzelhandel verkauft an Endverbraucher. Der Außenhandel verbindet Märkte über Ländergrenzen: Im Import holt er Waren ins Inland, im Export bringt er sie ins Ausland.

Ein Großhändler steht so in einer Wertschöpfungskette. Jede Stufe fügt der Ware etwas hinzu, das der Kunde bezahlt: Auswahl, Menge, Lagerung, Transport, Beratung. Fällt eine Stufe aus, muss eine andere diese Leistung übernehmen. Das ist der Grund, warum Hersteller kleine Kunden oft nicht selbst beliefern.

Verkauft ein Hersteller direkt an den Verwender, spricht man von direktem Absatz; schaltet er Groß- oder Einzelhandel ein, von indirektem Absatz. Bei vielen kleinen Kunden, kleinen Mengen und breiten Sortimenten ist der indirekte Absatz für Hersteller meist günstiger, weil der Händler Aufträge bündelt.

Beispiel

Ein Hersteller von Handwerkzeugen wie die Kerzwald Werkzeugfabrik GmbH gehört zum sekundären Sektor. Er liefert an Velbrink und Hollerbrook, die beide zum tertiären Sektor gehören. Velbrink verkauft an Handwerksbetriebe und Industriekunden wie die Imbertal Fördertechnik GmbH, also wieder an den sekundären Sektor, und an Fachhändler, die an Endkunden weiterverkaufen. Hollerbrook exportiert dieselben Werkzeuge an Händler im Ausland.

Der Wirtschaftskreislauf

Ein Modell zeigt, wie Waren und Geld durch die Volkswirtschaft fließen. Im einfachen Wirtschaftskreislauf gibt es nur Haushalte und Unternehmen. Haushalte stellen Arbeit zur Verfügung und erhalten dafür Einkommen; Unternehmen verkaufen Güter an die Haushalte und erhalten dafür Geld. Jedem Güterstrom steht ein Geldstrom in Gegenrichtung gegenüber.

Der erweiterte Wirtschaftskreislauf nimmt drei Sektoren hinzu:

  • Staat: Er erhält Steuern und Beiträge von Haushalten und Unternehmen und zahlt Gehälter, Renten, Sozialleistungen und Subventionen; er kauft Güter, etwa für Schulen und Straßen.
  • Banken: Haushalte sparen, Banken geben das Geld als Kredit an Unternehmen weiter, die damit investieren.
  • Ausland: Exporte bringen Geld ins Inland, Importe führen Geld ins Ausland ab.

Das Modell vereinfacht stark. Es zeigt aber, dass jede Entscheidung Folgen für andere hat: Sparen die Haushalte mehr, sinkt zunächst die Nachfrage; erhöht der Staat Steuern, haben Haushalte und Unternehmen weniger Geld; sinkt die Nachfrage im Ausland, verkaufen exportierende Unternehmen weniger. Ein Großhändler spürt solche Veränderungen früh, weil er zwischen vielen Herstellern und Kunden steht und Bestellungen sofort sieht.

Im Modell fließt in einer Periode in jeden Sektor so viel Geld hinein, wie hinausgeht (Kreislaufaxiom). Ersparnisse der Haushalte, die über die Banken als Kredite zu den Unternehmen gelangen, werden dort zu Investitionen, etwa in Lagerhallen, Regale oder Fahrzeuge.

Beispiel

Velbrink erhält Waren von Lieferanten und zahlt dafür (Güterstrom von den Lieferanten zu Velbrink, Geldstrom zurück). Seine 96 Beschäftigten stellen Arbeit zur Verfügung und erhalten Löhne und Gehälter. Velbrink zahlt Steuern an den Staat und Zinsen für den Kontokorrentkredit an die Hausbank. Hollerbrook zahlt für Importe aus Asien an das Ausland und erhält für Exporte Geld aus dem Ausland.

Kapitel 15: Kaufleute, Firma und Handelsregister

Kapitel 15 von 29

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Für Kaufleute gelten besondere Regeln: Sie müssen Bücher führen, Mängel unverzüglich rügen und können Prokura erteilen. Wer Kaufmann ist, wie ein Kaufmann im Geschäftsverkehr heißt und wo das öffentlich nachzulesen ist, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB).

Wer ist Kaufmann?

KaufmannsartVoraussetzungWirkung der Eintragung
Istkaufmann (§ 1 HGB)betreibt ein Handelsgewerbe, also ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb brauchtKaufmann schon ohne Eintragung; die Eintragung ist Pflicht und bestätigt nur (deklaratorisch)
Kannkaufmann (§§ 2, 3 HGB)Kleingewerbe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb, die sich freiwillig eintragen lassenKaufmann erst mit der Eintragung (konstitutiv)
Formkaufmann (§ 6 HGB)Handelsgesellschaften wie GmbH und AG, unabhängig vom GewerbeGmbH und AG entstehen erst mit der Eintragung (konstitutiv)

Ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb nötig ist, hängt vom Gesamtbild ab: Umsatz, Zahl der Beschäftigten, Zahl der Kunden und Lieferanten, Kredite, Lager. Ein Großhändler mit Lager und vielen Geschäftskunden ist fast immer Istkaufmann. Kein Kaufmann im Sinne des HGB sind Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte, weil sie kein Gewerbe betreiben.

Das Handelsregister wird elektronisch bei den Amtsgerichten geführt und kann von jedem eingesehen werden (§§ 8, 9 HGB). Es hat zwei Abteilungen: In Abteilung A (HRA) stehen Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG, in Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Eingetragen werden unter anderem Firma, Sitz, Inhaber oder vertretungsberechtigte Personen und Prokuristen.

Was eingetragen und bekannt gemacht ist, muss ein Dritter gegen sich gelten lassen. Solange eine eintragungspflichtige Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, darf er sich darauf verlassen, dass sie nicht besteht, wenn er sie nicht kannte (§ 15 Abs. 1 und 2 HGB).

Beispiel

Die Velbrink Technischer Großhandel GmbH steht beim Amtsgericht Kassel in Abteilung B, die Hollerbrook Handelskontor KG beim Amtsgericht Bremen in Abteilung A. Die Prokura von Sabine Krohn ist bei Velbrink eingetragen. Wird sie widerrufen, aber nicht ausgetragen, darf ein Lieferant, der davon nichts weiß, weiter auf ihre Vertretungsmacht vertrauen.

Die Firma

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, klagt und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Sie ist vom Namen der Person und von der Marke zu unterscheiden. Nach ihrem Inhalt unterscheidet man Personenfirma (Name des Inhabers oder eines Gesellschafters), Sachfirma (Gegenstand des Geschäfts), Fantasiefirma (erfundener Begriff) und Mischfirma (Kombination).

Für jede Firma gelten Grundsätze:

  • Firmenklarheit und Unterscheidbarkeit: Sie muss den Kaufmann kennzeichnen und sich von anderen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden (§§ 18 Abs. 1, 30 HGB).
  • Firmenwahrheit: Sie darf nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen, etwa über Größe, Art oder Gebiet (§ 18 Abs. 2 HGB).
  • Rechtsformzusatz: Sie muss die Rechtsform zeigen, etwa „e. K.“, „KG“ oder „GmbH“ (§ 19 HGB, § 4 GmbHG).
  • Firmenbeständigkeit: Ändert sich der Name des Inhabers, darf die Firma bleiben (§ 21 HGB); bei einem Inhaberwechsel darf sie nur mit ausdrücklicher Einwilligung des bisherigen Inhabers fortgeführt werden (§ 22 HGB).
  • Firmenöffentlichkeit: Die Firma wird zur Eintragung angemeldet (§ 29 HGB); auf Geschäftsbriefen stehen Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer (§ 37a HGB, für die GmbH § 35a GmbHG).

Die Firma ist an das Handelsgeschäft gebunden und kann nicht ohne es verkauft werden (§ 23 HGB). Wer ein Handelsgeschäft übernimmt und unter der bisherigen Firma fortführt, haftet grundsätzlich auch für die alten Geschäftsschulden (§ 25 Abs. 1 HGB). Etwas anderes gilt nur, wenn der Ausschluss der Haftung im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder den Gläubigern mitgeteilt wird (§ 25 Abs. 2 HGB).

Beispiel

„Velbrink Technischer Großhandel GmbH“ ist eine Mischfirma: Sie verbindet den Familiennamen mit dem Geschäftsgegenstand. „Hollerbrook Handelskontor KG“ ist ebenfalls eine Mischfirma. Eine Firma, die mit Wörtern wie „Deutschland“ oder „Zentrum“ eine überregionale Bedeutung vortäuscht, wäre für einen kleinen regionalen Händler irreführend.

Kapitel 16: Wie ein Großhandel organisiert ist

Kapitel 16 von 29

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Organisation regelt zwei Fragen: Wer ist für was zuständig, und wer darf wem Anweisungen geben? Das ist die Aufbauorganisation. Und: In welcher Reihenfolge laufen die Arbeiten ab, damit ein Auftrag schnell und fehlerfrei erledigt wird? Das ist die Ablauforganisation.

Aufbauorganisation: Stellen, Instanzen und Leitungssysteme

Die kleinste Einheit ist die Stelle: ein Aufgabenbereich für eine Person, etwa „Sachbearbeitung Einkauf Befestigungstechnik“. Was zu einer Stelle gehört, steht in der Stellenbeschreibung: Aufgaben, Befugnisse, Vorgesetzte, Vertretung und Anforderungen. Eine Stelle mit Weisungsbefugnis heißt Instanz, etwa die Leitung Einkauf. Mehrere Stellen unter einer Instanz bilden eine Abteilung. Wie viele Stellen eine Instanz direkt führt, ist ihre Leitungsspanne.

Die Abteilungen eines Großhändlers werden meist nach Funktionen gebildet: Einkauf, Lager, Verkauf, Versand, Rechnungswesen, Personal. Bei großen Händlern mit sehr unterschiedlichen Waren oder Märkten gibt es auch eine Spartenorganisation: Jede Sparte, etwa Industriebedarf und Handwerkerbedarf, hat ihren eigenen Einkauf und Verkauf.

LeitungssystemMerkmalVorteilNachteil
Einliniensystemjede Stelle hat genau einen Vorgesetztenklare Zuständigkeitlange Dienstwege
Mehrliniensystemeine Stelle hat mehrere fachlich zuständige Vorgesetztekurze Wege, Fachwissenwidersprüchliche Anweisungen möglich
StabliniensystemEinliniensystem mit Stabsstellen, die beraten, aber nicht anweisenEntlastung der Leitung durch FachleuteStäbe haben Wissen, aber keine Verantwortung
MatrixorganisationStellen unterstehen einer Funktions- und einer Produkt- oder Projektleitunggute AbstimmungKonflikte zwischen den Leitungen

Neben der dauerhaften Gliederung gibt es oft Projektgruppen, etwa zur Einführung eines neuen Webshops. Sie arbeiten zeitlich begrenzt über Abteilungsgrenzen hinweg und lösen sich nach dem Projekt wieder auf.

Beispiel

Velbrink ist funktional gegliedert und arbeitet im Einliniensystem: Jana Velbrink leitet Einkauf, Verkauf Innendienst, Außendienst, Abholmarkt, Marketing und E-Commerce sowie Service und Werkstatt, ihre Leitungsspanne umfasst also sechs Bereiche mit 47 Beschäftigten. Thomas Reuschel leitet Lager und Logistik, Rechnungswesen und Controlling, IT und Personal, das sind vier Bereiche mit 41 Beschäftigten. Der externe Datenschutzbeauftragte berät wie eine Stabsstelle, ohne Weisungen zu erteilen.

Ablauforganisation und Geschäftsprozesse

Ein Geschäftsprozess ist eine Folge von Tätigkeiten, die mit einem Auslöser beginnt und mit einem Ergebnis für einen Kunden endet. Kernprozesse schaffen den Nutzen, für den der Kunde zahlt: im Großhandel vor allem Beschaffung, Lagerung, Auftragsabwicklung und Auslieferung. Unterstützungsprozesse sorgen dafür, dass die Kernprozesse laufen, etwa Personal, IT oder Buchhaltung. Steuerungsprozesse wie Planung und Controlling geben die Richtung vor.

Prozesse gehen quer durch die Abteilungen. Bei der Auftragsabwicklung arbeiten Verkauf, Lager, Versand und Rechnungswesen nacheinander an einem Auftrag. An jeder Schnittstelle kann etwas verloren gehen: Daten fehlen, ein Auftrag bleibt liegen, niemand fühlt sich zuständig. Gute Ablauforganisation legt deshalb fest, wer welchen Schritt erledigt, welche Informationen weitergegeben werden und bis wann. Dargestellt werden Prozesse etwa als Flussdiagramm oder ereignisgesteuerte Prozesskette; das Warenwirtschaftssystem bildet sie ab.

Ob ein Prozess gut läuft, zeigen Kennzahlen: Durchlaufzeit vom Auftragseingang bis zur Auslieferung, Fehlerquote, Lieferbereitschaft, Kosten je Auftrag.

Wer einen Prozess verbessern will, beginnt mit einer Ist-Aufnahme: Wie läuft es heute, wo entstehen Wartezeiten, Rückfragen oder Fehler? Danach wird ein Soll-Ablauf festgelegt und mit Kennzahlen überprüft. Oft hilft es schon, Medienbrüche zu vermeiden, also Daten nicht von Papier in das System abzutippen.

Beispiel

Kernprozess Kundenauftrag bei Velbrink: Ein Auftrag geht per Webshop ein (Auslöser), der Innendienst prüft Verfügbarkeit, Preise und Kreditlimit, das Lager kommissioniert und verpackt, der Versand übergibt an die Tour oder den Paketdienst, das Rechnungswesen erstellt die Rechnung und überwacht den Zahlungseingang (Ergebnis). Eine Schwachstelle war, dass gesperrte Aufträge wegen Kreditlimits einen Tag liegen blieben. Jetzt meldet das System sie sofort der zuständigen Person im Innendienst.

Kapitel 17: Partner des Betriebs und Regeln für alle: Kammern, Verbände, Behörden und Compliance

Kapitel 17 von 29

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Ein Großhändler arbeitet nicht nur mit Kunden und Lieferanten zusammen. Behörden überwachen ihn, die Kammer betreut ihn, Verbände vertreten seine Interessen, und Gewerkschaften vertreten die Beschäftigten. Zugleich muss er dafür sorgen, dass im Betrieb Gesetze und eigene Regeln eingehalten werden.

Behörden, Kammern, Verbände und Gewerkschaften

PartnerRolleBeispiele für Kontakte
Behördenhandeln hoheitlich, überwachen und erheben AbgabenGewerbeamt (Anmeldung des Gewerbes, § 14 GewO), Finanzamt (Steuern), Zoll (Einfuhr und Ausfuhr), Gewerbeaufsicht (Arbeitsschutz), Agentur für Arbeit (Personalsuche)
Industrie- und HandelskammerSelbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft; Gewerbetreibende eines Bezirks gehören ihr kraft Gesetzes an (§ 2 IHKG)Eintragung der Ausbildungsverträge, Prüfungen, Ursprungszeugnisse, Beratung, Stellungnahmen zu Gesetzen
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbändefreiwillige Zusammenschlüsse von UnternehmenTarifverhandlungen, Rechtsberatung, Lobbyarbeit, Branchenstatistiken
Gewerkschaftenfreiwillige Zusammenschlüsse von ArbeitnehmernTarifverhandlungen, Rechtsschutz für Mitglieder, Schulungen für Betriebsräte

Die IHK vertritt nach dem Gesetz das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden ihres Bezirks und muss dabei abwägen (§ 1 IHKG). Verbände dürfen dagegen einseitig für ihre Mitglieder eintreten. Für die Ausbildung ist die IHK die zuständige Stelle: Sie berät Betriebe und Auszubildende, überwacht die Ausbildung und nimmt Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.

Für die Mitgliedschaft zahlen die Unternehmen der IHK einen Beitrag, der sich nach ihrem Gewerbeertrag richtet. Die Prüfungsausschüsse für die Abschlussprüfung bestehen aus Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und mindestens einer Lehrkraft einer berufsbildenden Schule (§ 40 BBiG); viele von ihnen arbeiten ehrenamtlich und kommen aus Ausbildungsbetrieben. Handwerksbetriebe gehören der Handwerkskammer an, nicht der IHK. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind durch die Koalitionsfreiheit geschützt (Art. 9 Abs. 3 GG); niemand muss ihnen beitreten.

Beispiel

Velbrink hat in einem Jahr unter anderem diese Kontakte: Das Finanzamt prüft die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die IHK trägt zwei neue Ausbildungsverträge ein und nimmt Teil 1 der Abschlussprüfung der Auszubildenden ab, die Berufsgenossenschaft berät zur Sicherheit im Hochregallager, und der Branchenverband informiert über neue Pflichten bei Verpackungen. Hollerbrook meldet über den Zolldienstleister Einfuhren und Ausfuhren an.

Compliance und Hinweisgeberschutz

Compliance heißt, dass ein Unternehmen Gesetze und eigene Regeln einhält und dafür sorgt, dass seine Beschäftigten es auch tun. Im Großhandel sind das vor allem:

  • Korruption: Wer als Beschäftigter Vorteile dafür annimmt oder anbietet, dass ein Lieferant oder Kunde bevorzugt wird, macht sich strafbar (§ 299 StGB). Viele Betriebe regeln deshalb in einer Richtlinie, welche Geschenke angenommen werden dürfen.
  • Kartellrecht: Absprachen mit Wettbewerbern über Preise, Kunden oder Gebiete sind verboten (§ 1 GWB).
  • Datenschutz, Exportkontrolle, Arbeitsschutz, Steuern: Verstöße können hohe Bußgelder und Strafen auslösen.

Ein Compliance-System besteht aus klaren Regeln, Schulungen, Kontrollen und einem Weg, Verstöße zu melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Beschäftigte, die Verstöße gegen bestimmte Vorschriften melden, vor Benachteiligungen wie Kündigung oder Versetzung. Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten (§ 12 HinSchG). Hinweisgeber können sich wahlweise auch an eine externe Meldestelle des Bundes oder der Länder wenden. Die Identität der meldenden Person wird vertraulich behandelt.

Verstöße können für den Betrieb selbst teuer werden: Gegen ein Unternehmen kann eine Geldbuße verhängt werden, wenn seine Leitung die nötige Aufsicht unterlassen hat (§§ 30, 130 OWiG). Eine gute Compliance-Organisation zeigt, dass der Betrieb diese Aufsicht ernst nimmt.

Beispiel

Velbrink hat mit 96 Beschäftigten eine interne Meldestelle, die eine externe Kanzlei betreut; Meldungen gehen per Telefon, Online-Formular oder persönlich ein. Ein Lieferant bietet einem Einkäufer zwei Konzertkarten für 300 € an, wenn er ihm einen großen Auftrag gibt. Der Einkäufer lehnt ab und meldet das Angebot nach der Geschenkerichtlinie seiner Vorgesetzten. Hollerbrook ist mit 48 Beschäftigten nicht zu einer internen Meldestelle verpflichtet, hat aber freiwillig eine Ansprechperson benannt.

Kapitel 18: Weiterlernen und Personal entwickeln

Kapitel 18 von 29

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Mit der Abschlussprüfung endet die Ausbildung, nicht das Lernen. Waren, Programme und Vorschriften ändern sich ständig, im Außenhandel auch Zollregeln und Märkte. Wer weiterlernt, bleibt gefragt. Der Betrieb wiederum muss planen, wie viele Menschen mit welchen Fähigkeiten er künftig braucht, und dafür sorgen, dass er sie findet und weiterbildet.

Weiterbildung und Aufstieg

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet die Anpassungsfortbildung, die das Wissen im Beruf auf dem aktuellen Stand hält, und die höherqualifizierende Berufsbildung, die zu einem neuen Abschluss führt (§ 1 Abs. 4 BBiG). Für diese Aufstiegsfortbildungen gibt es drei Stufen: Geprüfte Berufsspezialistin oder Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional (§ 53a BBiG).

Für Kaufleute im Groß- und Außenhandelsmanagement kommen nach einigen Jahren Berufserfahrung zum Beispiel diese IHK-Abschlüsse infrage: Geprüfte Handelsfachwirtin oder Geprüfter Handelsfachwirt, Geprüfte Fachwirtin oder Geprüfter Fachwirt für Einkauf, Geprüfte Fachkauffrau oder Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft und darauf aufbauend Geprüfte Betriebswirtin oder Geprüfter Betriebswirt. Die Lehrgänge laufen meist berufsbegleitend am Abend oder Wochenende. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und bei Vollzeit auch der Lebensunterhalt können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) gefördert werden, mit Zuschüssen und Darlehen. Wer einen Fortbildungsabschluss hat, kann je nach Landesrecht auch ohne Abitur studieren.

Daneben gibt es Weiterbildung ohne Abschluss: Seminare zu Zoll und Exportkontrolle, Sprachkurse, Schulungen im Warenwirtschaftssystem, Produktschulungen bei Herstellern. Wichtig ist, dass Weiterbildung zum eigenen Ziel passt: Fachlaufbahn im Einkauf, Führungsaufgabe oder Wechsel in den Außenhandel.

Lernen gehört auch zum Arbeitsalltag: in Produktschulungen, bei Besuchen von Lieferanten, auf Lernplattformen oder im Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Wer in einem Weiterbildungsplan festhält, was er gelernt hat und lernen will, sieht seine Entwicklung und kann im Mitarbeitergespräch darüber sprechen.

Beispiel

Eine Kauffrau im Verkauf Innendienst bei Velbrink möchte in drei Jahren eine Gruppe im Innendienst leiten. Sie besucht berufsbegleitend den Lehrgang zur Geprüften Handelsfachwirtin und beantragt Aufstiegs-BAföG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Velbrink stellt sie für die Prüfungstage frei und lässt sie im Lehrgang ein Projekt zur Auftragsabwicklung bearbeiten, das der Betrieb anschließend einführt.

Personalplanung, Personalbeschaffung und Personalentwicklung

Die Personalplanung ermittelt, wie viele Beschäftigte mit welchen Fähigkeiten zu welchem Zeitpunkt gebraucht werden (quantitativ und qualitativ). Der Nettopersonalbedarf ergibt sich aus dem Bruttopersonalbedarf, also den benötigten Stellen, abzüglich des fortgeschriebenen Bestands:

Nettopersonalbedarf = Bruttopersonalbedarf − (Bestand − Abgänge + Zugänge)

Ist das Ergebnis positiv, muss der Betrieb Personal beschaffen; ist es negativ, hat er einen Überhang.

Die Personalbeschaffung kann intern oder extern erfolgen. Intern, etwa durch Ausschreibung im Betrieb, Versetzung oder Übernahme von Auszubildenden: Das ist schneller und günstiger, die Person kennt den Betrieb, und andere sehen Aufstiegschancen; aber die Auswahl ist kleiner, und an anderer Stelle entsteht eine Lücke. Extern, etwa über Stellenanzeigen, Jobbörsen, Agentur für Arbeit oder Personalberater: Die Auswahl ist größer, und neue Ideen kommen in den Betrieb; dafür ist sie teurer, dauert länger und birgt das Risiko einer Fehlbesetzung.

Die Personalentwicklung fördert die Fähigkeiten der Beschäftigten: Schulungen, Arbeitsplatzwechsel (Job-Rotation), Übernahme von Projekten, Nachfolgeplanung und regelmäßige Mitarbeitergespräche, in denen Leistung beurteilt und Ziele vereinbart werden. Sie dient dem Betrieb, der seine Stellen mit eigenen Leuten besetzen kann, und den Beschäftigten, die sich weiterentwickeln.

Personalplanung beginnt bei den Zielen des Betriebs: Wächst der Webshop, braucht das Lager mehr Kommissionierer und die IT Fachleute für Daten. Dazu kommen Ziele für das Personal selbst, etwa eine ausgewogene Altersstruktur, faire und nachvollziehbare Entgelte und sichere Arbeitsplätze.

Beispiel

Im Lager von Velbrink arbeiten 30 Beschäftigte. Im nächsten Jahr gehen zwei in den Ruhestand, einer hat gekündigt; zwei Auszubildende zur Fachkraft für Lagerlogistik werden übernommen. Wegen des wachsenden Webshops braucht das Lager 33 Stellen. Nettopersonalbedarf: 33 − (30 − 3 + 2) = 4 Personen.

Kapitel 19: Umweltschutz im Großhandel

Kapitel 19 von 29

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Ein Großhändler stellt nichts her und belastet die Umwelt trotzdem: Lkw fahren täglich Touren, das Hochregallager wird beheizt und beleuchtet, aus jeder Anlieferung bleiben Kartons, Folien und Paletten übrig, und chemisch-technische Produkte müssen sicher gelagert werden. Umweltschutz im Betrieb heißt, diese Belastungen zu kennen und zu senken. Oft spart das zugleich Geld.

Energie und Material sparen

  • Gebäude: LED-Leuchten mit Bewegungsmeldern, Hallentore schnell schließen, Heizung nach Belegung steuern, Photovoltaik auf dem Dach.
  • Transport: Touren planen und bündeln, Auslastung der Lkw erhöhen, Leerfahrten vermeiden, sparsam fahren, elektrische Stapler laden, wenn Solarstrom anfällt.
  • Material: Mehrweg-Ladungsträger statt Einwegkartons, passende Verpackungsgrößen, digitale Belege statt Papier.

Abfälle: erst vermeiden, dann verwerten

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt eine Rangfolge fest (§ 6 Abs. 1 KrWG): 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, etwa energetisch, 5. Beseitigung. Was oben steht, hat Vorrang. Zur Vermeidung zählt ausdrücklich die Nutzung von Mehrwegverpackungen (§ 3 Abs. 20 KrWG); Vermeidung setzt an, bevor überhaupt Abfall entsteht.

Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen getrennt gesammelt werden, mindestens Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle (§ 3 Abs. 1 GewAbfV). Sauber getrennte Folien und Kartonagen lassen sich verkaufen statt teuer entsorgen. Gefährliche Abfälle wie Reste von Klebstoffen oder ölhaltige Putzlappen gehören in eigene Behälter und an zugelassene Entsorger.

Mitarbeitende einbeziehen

Umweltschutz gelingt nur, wenn alle mitmachen: Unterweisung zur Mülltrennung, klare Beschilderung, Ideen aus dem Lager aufgreifen. Ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS ordnet diese Arbeit mit Zielen, Zuständigkeiten und jährlicher Überprüfung.

Beispiel

Velbrink hat sich zum Ziel gesetzt, mit Stammkunden Mehrweg-Ladungsträger zu nutzen. Mit den 40 Großkunden, die per EDI bestellen, pendeln seitdem Kunststoffboxen statt Kartons. Im Lager sammelt eine Presse Kartonagen und Folien getrennt; ein Recyclingbetrieb holt die Ballen ab und zahlt dafür. Die Tourenplanung bündelt Lieferungen in dieselbe Region auf feste Wochentage.

Kapitel 20: Markt und Preisbildung

Kapitel 20 von 29

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Ein Markt entsteht überall, wo Angebot und Nachfrage zusammentreffen, ob auf einer Messe, im Webshop oder am Telefon. Wie sich dort der Preis bildet, hängt davon ab, wie viele Anbieter und Nachfrager es gibt.

Marktformen

viele Anbieterwenige Anbieterein Anbieter
viele NachfragerPolypolAngebotsoligopolAngebotsmonopol
wenige NachfragerNachfrageoligopolzweiseitiges Oligopolbeschränktes Angebotsmonopol
ein NachfragerNachfragemonopolbeschränktes Nachfragemonopolzweiseitiges Monopol

Velbrink steht beim Verkauf von Schrauben und Werkzeugen im Polypol: Viele Großhändler und Onlinehändler bedienen viele Handwerksbetriebe. Kein Anbieter kann den Preis allein bestimmen. Kauft Velbrink dagegen Spezialteile bei einem von nur drei Herstellern, steht es einem Angebotsoligopol gegenüber.

Angebot, Nachfrage und Gleichgewicht

Steigt der Preis, sinkt die nachgefragte Menge, und die angebotene Menge steigt. Ändert sich etwas anderes als der Preis, verschiebt sich die ganze Kurve: Ein Bauboom erhöht die Nachfrage nach Befestigungstechnik, höhere Rohstoffkosten verringern das Angebot.

Beim Gleichgewichtspreis sind angebotene und nachgefragte Menge gleich, und es wird die größtmögliche Menge gehandelt. Liegt der Preis darüber, entsteht ein Angebotsüberhang und der Preis sinkt; liegt er darunter, entsteht ein Nachfrageüberhang und der Preis steigt. Der Preis gleicht so Angebot und Nachfrage aus, zeigt Knappheit an und lenkt Kapital und Arbeit dorthin, wo sie gebraucht werden.

Staatliche Preiseingriffe

Ein Höchstpreis liegt unter dem Gleichgewichtspreis und soll Käufer schützen, etwa bei lebenswichtigen Gütern in Krisen. Folge ist ein Nachfrageüberhang: Ware wird knapp, Schlangen, Zuteilung und Schwarzmärkte entstehen. Ein Mindestpreis liegt über dem Gleichgewichtspreis und soll Anbieter schützen; der gesetzliche Mindestlohn wirkt am Arbeitsmarkt wie ein Mindestpreis. Folge kann ein Angebotsüberhang sein, den der Staat aufkaufen oder hinnehmen muss.

Beispiel

Auf einem regionalen Markt für einfache Arbeitshandschuhe werden bei 2,00 € je Paar 700.000 Paar angeboten und 700.000 Paar nachgefragt: Das ist der Gleichgewichtspreis. Bei 2,40 € blieben Händler auf Ware sitzen, bei 1,80 € fänden manche Käufer keine Handschuhe mehr.

Kapitel 21: Konjunktur und Wirtschafts­politik

Kapitel 21 von 29

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Ob Velbrink ein gutes Jahr hat, hängt auch von der gesamten Wirtschaft ab. Bauen Handwerk und Industrie weniger, bestellen sie weniger Werkzeuge und Befestigungstechnik. Großhändler spüren solche Schwankungen früh.

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in einem Jahr im Inland für die Endverwendung hergestellt werden. Das nominale BIP rechnet mit den Preisen des jeweiligen Jahres. Das reale BIP rechnet Preisänderungen heraus; nur seine Veränderung zeigt, ob wirklich mehr produziert wurde.

Konjunkturphasen

Phasetypische Merkmale
AufschwungAufträge und Produktion steigen, Lager werden aufgefüllt, Investitionen nehmen zu
HochkonjunkturKapazitäten voll ausgelastet, Fachkräfte knapp, Preise und Zinsen steigen
AbschwungAufträge gehen zurück, Investitionen werden verschoben, Kurzarbeit beginnt
Tiefstandgeringe Auslastung, hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Zinsen, kaum Preissteigerung

Frühindikatoren wie Auftragseingänge und Geschäftsklima zeigen die Richtung vorab; die Arbeitslosigkeit reagiert erst spät.

Ziele und Zielkonflikte

Bund und Länder sollen nach § 1 StabG gleichzeitig zu Preisstabilität, hohem Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum beitragen (magisches Viereck). „Magisch“ heißt es, weil sich die Ziele oft widersprechen: Wer mit niedrigen Zinsen und Staatsausgaben die Beschäftigung ankurbelt, riskiert steigende Preise; wer die Inflation mit hohen Zinsen bremst, dämpft Investitionen und Arbeitsplätze.

Antizyklische Fiskalpolitik

Der Staat kann gegen den Konjunkturverlauf steuern. Im Abschwung erhöht er Ausgaben, zieht Bauaufträge vor oder senkt Steuern, notfalls mit Krediten. In der Hochkonjunktur hält er Ausgaben zurück und tilgt Schulden. Grenzen: Maßnahmen wirken oft erst mit Verzögerung, die Schuldenregel im Grundgesetz (Art. 115 GG) begrenzt Kredite, und im Aufschwung fällt das Sparen politisch schwer.

Beispiel

Im Herbst gehen bei Velbrink die Aufträge von Bauhandwerkern drei Monate hintereinander zurück, Industriekunden verschieben Investitionen in Betriebseinrichtung. Für die Geschäftsleitung ist das ein Frühzeichen eines Abschwungs: Sie bestellt vorsichtiger, um keine zu hohen Lagerbestände aufzubauen, und beobachtet die Zahlungsmoral der Kunden genauer.

Kapitel 22: EU-Binnenmarkt, Freihandel und Protektionismus

Kapitel 22 von 29

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Die Hollerbrook Handelskontor KG kauft Schutzausrüstung in Asien und verkauft Werkzeuge in die Schweiz, nach Norwegen und in die USA. Wie teuer und wie aufwendig das ist, hängt vor allem davon ab, ob die Ware innerhalb der EU bleibt, ob ein Freihandelsabkommen gilt oder ob Zölle anfallen.

Der EU-Binnenmarkt

Im Binnenmarkt gelten vier Grundfreiheiten (Art. 26 Abs. 2 AEUV): freier Warenverkehr, freier Personenverkehr mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Liefert Hollerbrook nach Frankreich, gibt es keine Zollanmeldung und keinen Zoll.

Zollunion und Freihandelszone

Die EU ist eine Zollunion: keine Zölle zwischen den Mitgliedstaaten und ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittländern (Art. 28 AEUV). Eine Freihandelszone baut nur die Zölle zwischen den Partnern ab; jedes Land behält seine eigenen Außenzölle. Deshalb muss bei Freihandelsabkommen der Ursprung der Ware nachgewiesen werden: Den Vorzugszoll bekommen nur Waren, die im Partnerland vollständig gewonnen oder dort ausreichend be- oder verarbeitet wurden. Die EU hat solche Abkommen mit vielen Staaten geschlossen und senkt für viele Entwicklungsländer Zölle auch einseitig.

Beim Import aus einem Drittland erhebt der Zoll den Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Diese bemisst sich nach dem Zollwert zuzüglich Zoll (§ 11 UStG) und ist für Unternehmen als Vorsteuer abziehbar (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Der Zoll dagegen ist Kosten.

Globalisierung und Protektionismus

Billige Transporte, digitale Kommunikation und offene Märkte haben den Welthandel wachsen lassen. Händler kaufen günstiger ein und finden neue Kunden, werden aber abhängig von fernen Lieferanten und anfällig für gestörte Lieferketten. Staaten schützen ihre Wirtschaft manchmal durch Protektionismus: Zölle, Einfuhrmengen (Kontingente), Subventionen für eigene Anbieter oder Vorschriften, die ausländische Waren benachteiligen. Das verteuert Importe und löst oft Gegenmaßnahmen aus. Die Welthandelsorganisation WTO soll solche Konflikte nach festen Regeln lösen.

Beispiel

Hollerbrook importiert Schutzhandschuhe aus Vietnam. Liegt ein gültiger Ursprungsnachweis vor, gilt der Vorzugszoll aus dem Abkommen der EU mit Vietnam; fehlt er, verlangt der Zoll den normalen Drittlandszoll. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt in beiden Fällen an, kostet Hollerbrook aber nichts, weil sie als Vorsteuer zurückkommt.

Kapitel 23: Sozialversicherung im Überblick

Kapitel 23 von 29

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Wer bei Velbrink oder Hollerbrook angestellt ist, ist in fünf Zweigen gesetzlich versichert. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden direkt vom Gehalt einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse überwiesen, die sie weiterleitet; den Unfallversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber allein an die Berufsgenossenschaft.

Zweige, Träger und Leistungen

ZweigTrägerwichtige LeistungenBeitragssatz 2026
KrankenversicherungKrankenkassenArzt, Krankenhaus, Arznei, Krankengeld ab der siebten Woche14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse, im Durchschnitt 2,9 %
PflegeversicherungPflegekassen bei den KrankenkassenPflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegeheim3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 Prozentpunkte mehr
RentenversicherungDeutsche RentenversicherungAltersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Rehabilitation18,6 %
ArbeitslosenversicherungBundesagentur für ArbeitArbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Vermittlung, Weiterbildung2,6 %
UnfallversicherungBerufsgenossenschaftenHeilbehandlung und Rente nach Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Präventionnach Gefahrklasse, Arbeitgeber allein

Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich die Beiträge der ersten vier Zweige je zur Hälfte, auch den Zusatzbeitrag. Den Zuschlag für Kinderlose zahlen die Beschäftigten allein; in Sachsen ist der Pflegebeitrag anders verteilt.

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet; was darüber liegt, ist beitragsfrei. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Davon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung (2026: 77.400 € im Jahr): Wer regelmäßig mehr verdient, kann statt in die gesetzliche in eine private Krankenversicherung wechseln.

Private Vorsorge

Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil des letzten Einkommens. Ergänzen lässt sie sich durch die betriebliche Altersversorgung, etwa über eine Entgeltumwandlung, und durch private Vorsorge wie Rentenversicherungen oder Fondssparpläne. Wichtig ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht auf den erlernten Beruf abstellt, sondern nur zahlt, wenn du in irgendeiner Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst (§ 43 SGB VI).

Beispiel

Ein Abteilungsleiter bei Velbrink verdient 6.200 € brutto im Monat. Für Kranken- und Pflegeversicherung zählen nur 5.812,50 €, für Renten- und Arbeitslosenversicherung das volle Gehalt, weil es unter 8.450 € liegt.

Kapitel 24: Steuern im Überblick

Kapitel 24 von 29

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Steuern sind Geldleistungen an den Staat ohne direkte Gegenleistung. Sie finanzieren Schulen, Straßen, Polizei und vieles mehr.

Direkte und indirekte Steuern

Bei direkten Steuern zahlt derjenige, der die Steuer auch wirtschaftlich tragen soll, etwa die Einkommensteuer oder die Gewerbesteuer. Bei indirekten Steuern zahlt der Unternehmer an das Finanzamt, holt sich das Geld aber über den Preis vom Kunden zurück: Umsatzsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer. Die Einnahmen stehen Bund, Ländern oder Gemeinden zu; Einkommen- und Umsatzsteuer teilen sie sich, die Gewerbesteuer erhält die Gemeinde.

Einkommensteuer und Lohnsteuer

Einkommensteuer zahlen natürliche Personen auf ihr Einkommen aus sieben Einkunftsarten, darunter Gewerbebetrieb und nichtselbständige Arbeit (§ 2 Abs. 1 EStG). Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 € im Jahr) bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei, danach steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Bei Beschäftigten behält der Arbeitgeber die Einkommensteuer gleich vom Lohn ein und führt sie ab: Das ist die Lohnsteuer (§ 38 EStG). Mit der Steuererklärung wird später abgerechnet; Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € mindern die Steuer.

Steuerklassefür wen (§ 38b Abs. 1 EStG)
ILedige, Geschiedene; Verheiratete, wenn die Voraussetzungen von III oder IV fehlen
IIAlleinerziehende mit Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete, wenn beide es beantragen und der Ehegatte in V eingereiht wird
IVVerheiratete im Regelfall, auch wenn ein Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht
VEhegatte des Partners in Steuerklasse III
VIzweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis

Gewerbesteuer

Gewerbebetriebe wie Velbrink und Hollerbrook zahlen Gewerbesteuer an ihre Gemeinde. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet; Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab, Kapitalgesellschaften nicht. Mit der Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich der Steuermessbetrag (§ 11 GewStG). Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz (§ 16 GewStG). Weil Gemeinden den Hebesatz selbst festlegen, ist die Gewerbesteuer ein Standortfaktor.

Beispiel

Velbrink ist eine GmbH und erhält keinen Freibetrag. Bei einem Gewerbeertrag von 1.000.000 € beträgt der Steuermessbetrag 35.000 €. Liegt der Hebesatz bei 400 %, zahlt Velbrink 140.000 € Gewerbesteuer; eine Gemeinde mit 300 % würde 105.000 € verlangen.

Kapitel 25: Bedürfnis, Bedarf, Nachfrage und ökonomisches Prinzip

Kapitel 25 von 29

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Am Anfang jedes Geschäfts steht ein Mangel, den jemand beheben will. Wirtschaftslehre unterscheidet dabei drei Stufen, die oft verwechselt werden.

Von der Idee zur Bestellung

StufeBedeutungBeispiel aus dem Handwerk
BedürfnisGefühl eines Mangels mit dem Wunsch, ihn zu beseitigenDie Monteure eines Elektrobetriebs wollen schneller und leiser bohren.
BedarfTeil der Bedürfnisse, für den Kaufkraft vorhanden ist, bezogen auf bestimmte GüterDer Betrieb plant 2.400 € für sechs Akku-Bohrschrauber ein.
NachfrageBedarf, der als Kaufwunsch am Markt auftrittDer Betrieb bestellt die Geräte bei Velbrink.

Nicht jedes Bedürfnis wird zum Bedarf, weil das Geld fehlt, und nicht jeder Bedarf zur Nachfrage, weil man auch warten oder verzichten kann. Bedürfnisse lassen sich unterscheiden nach ihrer Dringlichkeit (Existenz-, Kultur- und Luxusbedürfnisse) und danach, ob ein Einzelner oder die Allgemeinheit sie hat (Individual- und Kollektivbedürfnisse, etwa Straßen oder Sicherheit).

Knappe Güter

Güter decken Bedürfnisse. Freie Güter wie Luft gibt es im Überfluss; wirtschaftliche Güter sind knapp und haben einen Preis. Sie sind Sachgüter, Dienstleistungen oder Rechte, dienen dem Konsum oder der Produktion und werden verbraucht (Schrauben) oder gebraucht (Werkbank). Im Großhandel ist die Nachfrage meist abgeleitet: Velbrink verkauft mehr Befestigungstechnik, wenn mehr Häuser gebaut werden und die Handwerker deshalb mehr brauchen.

Ökonomisches Prinzip

Weil die Mittel knapp sind, wird nach dem ökonomischen Prinzip gehandelt:

  • Maximalprinzip: Mit gegebenen Mitteln ein möglichst großes Ergebnis erreichen.
  • Minimalprinzip: Ein festgelegtes Ergebnis mit möglichst geringen Mitteln erreichen.

„Mit möglichst wenig Mitteln möglichst viel erreichen“ klingt gut, ist aber widersprüchlich: Eine Seite muss festliegen, sonst lässt sich nichts vergleichen.

Beispiel

Velbrink hat für eine Werbeaktion 30.000 € eingeplant und will damit möglichst viele Neukunden gewinnen: Maximalprinzip. Der Einkauf soll 500 Paletten Streusalz für den Winter beschaffen und wählt das günstigste Angebot: Minimalprinzip.

Kapitel 26: Soziale Marktwirtschaft und Wettbewerbs­politik

Kapitel 26 von 29

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Jede Volkswirtschaft muss klären, wer entscheidet, was produziert wird und zu welchem Preis. Zwei gedachte Grundmodelle stehen sich gegenüber.

MerkmalFreie MarktwirtschaftZentralverwaltungswirtschaft
Planungjeder Haushalt und jedes Unternehmen plant selbsteine staatliche Behörde plant für alle
Eigentum an Betriebenprivatstaatlich
Preiseentstehen am Markt aus Angebot und Nachfragesetzt der Staat fest
Rolle des Staatesnur Schutz von Eigentum, Verträgen und Sicherheitlenkt die gesamte Wirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft in Deutschland verbindet freie Märkte mit sozialem Ausgleich. Das Grundgesetz schützt das Eigentum, verlangt aber, dass sein Gebrauch auch dem Wohl der Allgemeinheit dient (Art. 14 Abs. 2 GG), und bestimmt die Bundesrepublik als sozialen Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG).

Aufgaben des Staates

  • Ordnungspolitik: Regeln für den Markt, etwa Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz.
  • Sozialpolitik: Sozialversicherung, Grundsicherung, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Mindestlohn.
  • Prozess- und Strukturpolitik: Konjunktur stützen, Regionen und Branchen im Wandel fördern.
  • Öffentliche Güter: Straßen, Schulen, Polizei und Gerichte, die der Markt allein nicht ausreichend bereitstellt.
  • Umweltpolitik: Grenzwerte, Abgaben und Förderprogramme, damit Umweltschäden einen Preis bekommen.

Wettbewerbspolitik

Wettbewerb sorgt für gute Qualität und angemessene Preise, schafft sich aber nicht von selbst: Unternehmen haben einen Anreiz, sich abzusprechen oder Wettbewerber aufzukaufen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbietet deshalb Absprachen, die den Wettbewerb einschränken (§ 1 GWB), kontrolliert große Zusammenschlüsse und den Missbrauch von Marktmacht. Zuständig ist vor allem das Bundeskartellamt. Für faire Methoden im Wettbewerb sorgt außerdem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das zum Beispiel irreführende Werbung verbietet.

Beispiel

Velbrink kann Preise, Sortiment und Lieferanten frei wählen. Zugleich muss es Mindestlohn zahlen, Arbeitsschutzvorschriften einhalten, Beiträge zur Sozialversicherung abführen und darf seine Preise nicht mit anderen Großhändlern absprechen. Beides gehört zur sozialen Marktwirtschaft.

Kapitel 27: Kooperation und Konzentration von Unternehmen

Kapitel 27 von 29

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Unternehmen arbeiten zusammen, um Kosten zu senken, stärker einzukaufen oder neue Märkte zu erschließen. Entscheidend ist, wie viel Selbständigkeit sie dabei behalten.

Kooperation: selbständig bleiben

Bei der Kooperation bleiben die Partner rechtlich selbständig und arbeiten nur in einzelnen Bereichen zusammen. Beispiele sind die Verbundgruppe, in der viele mittelständische Händler gemeinsam einkaufen und werben, das Franchising, bei dem ein Franchisenehmer Marke und Konzept eines Franchisegebers gegen Gebühr nutzt, die Arbeitsgemeinschaft für einen einzelnen Großauftrag und das Gemeinschaftsunternehmen, das zwei Unternehmen zusammen gründen.

Konzentration: Kontrolle abgeben

Bei der Konzentration verliert mindestens ein Unternehmen seine wirtschaftliche Selbständigkeit. Im Konzern bleiben die Unternehmen rechtlich selbständig, stehen aber unter einheitlicher Leitung, oft durch eine Holding, die nur Beteiligungen hält. Bei der Fusion verschmelzen sie zu einem einzigen Unternehmen.

Nach der Richtung unterscheidet man horizontale Zusammenschlüsse auf derselben Wirtschaftsstufe (zwei Großhändler), vertikale zwischen vor- und nachgelagerten Stufen (Großhändler und Hersteller) und diagonale zwischen Unternehmen ohne Verbindung.

Wo das Kartellrecht Grenzen zieht

Ein Kartell ist eine Absprache zwischen Wettbewerbern über Preise, Mengen, Gebiete oder Kunden; es ist verboten (§ 1 GWB). Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen, etwa ein gemeinsamer Einkauf, kann als Mittelstandskartell erlaubt sein, wenn sie der Rationalisierung dient und den Wettbewerb nicht wesentlich beeinträchtigt (§ 3 GWB). Zusammenschlüsse großer Unternehmen muss das Bundeskartellamt vorab prüfen, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten sind, etwa mehr als 500 Mio. € weltweit (§ 35 Abs. 1 GWB). Es untersagt sie, wenn wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde (§ 36 Abs. 1 GWB).

Beispiel

Velbrink könnte einer Verbundgruppe technischer Großhändler beitreten: Über die Zentrale kauft die Gruppe Werkzeuge in großen Mengen ein, jeder Händler bleibt aber selbständig und setzt seine Verkaufspreise selbst. Würden die Mitglieder dagegen vereinbaren, ihren Kunden einheitlich mindestens 3 % mehr zu berechnen, wäre das ein verbotenes Preiskartell.

Kapitel 28: Geld, Inflation und Geldpolitik der EZB

Kapitel 28 von 29

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Geld erfüllt drei Aufgaben: Es ist Tauschmittel, mit dem Velbrink Ware bezahlt, Recheneinheit, mit der sich Angebote vergleichen lassen, und Wertaufbewahrungsmittel, mit dem man heute verdientes Geld später ausgeben kann. Die letzte Aufgabe erfüllt es nur, wenn seine Kaufkraft erhalten bleibt.

Inflation messen

Das Statistische Bundesamt beobachtet die Preise eines Warenkorbs aus Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte typischerweise kaufen. Der Verbraucherpreisindex setzt ein Basisjahr auf 100. Die Inflationsrate ist die prozentuale Veränderung des Index gegenüber dem Vorjahr. Steigen die Preise, sinkt die Kaufkraft: Für denselben Betrag bekommt man weniger. Ob ein Gehalt real mehr wert ist, zeigt erst der Vergleich mit der Inflation.

Ursachen und Folgen

Inflation entsteht, wenn die Nachfrage schneller wächst als das Angebot, oder wenn Kosten steigen, etwa für Energie, Rohstoffe, Transport oder Löhne, und Unternehmen sie weitergeben. Für Velbrink heißt das: Einkaufspreise steigen, Preislisten müssen öfter angepasst werden, und Kunden achten stärker auf Preise. Wer Geld verleiht oder spart, verliert, wenn die Zinsen niedriger sind als die Inflation; wer Schulden hat, gewinnt real.

Geldpolitik der EZB

Die Europäische Zentralbank sorgt für Preisstabilität im Euroraum und strebt mittelfristig eine Inflationsrate von 2 % an. Ihr wichtigstes Werkzeug sind die drei Leitzinsen: Einlagesatz, Hauptrefinanzierungssatz und Spitzenrefinanzierungssatz. Derzeit (Stand 2026) steuert der EZB-Rat seinen Kurs über den Einlagesatz, zu dem Banken überschüssiges Geld bei der Zentralbank anlegen. Dazu kommen Offenmarktgeschäfte und die Mindestreserve.

Erhöht die EZB die Leitzinsen, werden Kredite für Unternehmen und Haushalte teurer, Sparen lohnt sich mehr, Investitionen und Konsum gehen zurück, und der Preisauftrieb lässt nach. Senkt sie die Zinsen, wirkt es umgekehrt. Die Wirkung tritt mit Verzögerung ein, oft nach einem Jahr oder später.

Beispiel

Velbrink nutzt einen Kontokorrentkredit mit 1,2 Mio. € Limit zu 9,25 % im Jahr. Erhöht die EZB die Leitzinsen, steigt meist auch dieser Sollzins. Die Finanzierung des Warenlagers wird teurer, und Velbrink prüft, ob es Bestände abbauen kann.

Kapitel 29: Digitalisierung im Großhandel

Kapitel 29 von 29

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Bei Velbrink laufen viele Abläufe schon digital: Großkunden bestellen per EDI direkt aus ihrem System, Handwerker im Webshop, das ERP-System verbindet Warenwirtschaft und Buchhaltung, und im Lager führen Scanner durch die Kommissionierung. Daraus entstehen Chancen und Gefahren, für den Betrieb wie für die Beschäftigten.

Für den Betrieb

ChancenGefahren
schnellere Abläufe, weniger Erfassungs- und Kommissionierfehlerhohe Kosten für Software, Geräte und Schulung
Bestellungen rund um die Uhr, neue Kunden über den Webshopmehr Preisvergleich und Preisdruck durch Online-Konkurrenz
Daten zeigen, was sich verkauft; Bestände lassen sich besser planenHersteller und Plattformen verkaufen direkt an Handwerker und Industrie
papierlose Belege und E-Rechnungen sparen ZeitAbhängigkeit von IT; Ausfall oder Cyberangriff legt den Betrieb lahm

Besonders gefährlich für einen Großhändler ist es, wenn Kunden ihn nicht mehr brauchen, weil sie direkt beim Hersteller oder auf einer Plattform kaufen. Velbrink hält dagegen, indem es mehr bietet als die Ware: Beratung, schnelle Lieferung aus einem breiten Sortiment, C-Teile-Management beim Kunden, Prüf- und Reparaturservice.

Für die Beschäftigten

Digitale Werkzeuge nehmen Routinearbeit ab, etwa das Abtippen von Bestellungen, und machen mobiles Arbeiten möglich. Dafür verschwinden manche einfachen Tätigkeiten, und andere verlangen neue Kenntnisse, etwa in Datenpflege, Webshop-Betreuung oder Datenschutz. Ständige Erreichbarkeit und genaue Leistungsdaten können belasten. Systeme, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können, darf ein Arbeitgeber mit Betriebsrat nur mit dessen Zustimmung einführen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Bewerten

Ob sich eine Neuerung lohnt, zeigt der Vergleich von Kosten und Nutzen, aber auch die Frage, wie Beschäftigte mitgenommen werden. Weiterbildung, klare Regeln zur Erreichbarkeit und Schutz vor Cyberangriffen gehören deshalb zu jedem Digitalisierungsprojekt.

Beispiel

Velbrink stellt für seine Kunden ein digitales Bestellportal mit Lagerbeständen und Lieferzeiten in Echtzeit bereit. Bestellungen kommen ohne Abtippen ins ERP-System. Zwei Beschäftigte aus der Auftragserfassung werden zu Ansprechpartnern für Großkunden weitergebildet, statt Bestellungen zu erfassen.

Nachschlagen

Fachbegriffe und Formeln zum Nachschlagen, jeweils auf einer Seite.

Fachbegriffe aus diesem Lernfeld

Nutzungsrecht
Recht, das der Urheber oder ein anderer Rechteinhaber einräumt, ein geschütztes Werk wie ein Foto, einen Text oder eine Grafik auf bestimmte Arten zu nutzen, etwa zu vervielfältigen oder im Internet zu zeigen (§ 31 UrhG). Es kann einfach oder ausschließlich sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt sein; eine Lizenz legt Umfang und Bedingungen fest.
Sortimentsgroßhandel
Großhandel mit einem breiten Sortiment aus vielen Warengruppen, aus dem seine Abnehmer ihren Bedarf weitgehend bei einem Lieferanten decken können. Gegenstück ist der Spezialgroßhandel mit einem schmalen, aber tiefen Sortiment: Er beschränkt sich auf eine oder wenige verwandte Warengruppen und bietet darin viele Artikel in verschiedenen Marken, Größen und Preislagen.
Streckengeschäft
Geschäft, bei dem der Großhändler Ware im eigenen Namen beim Hersteller kauft und an seinen Kunden verkauft, der Hersteller sie aber direkt an den Kunden liefert. Es gibt zwei Kaufverträge und zwei Rechnungen, aber nur einen Transport; die Ware läuft nicht über das Lager des Großhändlers. Üblich ist das bei sperrigen Gütern und großen Mengen.

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