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Kapitel
13
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Aufgaben-Generatoren
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Ausbildungsjahr
3
Lernfeldstunden
80

Kapitel 1: Markt & Preisbildung

Kapitel 1 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

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Der Preis entsteht aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.

Marktformen

Marktformen unterscheidet man danach, wie viele Anbieter und wie viele Nachfrager auf einem Markt zusammentreffen.

  • Polypol: viele Anbieter und viele Nachfrager; auf einem vollkommenen Markt spricht man von vollständiger Konkurrenz.
  • Oligopol: wenige Teilnehmer auf einer Marktseite. Wenige Anbieter und viele Nachfrager bilden ein Angebotsoligopol, wenige Nachfrager und viele Anbieter ein Nachfrageoligopol.
  • Monopol: ein einziger Teilnehmer auf einer Marktseite. Ein Anbieter und viele Nachfrager bilden ein Angebotsmonopol, ein Nachfrager und viele Anbieter ein Nachfragemonopol.

Ist auch die andere Marktseite so schwach besetzt, spricht man vom zweiseitigen Oligopol oder Monopol.

Gleichgewichtspreis

Die fallende Nachfragekurve und die steigende Angebotskurve schneiden sich im Marktgleichgewicht (Gleichgewichtspreis und -menge). Steigt die Nachfrage, steigt tendenziell der Preis.

Preiselastizität

Sie misst, wie stark die nachgefragte Menge auf Preisänderungen reagiert – wichtig für die Preispolitik.

Kapitel 2: Wirtschafts­kreislauf & Konjunktur

Kapitel 2 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

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Der Wirtschaftskreislauf bildet die Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren ab – vom einfachen Modell (Haushalte, Unternehmen) über das erweiterte bis zum vollständigen Modell einer offenen Volkswirtschaft mit fünf Sektoren: private Haushalte, Unternehmen, Staat, Banken (Vermögensänderung) und Ausland. Neben Tauschvorgängen gibt es einseitige Ströme ohne Gegenleistung wie Steuern, Subventionen und Transferzahlungen. Die Ersparnis der Haushalte fließt an die Banken (Vermögensänderung); in einer wachsenden (evolutorischen) Wirtschaft finanzieren diese daraus Investitionen. Für jeden Sektor gilt: Summe der Zuflüsse = Summe der Abflüsse.

Bruttoinlandsprodukt

Das BIP misst die wirtschaftliche Leistung im Inland in einem Zeitraum (Quartal oder Jahr): den Wert aller hergestellten Waren und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen, die in andere Produkte eingehen. So wird nichts doppelt gezählt (Produktionswert − Vorleistungen = Bruttowertschöpfung; + Gütersteuern − Gütersubventionen = BIP). Als Wohlstandsmaß ist es nur eingeschränkt aussagekräftig, weil es Hausarbeit, Umweltschäden und die Einkommensverteilung nicht erfasst.

Konjunkturphasen

Aufschwung (Expansion) → Hochkonjunktur (Boom) → Abschwung (Rezession) → Tiefphase (Depression).

Magisches Viereck

Ziele der Wirtschaftspolitik (§ 1 StabG): Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und stetiges, angemessenes Wirtschaftswachstum. Erweitert zum magischen Sechseck um Umweltschutz und gerechte Einkommensverteilung.

Kapitel 3: Wirtschafts­ordnung, Geld & Außenwirtschaft

Kapitel 3 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

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Deutschland hat eine soziale Marktwirtschaft: marktwirtschaftlicher Wettbewerb mit sozialem Ausgleich.

Geldpolitik

Die Europäische Zentralbank (EZB) sorgt für Preisstabilität. Über die Leitzinsen beeinflusst sie die Zinsen für Kredite und Einlagen und damit Nachfrage und Preise: höhere Zinsen bremsen die Inflation, niedrigere fördern die Konjunktur. Inflation ist ein anhaltender Anstieg des Preisniveaus.

Außenwirtschaft & Devisen

Im Außenhandel zählen Wechselkurse. Beispiel: Bei 1 € = 1,10 USD entspricht ein Betrag in Euro = Dollarbetrag ÷ 1,10. Der EU-Binnenmarkt sichert den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Kapitel 4: Rechenbeispiel: Devisen & Inflation

Kapitel 4 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

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Zwei typische WiSo-Rechnungen:

Devisen umrechnen

Kurs: 1 € = 1,10 USD.
Ein US-Kunde zahlt 5.500 USD → 5.500 ÷ 1,10 = 5.000 €.
Eine deutsche Firma kauft Ware für 2.200 USD → 2.200 ÷ 1,10 = 2.000 €.

Hier wird vereinfacht ein einheitlicher Kurs angenommen. In der Praxis nennt die Bank einen Geldkurs und einen Briefkurs: Bei Mengennotierung kauft der Importeur Devisen zum (niedrigeren) Geldkurs, der Exporteur verkauft sie zum (höheren) Briefkurs. Ändert sich der Kurs zwischen Vertragsschluss und Zahlung, entsteht ein Wechselkursrisiko für die Seite, die in Fremdwährung zahlt oder bezahlt wird.

Inflationsrate

Der Verbraucherpreisindex steigt von 110 auf 113,3.
Inflationsrate = (113,3 − 110) ÷ 110 × 100 = 3 %. Bei anhaltend steigendem Preisniveau verliert Geld an Kaufkraft.

Kapitel 5: Geldpolitik der EZB & Inflation

Kapitel 5 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

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Die Europäische Zentralbank sichert die Preisstabilität im Euroraum. Sie strebt mittelfristig eine Teuerung von 2 % pro Jahr an und wertet Abweichungen nach oben und nach unten als gleich unerwünscht (symmetrisches Ziel). Gemessen wird am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) des Euroraums.

Instrumente der Geldpolitik

  • Leitzinsen: Die EZB hat drei Leitzinsen: den Einlagesatz, den Hauptrefinanzierungssatz und den Spitzenrefinanzierungssatz. Ihren geldpolitischen Kurs steuert sie derzeit über den Einlagesatz; das hat der EZB-Rat im März 2024 bekräftigt. In Medien und älteren Prüfungsaufgaben ist mit „dem Leitzins“ oft der Hauptrefinanzierungssatz gemeint.
  • Offenmarktgeschäfte: vor allem die wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Kredit an Banken gegen Sicherheiten für eine Woche zum Hauptrefinanzierungssatz), dazu längerfristige Refinanzierungsgeschäfte; Wertpapierankäufe sind eine Sonderform.
  • Ständige Fazilitäten: Banken können überschüssiges Geld über Nacht zum Einlagesatz anlegen (Einlagefazilität) oder sich über Nacht zum Spitzenrefinanzierungssatz Geld leihen (Spitzenrefinanzierungsfazilität).
  • Mindestreserve: Banken müssen einen Teil ihrer Kundeneinlagen (derzeit 1 %) als Guthaben bei ihrer nationalen Zentralbank halten, in Deutschland bei der Bundesbank; seit September 2023 wird sie nicht verzinst.

Höhere Leitzinsen wirken restriktiv (Kredite werden teurer, Nachfrage und Preisauftrieb sinken), niedrigere expansiv.

Inflation

Inflation = anhaltender Anstieg des Preisniveaus. In Deutschland misst Destatis sie mit dem Verbraucherpreisindex (VPI); für ihr Ziel verwendet die EZB den HVPI für den Euroraum. Folgen: Kaufkraftverlust; Gläubiger verlieren, Sachwerte gewinnen. Gegenteil ist die Deflation.

Kapitel 6: EU-Binnenmarkt & Globalisierung

Kapitel 6 von 13

Lesezeit etwa 1 Minute

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Deutschland ist in den EU-Binnenmarkt und die Weltwirtschaft eingebunden.

Die vier Grundfreiheiten

Der Binnenmarkt sichert den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Hinzu kommen die Zollunion und der Euro in der Eurozone.

EU-Organe

Organe der EU (Art. 13 EUV): Europäisches Parlament, Europäischer Rat (Staats- und Regierungschefs), Rat der EU (Fachminister), Europäische Kommission, Gerichtshof der Europäischen Union, Europäische Zentralbank und Rechnungshof. Zum Gerichtshof der EU gehören der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht; nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats.

Globalisierung

Weltweite Verflechtung von Märkten – mit Chancen (neue Absatzmärkte, Arbeitsteilung) und Risiken (Abhängigkeit, Wettbewerbsdruck). Die WTO fördert den Freihandel, Protektionismus (Zölle, Quoten) wirkt dagegen.

Kapitel 7: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Kapitel 7 von 13

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) bildet das wirtschaftliche Geschehen eines Landes in Zahlen ab. Ihre wichtigste Größe ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Man kann es aus drei Blickwinkeln betrachten: Wo ist die Leistung entstanden? Wofür wurde sie verwendet? Wem ist das Einkommen daraus zugeflossen?

Entstehungsrechnung

Die Entstehungsrechnung setzt bei der Produktion an. Von den Produktionswerten aller Wirtschaftsbereiche werden die Vorleistungen abgezogen, damit kein Vorprodukt doppelt zählt. Das ergibt die Bruttowertschöpfung. Rechnet man die Gütersteuern hinzu und zieht die Gütersubventionen ab, erhält man das BIP. Mehr dazu steht im Kapitel „Wirtschaftskreislauf & Konjunktur“.

Verwendungsrechnung

Die Verwendungsrechnung zeigt, wofür die Güter verwendet wurden: für den Konsum, für Investitionen oder für den Export.

Schema

BIP = private Konsumausgaben + Konsumausgaben des Staates + Bruttoinvestitionen + Außenbeitrag

Außenbeitrag = Exporte − Importe

Warum werden die Importe abgezogen? In den Konsumausgaben, den Investitionen und den Exporten stecken auch Güter, die im Ausland hergestellt und eingeführt wurden. Sie gehören nicht zum Inlandsprodukt und werden deshalb über die Importe wieder herausgerechnet. Ist der Außenbeitrag positiv, spricht man von einem Exportüberschuss.

Nicht in die Rechnung gehören Geldleistungen des Staates wie das Kindergeld. Sie sind keine Ausgaben für Güter, sondern verteilen Einkommen um. Was die Haushalte davon kaufen, steckt schon in den privaten Konsumausgaben. Das BIP ist außerdem eine Bruttogröße: Die Abschreibungen, also der Wertverlust der Anlagen, sind noch enthalten. Zieht man sie ab, erhält man das Nettoinlandsprodukt.

Verteilungsrechnung

Die Verteilungsrechnung zeigt, wie sich das Einkommen auf Arbeit und Kapital verteilt.

Schema

Volkseinkommen = Arbeitnehmerentgelt + Unternehmens- und Vermögenseinkommen

Lohnquote = Arbeitnehmerentgelt ÷ Volkseinkommen × 100

  • Arbeitnehmerentgelt: Bruttolöhne und -gehälter einschließlich der Sozialbeiträge der Arbeitgeber.
  • Volkseinkommen: heißt auch Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten. Es ist kleiner als das BIP, weil unter anderem die Abschreibungen und die Produktions- und Importabgaben an den Staat abzüglich der Subventionen nicht dazugehören.
  • Lohnquote: Anteil des Arbeitnehmerentgelts am Volkseinkommen. Der Rest bis 100 % ist der Anteil der Unternehmens- und Vermögenseinkommen.

In Deutschland wird das BIP über die Entstehungs- und die Verwendungsrechnung berechnet, und beide Ergebnisse werden zu einem veröffentlichten Wert abgestimmt. Die Verteilungsrechnung folgt erst danach: Für die Unternehmens- und Vermögenseinkommen fehlen vollständige Daten, sie ergeben sich als Restgröße. Die Verteilungsrechnung dient deshalb zur Kontrolle der Ergebnisse und für Kennzahlen wie die Lohnquote.

Inlandskonzept und Inländerkonzept

  • Inlandskonzept: Es zählt der Ort. Erfasst wird alles, was im Inland erbracht wird, gleich wer es erbringt. Das BIP folgt diesem Konzept. Arbeitet eine Grenzpendlerin, die im Ausland wohnt, in einem Werk in Deutschland, geht ihre Arbeit in das deutsche BIP ein.
  • Inländerkonzept: Es zählt, wer die Leistung erbringt. Erfasst werden die Leistungen und Einkommen aller Inländer, gleich wo sie erzielt werden. Das Bruttonationaleinkommen folgt diesem Konzept: BIP plus die Primäreinkommen, die Inländer aus dem Ausland beziehen, minus die Primäreinkommen, die ins Ausland fließen. Primäreinkommen sind vor allem Erwerbs- und Vermögenseinkommen, etwa Löhne, Zinsen und Gewinnanteile.

Wer Inländer ist, entscheidet der ständige Wohnsitz, bei Unternehmen der Sitz. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Dieselbe Regel gilt im Wirtschaftskreislauf für den Sektor Ausland: Was Urlauber aus dem Ausland in Deutschland ausgeben, zählt zu den Exporten, was Urlauber aus Deutschland im Ausland ausgeben, zu den Importen. Das Modell mit fünf Sektoren vereinfacht die amtliche Statistik. Sie gliedert feiner und nennt den Sektor Ausland „übrige Welt“.

Nominales und preisbereinigtes BIP

  • Nominales BIP: bewertet die Güter mit den Preisen des jeweiligen Jahres. Es steigt auch dann, wenn nur die Preise steigen.
  • Preisbereinigtes (reales) BIP: rechnet die Preisänderungen heraus und zeigt, ob tatsächlich mehr hergestellt wurde.
  • Wirtschaftswachstum ist die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP gegenüber dem Vorjahr.
Beispiel

Das nominale BIP einer Volkswirtschaft steigt um 5 %, die Preise steigen im Durchschnitt um 3 %. Real ist die Wirtschaft nur um rund 1,9 % gewachsen (1,05 ÷ 1,03 ≈ 1,019). Die einfache Rechnung 5 % − 3 % = 2 % ist nur eine Näherung.

Merke: Das BIP folgt dem Ort der Produktion, das Bruttonationaleinkommen dem Wohnsitz. Wachstum wird immer am preisbereinigten BIP gemessen.

Kapitel 8: Kooperation, Konzentration & Wettbewerbsrecht

Kapitel 8 von 13

Lesezeit etwa 5 Minuten

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Unternehmen arbeiten zusammen oder schließen sich zusammen, um Kosten zu senken, Risiken zu teilen, an Wissen zu kommen, das ihnen fehlt, oder ihre Stellung am Markt zu stärken. Je enger sie sich binden, desto mehr Selbstständigkeit geben sie auf. Der Staat achtet darauf, dass dabei genug Wettbewerb übrig bleibt.

Kooperation und Konzentration

Bei einer Kooperation bleiben die Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Sie arbeiten nur in einem abgegrenzten Bereich zusammen, meist auf Grundlage eines Vertrags, und können die Zusammenarbeit wieder beenden.

  • Arbeitsgemeinschaft (ARGE): Mehrere Unternehmen führen gemeinsam einen Auftrag aus, der für eines allein zu groß ist, etwa den Bau eines Klärwerks. Mit dem Auftrag endet die ARGE.
  • Interessengemeinschaft: Unternehmen forschen, kaufen ein oder werben auf Dauer gemeinsam, ohne dafür ein eigenes Unternehmen zu gründen.
  • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture): Die Partner gründen ein neues Unternehmen und beteiligen sich daran, etwa um gemeinsam ein Produkt zu entwickeln oder einen ausländischen Markt zu erschließen.

Auch ein Kartell ist eine Absprache zwischen selbstständigen Unternehmen. Es soll aber den Wettbewerb beschränken, zum Beispiel über gemeinsame Preise, Mengen oder aufgeteilte Absatzgebiete, und ist deshalb grundsätzlich verboten.

Bei der Konzentration verlieren Unternehmen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit. Im Konzern bleiben sie rechtlich selbstständig, stehen aber unter einheitlicher Leitung (§ 18 AktG). Meist lenkt eine Muttergesellschaft ihre Töchter über eine Mehrheitsbeteiligung oder einen Beherrschungsvertrag. Führt eine Dachgesellschaft den Konzern, die vor allem die Anteile hält und selbst nicht produziert, heißt sie Holding. Bei der Fusion verschmelzen Unternehmen zu einem einzigen; die übertragenden Gesellschaften erlöschen, und ihr Vermögen geht samt den Schulden über (§§ 2, 20 UmwG).

Nach der Richtung unterscheidet man horizontale Zusammenschlüsse auf derselben Wirtschaftsstufe (zwei Getriebehersteller), vertikale mit einer vor- oder nachgelagerten Stufe (ein Hersteller und sein Zulieferer oder Händler) und diagonale (konglomerate) zwischen Unternehmen verschiedener Branchen ohne Liefer- oder Wettbewerbsbeziehung.

Formrechtlich selbstständigwirtschaftlich selbstständigBeurteilung
Kooperation (ARGE, Interessengemeinschaft, Joint Venture)jaja, bis auf den gemeinsamen Bereicherlaubt, solange sie den Wettbewerb nicht beschränkt
Kartelljaim abgesprochenen Bereich eingeschränktgrundsätzlich verboten (§ 1 GWB)
Konzernjanein, einheitliche Leitungerlaubt; großer Zusammenschluss vorher anmelden
Fusionnein, nur ein Unternehmen bleibtneinerlaubt; großer Zusammenschluss vorher anmelden
Beispiel

Die Feldhain Elektrokomponenten GmbH und die Kessendorf Antriebstechnik AG gründen gemeinsam eine neue GmbH, an der jede zur Hälfte beteiligt ist. Sie soll Steuergeräte für Elektroantriebe entwickeln. Beide Partner bleiben selbstständig und teilen sich Kosten und Risiko der Entwicklung: ein Joint Venture. Kauft die Kessendorf Antriebstechnik AG später alle Anteile, wird die GmbH ihre Tochter, und beide bilden einen Konzern.

Wettbewerbsrecht: GWB, UWG und EU-Recht

Wettbewerb zwingt Unternehmen zu günstigen Preisen, guter Qualität und neuen Ideen. Zwei Gesetze schützen ihn auf unterschiedliche Weise.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schützt den Wettbewerb davor, ausgeschaltet oder eingeschränkt zu werden. Es ruht auf drei Säulen:

  1. Kartellverbot: Vereinbarungen und abgestimmtes Verhalten, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen, sind verboten (§ 1 GWB). Das gilt unter Wettbewerbern (horizontal) und zwischen Hersteller und Händler (vertikal). Freigestellt ist eine Absprache nur, wenn die Voraussetzungen des § 2 GWB zusammen erfüllt sind; die Unternehmen prüfen das selbst, eine Genehmigung gibt es nicht. Für kleine und mittlere Unternehmen, die zur Rationalisierung zusammenarbeiten, gilt § 3 GWB (Mittelstandskartell). Preis-, Mengen- und Gebietsabsprachen sind praktisch nie freigestellt.
  2. Missbrauchsaufsicht: Ein Unternehmen darf marktbeherrschend sein, es darf diese Stellung aber nicht missbrauchen (§§ 18, 19 GWB). Ab einem Marktanteil von 40 % wird Marktbeherrschung vermutet (§ 18 Abs. 4 GWB). Missbrauch ist zum Beispiel, Abnehmer ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln, Wettbewerber zu behindern oder überhöhte Preise zu verlangen (§ 19 Abs. 2 GWB).
  3. Fusionskontrolle: Zusammenschlüsse oberhalb der Umsatzschwellen des § 35 GWB sind vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt anzumelden (§ 39 GWB) und dürfen erst nach der Freigabe oder dem Ablauf der Prüffristen vollzogen werden (§ 41 GWB). Untersagt wird ein Zusammenschluss, der wirksamen Wettbewerb erheblich behindern würde (§ 36 Abs. 1 GWB).

Durchgesetzt wird das GWB vor allem vom Bundeskartellamt. Es kann Verstöße abstellen lassen und Geldbußen verhängen; Geschädigte können Schadensersatz verlangen (§ 33a GWB). Kann ein Verhalten den Handel zwischen EU-Staaten beeinträchtigen, gelten zusätzlich Art. 101 AEUV (Kartellverbot) und Art. 102 AEUV (Missbrauch). Zusammenschlüsse mit unionsweiter Bedeutung prüft die Europäische Kommission.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fragt dagegen, ob fair geworben und verkauft wird. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen (§ 1 Abs. 1 UWG), etwa vor irreführender Werbung (§ 5 UWG) oder unzumutbarer Belästigung durch Werbeanrufe ohne Einwilligung (§ 7 UWG). Vergleichende Werbung ist erlaubt, wenn sie sachlich bleibt und keinen der Fälle des § 6 Abs. 2 UWG erfüllt. Gegen Verstöße gehen vor allem Mitbewerber, Verbände und Kammern vor, meist zuerst mit einer Abmahnung; sie können verlangen, dass der Verstoß beseitigt und künftig unterlassen wird (§§ 8, 13 UWG). Schadensersatz bei Verschulden steht nur Mitbewerbern zu, bei bestimmten Verstößen auch geschädigten Verbrauchern, nicht aber Verbänden und Kammern (§ 9 UWG).

Kapitel 9: Konjunkturindikatoren & Wirtschafts­politik

Kapitel 9 von 13

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Die Konjunktur schwankt, und mit ihr schwanken Aufträge, Beschäftigung und Preise. Um die Lage einzuschätzen, beobachten Staat, Zentralbank und Unternehmen Konjunkturindikatoren. Auf dieser Grundlage greift die Wirtschaftspolitik ein, um die Ziele des Stabilitätsgesetzes zu erreichen (siehe „Wirtschaftskreislauf & Konjunktur“).

Konjunkturindikatoren

Ein Konjunkturindikator ist eine Kennzahl, an der sich der Verlauf der Konjunktur ablesen lässt. Entscheidend ist, wann sie auf eine Wende reagiert.

ArtreagiertBeispieleWarum
Frühindikatorvor der WendeAuftragseingänge, Baugenehmigungen, Geschäftserwartungen der UnternehmenWas heute bestellt oder genehmigt wird, wird erst in den folgenden Monaten produziert.
Präsenzindikatormit der WendeIndustrieproduktion, Kapazitätsauslastung, BIP des QuartalsSie messen die Leistung, die gerade erbracht wird.
Spätindikatornach der WendeZahl der Arbeitslosen, VerbraucherpreiseBetriebe stellen erst ein, wenn sie den Aufschwung für sicher halten; Preise passen sich verzögert an.

Ein einzelner Wert sagt wenig. Aussagekräftig ist die Entwicklung über mehrere Monate und das Zusammenspiel mehrerer Indikatoren. Am unteren Wendepunkt ist es typisch, dass die Frühindikatoren schon steigen, während die Arbeitslosigkeit noch zunimmt.

Achte bei Quoten auf den Unterschied zwischen Prozent und Prozentpunkten. Sinkt die Arbeitslosenquote von 6,0 % auf 5,7 %, ist sie um 0,3 Prozentpunkte gesunken; bezogen auf den alten Wert ist das ein Rückgang um 5 %.

Beispiel

Der Index der Auftragseingänge steigt von 96,0 auf 100,8 Punkte: (100,8 − 96,0) × 100 ÷ 96,0 = 5 %. Die Arbeitslosenquote sinkt im selben Zeitraum von 6,0 % auf 5,7 %, also um 0,3 Prozentpunkte. Beides zusammen spricht für einen Aufschwung, der den Arbeitsmarkt schon erreicht hat.

Prozess-, Struktur- und Ordnungspolitik

Die Wirtschaftspolitik lässt sich danach einteilen, woran sie ansetzt und wie lange sie wirkt.

  • Ordnungspolitik legt den Rahmen fest, in dem gewirtschaftet wird, etwa Eigentumsrecht, Vertragsfreiheit und Wettbewerbsrecht.
  • Prozesspolitik greift in den laufenden Wirtschaftsablauf ein, vor allem um Konjunkturschwankungen zu glätten. Ihre beiden Hauptbereiche sind die Fiskalpolitik des Staates (Einnahmen und Ausgaben) und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (Leitzinsen, siehe „Geldpolitik der EZB & Inflation“). Sie wirkt eher kurzfristig.
  • Strukturpolitik soll die Wirtschaftsstruktur langfristig verbessern oder ihren Wandel abfedern. Die regionale Strukturpolitik fördert schwache Gebiete, die sektorale einzelne Branchen, etwa beim Umstieg auf neue Antriebstechnik.

Für Unternehmen heißt das: Prozesspolitik verändert vor allem die Nachfrage und die Finanzierungskosten der nächsten Monate, Strukturpolitik die Standortbedingungen der nächsten Jahre.

Antizyklische Fiskalpolitik

Antizyklisch heißt: gegen die Konjunktur steuern. Im Abschwung wirkt der Staat expansiv. Er vergibt zusätzliche öffentliche Aufträge, senkt Steuern oder zahlt Investitionszuschüsse und nimmt dafür Kredite auf oder löst eine Konjunkturausgleichsrücklage auf. Im Boom wirkt er restriktiv: Er kürzt oder verschiebt Ausgaben, kann Steuern erhöhen und legt Mehreinnahmen still. Die Instrumente nennt das Stabilitätsgesetz.

Ein Teil der Wirkung tritt ohne neuen Beschluss ein. Im Abschwung zahlt der Staat mehr Arbeitslosengeld, und wegen des progressiven Steuertarifs sinken die Einnahmen aus der Einkommensteuer stärker als die Einkommen. Beides stützt die Nachfrage. Diese automatischen Stabilisatoren wirken im Aufschwung umgekehrt.

Die Fiskalpolitik hat Grenzen. Bis ein Programm beschlossen ist und die Aufträge bei den Betrieben ankommen, kann sich die Lage schon gedreht haben; dann wirkt es prozyklisch. Kredite im Abschwung erhöhen die Staatsschulden, und die Schuldenregel des Grundgesetzes begrenzt die Kreditaufnahme. Außerdem fällt es Regierungen im Boom schwer, Ausgaben zu kürzen.

Angebots- und nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik

Merkmalnachfrageorientiertangebotsorientiert
GrundgedankeSchwankungen entstehen, weil die gesamtwirtschaftliche Nachfrage schwankt; der Staat gleicht sie aus.Wachstum entsteht, wenn sich Produktion und Investitionen lohnen; der Staat verbessert die Bedingungen.
Instrumenteöffentliche Aufträge, Kaufprämien, Transferzahlungen, antizyklische Haushaltspolitikniedrigere Unternehmenssteuern, Abbau von Bürokratie, schnellere Genehmigungen, Investitionsanreize, Forschungsförderung
Wirkungeher kurzfristigeher langfristig
Wirkung auf Unternehmenmehr Aufträge und Absatz, Kosten unverändertgeringere Kosten, höherer erwarteter Gewinn neuer Investitionen
KritikStaatsschulden steigen, Wirkung kommt oft zu spätWirkung unsicher, wenn die Nachfrage fehlt; Einnahmen des Staates sinken zunächst

In der Praxis verbinden Regierungen oft beide Ansätze.

Beispiel

In einer Rezession vergibt der Bund mehr Aufträge für Brücken und Schulen. Die Hallbrunn Metallbau GmbH, die Geländer und Treppen aus Stahl fertigt, spürt das nach einigen Monaten in ihren Auftragseingängen: nachfrageorientierte Politik. Senkt der Bund die Körperschaftsteuer, sinkt die Steuerlast der GmbH. Eine neue Schweißanlage lohnt sich eher, auch wenn die Aufträge noch fehlen: angebotsorientierte Politik.

Kapitel 10: Angebot & Nachfrage: Bestimmungsgründe und Verschiebungen

Kapitel 10 von 13

Lesezeit etwa 3 Minuten

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Ob ein Preis steigt oder fällt, hängt davon ab, was auf der Seite der Käufer und auf der Seite der Verkäufer geschieht. Dieses Kapitel vertieft „Markt & Preisbildung“: Welche Einflüsse bestimmen Nachfrage und Angebot, und wann verschiebt sich eine Kurve?

Bestimmungsgründe der Nachfrage

Wie viel Haushalte und Unternehmen von einem Gut kaufen wollen, hängt vor allem ab von:

  • dem Preis des Gutes selbst: Je höher er ist, desto weniger wird nachgefragt;
  • dem Einkommen und Vermögen der Nachfrager: Bei den meisten Gütern steigt die Nachfrage mit dem Einkommen;
  • den Bedürfnissen und Vorlieben, etwa durch Mode, Werbung oder ein wachsendes Umweltbewusstsein;
  • den Preisen anderer Güter: Wird ein Substitutionsgut (Ersatzgut) billiger, sinkt die Nachfrage nach dem eigenen Gut; wird ein Komplementärgut (Ergänzungsgut) billiger, steigt sie;
  • den Erwartungen, zum Beispiel über künftige Preise oder Einkommen;
  • der Zahl der Nachfrager, etwa durch Zuzug oder neue Kundengruppen.

Bestimmungsgründe des Angebots

Wie viel Unternehmen anbieten wollen, hängt vor allem ab von:

  • dem Preis des Gutes: Je höher er ist, desto mehr lohnt sich das Anbieten;
  • den Kosten der Produktionsfaktoren, also Preisen für Rohstoffe, Energie, Löhne und Zinsen;
  • dem Stand der Technik: Neue Verfahren senken die Kosten je Stück;
  • der Zahl der Anbieter;
  • Steuern und Subventionen, die die Kosten erhöhen oder senken;
  • den Erwartungen der Anbieter und unvorhersehbaren Ereignissen wie Missernten oder Lieferausfällen.

Bewegung auf der Kurve oder Verschiebung der Kurve

Die Kurven im Preis-Mengen-Diagramm zeigen, wie die Menge auf den eigenen Preis des Gutes reagiert, während alles andere gleich bleibt. Daraus folgt eine einfache Regel:

  • Ändert sich nur der Preis des Gutes, bewegt man sich auf der Kurve. Es ändert sich die nachgefragte oder angebotene Menge.
  • Ändert sich ein anderer Bestimmungsgrund, verschiebt sich die ganze Kurve. Es ändert sich die Nachfrage oder das Angebot selbst, also die Menge bei jedem Preis. Nach rechts heißt: mehr bei jedem Preis, nach links: weniger.
Ereignisverschobene KurveRichtungGleichgewichtspreisgehandelte Menge
Einkommen steigen (normales Gut)Nachfragerechtssteigtsteigt
Ersatzgut wird billigerNachfragelinkssinktsinkt
Rohstoffe werden teurerAngebotlinkssteigtsinkt
neue Technik senkt die StückkostenAngebotrechtssinktsteigt

Verschieben sich beide Kurven zugleich, steht nur eine der beiden Wirkungen fest. Steigen Nachfrage und Angebot, nimmt die Menge zu; ob der Preis steigt oder sinkt, hängt davon ab, welche Verschiebung stärker ist.

Beispiel

Auf einem regionalen Markt für Fahrradhelme werden bei 40 € je Helm 5.000 Stück angeboten und 5.000 nachgefragt: Das ist der Gleichgewichtspreis. Nach einer Kampagne für mehr Sicherheit im Straßenverkehr wollen die Kunden bei jedem Preis 1.000 Helme mehr kaufen; die Nachfragekurve verschiebt sich nach rechts. Bei 40 € stehen jetzt 6.000 nachgefragte Helme 5.000 angebotenen gegenüber, ein Nachfrageüberhang von 1.000 Stück. Der Preis steigt, bis angebotene und nachgefragte Menge wieder gleich sind. Dass die Kunden beim höheren Preis weniger als die 6.000 Helme kaufen wollen, die sie bei 40 € gewünscht hätten, ist dann eine Bewegung auf der neuen Nachfragekurve.

Merke: Der eigene Preis bewegt, alles andere verschiebt.

Kapitel 11: Umweltschutz im Betrieb

Kapitel 11 von 13

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Ein Industriebetrieb verbraucht Rohstoffe und Energie, erzeugt Abfälle und Emissionen und bewegt Waren über weite Strecken. Umweltschutz ist deshalb keine Aufgabe, die man allein der Geschäftsführung überlassen kann. Er beginnt bei Vorgaben des Staates und reicht bis zu dem, was du an deinem eigenen Arbeitsplatz tust.

Rahmen: Prinzipien und Instrumente der Umweltpolitik

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen (Art. 20a GG). Seine Umweltpolitik folgt drei Grundsätzen:

  • Vorsorgeprinzip: Schäden sollen gar nicht erst entstehen. Der Staat greift auch ein, wenn eine Gefahr ernsthaft zu befürchten, aber noch nicht vollständig bewiesen ist.
  • Verursacherprinzip: Wer eine Umweltbelastung verursacht, trägt die Kosten für Vermeidung, Beseitigung oder Ausgleich.
  • Kooperationsprinzip: Staat, Wirtschaft und Gesellschaft arbeiten bei der Lösung zusammen, etwa bei freiwilligen Vereinbarungen einer Branche.

Lässt sich kein Verursacher feststellen oder heranziehen, trägt die Allgemeinheit die Kosten über Steuern (Gemeinlastprinzip).

Für Unternehmen werden diese Grundsätze über verschiedene Instrumente spürbar:

InstrumentBeispielWirkung im Betrieb
Gebote, Verbote, GrenzwerteGenehmigung einer Anlage mit Grenzwerten für Abgase, Verbot bestimmter StoffeTechnik und Abläufe müssen die Vorgaben erfüllen
AbgabenAbwasserabgabeBelastung der Umwelt kostet Geld
EmissionshandelEU-Emissionshandel für große Industrie- und EnergieanlagenFür jede ausgestoßene Tonne CO₂ ist ein Zertifikat nötig; Einsparen spart Kosten
FörderungZuschüsse für effizientere AnlagenInvestitionen in Umweltschutz lohnen sich eher
Freiwillige VereinbarungenSelbstverpflichtung einer BrancheZiele werden ohne Gesetz verfolgt

Wichtige Gesetze für einen Industriebetrieb sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen mit Abgasen, Lärm oder Erschütterungen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz für Abfälle mit seiner Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und die Gefahrstoffverordnung für Stoffe wie Lösemittel und Öle. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt, Abfälle wie Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle und Holz grundsätzlich getrennt zu sammeln. Betreibt ein Unternehmen bestimmte Anlagen, muss es Betriebsbeauftragte bestellen, etwa für Immissionsschutz (§ 53 BImSchG) oder Abfall (§ 59 KrWG).

Umweltmanagement im Betrieb

Damit Umweltschutz nicht vom Zufall abhängt, führen viele Unternehmen ein Umweltmanagementsystem ein. Es legt Ziele fest, regelt Zuständigkeiten, erfasst die Pflichten aus Gesetzen und Genehmigungen und prüft regelmäßig, ob die Ziele erreicht werden. Dahinter steht der Kreislauf aus Planen, Ausführen, Prüfen und Verbessern, den du aus dem Qualitätsmanagement kennst.

  • ISO 14001: internationale Norm für Umweltmanagementsysteme. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüft, ob das System die Anforderungen erfüllt, und erteilt ein Zertifikat.
  • EMAS (Eco-Management and Audit Scheme): Umweltmanagementsystem der EU. Es enthält die Anforderungen der ISO 14001 und verlangt zusätzlich eine öffentliche Umwelterklärung mit Kennzahlen, die ein zugelassener Umweltgutachter prüft. Danach wird der Betrieb in ein Register eingetragen.

Beide Systeme sind freiwillig. Gründe für die Einführung: Rechtspflichten werden vollständig erfasst, Verbrauch und Kosten sinken, Kunden verlangen von ihren Lieferanten oft einen Nachweis, und das Ansehen des Unternehmens steigt. Gemessen wird der Fortschritt mit Umweltkennzahlen, etwa Abfall in Tonnen je Jahr, Strom in Kilowattstunden je gefertigtem Stück oder CO₂ je Tonne Erzeugnis.

Umweltschutz am eigenen Arbeitsplatz

Auch im Büro, im Lager und im Versand kannst du viel bewirken. Beim Ordnen hilft die Abfallhierarchie (§ 6 Abs. 1 KrWG): Am besten entsteht gar kein Abfall (Vermeidung); dazu zählt auch, Dinge wiederzuverwenden, bevor sie Abfall werden. Danach kommen die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung, etwa zur Energiegewinnung; die Beseitigung steht an letzter Stelle.

  • Papier: Belege und Rechnungen elektronisch bearbeiten, nur drucken, was wirklich gebraucht wird, beidseitig drucken.
  • Energie: Geräte und Licht nach Arbeitsende ausschalten, kurz und kräftig lüften statt Fenster gekippt zu lassen, Hallentore schließen.
  • Abfall: Verpackungen aus Lieferungen wiederverwenden, Abfälle nach den betrieblichen Vorgaben trennen.
  • Beschaffung: langlebige, reparierbare Produkte, Mehrwegverpackungen und Lieferanten mit Umweltnachweis bevorzugen.
  • Mobilität: Videokonferenz statt Kurzreise, Bahn statt Inlandsflug.
Beispiel

Die Einkaufsabteilung der Hallbrunn Metallbau GmbH druckt im Monat rund 8.000 Blatt einseitig. Nach der Umstellung auf beidseitigen Druck braucht sie für dieselben Seiten nur noch 4.000 Blatt. Das sind 48.000 Blatt im Jahr weniger, also 96 Pakete zu je 500 Blatt. Weniger Papier heißt weniger Abfall und geringere Kosten für Papier und Entsorgung.

Umweltschutz und Gewinn stehen nicht immer im Widerspruch. Kurzfristig kosten Filter, neue Anlagen oder teurere Recyclingmaterialien Geld, dann besteht ein Zielkonflikt. Spart eine Maßnahme dagegen Energie, Material oder Entsorgungskosten, ergänzen sich beide Ziele.

Kapitel 12: Soziale Marktwirtschaft: Merkmale, Rolle des Staates und Folgen für Unternehmen

Kapitel 12 von 13

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Die soziale Marktwirtschaft verbindet zwei Ziele: Der Wettbewerb auf freien Märkten soll für ein gutes Angebot zu günstigen Preisen sorgen, und der Staat soll die Härten ausgleichen, die der Markt allein erzeugen würde. Anders als in einer freien Marktwirtschaft beschränkt sich der Staat nicht darauf, Eigentum und Sicherheit zu schützen. Anders als in einer Zentralverwaltungswirtschaft plant er aber nicht, was hergestellt wird und was es kostet.

Merkmale

MerkmalGrundlageBedeutung
Privateigentum mit SozialbindungArt. 14 Abs. 1 und 2 GGUnternehmen gehören Privatleuten; Eigentum verpflichtet zugleich gegenüber der Allgemeinheit
Vertrags- und GewerbefreiheitArt. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GGJeder darf Verträge schließen, einen Beruf wählen und ein Gewerbe betreiben
Wettbewerb und freie PreisbildungGesetz gegen WettbewerbsbeschränkungenPreise bilden sich am Markt; Kartelle und Missbrauch von Marktmacht sind verboten
TarifautonomieArt. 9 Abs. 3 GGGewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln Löhne und Arbeitsbedingungen ohne den Staat aus
SozialstaatArt. 20 Abs. 1 GGsoziale Sicherung bei Krankheit, Pflege, Alter und Arbeitslosigkeit, Schutz der Beschäftigten

Aufgaben des Staates

  • Ordnungspolitik: Er setzt den Rahmen, etwa durch Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz und Umweltauflagen.
  • Sozialpolitik: Er sichert über die Sozialversicherung, Grundsicherung, Kündigungsschutz und Mindestlohn ab.
  • Prozesspolitik: Er versucht, Konjunkturschwankungen zu dämpfen, etwa durch öffentliche Aufträge in der Krise.
  • Strukturpolitik: Er fördert Regionen oder Branchen im Wandel.
  • Er stellt öffentliche Güter bereit, die der Markt nicht anbietet, etwa Straßen oder Deiche.

Folgen für Unternehmen

Unternehmen können frei entscheiden, was sie herstellen, zu welchem Preis sie anbieten und mit wem sie Verträge schließen. Rechtssicherheit, gut ausgebildete Fachkräfte und sozialer Frieden erleichtern das Planen. Zugleich tragen sie Pflichten und Kosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Mindestlohn und Tariflöhne, Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Steuern und Umweltauflagen. Und sie müssen sich dem Wettbewerb stellen, statt Preise abzusprechen.

Beispiel

Die Hallbrunn Metallbau GmbH bewirbt sich um öffentliche Aufträge für Treppen und Geländer. Sie kalkuliert ihre Angebote frei, darf sich aber nicht mit Wettbewerbern über die Preise abstimmen. In einer Konjunkturflaute profitiert sie davon, dass Gemeinden zusätzliche Bauprojekte vergeben. Zugleich zahlt sie Beiträge zur Sozialversicherung ihrer Beschäftigten und muss Arbeitsschutzregeln beim Schweißen einhalten.

Kapitel 13: EU-Organe, Globalisierung und Wechselkurse: was sie für Unternehmen bedeuten

Kapitel 13 von 13

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Viele Regeln, die ein deutsches Unternehmen beachten muss, entstehen in der Europäischen Union, und viele seiner Kunden und Lieferanten sitzen im Ausland. Deshalb lohnt der Blick darauf, wer in der EU entscheidet und wie Weltmarkt und Wechselkurse wirken.

Wer in der EU was entscheidet

OrganAufgabe
Europäische Kommissionschlägt Rechtsakte vor, wacht über die Einhaltung des EU-Rechts, kontrolliert Fusionen und Kartelle
Europäisches Parlamentdirekt gewählt; beschließt mit dem Rat die Gesetze und den Haushalt
Rat der EUFachministerinnen und Fachminister der Mitgliedstaaten; beschließt mit dem Parlament die Gesetze
Europäischer RatStaats- und Regierungschefs; legt die politischen Ziele fest, beschließt aber keine Gesetze
Gerichtshof der EUlegt das EU-Recht verbindlich aus, oft auf Anfrage nationaler Gerichte
Europäische ZentralbankGeldpolitik im Euroraum, vor allem über die Leitzinsen

Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz, und zwar ab dem Tag, den sie selbst festlegt; umgesetzt werden muss sie nicht. Eine Richtlinie gibt ein Ziel vor; jeder Staat muss sie in eigenes Recht umsetzen (Art. 288 AEUV).

Globalisierung

Sinkende Transport- und Kommunikationskosten und der Abbau von Zöllen haben die Märkte weltweit eng verflochten. Unternehmen verkaufen in viele Länder, kaufen Teile weltweit ein und verteilen ihre Fertigung über Lieferketten. Das bringt neue Absatzmärkte und günstigere Beschaffung, aber auch stärkeren Wettbewerb und Abhängigkeiten, die bei Störungen schnell spürbar werden. Internationale Organisationen setzen Regeln: Die WTO sorgt für Regeln im Welthandel und schlichtet Handelsstreit, der IWF hilft Staaten bei Zahlungsproblemen, die Weltbank finanziert Entwicklungsprojekte, die OECD vergleicht die Wirtschaftspolitik ihrer Mitglieder und gibt Empfehlungen.

Wechselkurse

In Mengennotierung gibt der Kurs an, wie viele US-Dollar ein Euro kostet. Steigt der Kurs, wird der Euro aufgewertet: Deutsche Waren werden im Ausland teurer, Einfuhren werden billiger. Sinkt er, wird der Euro abgewertet, mit umgekehrter Wirkung.

Beispiel

Die Feldmark Antriebstechnik GmbH verkauft ein Getriebe für 48.000 € in die USA. Bei 1 € = 1,15 USD zahlt der Kunde 55.200 USD, bei 1 € = 1,25 USD schon 60.000 USD; das Getriebe wird für ihn teurer. Hat Feldmark den Preis dagegen in Dollar mit 55.200 USD vereinbart und steigt der Kurs bis zur Zahlung auf 1,25, erhält Feldmark nur 44.160 €, also 3.840 € weniger als geplant. Gegen dieses Risiko kann sie sich mit einem Devisentermingeschäft absichern.

Nachschlagen

Fachbegriffe und Formeln zum Nachschlagen, jeweils auf einer Seite.

Fachbegriffe aus diesem Lernfeld

Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitik, die Wachstum und Beschäftigung über bessere Bedingungen für Produktion und Investitionen erreichen will, etwa durch niedrigere Unternehmenssteuern, weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und Forschungsförderung. Sie wirkt eher langfristig.
Angebotsüberhang
Marktlage, in der bei einem bestimmten Preis die angebotene Menge größer ist als die nachgefragte Menge; der Preis liegt über dem Gleichgewichtspreis. Bei freier Preisbildung sinkt der Preis dann, bis beide Mengen übereinstimmen.
Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Zeitlich begrenzte Kooperation mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam einen Auftrag ausführen, der für eines allein zu groß ist, zum Beispiel ein Bauprojekt. Mit dem Ende des Auftrags endet auch die Arbeitsgemeinschaft.
Außenbeitrag
Exporte minus Importe von Waren und Dienstleistungen; in der Verwendungsrechnung Teil des Bruttoinlandsprodukts.
Automatische Stabilisatoren
Regeln im Steuer- und Sozialsystem, die ohne neuen Beschluss antizyklisch wirken. Im Abschwung steigen zum Beispiel die Zahlungen von Arbeitslosengeld, und die progressive Einkommensteuer sinkt stärker als die Einkommen; beides stützt die Nachfrage. Im Aufschwung wirken sie umgekehrt.
Einlagesatz
Zinssatz, zu dem Banken überschüssiges Zentralbankgeld bis zum nächsten Geschäftstag beim Eurosystem anlegen können (Einlagefazilität); er ist einer der drei Leitzinsen, deren Höhe der EZB-Rat beschließt. Über den Einlagesatz steuert der EZB-Rat derzeit seinen geldpolitischen Kurs, wie er im März 2024 bekräftigt hat: Die kurzfristigen Geldmarktzinsen bewegen sich in seiner Nähe.
EMAS
Eco-Management and Audit Scheme: freiwilliges Umweltmanagementsystem der EU. Es umfasst die Anforderungen der ISO 14001 und verlangt zusätzlich eine öffentliche Umwelterklärung, die ein zugelassener Umweltgutachter prüft; danach wird der Betrieb in ein Register eingetragen.
Fiskalpolitik
Wirtschaftspolitik des Staates über seine Einnahmen und Ausgaben, also über Steuern, Abgaben, Kreditaufnahme und öffentliche Ausgaben. Bund und Länder müssen dabei die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beachten (§ 1 StabG). Antizyklisch eingesetzt stützt der Staat im Abschwung die Nachfrage, etwa durch höhere Investitionen oder Steuersenkungen, und dämpft sie im Aufschwung, etwa indem er Ausgaben kürzt und Mittel stilllegt, also zusätzlich Schulden bei der Deutschen Bundesbank tilgt oder sie einer Konjunkturausgleichsrücklage bei der Deutschen Bundesbank zuführt (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 StabG).
Fusion
Verschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen zu einem einzigen; die übertragenden Unternehmen erlöschen ohne Abwicklung. Ihr Vermögen geht als Ganzes auf ein bestehendes Unternehmen (Verschmelzung durch Aufnahme) oder auf ein neu gegründetes Unternehmen (Verschmelzung durch Neugründung) über, ihre Anteilseigner erhalten dort Anteile (§§ 2, 20 UmwG). Zusammenschlüsse oberhalb gesetzlicher Schwellenwerte müssen vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden, bei EU-weiter Bedeutung bei der Europäischen Kommission (Fusionskontrolle, §§ 35, 39 GWB).
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)
Unternehmen, das zwei oder mehr Partner gemeinsam gründen und an dem sie beteiligt sind, etwa um zusammen ein Produkt zu entwickeln oder einen ausländischen Markt zu erschließen. Die Partner bleiben selbstständig und teilen sich Kosten, Risiko und Gewinn des gemeinsamen Vorhabens.
Gleichgewichtspreis
Preis, bei dem die angebotene Menge und die nachgefragte Menge gleich groß sind, sodass der Markt geräumt ist. Im Preis-Mengen-Diagramm liegt er im Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve; zu keinem anderen Preis wird eine größere Menge gehandelt.
Globalisierung
Zunehmende weltweite Verflechtung der Märkte für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit. Möglich machen sie vor allem sinkende Transport- und Kommunikationskosten und der Abbau von Handelsschranken. Unternehmen gewinnen dadurch Absatz- und Beschaffungsmärkte, stehen aber auch in stärkerem internationalem Wettbewerb und hängen von weltweiten Lieferketten ab.
Holding
Dachgesellschaft eines Konzerns, die vor allem Anteile an anderen Unternehmen hält und diese leitet oder verwaltet, ohne selbst zu produzieren oder zu verkaufen.
Inländerkonzept
Abgrenzung nach dem ständigen Wohnsitz oder Sitz: erfasst die Leistungen aller Inländer, gleich wo sie erbracht werden; Grundlage des Bruttonationaleinkommens.
Inlandskonzept
Abgrenzung nach dem Ort: erfasst alle im Inland erbrachten Leistungen, gleich wer sie erbringt; Grundlage des Bruttoinlandsprodukts.
Kartell
Vereinbarung oder abgestimmtes Verhalten zwischen Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, etwa durch Absprachen über Preise, Produktionsmengen oder Absatzgebiete. Solche Absprachen sind nach § 1 GWB grundsätzlich verboten. Freigestellt sind sie nur, wenn mehrere Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: Sie verbessern Erzeugung oder Verteilung oder fördern den Fortschritt, beteiligen die Verbraucher angemessen am Gewinn, beschränken nicht mehr als unerlässlich und schalten den Wettbewerb nicht für einen wesentlichen Teil der Waren aus (§ 2 GWB).
Komplementärgut
Gut, das zusammen mit einem anderen Gut genutzt wird, etwa Drucker und Druckerpatrone. Wird das eine billiger, steigt meist auch die Nachfrage nach dem anderen.
Konjunkturindikator
Wirtschaftliche Kennzahl, an der sich der Verlauf der Konjunktur ablesen lässt. Frühindikatoren laufen der Entwicklung voraus (zum Beispiel Auftragseingänge, Baugenehmigungen, Geschäftserwartungen der Unternehmen), Präsenzindikatoren zeigen die aktuelle Lage (zum Beispiel Produktion, Kapazitätsauslastung, BIP), Spätindikatoren folgen ihr nach (zum Beispiel Arbeitslosenzahl, Preisniveau).
Konzern
Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung (§ 18 AktG). Meist führt ein herrschendes Unternehmen (Muttergesellschaft) die abhängigen Tochtergesellschaften, etwa über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 17 Abs. 2 AktG) oder einen Beherrschungsvertrag (§ 18 Abs. 1 AktG); die Töchter verlieren dabei ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit.
Lohnquote
Anteil des Arbeitnehmerentgelts am Volkseinkommen in Prozent.
Marktbeherrschende Stellung
Stellung eines Unternehmens, das auf einem Markt keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine überragende Marktstellung hat (§ 18 Abs. 1 GWB). Ab einem Marktanteil von 40 % wird sie vermutet (§ 18 Abs. 4 GWB). Erlaubt ist die Stellung selbst; verboten ist, sie zu missbrauchen, etwa durch Behinderung von Wettbewerbern oder überhöhte Preise (§ 19 GWB).
Monopol
Marktform, in der auf einer Marktseite nur ein einziger Teilnehmer steht: ein Anbieter gegenüber vielen Nachfragern (Angebotsmonopol) oder ein Nachfrager gegenüber vielen Anbietern (Nachfragemonopol). Ein Angebotsmonopolist hat keine Konkurrenz und kann den Preis oder die Absatzmenge selbst festlegen, nicht aber beides zugleich, weil die Käufer auf den Preis reagieren.
Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitik, die Konjunkturschwankungen ausgleichen will, indem der Staat die gesamtwirtschaftliche Nachfrage steuert: im Abschwung etwa durch öffentliche Aufträge, Kaufprämien oder Transferzahlungen, im Boom durch Ausgabenkürzungen. Sie wirkt eher kurzfristig.
Nachfrageüberhang
Marktlage, in der bei einem bestimmten Preis die nachgefragte Menge größer ist als die angebotene Menge; der Preis liegt unter dem Gleichgewichtspreis. Bei freier Preisbildung steigt der Preis dann, bis beide Mengen übereinstimmen. Dabei ändern sich nur die angebotene und die nachgefragte Menge (Bewegung auf den Kurven), die Kurven selbst verschieben sich nicht.
Öffentliches Gut
Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden kann und dessen Nutzung durch eine Person die Nutzung durch andere nicht schmälert, etwa Straßenbeleuchtung, Deiche oder Landesverteidigung. Weil auch Nichtzahler profitieren, bietet der Markt solche Güter kaum an; der Staat stellt sie bereit und finanziert sie aus Steuern.
Ökonomisches Prinzip
Grundsatz wirtschaftlichen Handelns, nach dem knappe Mittel möglichst sparsam eingesetzt werden. Als Minimalprinzip heißt er: ein festgelegtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz erreichen; als Maximalprinzip: mit festgelegtem Einsatz ein möglichst großes Ergebnis erzielen. Ein größtmögliches Ergebnis mit geringstmöglichem Einsatz zugleich zu verlangen, ist widersprüchlich.
Prozesspolitik
Teil der Wirtschaftspolitik, der in den laufenden Wirtschaftsablauf eingreift, vor allem um Konjunkturschwankungen zu glätten. Ihre Hauptbereiche sind die Fiskalpolitik des Staates und die Geldpolitik der Zentralbank. Sie wirkt eher kurzfristig, anders als Ordnungs- und Strukturpolitik.
Strukturpolitik
Staatliche Wirtschaftspolitik, die die Wirtschaftsstruktur langfristig gestalten oder ihren Wandel abfedern soll. Regionale Strukturpolitik fördert wirtschaftlich schwächere Gebiete, etwa mit Investitionszuschüssen für Unternehmen und wirtschaftsnahe Infrastruktur (§ 1 GRWG), sektorale Strukturpolitik unterstützt einzelne Branchen. Anders als die Prozesspolitik, die kurzfristig auf den Konjunkturverlauf einwirkt, setzt sie an den dauerhaften Grundlagen des Wirtschaftens an.
Substitutionsgut
Gut, das ein anderes Gut ersetzen kann, weil es denselben Bedarf deckt, etwa Butter und Margarine. Wird das eine billiger, sinkt die Nachfrage nach dem anderen.
Umweltmanagementsystem
Teil der Unternehmensführung, der den betrieblichen Umweltschutz planmäßig steuert: Er legt Umweltziele und Zuständigkeiten fest, erfasst die rechtlichen Pflichten, misst die Umweltleistung mit Kennzahlen und verbessert sie fortlaufend. Bekannte Systeme sind die Norm ISO 14001 und das EU-System EMAS.
Verursacherprinzip
Grundsatz der Umweltpolitik: Wer eine Umweltbelastung verursacht, trägt die Kosten für ihre Vermeidung, Beseitigung oder ihren Ausgleich. Gegenstück ist das Gemeinlastprinzip, nach dem die Allgemeinheit zahlt.
Volkseinkommen
Summe aus dem Arbeitnehmerentgelt der Inländer und den Unternehmens- und Vermögenseinkommen; auch Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten.
Vorsorgeprinzip
Grundsatz der Umweltpolitik: Umweltschäden sollen gar nicht erst entstehen. Der Staat darf schon eingreifen, wenn eine Gefahr ernsthaft zu befürchten, aber noch nicht vollständig nachgewiesen ist.
Wirtschaftskreislauf
Modell, das die Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren einer Volkswirtschaft darstellt. Im einfachen Kreislauf stellen die Haushalte den Unternehmen Arbeit und andere Produktionsfaktoren zur Verfügung, erhalten dafür Einkommen und kaufen damit deren Konsumgüter. Erweiterte Modelle ergänzen Banken (Vermögensänderung: Ersparnis und Kredite), Staat (Steuern, Subventionen, Transferzahlungen) und Ausland (Export und Import) bis zum vollständigen Modell einer offenen Volkswirtschaft; Steuern, Subventionen und Transferzahlungen sind dabei einseitige Ströme ohne Gegenleistung, die Ersparnis fließt an die Banken (Vermögensänderung).
Zielkonflikt
Beziehung zwischen zwei Zielen, bei der die bessere Erreichung des einen Ziels die Erreichung des anderen verschlechtert (auch Zielkonkurrenz), zum Beispiel niedrige Lagerkosten und hohe Lieferbereitschaft. Fördern sich zwei Ziele gegenseitig, spricht man von Zielharmonie, beeinflussen sie sich nicht, von Zielneutralität.

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