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Kapitel
9
Aufgaben
35
Aufgaben-Generatoren
2
Ausbildungsjahr
2
Lernfeldstunden
60

Kapitel 1: Belege: Grundlage jeder Buchung

Kapitel 1 von 9

Lesezeit etwa 1 Minute

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„Keine Buchung ohne Beleg“ – der Beleg beweist jeden Geschäftsvorfall. Arten:

  • Externe Belege (von außen): Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge, Quittungen
  • Interne Belege (selbst erstellt): Ausgangsrechnungen, Kassenberichte, Lohnlisten, Eigenbelege (nur als Notlösung)

Belege werden geprüft (sachlich & rechnerisch), vorkontiert, gebucht und geordnet archiviert – heute meist digital nach den GoBD (unveränderbar, nachvollziehbar, jederzeit lesbar). Aufbewahrungsfristen: Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse 10 Jahre; Buchungsbelege 8 Jahre (seit 2025 verkürzt, vorher 10); Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist (§ 257 Abs. 5 HGB, § 147 Abs. 4 AO). Beispiel: Ein Buchungsbeleg vom März 2026 darf frühestens ab 01.01.2035 vernichtet werden, und nur, wenn er nicht mehr für eine noch offene Steuerfestsetzung gebraucht wird (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO). Lieferscheine sind meist keine Buchungsbelege: Steuerlich endet ihre Frist mit Erhalt bzw. Versand der Rechnung (§ 147 Abs. 3 AO), handelsrechtlich sind sie als Handelsbriefe weiter 6 Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB), als Buchungsbeleg 8 Jahre. Eingangsrechnungen von Lieferanten kommen seit 2025 zunehmend als E-Rechnung (strukturierter Datensatz, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD, bei ZUGFeRD aber nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL). Empfangen können muss sie jedes Unternehmen seit 01.01.2025. Papier- oder PDF-Rechnungen sind zwischen Unternehmen nur noch übergangsweise erlaubt: bis Ende 2026, bei Lieferanten mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Kleinbetragsrechnungen bis 250 € dürfen weiter auf Papier kommen (§ 33 UStDV). Aufbewahrt wird der strukturierte Teil im Originalformat; Kassenbelege an Verbraucher sind davon nicht betroffen. Merksatz: Merkreihe 10 – 8 – 6: Abschlüsse – Belege – Briefe.

Kapitel 2: Inventur, Inventar und Bilanz

Kapitel 2 von 9

Lesezeit etwa 1 Minute

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Drei Begriffe, eine Kette: Die Inventur, also die körperliche Bestandsaufnahme (Zählen, Messen, Wiegen, z. B. Waren, Kasse) und die Buchinventur (Forderungen, Bank, Schulden anhand von Belegen und Kontoauszügen), liefert das Inventar – das ausführliche Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile und Schulden. Daraus entsteht verdichtet die Bilanz (§ 242 HGB) in Kontoform:

  • Aktiva (Mittelverwendung): Anlagevermögen (Geschäftsausstattung, Fahrzeuge) + Umlaufvermögen (Warenbestand!, Forderungen, Bank, Kasse)
  • Passiva (Mittelherkunft): Eigenkapital + Fremdkapital (Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen)

Es gilt immer die Bilanzgleichung: Aktiva = Passiva. Beispiel-Minibilanz: Ausstattung 50.000 + Waren 80.000 + Bank 20.000 = 150.000 Aktiva; Eigenkapital 90.000 + Darlehen 60.000 = 150.000 Passiva ✓. Das Eigenkapital ist die Restgröße: Vermögen − Schulden. Merksatz: Links steht, wofür das Kapital verwendet wird (Mittelverwendung), rechts, woher es kommt (Mittelherkunft: vom Inhaber oder von Gläubigern).

Kapitel 3: Wareneinsatz, Rohgewinn und Handelsspanne

Kapitel 3 von 9

Lesezeit etwa 1 Minute

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So entsteht das Ergebnis des Händlers – Schritt für Schritt:

Wareneinsatz = Anfangsbestand + Wareneinkäufe − Endbestand
Rohgewinn = Nettoumsatz − Wareneinsatz
Reingewinn = Rohgewinn − Handlungskosten (Personal, Miete, Werbung …)

Beispiel: AB 30.000 € + Einkäufe 150.000 € − EB 40.000 € = Wareneinsatz 140.000 €. Nettoumsatz 220.000 € → Rohgewinn 80.000 €. Handlungskosten 62.000 € → Reingewinn 18.000 €.

Die Handelsspanne ist der Rohgewinn in Prozent des Nettoumsatzes: 80.000 ÷ 220.000 × 100 ≈ 36,4 %. Sie zeigt, wie viel vom Umsatz zur Deckung der Kosten und für Gewinn bleibt. Merksatz: Die Spanne bezieht sich auf den Nettoumsatz bzw. Nettoverkaufspreis, der Kalkulationszuschlag (LF 9) auf den Wareneinsatz bzw. Bezugspreis (Einstandspreis); im Beispiel wären das 80.000 ÷ 140.000 × 100 ≈ 57,1 %.

Kapitel 4: Umsatz- und Leistungs­kennziffern

Kapitel 4 von 9

Lesezeit etwa 1 Minute

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Kennziffern machen Leistung vergleichbar:

  • Umsatz je m² Verkaufsfläche = Umsatz ÷ Fläche → Flächenproduktivität, Basis für Sortiments- und Flächenentscheidungen
  • Umsatz je Beschäftigten (bzw. je Arbeitsstunde) → Personalproduktivität, Grundlage der Einsatzplanung
  • Durchschnittsbon = Umsatz ÷ Anzahl der Kassenbons (Kundenzahl) → Wirkung von Zusatzverkäufen und Platzierung
  • Kundenfrequenz → Wirkung von Werbung und Standort

Beispiel: 1.200.000 € Umsatz auf 400 m² = 3.000 €/m²; 8 Vollzeitkräfte → 150.000 € je Kraft; 60.000 Bons → Durchschnittsbon 20 €. Aussagekraft entsteht erst im Vergleich – mit Vorjahr, Filialen oder Branchenwerten. Merksatz: Umsatz ÷ Bezugsgröße – die Kunst liegt in der richtigen Bezugsgröße.

Kapitel 5: Statistiken aufbereiten und auswerten

Kapitel 5 von 9

Lesezeit etwa 1 Minute

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Zahlen überzeugen erst aufbereitet:

  • Tabelle: exakte Werte, viele Dimensionen
  • Säulen-/Balkendiagramm: Vergleich weniger Größen (Filialen, Monate)
  • Liniendiagramm: Entwicklung über die Zeit (Umsatzverlauf)
  • Kreisdiagramm: Anteile am Ganzen (Sortimentsanteile)

Ausgewertet wird im Zeitvergleich (Vorjahr, Vormonat), Betriebs-/Filialvergleich und Soll-Ist-Vergleich (Plan gegen Ergebnis). Typische Fallen: Saisoneffekte (Dezember schlägt Januar immer), einmalige Sondereffekte, Prozentsätze auf kleiner Basis („+100 %“ von 2 auf 4). Abweichungen sind der Startpunkt für Ursachenanalyse und Maßnahmen – nicht das Ende der Betrachtung. Merksatz: Ein Diagramm beantwortet eine Frage – wer alles zeigt, zeigt nichts.

Kapitel 6: Das Warenwirtschafts­system als Datenzentrale

Kapitel 6 von 9

Lesezeit etwa 1 Minute

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Das geschlossene Warenwirtschaftssystem (WWS) bildet den Kreislauf Einkauf → Lager → Verkauf lückenlos ab: Jeder Wareneingang, jede Umlagerung, jeder Scan an der Kasse verändert den Bestand in Echtzeit. Daraus entstehen:

  • Automatische Disposition: Bestellvorschläge bei Meldebestand
  • Renner-Penner-Listen: Sortimentssteuerung nach Abverkauf
  • Bestands- und Inventurdaten: Die laufende Fortschreibung im WWS erleichtert die permanente Inventur; jeder Artikel muss trotzdem mindestens einmal im Geschäftsjahr körperlich gezählt werden
  • Kennziffern auf Knopfdruck: Spanne, Umschlag, Abschriften je Artikel

Schnittstellen verbinden Kasse (Scanning), Lager (MDE), Lieferanten (EDI/elektronischer Datenaustausch) und Onlineshop. Datenqualität ist alles: Falsche Erfassung am Wareneingang macht jede Auswertung wertlos. Merksatz: Das WWS ist nur so klug wie der letzte Scan.

Kapitel 7: Buchen auf Bestands- und Erfolgskonten

Kapitel 7 von 9

Lesezeit etwa 2 Minuten

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Die Bilanz zeigt das Vermögen und das Kapital an einem Stichtag. Danach ändert jeder Geschäftsfall einzelne Posten: Ein Kunde zahlt, die Miete wird abgebucht, Ware kommt an. Damit die Bilanz nicht nach jedem Vorgang neu geschrieben werden muss, bekommt jeder Posten ein eigenes Konto.

Bestandskonten und Buchungssatz

Ein Konto hat zwei Seiten: links Soll, rechts Haben. Wegen der Form spricht man vom T-Konto.

  • Aktive Bestandskonten (Vermögen, z. B. Kasse, Bank, Waren, Forderungen aLL): Anfangsbestand und Zugänge im Soll, Abgänge im Haben.
  • Passive Bestandskonten (Kapital, z. B. Eigenkapital, Verbindlichkeiten aLL, Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten): Anfangsbestand und Zugänge im Haben, Abgänge im Soll.

Der Schlussbestand ist der Saldo: Er steht auf der kleineren Seite, damit beide Seiten gleich groß werden. Bei jeder Buchung sind wenigstens zwei Konten beteiligt; was links im Soll gebucht wird, steht in gleicher Höhe rechts im Haben. Der Buchungssatz nennt zuerst das Soll-Konto, dann nach „an“ das Haben-Konto: Zahlt ein Kunde eine Rechnung per Überweisung, lautet er „Bank an Forderungen aLL“.

Jeder Geschäftsfall verändert die Bilanz auf eine von vier Arten:

ArtBeispielBuchungssatz
AktivtauschBareinnahmen auf das Bankkonto eingezahltBank an Kasse
PassivtauschLieferantenschuld in ein Darlehen umgewandeltVerbindlichkeiten aLL an Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Aktiv-Passiv-MehrungDarlehen aufgenommen, Betrag auf dem BankkontoBank an Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Aktiv-Passiv-MinderungLieferantenrechnung per Bank bezahltVerbindlichkeiten aLL an Bank
Beispiel

Das Bankkonto eines Spielwarengeschäfts beginnt den Monat mit 12.000 €. Ein Kunde überweist 2.380 €, aus der Kasse werden 1.500 € eingezahlt; das sind Zugänge im Soll, zusammen mit dem Anfangsbestand 15.880 €. Im Haben stehen die Miete von 1.400 € und eine Lieferantenrechnung von 4.760 €, zusammen 6.160 €. Der Schlussbestand ist 15.880 € − 6.160 € = 9.720 €; er steht im Haben, damit beide Seiten 15.880 € ergeben.

Erfolgskonten und Abschluss

Miete, Gehälter und Wareneinsatz mindern das Eigenkapital, Umsatzerlöse mehren es. Damit sichtbar bleibt, woraus der Erfolg entsteht, werden sie nicht direkt auf dem Eigenkapital gebucht, sondern auf Erfolgskonten:

  • Aufwandskonten (z. B. Aufwendungen für Waren, Mietaufwand, Gehälter): Buchung im Soll, wie eine Minderung des Eigenkapitals.
  • Ertragskonten (z. B. Umsatzerlöse für Waren, Zinserträge): Buchung im Haben, wie eine Mehrung des Eigenkapitals.

Erfolgskonten haben keinen Anfangsbestand. Am Jahresende werden sie über das GuV-Konto abgeschlossen: Aufwendungen kommen in dessen Soll, Erträge in dessen Haben. Sind die Erträge größer, ergibt der Saldo einen Gewinn, gebucht mit „GuV-Konto an Eigenkapital“; bei einem Verlust lautet die Buchung „Eigenkapital an GuV-Konto“. Zuletzt werden die Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, aus dem die Schlussbilanz entsteht.

Die Kontennamen folgen hier der gemeinsamen Buchungssammlung. Viele Einzelhändler arbeiten mit einem anderen Kontenrahmen und anderen Namen; das Prinzip von Soll und Haben bleibt dasselbe.

Merksatz: Aufwand ins Soll, Ertrag ins Haben; der Gewinn wandert über das GuV-Konto ins Eigenkapital.

Kapitel 8: Warenbuchungen: Einkauf, Verkauf, Nachlässe und Bestandsveränderung

Kapitel 8 von 9

Lesezeit etwa 2 Minuten

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Im Handel wird gekaufte Ware meist sofort als Aufwand gebucht (aufwandsorientierte Erfassung). Erst die Inventur am Jahresende zeigt, wie viel davon noch im Lager liegt.

Laufende Buchungen

GeschäftsfallBuchungssatz
Ware auf Ziel eingekauftAufwendungen für Waren, Vorsteuer an Verbindlichkeiten aLL
Fracht für die Anlieferung bezahltBezugskosten, Vorsteuer an Bank
Mangelhafte Ware an den Lieferanten zurückgeschicktVerbindlichkeiten aLL an Aufwendungen für Waren, Vorsteuer
Nachträglicher Nachlass oder Bonus vom LieferantenVerbindlichkeiten aLL an Nachlässe für Waren, Vorsteuer
Ware bar verkauftKasse an Umsatzerlöse für Waren, Umsatzsteuer
Kunde gibt Ware zurück, Geld bar erstattetUmsatzerlöse für Waren, Umsatzsteuer an Kasse
Nachlass an einen Kunden auf eine offene RechnungErlösberichtigungen, Umsatzsteuer an Forderungen aLL

Mindert sich der Preis nachträglich, wird die Steuer mit berichtigt (§ 17 Abs. 1 UStG): Beim Einkauf sinkt die Vorsteuer, beim Verkauf die Umsatzsteuer. Eine Rücksendung macht den Einkauf rückgängig und wird deshalb direkt auf Aufwendungen für Waren gebucht; ein Nachlass dagegen kommt auf das Unterkonto Nachlässe für Waren, damit er sichtbar bleibt.

Skonto beim Einkauf

Zahlst du innerhalb der Skontofrist, überweist du weniger. Der Skonto enthält Vorsteuer, die anteilig berichtigt wird.

Beispiel

Rechnung 2.380 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer, 2 % Skonto. Skonto brutto: 2.380 € × 2 % = 47,60 €; überwiesen werden 2.332,40 €. Netto-Skonto: 47,60 € ÷ 1,19 = 40,00 €, Vorsteuerberichtigung 7,60 €. Buchung: Verbindlichkeiten aLL 2.380,00 € an Bank 2.332,40 €, Nachlässe für Waren 40,00 €, Vorsteuer 7,60 €.

Abschluss: Bestandsveränderung und Wareneinsatz

Am Jahresende werden Bezugskosten und Nachlässe für Waren über Aufwendungen für Waren abgeschlossen. Dann wird der Inventurbestand mit dem Anfangsbestand auf dem Konto Waren verglichen:

  • Mehrbestand (Endbestand größer): Ein Teil der eingekauften Ware liegt noch im Lager und war kein Aufwand. Buchung: Waren an Aufwendungen für Waren.
  • Minderbestand (Endbestand kleiner): Es wurde auch Ware aus dem Vorjahr verkauft. Buchung: Aufwendungen für Waren an Waren.

Danach zeigt Aufwendungen für Waren den Wareneinsatz (Anfangsbestand + Einkäufe − Endbestand). Umsatzerlöse für Waren minus Wareneinsatz ergeben den Rohgewinn.

Viele Einzelhändler buchen nach einem anderen Kontenrahmen; dort heißt das Aufwandskonto für Waren oft „Wareneingang“. Die Buchungslogik ist dieselbe.

Merksatz: Rücksendung storniert, Nachlass berichtigt, und die Steuer geht immer anteilig mit.

Kapitel 9: Privatentnahmen und Privateinlagen

Kapitel 9 von 9

Lesezeit etwa 2 Minuten

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Viele Einzelhändler führen ihr Geschäft als Einzelunternehmen. Die Inhaberin lebt von dem, was der Betrieb abwirft: Sie nimmt Geld aus der Kasse oder vom Geschäftskonto für ihren Haushalt, manchmal auch Ware aus dem Laden. Umgekehrt legt sie privates Geld in den Betrieb, wenn er Mittel braucht. Beides verändert das Eigenkapital, ist aber kein Aufwand und kein Ertrag.

Entnahmen und Einlagen

Entnahmen sind alles, was die Inhaberin für private Zwecke aus dem Betrieb holt: Bargeld, Ware, aber auch die private Nutzung betrieblicher Gegenstände, etwa des Geschäftswagens (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Einlagen sind Geld oder andere Werte, die sie aus ihrem Privatvermögen in den Betrieb gibt (§ 4 Abs. 1 Satz 8 EStG).

Gebucht wird beides auf dem Privatkonto, einem Unterkonto des Eigenkapitals. Entnahmen stehen im Soll, Einlagen im Haben. Am Jahresende wird das Privatkonto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen; überwiegen die Entnahmen, lautet der Abschluss „Eigenkapital an Privat“.

GeschäftsfallBuchungssatz
Geld aus der Ladenkasse für private EinkäufePrivat an Kasse
private Einkommensteuer vom Geschäftskonto bezahltPrivat an Bank
privates Geld auf das Geschäftskonto eingezahltBank an Privat
Ware für den eigenen Haushalt entnommenPrivat an Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen und Umsatzsteuer

Warenentnahme und Umsatzsteuer

Entnimmt die Inhaberin Ware, die beim Einkauf zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, behandelt das Umsatzsteuergesetz die Entnahme wie einen Verkauf (§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG). Sonst bliebe die Ware privat verbraucht, aber steuerfrei eingekauft. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten am Tag der Entnahme, nicht der Ladenpreis und nicht der frühere Einkaufspreis (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Gewinn durch Eigenkapitalvergleich

Weil Entnahmen und Einlagen das Eigenkapital verändern, ohne etwas mit dem Geschäftserfolg zu tun zu haben, werden sie beim Eigenkapitalvergleich herausgerechnet (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG):

Gewinn = Eigenkapital am Jahresende − Eigenkapital am Jahresanfang + Entnahmen − Einlagen

Beispiel

Die Inhaberin eines Spielwarengeschäfts (eingetragene Kauffrau) hatte am Jahresanfang 60.000 € Eigenkapital, am Jahresende 64.000 €. Im Jahr hat sie 30.000 € für ihren Lebensunterhalt entnommen und 2.000 € aus einer Steuererstattung eingelegt. Der Gewinn beträgt 64.000 € − 60.000 € + 30.000 € − 2.000 € = 32.000 €. Ohne die Korrektur sähe es so aus, als hätte der Laden nur 4.000 € verdient.

Nachschlagen

Fachbegriffe und Formeln zum Nachschlagen, jeweils auf einer Seite.

Fachbegriffe aus diesem Lernfeld

Anlagevermögen
Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen, z. B. Maschinen und Gebäude.
Aufbewahrungsfrist
Zeitraum, in dem Unterlagen der Buchführung geordnet aufbewahrt werden müssen (§ 257 HGB, § 147 AO): zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem zum Beispiel der Beleg entstanden, der Brief empfangen oder abgesandt oder der Jahresabschluss festgestellt worden ist.
Aufwandsorientierte Erfassung
Buchungsverfahren, bei dem eingekaufte Werkstoffe oder Waren schon beim Einkauf als Aufwand gebucht werden, weil sie zum baldigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind. Das Bestandskonto zeigt bis zum Abschluss nur den Anfangsbestand; die Inventur liefert den Schlussbestand, und die Bestandsveränderung berichtigt den Aufwand. Gegenbegriff ist die bestandsorientierte Erfassung: Der Einkauf wird auf dem Bestandskonto gebucht, und erst jede Entnahme wird als Aufwand erfasst.
Belegprinzip
Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“: Jede Buchung stützt sich auf einen Beleg, damit sich jeder Geschäftsvorfall von seiner Entstehung bis zu seiner Abwicklung verfolgen lässt (§ 238 Abs. 1 HGB). Die Buchungsbelege gehören zu den Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Bestandskonto
Konto, das einen Bilanzposten während des Geschäftsjahrs fortschreibt: aktive Bestandskonten für Vermögensposten, passive Bestandskonten für Eigen- und Fremdkapital. Auf Aktivkonten stehen Anfangsbestand und Zugänge im Soll und die Abgänge im Haben, auf Passivkonten ist es umgekehrt. Der Saldo ist der Schlussbestand; er wird über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.
Bestandsveränderung
Unterschied zwischen Schlussbestand und Anfangsbestand eines Vorratspostens im Geschäftsjahr, ermittelt durch Inventur. Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen, bewertet höchstens zu Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB), wird sie auf dem Konto Bestandsveränderungen gebucht: Ein Mehrbestand erhöht, ein Minderbestand mindert die Gesamtleistung (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Bei Werkstoffen und Handelswaren wird sie bei aufwandsorientierter Erfassung auf dem jeweiligen Aufwandskonto gebucht.
Betriebsvergleich
Vergleich von Kennzahlen des eigenen Unternehmens mit denen anderer Betriebe derselben Branche und ähnlicher Größe, z. B. Umsatz je Beschäftigten, Personalkostenquote oder Lagerumschlag; die Vergleichswerte stammen oft aus Branchendurchschnitten von Verbänden. Er zeigt Stärken und Schwächen gegenüber der Konkurrenz. Beim Zeitvergleich werden dagegen Werte desselben Betriebs aus verschiedenen Zeiträumen gegenübergestellt, beim Soll-Ist-Vergleich Plan- und Istwerte.
Bezugskosten
Kosten, die beim Einkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, bis die Ware oder der Werkstoff im Betrieb ankommt, zum Beispiel Fracht, Transportversicherung, Verpackung, Zoll oder Einkaufsprovision. Sie sind Anschaffungsnebenkosten und gehören zu den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB); in der Bezugskalkulation werden sie zum Bareinkaufspreis addiert und ergeben den Bezugspreis. Die abziehbare Vorsteuer auf Bezugskosten gehört nicht dazu.
Bilanz
Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva).
Bonus
Nachträglicher Preisnachlass, den ein Lieferer seinem Kunden gewährt, meist am Ende eines Zeitraums, wenn ein vereinbarter Umsatz erreicht ist. Anders als der Rabatt wird er nicht schon in der Rechnung abgezogen, und anders als Skonto hängt er nicht von einer schnellen Zahlung ab. Weil er das Entgelt nachträglich mindert, berichtigen der Lieferer seine Umsatzsteuer und der Kunde seine Vorsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG).
Buchungssatz
Anweisung, auf welchen Konten ein Geschäftsfall gebucht wird: zuerst das Konto oder die Konten im Soll, dann nach dem Wort „an“ das Konto oder die Konten im Haben, jeweils mit Betrag. Die Sollbeträge ergeben zusammen dieselbe Summe wie die Habenbeträge. Ein einfacher Buchungssatz berührt zwei Konten, ein zusammengesetzter mehr als zwei.
Datenreihe
Zusammengehörige Werte aus einer Zeile oder Spalte einer Tabelle, die ein Diagramm gemeinsam darstellt, zum Beispiel die Monatswerte eines Artikels. Im Säulen- oder Liniendiagramm erhält jede Datenreihe eine eigene Farbe, die Legende ordnet die Farben zu. Ein Kreisdiagramm stellt nur eine Datenreihe dar; dort hat jedes Segment eine eigene Farbe.
Eigenbeleg
Beleg, den der Betrieb selbst ausstellt, etwa die Kopie einer Ausgangsrechnung, ein Materialentnahmeschein, eine Lohnliste oder ein Ersatzbeleg, wenn eine Quittung verloren gegangen ist. Gegenbegriff ist der Fremdbeleg, den Dritte ausstellen, zum Beispiel eine Eingangsrechnung oder ein Kontoauszug. Ein Ersatzbeleg ersetzt für den Vorsteuerabzug keine Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Eigenkapital
Vom Eigentümer aufgebrachtes bzw. im Unternehmen verbliebenes Kapital; Restgröße aus Vermögen minus Schulden.
Fremdkapital
Von Gläubigern bereitgestelltes Kapital mit Rückzahlungs- und meist Zinspflicht (Verbindlichkeiten, Rückstellungen).
Geschäftsbrief
Schriftliche geschäftliche Mitteilung eines Unternehmens nach außen an einen bestimmten Empfänger, gleich in welcher Form, also auch als E-Mail oder Fax; Bestellscheine gelten stets als Geschäftsbriefe. Welche Angaben darauf stehen müssen, hängt von der Rechtsform ab, bei der GmbH etwa Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer und alle Geschäftsführer (§§ 37a, 125 HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG). Für die Aufbewahrung spricht das Gesetz von Handelsbriefen, also Schriftstücken über ein Handelsgeschäft: Empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten sind sechs Jahre aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 4 HGB).
GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, das festlegt, wie die Finanzverwaltung die Ordnungsvorschriften der Abgabenordnung auf die elektronische Buchführung anwendet, etwa Unveränderbarkeit der Daten, Verfahrensdokumentation und Datenzugriff bei der Außenprüfung. Die GoBD sind kein Gesetz.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Regeln, nach denen Kaufleute ihre Bücher führen müssen (§ 238 Abs. 1 HGB). Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können. Dazu gehören vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Eintragungen (§ 239 Abs. 2 HGB), keine Änderung, die den ursprünglichen Inhalt unkenntlich macht, und keine Buchung ohne Beleg. Nur ein Teil der GoB ist gesetzlich geregelt.
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung – Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen zur Ermittlung des Periodenerfolgs.
Handlungskosten
Kosten eines Handelsbetriebs, die beim Einkaufen, Lagern und Verkaufen der Waren entstehen, ohne den Wareneinsatz selbst (Bezugspreis einschließlich Bezugskosten wie Fracht), z. B. Personal-, Miet-, Energie- und Werbekosten sowie Abschreibungen. In der Handelskalkulation werden sie meist als Handlungskostenzuschlag in Prozent auf den Bezugspreis (Einstandspreis) aufgeschlagen; der Zuschlagssatz ergibt sich aus den Handlungskosten einer Periode im Verhältnis zum Wareneinsatz, und Bezugspreis plus Handlungskosten ergibt die Selbstkosten. In der Erfolgsrechnung müssen die Handlungskosten aus dem Rohgewinn gedeckt werden; was danach bleibt, ist der Reingewinn.
Inventar
Ausführliches Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert (Ergebnis der Inventur).
Inventur
Körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Stichtag.
Kontierung
Vorbereitung eines Belegs für die Buchung: Nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung wird auf dem Beleg oder im Buchungsprogramm festgehalten, auf welchen Konten im Soll und im Haben mit welchen Beträgen gebucht wird. Dazu gehören meist auch Buchungsdatum und Belegnummer, damit sich jede Buchung zu ihrem Beleg zurückverfolgen lässt.
Privatentnahme
Entnahme von Geld, Waren, Erzeugnissen, Nutzungen oder Leistungen aus dem Betrieb für private oder andere betriebsfremde Zwecke durch den Inhaber eines Einzelunternehmens oder einen Gesellschafter einer Personengesellschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Sie wird auf dem Privatkonto gebucht, das über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird, und mindert das Eigenkapital, aber nicht den Gewinn. Beim Eigenkapitalvergleich wird sie deshalb dem Unterschied der Eigenkapitalbestände wieder hinzugerechnet (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Renner-Penner-Liste
Auswertung aus dem Warenwirtschaftssystem, die Artikel für einen Zeitraum nach Absatzmenge, Umsatz oder Rohgewinn ordnet: oben die gut verkauften Artikel (Renner), unten die Ladenhüter (Penner). Daraus leitet der Händler ab, welche Artikel er häufiger nachbestellt und gut platziert und welche er seltener bestellt, im Preis senkt oder aus dem Sortiment nimmt.
Schlussbilanzkonto
Abschlusskonto, auf dem am Ende des Geschäftsjahrs die Schlussbestände aller Bestandskonten zusammenlaufen: die der Aktivkonten im Soll, die der Passivkonten im Haben. Vorher werden Inventurdifferenzen berichtigt und das GuV-Konto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, sodass die Werte mit dem Inventar übereinstimmen. Aus dem Schlussbilanzkonto wird die Schlussbilanz aufgestellt.
Soll-Ist-Vergleich
Gegenüberstellung geplanter oder vorgegebener Werte (Soll) und tatsächlich erreichter Werte (Ist), etwa bei Kosten, Terminen oder Umsätzen. Die Abweichung wird als Ist minus Soll berechnet; ob sie günstig ist, hängt davon ab, welche Größe verglichen wird: Mehrkosten sind ungünstig, ein Mehrumsatz ist günstig. Danach werden die Ursachen analysiert und Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Umlaufvermögen
Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Betrieb bleiben: Vorräte, Forderungen, Kasse.
Umsatzsteuer
Steuer auf Umsätze (umgangssprachlich Mehrwertsteuer), vor allem auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland erbringt; er schuldet sie dem Finanzamt (§ 1 Abs. 1, § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % des Nettoentgelts (§ 12 UStG). Weil Unternehmer die ihnen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, trägt sie wirtschaftlich der Endverbraucher.
Vorsteuer
Umsatzsteuer, die andere Unternehmer einem Unternehmer für Lieferungen und Leistungen an sein Unternehmen in Rechnung stellen. Er darf sie von seiner eigenen Umsatzsteuer abziehen, sobald die Leistung ausgeführt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, auf die Zahlung kommt es nur bei Anzahlungen an; ausgeschlossen ist der Abzug, soweit er die Leistung für bestimmte steuerfreie Umsätze verwendet (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG). In der Buchführung ist die Vorsteuer eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
Warenwirtschaftssystem
Computergestütztes System, das die Warenbewegungen eines Handelsbetriebs artikelgenau nach Menge und Wert erfasst, von Bestellung und Wareneingang über das Lager bis zum Verkauf an der Kasse. Weil es die Bestände laufend fortschreibt, liefert es jederzeit Auswertungen wie Bestandslisten, Bestellvorschläge, Renner-Penner-Listen und Kennzahlen als Grundlage für Entscheidungen zu Einkauf, Sortiment und Preisen. Werden alle Bereiche vom Wareneingang bis zur Scannerkasse lückenlos artikelgenau erfasst, spricht man von einem geschlossenen, sonst von einem offenen Warenwirtschaftssystem.
Zahllast
Betrag, den ein Unternehmer für einen Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt abführt (Umsatzsteuer-Vorauszahlung): die Umsatzsteuer auf seine Umsätze dieses Zeitraums abzüglich der abziehbaren Vorsteuer (§ 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1 UStG). Sie wird grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Vierteljahrs angemeldet und gezahlt und ist bis dahin eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, entsteht statt einer Zahllast ein Vorsteuerüberhang, also ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.

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