Lernfeld 12: Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
Lernfeld für Kaufleute im Einzelhandel im 3. Ausbildungsjahr, nach dem Rahmenlehrplan der KMK.
Mit KI erstellt.
- Kapitel
- 13
- Aufgaben
- 61
- Aufgaben-Generatoren
- 1
- Ausbildungsjahr
- 3
- Lernfeldstunden
- 80
Kapitel 1: Das Marketingkonzept: Analyse, Ziele, Mix
Marketing ist Planung statt Bauchgefühl – das Konzept entsteht in fünf Schritten:
- 1. Analyse: Markt und Einzugsgebiet, Zielgruppen (Alter, Kaufkraft, Lebensstil), Wettbewerber, eigene Stärken/Schwächen und externe Chancen/Risiken (SWOT)
- 2. Ziele: messbar formuliert – „Stammkundenanteil bis Jahresende von 30 auf 40 %“ statt „mehr Kundenbindung“
- 3. Strategie: Zielgruppe und Positionierung festlegen, z. B. Premium oder Dauerniedrigpreis
- 4. Marketing-Mix – die 4 P: Product (Sortiment & Service), Price (Preis & Konditionen), Place (Standort & Vertriebskanäle), Promotion (Kommunikation)
Die Instrumente wirken nur aufeinander abgestimmt: Ein Premium-Sortiment mit Discounter-Kommunikation verwirrt den Kunden. 5. Kontrolle und Anpassung schließen den Kreislauf. Merksatz: Analyse → Ziel → Strategie → Mix → Kontrolle – Marketing ist ein Kreis, keine Aktion.
Kapitel 2: Sortiments- und Servicepolitik
Das Sortiment ist das Produkt des Händlers. Stellhebel:
- Sortimentsdimensionen: Breite (Warengruppen) und Tiefe (Auswahl je Warengruppe) bewusst steuern – Straffung senkt Kosten, Ausweitung schafft Anlässe
- Eigenmarken vs. Herstellermarken: Eigenmarken bringen höhere Spanne, Profilierung und Kundenbindung – Herstellermarken bringen Bekanntheit, Vertrauen und Zugkraft durch die Werbung des Herstellers, sind aber im Preis leicht vergleichbar (Preisdruck, geringere Spanne)
- Sortimentsverbund: Ergänzungen rund um den Bedarf („alles fürs Frühstück“) statt reiner Warenlogik
- Servicepolitik als Differenzierung: Beratung vor Ort, Anprobe, Änderungsschneiderei, Reparaturannahme, Beratungstermine, sofortige Mitnahme sowie Lieferung und Montage aus einer Hand. Dabei zählen besonders die Leistungen, die der Onlinehandel nur schwer nachbilden kann: persönliche Beratung und Service vor Ort
Entscheidungsbasis sind WWS-Daten (Renner/Penner, Spanne je Warengruppe) plus Kundenfeedback. Merksatz: Über den Preis kann jeder – über Sortiment und Service gewinnt der Stationäre.
Kapitel 3: Preis- und Kommunikationspolitik im Mix
Preis- und Kommunikationspolitik müssen dieselbe Geschichte erzählen. Preisseitig stehen die Werkzeuge aus LF 9 bereit (Strategien, Aktionen, psychologische Preise) – im Konzept kommt die Positionierung dazu: Dauerniedrigpreis, Premium oder Aktionsprofil. Kommunikationsseitig wird der Instrumentenkasten orchestriert:
- Klassisch: Anzeigen, Prospekte/Handzettel, Außenwerbung, POS-Medien
- Digital: Website/Google-Präsenz, Social Media (organisch & Ads), Newsletter mit Einwilligung, Online-Bewertungen aktiv managen
- Persönlich: Events, Aktionstage, Kooperationen im Stadtteil
Budget und Streuplan (LF 5) verteilen die Mittel auf die Kanäle, die die Zielgruppe mit ausreichender Reichweite zu vertretbaren Kosten je Kontakt und mit möglichst geringem Streuverlust erreichen; die Erfolgskontrolle misst je Kanal (Coupon-Code, Klick, Frequenz). Merksatz: Position beziehen – und dann auf allen Kanälen dasselbe Versprechen senden.
Kapitel 4: CRM: Kunden systematisch binden
Customer-Relationship-Management heißt: den Kundenwert kennen und pflegen. Bausteine:
- Kundendaten: Kaufhistorie aus Kundenkarte/Shop – Basis für passgenaue Angebote
- Kundenanalyse (ABC): A-Kunden (wenige, hoher Umsatzanteil) besonders betreuen; C-Kunden effizient bedienen
- Bindungsinstrumente: Bonusprogramme, exklusive Aktionen, persönliche Einladungen, Geburtstagsvorteile
- Beschwerdemanagement als CRM: Jede gelöste Reklamation (LF 10) ist gepflegte Kundenbeziehung
Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind Pflichtprogramm. Werbung per E-Mail oder SMS braucht grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Ausnahme für Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG): Hat der Händler die Adresse beim Verkauf erhalten, darf er für eigene ähnliche Waren werben. Voraussetzung ist, dass der Kunde nicht widersprochen hat und schon bei der Erhebung und dann in jeder Mail auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird. Für jede Auswertung von Kundendaten braucht der Händler eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, z. B. Einwilligung, Vertrag (Bonusprogramm) oder berechtigtes Interesse. Es gelten Zweckbindung und Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Kunden haben Auskunfts- und Löschrechte (Art. 15 und 17) und können der Nutzung ihrer Daten für Werbung jederzeit widersprechen (Art. 21). Vertrauensbruch beim Datenschutz zerstört genau die Bindung, die CRM aufbauen soll. Merksatz: CRM = kennen, wertschätzen, wiederkommen lassen – rechtssicher (DSGVO und UWG).
Kapitel 5: Onlinehandel: Shop und Fernabsatzrecht
Der Onlineshop ist eine Filiale mit eigenem Recht. Betriebsseite: gepflegte Produktdaten (Bilder, Maße, Verfügbarkeit aus dem WWS), gängige Bezahlverfahren (PayPal, Karte, Kauf auf Rechnung – Abwägung Kosten/Risiko/Conversion), klare Versand- und Retourenprozesse. Rechtsseite (Fernabsatz):
- Widerrufsrecht (nur Verbraucher, § 312g BGB): 14 Tage ohne Begründung, bei Waren ab Erhalt der Ware. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht; das Recht erlischt spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Ausnahmen sind u. a. Maßanfertigungen, schnell verderbliche Ware und entsiegelte Hygieneartikel.
- Widerrufsfunktion (§ 356a BGB, seit 19.06.2026): Wer mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Website oder App schließt und ein Widerrufsrecht einräumen muss, bietet während der ganzen Widerrufsfrist eine gut sichtbare, jederzeit erreichbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (oder gleichbedeutend) an. Der Kunde gibt Namen, Bestell- oder Vertragsangaben und den Weg für die Bestätigung an und schickt den Widerruf über „Widerruf bestätigen“ ab. Der Händler bestätigt den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail), mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Die Widerrufsbelehrung muss auf die Funktion und ihre Platzierung hinweisen (Art. 246a § 1 EGBGB), sonst beginnt die Frist nicht (§ 356 Abs. 3 BGB).
- Button-Lösung: Gegenüber Verbrauchern muss der Bestellknopf eindeutig beschriftet sein („zahlungspflichtig bestellen“); ohne korrekten Button kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB)
- Informationspflichten: Impressum, Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer und, wo nötig, Grundpreis (PAngV); Versandkosten gesondert angeben (§ 6 PAngV) und vor dem Bestellbutton alle Kosten zusammen nennen; Pflichtangaben zu Ware, Lieferung, Zahlung und Widerruf; Datenschutzerklärung. Wer AGB verwendet, muss sie bei Vertragsschluss abrufbar und speicherbar machen
- Barrierefreiheit (BFSG, seit 28.06.2025): Onlineshops für Verbraucher müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein, z. B. mit Bildbeschreibungen, Bedienung per Tastatur, ausreichenden Kontrasten und einem verständlichen Bestellablauf. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
- Bewertungen: echt und nachvollziehbar – gekaufte oder gefälschte Rezensionen sind unlauter (UWG)
Die Retourenquote (Rücksendungen ÷ Sendungen × 100) ist eine kritische Kennzahl: Rücksendungen verursachen Logistik- und Bearbeitungskosten und oft einen Wertverlust. Die Hinsendekosten muss der Händler beim Widerruf erstatten; die Rücksendekosten kann er dem Kunden auferlegen, wenn er darüber informiert hat (§ 357 Abs. 2 und 5 BGB). Merksatz: Online gilt: 14 Tage Widerruf, Widerrufsfunktion und eindeutiger Bestellbutton – wer falsch belehrt, verlängert das Risiko.
Kapitel 6: Multi-Channel- und Omnichannel-Strategie
Der Kunde denkt nicht in Kanälen – erfolgreiche Händler auch nicht. Die Ausbildungsordnung spricht von der Multi-Channel-Strategie als Oberbegriff: Ein Händler nutzt mehrere Vertriebskanäle und stimmt sie aufeinander ab. Stufen der Verzahnung:
- Multi-Channel im engen Sinn: Laden und Onlineshop existieren parallel, kaum verknüpft
- Cross-Channel: die Kanäle sind verknüpft, der Kunde kann wechseln – Click & Collect (online kaufen, im Laden abholen), Instore-Rückgabe von Onlinekäufen, Verfügbarkeitsanzeige der Filiale im Shop, Bestellung im Laden bei Nichtverfügbarkeit
- Omnichannel: alle Kanäle vollständig integriert, mit einem Bestand, einem Kundenkonto und Wechsel zwischen den Kanälen ohne Bruch
Voraussetzungen: ein Warenwirtschaftssystem mit Echtzeitbeständen über alle Kanäle, konsistente Preise und Artikeldaten, geschultes Personal, das den Onlinekanal als Verbündeten begreift (Provisionslogik!). Chancen für den Stationären: Frequenz durch Abholer, Beratung als Erlebnis, sofortige Mitnahme. Messgrößen: Conversion je Kanal, Abholquote, kanalübergreifender Kundenwert. Merksatz: Omnichannel gelingt, wenn Bestand, Preis und Kunde in allen Kanälen dieselben sind.
Kapitel 7: Sortiment erweitern und bereinigen, Service planen
Das Sortiment bleibt nie, wie es ist: Neue Artikel kommen hinzu, schwache fallen heraus. Dazu kommen Serviceleistungen, die den Einkauf leichter machen und ein Geschäft von Wettbewerbern unterscheiden. Beides plant der Händler mit Zahlen aus dem Warenwirtschaftssystem und mit dem, was er über seine Kunden weiß.
Sortiment erweitern
Ein Händler erweitert sein Sortiment, wenn er neue Kunden gewinnen, seinen Stammkunden mehr verkaufen oder auf neue Nachfrage reagieren will. Nimmt er weitere Artikel, Marken, Größen oder Preislagen in eine Warengruppe auf, die er schon führt, wird das Sortiment tiefer. Nimmt er eine Warengruppe auf, die er bisher nicht hatte, wird es breiter. Am besten passen Erweiterungen, die zum Profil des Geschäfts und zu seiner Zielgruppe gehören, etwa Ergänzungen im Sortimentsverbund.
Jede Erweiterung kostet Fläche, Kapital und Arbeitszeit, und das Personal braucht die nötige Warenkenntnis für die Beratung. Vor der Aufnahme prüft der Händler deshalb, welchen Umsatz und welche Spanne er erwartet, wie viel Platz die neue Ware braucht, woher er sie bezieht und ob sie den vorhandenen Artikeln nur Umsatz wegnimmt, statt neuen zu bringen.
Sortiment bereinigen
Bei der Sortimentsbereinigung nimmt der Händler Artikel oder ganze Warengruppen heraus, ohne dass ein neuer Artikel an ihre Stelle tritt. Tritt ein Nachfolgeartikel an die Stelle des alten, spricht man von Austausch. Hinweise auf Kandidaten für die Bereinigung liefert das Warenwirtschaftssystem:
- geringer Abverkauf und niedrige Umschlagshäufigkeit (Penner auf der Renner-Penner-Liste),
- niedriger Rohgewinn je Regalmeter oder je m² im Vergleich zu anderen Artikeln,
- hohe Abschriften, weil die Ware nur herabgesetzt verkäuflich ist,
- viele Reklamationen oder auslaufende Mode und Technik.
Nicht jeder schwache Artikel muss gehen. Manche erwarten die Kunden einfach im Sortiment, andere lösen Verbundkäufe aus, etwa Batterien zum Spielzeug. Fällt ein solcher Artikel weg, verliert das Geschäft mehr als seinen eigenen Umsatz.
Ein Fachgeschäft für Schreibwaren wertet die Warengruppe Füller aus: Von 14 Modellen bringen 4 zusammen nur 3 % des Umsatzes der Warengruppe, belegen aber ein Viertel der Regalfläche. Drei davon nimmt das Geschäft ersatzlos heraus, das sind Bereinigungen. Das vierte, ein veraltetes Modell, ersetzt es durch den Nachfolger des Herstellers, das ist ein Austausch. Die frei gewordene Fläche nutzt es für Tintenpatronen, die bisher oft ausverkauft waren.
Serviceleistungen planen
Für jede Serviceleistung entscheidet der Händler, für wen er sie anbietet, wer sie erbringt (eigenes Personal oder ein Partner) und ob sie kostenlos ist oder etwas kostet. Hilfreich ist die Einteilung aus der Servicepolitik: Muss-Leistungen sind für den Verkauf der Ware unverzichtbar, Soll-Leistungen erwarten die Kunden in der Branche, Kann-Leistungen sind freiwillige Zusatzangebote, mit denen sich ein Geschäft abhebt. Gegen den Onlinehandel helfen vor allem Leistungen vor Ort: persönliche Beratung, Anprobe, Anpassung und Reparatur, sofortige Mitnahme.
Service kostet Personal, Fahrzeuge oder Fläche. Ob er sich rechnet, zeigt ein Vergleich: Der zusätzliche Rohgewinn, den der Service bringt (zusätzlicher Nettoumsatz × Handelsspanne), muss die Kosten übersteigen, oder ein Entgelt deckt sie ganz oder teilweise. Was sich nicht in Euro messen lässt, etwa die Bindung von Stammkunden, gehört zur Entscheidung dazu.
Ein Fachgeschäft für Bettwaren holt beim Kauf einer Matratze die alte kostenlos ab. Jede Abholung kostet 35 €, im Monat sind es 40 Abholungen, zusammen 1.400 €. Das Geschäft schätzt, dass es wegen des Service jeden Monat 10 Matratzen zu je 600 € netto zusätzlich verkauft. Bei 40 % Handelsspanne bringt das 10 × 600 € × 40 % = 2.400 € Rohgewinn, nach Abzug der Kosten bleiben 1.000 €.
Merksatz: Erweitern, wenn neue Ware zum Profil passt und zusätzlichen Rohgewinn bringt; bereinigen, wenn Ware Fläche und Kapital bindet, ohne genug zu bringen; Service so wählen, dass er Kunden bindet und seine Kosten trägt.
Kapitel 8: Onlinehandel: Produktdaten pflegen und IT-Dienstleister einbinden
Im Onlineshop übernimmt die Artikelseite die Rolle des Verkaufsgesprächs. Fehlt dort etwas oder stimmt es nicht, folgen Fehlkäufe, Rücksendungen und Rückfragen, im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Deshalb pflegt der Händler seinen Produktkatalog so sorgfältig wie die Ware im Regal.
Was zu einem Artikel gehört
| Datenart | Beispiele | Herkunft |
|---|---|---|
| Stammdaten | Artikelnummer, GTIN, Bezeichnung, Hersteller, Warengruppe, Umsatzsteuersatz | Warenwirtschaftssystem, Lieferant |
| Merkmale | Größe, Farbe, Material, Maße, Gewicht, Pflege | Lieferant, eigene Prüfung am Muster |
| Varianten | jede Kombination aus Größe und Farbe mit eigener Nummer und eigenem Bestand | Warenwirtschaftssystem |
| Medien | Fotos aus mehreren Ansichten, Detailbilder, Video, Größentabelle | Lieferant, eigene Aufnahmen |
| Texte | Kurzbeschreibung, Nutzen, Einsatzbereich, Suchbegriffe | eigene Redaktion |
| Preis und Verfügbarkeit | Preis einschließlich Umsatzsteuer, wo nötig Grundpreis, Bestand, Lieferzeit | Warenwirtschaftssystem |
| Pflichtangaben | wesentliche Eigenschaften, Kennzeichnungen wie die Faserzusammensetzung bei Textilien, Angaben zum Hersteller und Sicherheitshinweise | Lieferant |
Größere Händler führen diese Angaben in einem PIM-System zusammen (Produktinformationsmanagement). Es übernimmt die Stammdaten aus dem Warenwirtschaftssystem, ergänzt Merkmale, Bilder und Texte und gibt alles an Onlineshop, Marktplätze und Kataloge weiter. So stehen in jedem Kanal dieselben Angaben, und eine Änderung muss nur einmal gemacht werden.
So läuft die Pflege
- Neuen Artikel mit den Stammdaten aus dem Warenwirtschaftssystem anlegen.
- Merkmale, Bilder und Texte ergänzen und die Angaben des Lieferanten am Muster prüfen.
- Eine zweite Person kontrolliert und gibt den Artikel frei.
- Artikel veröffentlichen; Bestände und Preise kommen laufend aus dem Warenwirtschaftssystem.
- Rücksendegründe, Kundenfragen und Bewertungen auswerten, Daten nachbessern und ausgelaufene Artikel abschalten.
Ein Modehaus stellt eine Kinderjacke in 5 Größen und 3 Farben online. Das sind 5 × 3 = 15 Varianten, jede mit eigener Artikelnummer und eigenem Bestand. Fehlt bei einer Farbe das Foto oder stimmt die Größentabelle nicht, steigen die Rücksendungen genau bei diesen Varianten.
IT-Dienstleister einbinden
Kaum ein Einzelhändler betreibt Shop, Server und Zahlungsabwicklung allein. Typische Partner sind Agenturen, die den Shop einrichten, Anbieter von Servern (Hosting), Zahlungsdienstleister, Marktplätze und Versanddienstleister. Vor der Auswahl beschreibt der Händler im Lastenheft, was er braucht; der Anbieter legt im Pflichtenheft dar, wie er es umsetzt. In den Vertrag gehören:
- Leistungsumfang, Termine und Abnahme
- zugesagte Verfügbarkeit und Reaktionszeiten bei Störungen (Service-Level-Vereinbarung)
- einmalige und laufende Kosten, z. B. Monatsgebühr oder Provision je Bestellung
- Updates, Datensicherung und IT-Sicherheit
- Herausgabe aller Daten bei Vertragsende, damit ein Wechsel möglich bleibt
Verarbeitet der Dienstleister Kundendaten im Auftrag des Händlers, schließen beide einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Verantwortlich gegenüber den Kunden bleibt der Händler.
Kapitel 9: Marktforschung: Daten nutzen und Daten erheben
Bevor ein Händler ein neues Sortiment aufnimmt, einen Standort wählt oder eine Werbeaktion plant, braucht er Informationen über Kundschaft, Mitbewerber und Markt. Die Marktforschung beschafft sie auf zwei Wegen.
Sekundärforschung: vorhandene Daten auswerten
Zuerst wird ausgewertet, was schon vorliegt. Interne Quellen sind Kassen- und Warenwirtschaftsdaten (welche Artikel zu welcher Zeit verkauft werden), Daten aus Kundenkarte und Onlineshop sowie die Reklamationsstatistik. Externe Quellen sind amtliche Statistiken zu Einwohnern und Kaufkraft, Auskünfte der IHK, Zahlen von Branchenverbänden, Fachzeitschriften und die Websites der Mitbewerber. Sekundärforschung ist schnell und günstig. Die Daten passen aber oft nicht genau zur Frage, können veraltet sein und stehen auch der Konkurrenz offen.
Primärforschung: neue Daten erheben
Reicht das nicht, werden eigens neue Daten erhoben:
- Befragung: schriftlich oder online mit Fragebogen, persönlich als Interview im Laden. Geschlossene Fragen mit festen Antworten lassen sich leicht auszählen, offene Fragen zeigen Gründe und Wünsche. Wird dieselbe Gruppe regelmäßig befragt, spricht man von einem Panel.
- Beobachtung: Kundenlaufwege im Laden, Zahl der Passanten vor dem Schaufenster, Testkäufe bei Mitbewerbern. Sie zeigt das tatsächliche Verhalten, aber nicht, warum sich jemand so verhält.
- Experiment: Eine Bedingung wird gezielt verändert, alles andere bleibt gleich, etwa ein anderer Preis in nur einer Filiale oder zwei Varianten einer Produktseite im Onlineshop.
Selten werden alle Kunden erfasst (Vollerhebung). Meist genügt eine Stichprobe, die die Kundschaft möglichst gut abbildet. Personenbezogene Daten aus Befragungen dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden; am einfachsten sind anonyme Fragebögen.
Die Sporthaus Velsterbeck GmbH prüft, ob sich 2027 eine eigene E-Bike-Abteilung lohnt. Sie wertet zuerst die Verkäufe und Werkstattaufträge der Fahrradabteilung aus und liest die Marktzahlen eines Branchenverbands (Sekundärforschung). Danach legt sie in der Werkstatt einen kurzen anonymen Fragebogen aus, macht Testkäufe bei zwei E-Bike-Händlern der Region und veranstaltet einen Probefahrtag, an dem sie zählt, wie viele Besucher ein Angebot anfordern (Primärforschung).
Wettbewerbsanalyse
Die Mitbewerber werden nach festen Merkmalen verglichen: Sortiment, Preisniveau, Beratung und Service, Lage, Online-Auftritt und Kundenbewertungen. Aus dem Vergleich ergeben sich die eigenen Stärken und Schwächen, die in die SWOT-Analyse eingehen.
Kapitel 10: Online-Marketing: gefunden werden und Erfolg messen
Viele Kaufentscheidungen beginnen im Internet, auch wenn am Ende im Laden gekauft wird. Online-Marketing sorgt dafür, dass Kundinnen und Kunden das Geschäft dort finden.
Suchmaschinen
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) bringt Shop und Website in den unbezahlten Treffern nach oben: eigene Produkttexte mit den Begriffen, nach denen Kunden suchen, schnelle und auf dem Handy gut nutzbare Seiten, ein gepflegter Eintrag in Kartendiensten mit Öffnungszeiten und Bewertungen. SEO kostet vor allem Arbeit und wirkt langsam, dafür dauerhaft.
- Suchmaschinenwerbung (SEA) schaltet bezahlte Anzeigen zu ausgewählten Suchbegriffen. Bezahlt wird meist je Klick. Die Anzeigen wirken sofort und enden, wenn das Budget verbraucht ist.
Social Media
Auf Plattformen für Fotos und Kurzvideos zeigt der Händler Einblicke, Tipps und Veranstaltungen. Bezahlte Anzeigen lassen sich nach Alter, Region und Interessen ausspielen. Arbeitet er mit Influencern zusammen und erhalten diese dafür Geld oder Ware, müssen die Beiträge als Werbung erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG). Newsletter per E-Mail brauchen grundsätzlich die Einwilligung der Empfänger.
Kennzahlen
- Klickrate = Klicks × 100 ÷ Einblendungen der Anzeige
- Kosten je Klick = Werbekosten ÷ Klicks
- Konversionsrate = Käufe × 100 ÷ Besuche im Shop
- Kosten je Bestellung = Werbekosten ÷ Bestellungen
Dazu kommen die Retourenquote und der Anteil abgebrochener Warenkörbe. Eine Kampagne lohnt sich, wenn der Rohgewinn der zusätzlichen Bestellungen ihre Kosten übersteigt.
Die Sporthaus Velsterbeck GmbH wirbt im Oktober 2026 mit Anzeigen in einer Suchmaschine für Wanderschuhe. Die Anzeigen werden 40.000-mal eingeblendet und 1.200-mal angeklickt; die Klickrate beträgt 3 %. Die Klicks kosten zusammen 540 €. Aus den 1.200 Besuchen entstehen 36 Bestellungen: Konversionsrate 3 %, Kosten je Bestellung 15 €. Bringt eine Bestellung im Durchschnitt mehr als 15 € Rohgewinn, hat sich die Anzeige gelohnt, solange nicht zu viele Schuhe zurückkommen.
Kapitel 11: Öffentlichkeitsarbeit: Mittel und Erfolgskontrolle
Werbung will verkaufen, Verkaufsförderung wirkt direkt im Laden. Die Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations, kurz PR) verfolgt ein anderes Ziel: Sie soll das Geschäft als Ganzes bekannt machen und ihm Vertrauen und ein gutes Ansehen verschaffen. Sie richtet sich an die Kundschaft und ebenso an Presse, Nachbarn, Stadtverwaltung, Vereine, Bewerberinnen und Bewerber und die eigenen Beschäftigten.
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
- Pressearbeit: Pressemitteilungen zu echten Neuigkeiten wie einer Neueröffnung, einem Jubiläum oder neuen Ausbildungsplätzen. Eine gute Mitteilung beantwortet gleich zu Beginn, wer was wann wo und warum tut.
- Veranstaltungen: Tag der offenen Tür, Blick hinter die Kulissen der Werkstatt, Vorträge, Lauftreffs.
- Engagement: Spenden, Sponsoring eines Vereins, Teilnahme an Stadtfesten und Ausbildungsmessen.
- Eigene Kanäle: Neuigkeiten auf der Website und in sozialen Medien, Antworten auf Kundenbewertungen.
- Interne PR: Beschäftigte, die gut informiert sind und gern dort arbeiten, empfehlen das Geschäft weiter.
- Krisenkommunikation: Bei einem Rückruf oder einer Panne schnell, ehrlich und mit einer festen Ansprechperson informieren.
Öffentlichkeitsarbeit muss glaubwürdig sein. Übertriebene Versprechen oder gekaufte Berichte schaden dem Ansehen mehr, als sie nützen.
Erfolg beurteilen
PR wirkt langsam, und ein Umsatzanstieg lässt sich kaum einer einzelnen Maßnahme zuordnen. Deshalb werden vorher Ziele und Messgrößen festgelegt:
- Reichweite: Zahl der Presseberichte und ihr Tenor (positiv, neutral, negativ), Teilnehmende an Veranstaltungen, Aufrufe und Reaktionen in sozialen Medien.
- Wirkung: Bekanntheit und Ansehen, gemessen mit einer Befragung vor und nach der Maßnahme, Entwicklung der Kundenbewertungen, Zahl der Bewerbungen auf Ausbildungsplätze.
Die Sporthaus Velsterbeck GmbH bietet in den letzten Ferientagen vor Schulbeginn einen kostenlosen Fahrrad-Check für Kinder in ihrer Werkstatt an und verschickt dazu eine Pressemitteilung. Ergebnis: 140 Kinder kamen, zwei Lokalzeitungen berichteten positiv. Eine Befragung von Passanten in der Innenstadt vor und nach der Aktion zeigt: Die Bekanntheit stieg von 42 % auf 51 %, also um 9 Prozentpunkte. Ob dadurch auch mehr Fahrräder verkauft werden, zeigt sich erst über längere Zeit.
Kapitel 12: Shops, Plattformen und Kundenbewertungen vergleichen
Wer online verkauft, steht im direkten Vergleich: Ein Klick führt die Kundschaft zum nächsten Anbieter. Deshalb prüft ein Händler regelmäßig, wie sein Onlineshop im Vergleich zu Mitbewerbern dasteht, ob sich der Verkauf über eine Handelsplattform lohnt und was Kundenbewertungen über ihn sagen.
Das Bewertungsraster
Ein Bewertungsraster (Nutzwertanalyse) macht den Vergleich nachvollziehbar:
- Kriterien festlegen, die für die Entscheidung wichtig sind.
- Jedes Kriterium gewichten; die Gewichte ergeben zusammen 100 %.
- Jeden Anbieter je Kriterium mit Punkten bewerten, etwa von 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut).
- Punkte mit dem Gewicht multiplizieren und je Anbieter addieren.
Kriterien, die unbedingt erfüllt sein müssen, etwa eine bestimmte Zahlungsart, werden vorab als Ausschlusskriterien geprüft.
Kriterien für Onlineshops: Sortiment und Verfügbarkeit, Preis einschließlich Versandkosten, Lieferzeit, Zahlungsarten, Bedienung auf dem Handy, Produktinformationen, Rücksendung, Beratung, Bewertungen.
Kriterien für Handelsplattformen: Reichweite, Gebühren, Vorgaben zu Versand und Rücksendung, Zugang zu den Kundendaten, Darstellung der eigenen Marke und die Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter.
Die Sporthaus Velsterbeck GmbH vergleicht ihren Shop mit einem großen Online-Sportversender. Gewichte: Sortiment 30 %, Preis 25 %, Lieferzeit 20 %, Beratung und Service 15 %, Bewertungen 10 %. Punkte Velsterbeck: 3, 3, 4, 5, 4; Versender: 5, 4, 3, 2, 4. Gewichtete Summe Velsterbeck: 0,9 + 0,75 + 0,8 + 0,75 + 0,4 = 3,6; Versender: 1,5 + 1,0 + 0,6 + 0,3 + 0,4 = 3,8. Velsterbeck liegt knapp zurück, punktet bei Beratung und Abholung im Laden und verliert beim Sortiment.
Kundenbewertungen auswerten
Der Durchschnitt der Sterne sagt allein wenig. Wichtig sind auch die Zahl der Bewertungen, ihre Aktualität, die Verteilung und vor allem der Inhalt: Worüber freuen sich Kunden, worüber klagen sie? Häufen sich Klagen über ein Thema, etwa die Lieferzeit, liegt dort eine Schwäche. Sachliche, freundliche Antworten auf Kritik zeigen anderen Lesern, dass das Geschäft sich kümmert.
Bewertungen müssen echt sein. Gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben ist immer unlauter (Anhang Nr. 23c zum UWG). Wer Bewertungen im Shop zeigt, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Kunden stammen, die die Ware gekauft oder genutzt haben (§ 5b Abs. 3 UWG).
Aus den Ergebnissen leitet der Händler Stärken und Schwächen für die SWOT-Analyse ab und beschließt Verbesserungen.
Kapitel 13: Ein Marketingprojekt planen und durchführen
Eine Aktionswoche, die Eröffnung einer Filiale oder ein Kundenabend sind Vorhaben, die es so nur einmal gibt. Sie haben ein festes Ziel, einen Anfang und ein Ende, und mehrere Leute arbeiten daran mit. Solche Vorhaben plant man als Projekt. Wer sie nebenbei erledigt, merkt oft zu spät, dass die Flyer erst nach Aktionsbeginn gedruckt sind.
Vom Auftrag zum Arbeitsplan
- Projektauftrag: Die Geschäftsleitung legt Ziel, Budget, Endtermin und Projektleitung fest. Das Ziel ist nach der SMART-Regel formuliert, damit man am Ende prüfen kann, ob es erreicht wurde.
- Arbeitspakete: Das Team sammelt alle Aufgaben und fasst sie zu Arbeitspaketen zusammen, etwa Werbemittel, Ware, Dekoration, Personal.
- Zuständigkeiten: Jedes Arbeitspaket bekommt genau eine verantwortliche Person. Sie kann Hilfe holen, bleibt aber Ansprechpartnerin.
- Zeitplan: Vom festen Starttermin aus wird rückwärts geplant: Was muss wann fertig sein? Ein Balkenplan zeigt die Dauer jedes Pakets, Meilensteine markieren wichtige Zwischenergebnisse.
| Frage | Werkzeug |
|---|---|
| Was wollen wir erreichen, mit welchem Budget? | Projektauftrag |
| Wer macht was? | Liste der Arbeitspakete mit Verantwortlichen |
| Wann passiert was? | Balkenplan mit Meilensteinen |
| Was wurde besprochen und beschlossen? | Ergebnisprotokoll |
| Liegen wir im Plan? | Soll-Ist-Vergleich bei Terminen und Kosten |
Dokumentieren und präsentieren
Nach jeder Teambesprechung hält ein Ergebnisprotokoll fest, wer was bis wann erledigt. Abweichungen bei Terminen oder Kosten erkennt das Team im Soll-Ist-Vergleich früh genug, um gegenzusteuern. Am Ende steht die Abschlusspräsentation vor der Geschäftsleitung: Ziel, Ergebnis, Kosten, was gut lief und was das Team beim nächsten Mal anders machen würde. Diese Erfahrungen sind für das nächste Projekt oft mehr wert als das Ergebnis selbst.
Die Sporthaus Velsterbeck GmbH plant zum Start der Laufsaison zwei Aktionswochen. Ziel: In den beiden Wochen soll der Umsatz mit Laufschuhen um 15 % über dem der gleichen Wochen des Vorjahres liegen. Die Auszubildende Leonie ist für das Arbeitspaket Social Media verantwortlich. Meilensteine: Ende Projektwoche 4 ist das Werbekonzept freigegeben, Ende Woche 7 ist die Aktionsware im Lager. Nach den Aktionswochen vergleicht das Team die Umsätze mit dem Vorjahr und stellt das Ergebnis der Geschäftsleitung vor.
Nachschlagen
Fachbegriffe und Formeln zum Nachschlagen, jeweils auf einer Seite.
Fachbegriffe aus diesem Lernfeld
- Auftragsverarbeitung
- Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung eines Unternehmens, z. B. beim Betrieb eines Onlineshops oder beim Versand eines Newsletters. Dafür ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig; verantwortlich bleibt das beauftragende Unternehmen.
- Barrierefreiheit
- Gestaltung von Räumen, Waren, Informationen und digitalen Angeboten, die Menschen mit Behinderungen ohne besondere Hürden und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden und nutzen können (Begriff nach § 4 BGG), im Laden etwa durch stufenlosen Zugang und gut lesbare Preisschilder. Seit 28.06.2025 müssen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unter anderem Onlineshops für Verbraucher barrierefrei sein, zum Beispiel per Tastatur bedienbar und mit ausreichenden Kontrasten (§§ 1, 3 BFSG; Einzelheiten in § 12 BFSGV). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), die Dienstleistungen anbieten (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG).
- Button-Lösung
- Regel für den Onlinehandel mit Verbrauchern: Unmittelbar vor der Bestellung sind die wesentlichen Angaben wie Merkmale der Ware, Gesamtpreis mit allen Kosten und gegebenenfalls die Laufzeit hervorgehoben anzuzeigen (§ 312j Abs. 2 BGB). Mit der Bestellung muss der Kunde ausdrücklich bestätigen, dass er sich zur Zahlung verpflichtet; ein Bestellknopf darf dafür gut lesbar nur mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB). Fehlt diese Bestätigung, etwa weil der Knopf nur „Weiter“ heißt, kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB).
- Click and Collect
- Vertriebsform, bei der Kunden Ware online bestellen oder reservieren und sie selbst im Geschäft oder an einer Abholstation abholen. Der Händler spart Versandkosten und bringt Kunden in den Laden, die Kunden sparen Versandkosten und Wartezeit. Rechtlich zählt, wo der Kaufvertrag zustande kommt: Wird schon online verbindlich gekauft, ist es ein Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312c, 312g BGB); wird nur reserviert und erst im Laden gekauft, besteht kein Widerrufsrecht.
- Customer-Relationship-Management (CRM)
- Strategie, mit der ein Unternehmen seine Beziehungen zu Kunden über ihre gesamte Dauer planvoll gestaltet, meist gestützt auf eine Software, in der Kontakte, Käufe, Anfragen und Beschwerden zusammengeführt werden. Mit diesen Daten lassen sich Kunden gezielt ansprechen, ihr Wert für das Unternehmen einschätzen und Maßnahmen zur Kundenbindung planen; dabei gelten die Regeln des Datenschutzes.
- Datenschutz
- Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Maßgeblich sind vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und muss die Grundsätze des Art. 5 DSGVO einhalten.
- Double-Opt-in
- Zweistufiges Anmeldeverfahren, etwa für einen Newsletter: Nach dem Eintragen der E-Mail-Adresse erhält die Person eine Bestätigungsnachricht und kommt erst in den Verteiler, wenn sie den Link darin anklickt. Vorgeschrieben ist nicht das Verfahren selbst, sondern grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung in E-Mail-Werbung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG), die das Unternehmen nachweisen muss (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Das Double-Opt-in ist der übliche Weg zu diesem Nachweis, wenn die Bestätigung mit Zeitpunkt gespeichert wird.
- Einwilligung (Datenschutz)
- Freiwillige, informierte und unmissverständliche Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck, als Erklärung oder durch eine eindeutige Handlung wie das Anklicken eines nicht vorausgewählten Kästchens (Art. 4 Nr. 11 DSGVO, Erwägungsgrund 32). Sie ist eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Das Unternehmen muss sie nachweisen können, und die Person kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 DSGVO).
- Fernabsatzvertrag
- Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei dem beide für Verhandlung und Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie Onlineshop, E-Mail, Telefon, Brief oder Katalog nutzen, also nie gleichzeitig körperlich anwesend sind (§ 312c BGB). Ausgenommen sind Verträge, die nicht über einen für den Fernabsatz eingerichteten Vertrieb zustande kommen, etwa wenn ein Ladengeschäft nur ausnahmsweise eine telefonische Bestellung annimmt und die Ware verschickt. Der Verbraucher muss vorab besonders informiert werden und hat in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312d, 312g BGB).
- Handelsmarke (Eigenmarke)
- Marke eines Handelsunternehmens, unter der es Waren verkauft, die Hersteller in seinem Auftrag produzieren; sie ist in der Regel nur bei diesem Händler erhältlich. Gegenbegriff ist die Herstellermarke, die ein Produzent unter eigenem Namen über viele Händler vertreibt. Handelsmarken ermöglichen günstige Preise, heben das Sortiment von der Konkurrenz ab und binden Kunden an das Geschäft.
- Kundenkarte
- Karte oder App eines Händlers, mit der sich Kunden beim Einkauf ausweisen und dafür Vorteile wie Rabatte, Bonuspunkte oder besondere Angebote erhalten; manche Kundenkarten haben zusätzlich eine Zahlungsfunktion, bei der die Einkäufe gesammelt und später abgerechnet werden. Die Karte dient der Kundenbindung und liefert Daten zum Einkaufsverhalten; für die Karte selbst darf der Händler die dafür nötigen Daten verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Wertet er das Einkaufsverhalten darüber hinaus aus, etwa für persönlich zugeschnittene Werbung, braucht er eine eigene Rechtsgrundlage, meist die Einwilligung des Kunden (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
- Marketingkonzept
- Planungsgrundlage für das gesamte Marketing eines Unternehmens oder Produkts. Darin leitet das Unternehmen aus einer Analyse des Markts und der eigenen Lage messbare Ziele ab, ökonomische wie Umsatz oder Marktanteil und psychografische wie Bekanntheit oder Image. Dann legt es die Strategie fest und plant den Einsatz der Instrumente des Marketing-Mix samt Budget und Erfolgskontrolle.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen Vertrauen und ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit aufbaut, z. B. Pressemitteilungen, Betriebsbesichtigungen, ein Tag der offenen Tür, Spenden oder Berichte über nachhaltiges Handeln (englisch Public Relations, kurz PR). Anders als die Werbung stellt sie nicht ein einzelnes Produkt heraus, sondern das Unternehmen als Ganzes, und sie richtet sich auch an Medien, Nachbarn, Behörden und künftige Beschäftigte.
- Omnichannel
- Vertriebsstrategie, bei der ein Händler Ladengeschäft, Onlineshop, App und weitere Kanäle vollständig verzahnt: ein gemeinsamer Bestand, einheitliche Preise und ein Kundenkonto für alle Kanäle, sodass Kunden jederzeit frei wechseln können. Oberbegriff ist die Multi-Channel-Strategie (so auch in der Ausbildungsordnung): Der Händler vertreibt über mehrere Kanäle und stimmt sie aufeinander ab. Nach dem Grad der Verzahnung unterscheidet man Multi-Channel im engen Sinn (Kanäle nebeneinander, kaum verknüpft), Cross-Channel (Kanäle verknüpft, etwa Click and Collect oder Rückgabe von Onlinekäufen im Laden) und Omnichannel (vollständig integriert).
- Online-Marktplatz
- Internetplattform, auf der Verbraucher über die Software des Betreibers Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder mit Privatleuten schließen können (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG, § 312l Abs. 2 BGB). Der Betreiber muss angeben, ob der Anbieter nach eigener Erklärung Unternehmer ist, und sonst darauf hinweisen, dass Verbraucherrechte wie das Widerrufsrecht nicht gelten (§ 312l Abs. 1 BGB mit Art. 246d § 1 Nr. 4 und 5 EGBGB; § 5b Abs. 1 Nr. 6 UWG). Wer Kundenbewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie er prüft, dass sie von Personen stammen, die die Ware tatsächlich gekauft oder genutzt haben (§ 5b Abs. 3 UWG).
- Personenbezogene Daten
- Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, zum Beispiel Name, Personalnummer, Foto oder eine IP-Adresse, die sich einer Person zuordnen lässt (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Angaben über ein Unternehmen als juristische Person und anonyme Angaben gehören nicht dazu.
- Positionierung
- Festlegung, wie ein Produkt oder eine Marke von der Zielgruppe im Vergleich zur Konkurrenz wahrgenommen werden soll, zum Beispiel als besonders preiswert, hochwertig oder nachhaltig. Grundlage ist oft ein Alleinstellungsmerkmal (USP); Produkt-, Preis-, Vertriebs- und Kommunikationspolitik werden auf diese Position abgestimmt.
- Primärforschung
- Marktforschung, bei der ein Unternehmen neue Daten eigens für seine Fragestellung erhebt oder erheben lässt, etwa durch Befragung, Beobachtung oder Experiment (zum Beispiel einen Produkttest). Sie kostet mehr Zeit und Geld als die Sekundärforschung, die bereits vorhandene Daten auswertet, liefert aber aktuelle und genau passende Ergebnisse.
- Produktinformationsmanagement
- Zentrale Pflege aller Artikelangaben eines Händlers, also Stammdaten, Merkmale, Bilder und Texte, meist in einer eigenen Software (PIM-System). Von dort erhalten Onlineshop, Marktplätze und Kataloge dieselben Angaben.
- Sekundärforschung
- Marktforschung, die schon vorhandene Daten für eine neue Fragestellung auswertet, zum Beispiel Kassen- und Warenwirtschaftsdaten, amtliche Statistiken oder Zahlen von Branchenverbänden. Sie ist schneller und billiger als die Primärforschung; die Daten passen aber oft nicht genau zur Frage und stehen auch Mitbewerbern zur Verfügung.
- Servicepolitik
- Teil der Absatzpolitik, in dem ein Unternehmen festlegt, welche Dienstleistungen es vor, während und nach dem Kauf anbietet, zum Beispiel Beratung, Lieferung, Montage, Änderungsservice, Schulung, Wartung oder Reparatur, und ob sie kostenlos oder gegen Entgelt sind. Muss-Leistungen sind für den Verkauf der Ware unverzichtbar, Soll-Leistungen erwarten die Kunden in der Branche, Kann-Leistungen sind freiwillige Zusatzangebote. Guter Service hebt ein Unternehmen von Wettbewerbern ab und bindet Kunden.
- Sortimentsbreite
- Zahl der verschiedenen Warengruppen, die ein Handelsbetrieb anbietet. Ein breites Sortiment umfasst viele Warengruppen, etwa im Warenhaus, ein schmales nur wenige, etwa im Fachgeschäft. Wie groß die Auswahl innerhalb einer Warengruppe ist, beschreibt dagegen die Sortimentstiefe: Ein tiefes Sortiment bietet dort viele Artikel in verschiedenen Marken, Größen und Preislagen, ein flaches nur wenige.
- Sortimentserweiterung
- Aufnahme zusätzlicher Artikel oder Warengruppen in das Sortiment. Neue Artikel in einer schon geführten Warengruppe machen das Sortiment tiefer, eine neue Warengruppe macht es breiter.
- Suchmaschinenmarketing
- Online-Marketing, das ein Angebot in den Trefferlisten von Suchmaschinen sichtbar machen soll. Es umfasst die Suchmaschinenoptimierung (SEO), die Inhalt und Technik einer Website so gestaltet, dass sie in den unbezahlten Ergebnissen weit oben erscheint, und die Suchmaschinenwerbung (SEA), bei der zu bestimmten Suchbegriffen bezahlte Anzeigen geschaltet werden.
- SWOT-Analyse
- Analyseverfahren, das die inneren Stärken (Strengths) und Schwächen (Weaknesses) eines Unternehmens den äußeren Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats) aus Markt und Umfeld gegenüberstellt. Aus der Verbindung beider Seiten leitet das Unternehmen Strategien ab, etwa Stärken einzusetzen, um Chancen zu nutzen, oder Schwächen abzubauen, die ein Risiko verschärfen.
- Widerrufsfunktion
- Schaltfläche, über die Verbraucher einen online über Website oder App geschlossenen Fernabsatzvertrag widerrufen können; seit 19.06.2026 muss der Händler sie während der ganzen Widerrufsfrist gut sichtbar anbieten und mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriften (§ 356a Abs. 1 BGB). Der Kunde gibt Name, Vertrag und eine Adresse für die Bestätigung, etwa seine E-Mail-Adresse, an und schickt den Widerruf über „Widerruf bestätigen“ ab; rechtzeitig ist er, wenn er vor Fristende abgeschickt wird. Der Händler bestätigt den Eingang unverzüglich mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail (§ 356a Abs. 2 bis 5 BGB).
- Widerrufsrecht
- Recht eines Verbrauchers, sich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag mit einem Unternehmer zu lösen, vor allem bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (§§ 312g, 355 BGB). Beim gewöhnlichen Kauf im Laden besteht es nicht, wohl aber bei einem Verbraucherdarlehen, mit dem ein Kauf finanziert wird; widerruft der Käufer das Darlehen, ist er bei verbundenen Verträgen auch an den Kauf nicht mehr gebunden (§§ 358, 495 BGB). Bei Waren beginnt die Frist in der Regel mit dem Erhalt, aber nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung (§ 356 BGB); Unternehmer, die Fernabsatzverträge über einen Onlineshop oder eine App schließen, müssen seit dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB).