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Kapitel
8
Aufgaben
37
Ausbildungsjahr
2
Lernfeldstunden
40

Kapitel 1: Risiken im Außenhandel einschätzen und absichern

Kapitel 1 von 8

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Ein Geschäft mit einem Kunden in Johannesburg oder einem Hersteller in Karachi birgt mehr Risiken als ein Verkauf nach Göttingen: Die Wege sind lang, das Recht ist fremd, die Währung schwankt, und manchmal greift der Staat ein. Bevor die Hollerbrook Handelskontor KG ein Auslandsgeschäft abschließt, schätzt sie diese Risiken ein und entscheidet, wie sie sie absichert.

Risiken von Außenhandelsgeschäften einschätzen

Die wichtigsten Risiken.

RisikoWas geschehen kannAbsicherung (Beispiele)
Kreditrisiko (Zahlungsrisiko)Der Kunde kann oder will nicht zahlen; die Forderung im Ausland durchzusetzen, ist teuer und langwierigBonitätsprüfung, Vorauszahlung, Akkreditiv, Warenkreditversicherung
WährungsrisikoDer Kurs der Fremdwährung ändert sich zwischen Vertrag und ZahlungRechnung in Euro, Devisentermingeschäft
TransportrisikoDie Ware geht unterwegs verloren oder wird beschädigtTransportversicherung, passende Incoterms-Klausel
Politisches RisikoKrieg, Unruhen, Embargo, Beschlagnahme oder Einfuhrverbote verhindern Lieferung oder Zahlungstaatliche Exportkreditgarantie, bestätigtes Akkreditiv
TransferrisikoSonderfall des politischen Risikos: Der Kunde zahlt in seiner Landeswährung, aber sein Staat verhindert den Umtausch oder die Überweisung ins Auslandstaatliche Exportkreditgarantie, bestätigtes Akkreditiv

Im Import kommen das Lieferrisiko (der Hersteller liefert zu spät oder gar nicht) und das Qualitätsrisiko dazu. Hollerbrook begegnet ihnen mit Lieferantenbewertung, Musterprüfung und Zahlung erst gegen Dokumente.

Informationen beschaffen. Länderberichte der deutschen Außenwirtschaftsförderung und der Auslandshandelskammern beschreiben Wirtschaft, Recht und Zollbestimmungen eines Landes. Die Länderkategorien der OECD von 0 (geringstes Risiko) bis 7 zeigen das Länderrisiko für Exportkredite. Über einen einzelnen Kunden geben Banken, Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherer Auskunft. Erfahrungen anderer Exporteure und eigene Zahlungserfahrungen ergänzen das Bild. Ob ein Geschäft überhaupt erlaubt ist, prüft die Ausfuhrkontrolle (Lernfeld 2).

Abwägen. Jede Absicherung kostet Geld oder Wettbewerbsfähigkeit. Ein Kunde, der Vorauszahlung leisten soll, kauft vielleicht bei einem Wettbewerber mit Zahlungsziel. Hollerbrook stuft deshalb ab: Je höher Länder- und Kundenrisiko, desto sicherer die Zahlungsbedingung und desto umfassender die Versicherung.

Beispiel

Hollerbrook liefert Werkzeuge an Händler in Oslo auf offene Rechnung mit 30 Tagen Ziel und versichert die Forderungen bei einem Kreditversicherer. Für Kunden in Dubai und Johannesburg verlangt Hollerbrook ein Akkreditiv oder Vorauszahlung, weil das Kreditrisiko schwerer einzuschätzen und die Durchsetzung einer Forderung dort aufwendiger ist. Rechnungen in US-Dollar sichert Hollerbrook ab einem bestimmten Betrag mit einem Devisentermingeschäft ab.

Mit Versicherungen absichern

Transportversicherung. Frachtführer haften für Verlust und Beschädigung nur begrenzt, im Straßengüterverkehr zum Beispiel mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm (§ 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR). Bei Werkzeugen mit hohem Wert je Kilogramm deckt das nur einen Bruchteil des Schadens. Die Güterversicherung ersetzt dagegen den versicherten Wert der Ware. Wer sie abschließt, regelt die Lieferklausel: Bei CIF und CIP muss der Verkäufer versichern, mindestens zum vereinbarten Preis zuzüglich 10 %; bei CIP mit umfassender Deckung, bei CIF genügt eine Mindestdeckung. Sonst versichert sich, wer die Gefahr trägt. Ein Unternehmen mit vielen Sendungen schließt eine laufende Versicherung ab und meldet jede Sendung nur noch an. Die Prämie ist ein Satz in Prozent oder Promille der Versicherungssumme.

Warenkreditversicherung. Ein privater Kreditversicherer ersetzt Forderungsausfälle, wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird oder nach einer Frist nicht zahlt. Er setzt für jeden Kunden eine Höchstgrenze fest, und das Unternehmen trägt einen Selbstbehalt. Für Kunden in der EU und in Ländern mit geringem Risiko ist das der übliche Weg.

Exportkreditgarantien des Bundes. Für Länder mit höherem Risiko, die private Versicherer nicht oder nur teuer decken, gibt es die staatlichen Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland. Sie decken wirtschaftliche Risiken und politische Risiken einschließlich Transferrisiko. Der Exporteur zahlt ein Entgelt und trägt einen Teil jedes Ausfalls selbst.

Beispiel

Hollerbrook verkauft Werkzeuge „CIP Johannesburg Incoterms 2020“ zu 48.000 €. Hollerbrook muss die Sendung mit umfassender Deckung über mindestens 48.000 € · 1,1 = 52.800 € versichern. Bei einem Prämiensatz von 0,35 % kostet das 184,80 €. Die Gefahr trägt ab der Übergabe an den ersten Frachtführer der Kunde; ihm stehen die Ansprüche aus der Versicherung zu.

Kapitel 2: Zahlungs­bedingungen und Dokumente im Außenhandel

Kapitel 2 von 8

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Im Außenhandel wollen beide Seiten möglichst wenig riskieren: Der Exporteur will nicht liefern, ohne sicher zu sein, dass er sein Geld bekommt, der Importeur nicht zahlen, ohne zu wissen, dass die Ware unterwegs ist. Banken und Dokumente überbrücken dieses Misstrauen. Dieses Kapitel gibt den Überblick; die Abwicklung im Einzelnen folgt in der Fachrichtung Außenhandel, Lernfeld 12.

Zahlungsbedingungen nach Sicherheit ordnen

Die Rangfolge. Für den Exporteur sind die Zahlungsbedingungen unterschiedlich sicher; für den Importeur gilt die Reihenfolge umgekehrt.

ZahlungsbedingungAblaufSicherheit für den Exporteur
VorauszahlungDer Importeur zahlt, bevor die Ware versandt wirdsehr hoch
bestätigtes AkkreditivZwei Banken versprechen die Zahlung gegen Dokumente, darunter eine im Land des Exporteurssehr hoch
unbestätigtes AkkreditivDie Bank des Importeurs verspricht die Zahlung gegen Dokumentehoch
Dokumente gegen ZahlungDie Bank händigt die Dokumente nur gegen Zahlung aus, ohne eigenes Zahlungsversprechenmittel
Dokumente gegen AkzeptDie Bank händigt die Dokumente gegen Annahme eines Wechsels aus, gezahlt wird spätergering
offene RechnungDer Importeur zahlt nach Erhalt der Waregering, wenn nicht versichert

Dokumenteninkasso. Der Exporteur versendet die Ware und reicht die Dokumente bei seiner Bank ein. Diese schickt sie an eine Bank im Land des Importeurs, die sie nur gegen Zahlung oder Akzept aushändigt. Ohne Dokumente, vor allem ohne das Konnossement, kommt der Importeur nicht an die Ware. Löst er die Dokumente nicht ein, bekommt er die Ware nicht. Der Exporteur muss dann aber Lagerung, Rücktransport oder einen anderen Käufer organisieren und bezahlen. Grundlage sind meist die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi der ICC (ERI 522).

Dokumentenakkreditiv. Der Importeur beauftragt seine Bank, ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs zu eröffnen. Damit verspricht die Bank, zu zahlen, wenn der Exporteur innerhalb der Frist Dokumente vorlegt, die genau den Bedingungen entsprechen. Die Banken prüfen nur die Dokumente, nicht die Ware. Nach den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive der ICC (ERA 600) ist ein Akkreditiv unwiderruflich.

Bestätigung. Sitzt die eröffnende Bank in einem Land mit höherem Risiko, verlangt der Exporteur, dass eine Bank in seinem eigenen Land das Akkreditiv bestätigt. Sie gibt ein eigenes Zahlungsversprechen ab. Damit ist der Exporteur auch geschützt, wenn die ausländische Bank ausfällt oder ihr Staat Zahlungen ins Ausland verhindert. Die Bestätigung kostet eine Provision, die meist der Exporteur trägt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Beispiel

Hollerbrook kauft bei einem neuen Hersteller in Chittagong (Bangladesch) Arbeitskleidung für 46.000 USD. Hollerbrooks Hausbank eröffnet ein Akkreditiv; Hollerbrook ist hier der Auftraggeber, der Hersteller der Begünstigte. Bei langjährigen Lieferanten in Pakistan genügt Hollerbrook dagegen ein Dokumenteninkasso „Dokumente gegen Zahlung“, das weniger kostet. Für einen neuen Kunden in Dubai verlangt Hollerbrook als Exporteur ein Akkreditiv, das Hollerbrooks Hausbank bestätigt.

Außenhandelsdokumente vorbereiten

Handelsrechnung (Commercial Invoice). Sie nennt Verkäufer und Käufer, Warenbezeichnung, Menge, Einzel- und Gesamtpreis, Währung, Lieferklausel, Zahlungsbedingung, Ursprungsland, Gewichte und Markierungen der Packstücke. Der Zoll im Einfuhrland ermittelt mit ihr den Zollwert; beim Akkreditiv muss sie genau zu den Bedingungen passen. Die Packliste zeigt Inhalt, Gewicht und Maße jedes Packstücks.

Konnossement (Bill of Lading). Der Verfrachter stellt es im Seeverkehr aus. Es hat drei Aufgaben: Es bestätigt, dass er die Ware übernommen oder an Bord genommen hat, es beweist den Frachtvertrag, und es ist ein Wertpapier. Der Verfrachter liefert die Ware nur gegen Vorlage eines Originals aus. Die Übergabe des Konnossements an den Berechtigten wirkt für den Erwerb von Rechten an der Ware wie die Übergabe der Ware selbst (§ 524 HGB). Ein Orderkonnossement wird durch Indossament übertragen, also durch einen Vermerk auf der Rückseite. Ausgestellt wird meist ein Satz von mehreren Originalen; wird die Ware gegen eines ausgeliefert, verlieren die anderen ihre Wirkung. Akkreditive verlangen in der Regel ein reines Bordkonnossement: Es bestätigt die Verladung an Bord und enthält keinen Vermerk über Schäden an Ware oder Verpackung. Der Seefrachtbrief und die Frachtbriefe im Straßen- und Luftverkehr sind dagegen keine Wertpapiere.

Ursprungszeugnis. Es bescheinigt, in welchem Land die Ware hergestellt wurde (nichtpräferenzieller Ursprung). Manche Einfuhrländer verlangen es; in Deutschland stellen es die Industrie- und Handelskammern aus. Präferenznachweise für ermäßigte Zölle sind davon zu unterscheiden.

Weitere Dokumente. Versicherungspolice oder -zertifikat bei CIF und CIP, Prüf- oder Qualitätszertifikate, Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk aus dem elektronischen Ausfuhrverfahren (Lernfeld 2).

Beispiel

Für eine Sendung Messwerkzeuge nach Dubai bereitet die Exportabteilung von Hollerbrook vor: Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung mit „FCA Bremen Incoterms 2020“, Packliste für 14 Kartons, Ursprungszeugnis der Industrie- und Handelskammer, weil der Kunde es für die Einfuhr braucht, und die Ausfuhranmeldung über den Zolldienstleister. Das Transportdokument stellt der Frachtführer aus, den der Käufer beauftragt hat.

Kapitel 3: Einfuhr und Incoterms im Außenhandels­geschäft anwenden

Kapitel 3 von 8

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Wie Zollwert, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entstehen und was die elf Klauseln der Incoterms 2020 regeln, steht in Lernfeld 3 in den Kapiteln „Einkauf in der EU und in Drittländern“, „Incoterms 2020 anwenden“ und „Wechselkurse und Importkalkulation“. Dieses Kapitel wendet das Wissen auf Entscheidungen im Außenhandel an: Welches Angebot ist nach allen Abgaben günstiger, welche Unterlagen braucht der Zoll, und welche Klausel passt zu welchem Geschäft?

Einfuhrabgaben im Angebotsvergleich

Unterlagen für die Zollanmeldung. Der Zolldienstleister von Hollerbrook braucht für jede Einfuhr die Handelsrechnung, das Transportdokument, die Packliste, die Warennummer jedes Artikels und, wenn ein ermäßigter Zollsatz gelten soll, einen gültigen Präferenznachweis. Fehlt der Nachweis, wird der Regelzollsatz erhoben. Ein Ursprungszeugnis der Handelskammer im Lieferland ersetzt ihn nicht, denn es belegt nur den nichtpräferenziellen Ursprung.

Angebote vergleichen. Ein niedriger Stückpreis kann täuschen. Verglichen wird der Bezugspreis frei Lager, also mit allen Kosten, die Hollerbrook nach der Lieferklausel selbst trägt, und mit dem Zoll. Drei Punkte entscheiden oft:

  • Lieferklausel: Bei FOB oder FCA kommen Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze zum Zollwert hinzu, bei CIF mit einem Hafen in der EU sind sie schon im Preis enthalten.
  • Ursprung und Präferenz: Für Waren aus Ländern mit einem Handelsabkommen der EU kann mit Präferenznachweis ein niedrigerer Zollsatz oder Zollfreiheit gelten; für gewerbliche Waren aus der Türkei fällt mit einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR in der Regel kein Zoll an.
  • Transportweg: Beim Lkw aus der Türkei gehört nur die Fracht bis zur ersten Zollstelle an der EU-Grenze zum Zollwert; die Strecke in der EU erhöht nur die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer.

Einfuhrumsatzsteuer. Sie fällt bei jeder Einfuhr an, auch ohne Zoll. Hollerbrook zieht sie als Vorsteuer ab, sie belastet aber die Liquidität, bis die Erstattung über die Umsatzsteuer-Voranmeldung kommt. Den Abgabenbescheid des Zolls vergleicht der Einkauf mit der eigenen Rechnung.

Beispiel

Hollerbrook kauft Arbeitskleidung „FCA Istanbul Incoterms 2020“ für 22.000 €. Die Lkw-Fracht nach Bremen kostet 2.400 €, davon entfallen laut Spediteur 900 € auf die Strecke bis zur Eingangszollstelle an der bulgarischen Grenze. Eine A.TR liegt vor.

  • Zollwert: 22.000 € + 900 € = 22.900 €
  • Zoll: 0 €, weil die Ware mit A.TR aus der Zollunion kommt
  • Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer: 22.900 € + 1.500 € Fracht in der EU = 24.400 €
  • Einfuhrumsatzsteuer: 24.400 € · 19 ÷ 100 = 4.636 €, als Vorsteuer abziehbar

Incoterms anwenden: Versicherung und Verzollung

Was die Klausel für Hollerbrook als Käufer bedeutet.

Klausel beim EinkaufAusfuhr im LieferlandHaupttransportVersicherungEinfuhr in die EUzum Rechnungspreis kommt für den Zollwert hinzu
EXW LieferortHollerbrookHollerbrookHollerbrook im eigenen InteresseHollerbrookLade- und Behandlungskosten, Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze
FCA LieferortVerkäuferHollerbrookHollerbrook im eigenen InteresseHollerbrookFracht und Versicherung ab Lieferort bis zur EU-Grenze
FOB VerschiffungshafenVerkäuferHollerbrookHollerbrook im eigenen InteresseHollerbrookSeefracht und Versicherung bis zum EU-Hafen
CIF Hafen in der EUVerkäuferVerkäuferVerkäufer, MindestdeckungHollerbrooknichts, Fracht und Versicherung sind enthalten
DDP Lager BremenVerkäuferVerkäuferVerkäufer im eigenen InteresseVerkäufer, auch Zoll und EinfuhrumsatzsteuerDer Verkäufer meldet an; der Zollwert umfasst Kosten bis zur EU-Grenze

Versicherung prüfen. Bei CIF muss der Verkäufer nur eine Mindestdeckung abschließen. Hollerbrook trägt aber ab der Verladung im Verschiffungshafen die Gefahr. Für wertvolle Ware vereinbart Hollerbrook deshalb eine umfassende Deckung oder versichert ergänzend selbst.

Klauseln im Export. Verkauft Hollerbrook ins Ausland, meidet es zwei Klauseln. Bei EXW müsste der ausländische Käufer die Ausfuhr aus der EU anmelden, und Hollerbrook fehlt dann leicht der Ausfuhrnachweis für die Steuerbefreiung. Bei DDP müsste Hollerbrook die Einfuhr im Land des Kunden anmelden und dessen Einfuhrabgaben zahlen. Hollerbrook verkauft deshalb FCA Bremen oder mit C- und D-Klauseln ohne Verzollung im Bestimmungsland.

Beispiel

Ein Kunde in Oslo wünscht „DDP Oslo“. Hollerbrook müsste die Ware in Norwegen verzollen, die norwegische Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zahlen und sich dafür vielleicht in Norwegen registrieren lassen. Die Exportabteilung bietet stattdessen „DAP Oslo Incoterms 2020“ an: Hollerbrook liefert und trägt die Gefahr bis Oslo, die Einfuhrabfertigung übernimmt der Kunde.

Kapitel 4: Interkulturell handeln und auf Englisch korrespondieren

Kapitel 4 von 8

Lesezeit etwa 3 Minuten

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Die Hollerbrook Handelskontor KG verhandelt mit Herstellern in Pakistan und Vietnam und verkauft an Händler in Norwegen, Kanada und Südafrika. Mit allen schreibt sie auf Englisch, und mit allen will sie lange zusammenarbeiten. Dazu gehört, Missverständnisse zu vermeiden, die nicht aus der Sprache, sondern aus unterschiedlichen Gewohnheiten entstehen.

Interkulturell handeln und auf Englisch korrespondieren

Worin sich Geschäftskulturen unterscheiden. Kulturen unterscheiden sich in Tendenzen; einzelne Menschen weichen davon oft ab, und innerhalb eines Landes gibt es große Unterschiede. Typische Unterschiede sind:

  • Direkte oder indirekte Kommunikation: Manche Partner sagen klar Nein, andere drücken eine Ablehnung höflich aus, etwa mit „that might be difficult“. Wer das wörtlich nimmt, hält ein Nein für ein Vielleicht.
  • Zeit: Pünktlichkeit, Planungshorizont und das Verhältnis zu Fristen werden unterschiedlich gehandhabt.
  • Hierarchie: In manchen Unternehmen entscheidet nur die Leitung; dann bringt es wenig, mit einem Sachbearbeiter einen Preis zu verhandeln.
  • Beziehung oder Sache: Manche Partner wollen erst Vertrauen aufbauen, bevor sie über Preise sprechen, andere kommen sofort zur Sache.

Vorbereiten. Vor einem Gespräch oder einer Reise klärst du Anrede und Titel, Entscheidungsbefugnis des Gegenübers, Feiertage, Arbeitstage und Zeitverschiebung im Partnerland. Länderberichte der Außenwirtschaftsförderung und der Auslandshandelskammern helfen dabei. Für Geschenke und Einladungen gilt als Faustregel: nur von geringem Wert und im Rahmen der Regeln deines Unternehmens. Bestechung ist auch bei Geschäften mit dem Ausland strafbar, im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB auch im ausländischen Wettbewerb, gegenüber ausländischen Amtsträgern nach § 335a StGB.

Im Gespräch. Fasse Ergebnisse zusammen („So we agree on …“), frage bei unklaren Antworten nach und bestätige mündliche Absprachen schriftlich.

Englische Geschäftskorrespondenz. Englisch ist die Verkehrssprache im Außenhandel. Eine E-Mail an einen Geschäftspartner hat einen klaren Aufbau: Betreff mit Bezug (Subject), Anrede (Dear Ms Larsen,), Bezug auf das letzte Schreiben, Anliegen, alle Bedingungen, Frist oder nächster Schritt, Gruß (Kind regards) und Signatur mit Firma. Schreibe kurze Sätze und höflich, aber eindeutig.

Zahlen und Daten führen leicht zu Fehlern. Im Englischen steht ein Punkt vor den Dezimalstellen und ein Komma als Tausendertrennzeichen: 1,500.00 bedeutet 1.500,00. Ein Datum wie 03/04 liest man in Europa als 3. April, in den USA und oft auch in Kanada als 4. März; schreibe deshalb „3 April“. Nenne Währung, Incoterms-Klausel mit Ort und Fassung und die Zahlungsbedingung ausdrücklich.

AnliegenFormulierung
Angebot übersendenThank you for your enquiry of 12 May. Please find attached our quotation.
Auftrag bestätigenWe confirm your order No. 4471 of 14 May as follows:
Verzögerung mitteilenWe regret to inform you that delivery will be delayed by one week.
an Zahlung erinnernAccording to our records, invoice No. 3318 is still outstanding.
auf Reklamation reagierenWe are sorry to hear that some of the tools arrived damaged.
Beispiel

Ein Kunde in Toronto bestellt per E-Mail „1,200 pcs, delivery 06/07“. Can Demir, Leiter Export bei Hollerbrook, fragt nach, statt zu raten: „Could you please confirm that you need 1,200 pieces delivered by 6 July?“ Der Kunde antwortet, er brauche die Ware am 7. Juni. Ohne die Rückfrage wäre die Lieferung einen Monat zu spät gekommen.

Kapitel 5: Währungsrisiko im Außenhandels­geschäft

Kapitel 5 von 8

Lesezeit etwa 2 Minuten

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Wie Hollerbrook Fremdwährungsbeträge mit Geld- und Briefkurs umrechnet, steht in Lernfeld 3 im Abschnitt „Wechselkurse: Geld- und Briefkurs“. Hier geht es um die Folgen: Was bedeutet es für Angebot und Ergebnis, wenn sich der Kurs zwischen Angebot und Zahlung ändert, und wie begrenzt Hollerbrook dieses Risiko?

Kursänderungen in Angebot und Ergebnis

Export in Fremdwährung. Hollerbrook kalkuliert in Euro und rechnet den Angebotspreis zum aktuellen Briefkurs in die Währung des Kunden um. Bis der Kunde zahlt, vergehen oft Wochen. Steigt der Euro in dieser Zeit, kostet ein Euro mehr Fremdwährung. Hollerbrook erhält dann für denselben Dollarbetrag weniger Euro, und der Gewinn schrumpft oder wird zum Verlust. Fällt der Euro, entsteht ein Kursgewinn.

Import in Fremdwährung. Beim Einkauf in US-Dollar ist es umgekehrt: Fällt der Euro bis zum Zahlungstag, muss Hollerbrook mehr Euro für dieselbe Rechnung aufwenden, und der Bezugspreis steigt.

Den kritischen Kurs kennen. Der Kurs, bei dem der Erlös in Euro gerade die Selbstkosten deckt, zeigt, wie viel Kursänderung ein Geschäft verträgt: kritischer Kurs = Angebotspreis in Fremdwährung ÷ Selbstkosten in Euro.

Beispiel

Hollerbrook bietet einem Händler in Chicago Werkzeugsätze an. Bezugspreis 25.000 €, Handlungskosten 18 %: Selbstkosten 29.500 €; Gewinn 6 %: 1.770 €; Angebotspreis 31.270 €. Briefkurs heute 1,1200 USD je Euro: Angebotspreis 31.270 € · 1,1200 = 35.022,40 USD. Der Kunde zahlt nach 60 Tagen.

Briefkurs am ZahlungstagErlös in EuroErgebnis
1,0800 (Euro schwächer)32.428,15 €Gewinn 2.928,15 €
1,1200 (unverändert)31.270,00 €Gewinn 1.770,00 €
1,1600 (Euro stärker)30.191,72 €Gewinn 691,72 €

Kritischer Kurs: 35.022,40 USD ÷ 29.500 € = 1,1872. Steigt der Euro darüber, macht Hollerbrook Verlust.

Das Risiko begrenzen.

  • Rechnung in Euro: Das Kursrisiko trägt dann der Kunde. Das ist für Hollerbrook am einfachsten, kann aber Aufträge kosten, wenn Wettbewerber in der Währung des Kunden anbieten.
  • Kurssicherungsaufschlag: Hollerbrook rechnet einen Puffer in den Preis ein. Das schützt teilweise, verteuert aber das Angebot.
  • Kurze Gültigkeit des Angebots: Weniger Zeit zwischen Angebot und Vertrag heißt weniger Zeit für Kursänderungen; das Risiko bis zur Zahlung bleibt.
  • Einnahmen und Ausgaben in derselben Währung: Hollerbrook kauft in Asien in US-Dollar ein und verkauft in die USA in US-Dollar. Dollar-Eingänge kann es auf einem Währungskonto sammeln und für Zahlungen an Lieferanten verwenden; soweit sich die Beträge decken, wirkt eine Kursänderung nicht.
  • Devisentermingeschäft: Hollerbrook vereinbart mit der Bank schon heute den Kurs für den Zahlungstag. Es ist dann gegen ungünstige Kurse geschützt, kann aber auch nicht von günstigen profitieren (Fachrichtung Außenhandel, Lernfeld 12).

Kapitel 6: UN-Kaufrecht und Schiedsgerichte im Außenhandel

Kapitel 6 von 8

Lesezeit etwa 3 Minuten

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Verkauft die Hollerbrook Handelskontor KG Werkzeuge nach Zürich oder kauft sie Handschuhe in Vietnam, stellt sich die Frage, welches Recht gilt und welches Gericht im Streitfall entscheidet. Wer diese Fragen nicht im Vertrag regelt, erlebt im Streit oft Überraschungen.

UN-Kaufrecht und Schiedsgerichtsbarkeit

Anwendungsbereich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, englisch CISG) gilt für Kaufverträge über Waren zwischen Parteien, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, wenn beide Staaten Vertragsstaaten sind (Art. 1 Abs. 1 Buchst. a CISG). Es kann auch gelten, wenn nur das Recht eines Vertragsstaats anzuwenden ist (Art. 1 Abs. 1 Buchst. b CISG). Zu den Vertragsstaaten gehören unter anderem Deutschland, fast alle anderen EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen, die USA, Kanada, die Türkei und Vietnam. Nicht erfasst sind unter anderem Käufe für den persönlichen Gebrauch, wenn der Verkäufer das erkennen konnte (Art. 2 Buchst. a CISG). Das UN-Kaufrecht regelt Abschluss des Vertrags sowie Rechte und Pflichten der Parteien, nicht aber die Wirksamkeit des Vertrags und den Eigentumsübergang (Art. 4 CISG). Diese Fragen richten sich nach dem sonst anwendbaren nationalen Recht.

Ausschluss durch Rechtswahl. Die Parteien können das UN-Kaufrecht ausschließen (Art. 6 CISG). Die Klausel „Es gilt deutsches Recht“ genügt dafür nicht, denn das UN-Kaufrecht ist Teil des deutschen Rechts. Wer es nicht will, schreibt: „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.“

Unterschiede zum deutschen Kaufrecht unter Kaufleuten.

FrageUN-KaufrechtHGB und BGB
Mängelanzeigeinnerhalb angemessener Frist nach Entdecken oder Entdecken-Müssen, spätestens zwei Jahre nach Übergabe (Art. 39 CISG)unverzüglich (§ 377 Abs. 1 und 3 HGB)
Schadensersatzohne Verschulden; Befreiung nur bei einem Hindernis außerhalb des eigenen Einflussbereichs (Art. 45, 74, 79 CISG), begrenzt auf den vorhersehbaren Schadensetzt Vertretenmüssen voraus, das vermutet wird (§ 280 Abs. 1 BGB)
Vertrag beendenAufhebung nur bei wesentlicher Vertragsverletzung oder nach erfolgloser Nachfrist bei Nichtlieferung (Art. 25, 49 CISG)Rücktritt nach erfolgloser Frist, wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist (§ 323 BGB)
Annahme mit kleinen Änderungengilt als Annahme, wenn die Änderungen unwesentlich sind und der Anbieter nicht unverzüglich widerspricht (Art. 19 Abs. 2 CISG)gilt als Ablehnung mit neuem Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB)

Schiedsgericht. Für Streitigkeiten im Außenhandel vereinbaren Unternehmen oft ein Schiedsgericht statt eines staatlichen Gerichts (Schiedsvereinbarung, § 1029 ZPO). Ein Schiedsspruch wirkt zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges Urteil (§ 1055 ZPO). Vorteile: Die Parteien wählen sachkundige Schiedsrichter, Ort und Sprache, das Verfahren ist vertraulich und hat nur eine Instanz. Vor allem lassen sich Schiedssprüche dank eines UN-Übereinkommens von 1958 in sehr vielen Staaten vollstrecken, oft leichter als ein ausländisches Urteil. Nachteile sind die Kosten der Schiedsrichter und die fehlende Berufung.

Beispiel

Für Verträge mit Händlern in Kanada verwendet Hollerbrook die Klausel: „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht nach einer vereinbarten Schiedsordnung mit Sitz in Hamburg in englischer Sprache entschieden.“ Mit Herstellern in Vietnam vereinbart Hollerbrook keine Rechtswahl; dort gilt das UN-Kaufrecht, weil beide Staaten Vertragsstaaten sind.

Kapitel 7: Märkte in der EU und in Drittländern: Binnenmarkt, Zollunion und Handelsabkommen

Kapitel 7 von 8

Lesezeit etwa 4 Minuten

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Ob ein Kunde in Graz, Zürich oder Toronto sitzt, verändert für die Hollerbrook Handelskontor KG fast alles: Formalitäten, Steuern, Zölle und Dokumente. Wie Umsatzsteuer und Zoll im Einzelnen wirken, steht in Lernfeld 2 („Verkauf ins Ausland“) und Lernfeld 3 („Einkauf in der EU und in Drittländern“). Hier geht es um die Frage, die vor jedem neuen Markt steht: Mit welchen Regeln muss Hollerbrook dort rechnen, und wo findet es die Informationen?

Warenverkehr mit EU-Staaten und Drittländern unterscheiden

Binnenmarkt. In der EU gilt der freie Warenverkehr: Zwischen den Mitgliedstaaten gibt es keine Zölle und keine Zollanmeldung, und für viele Waren gelten dieselben Produktvorschriften, erkennbar etwa an der CE-Kennzeichnung von Schutzausrüstung. Statt des Zolls gibt es umsatzsteuerliche Pflichten: innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Zollunion. Die EU ist zugleich eine Zollunion: Für Waren aus Drittländern gilt an allen Außengrenzen derselbe Zolltarif. Ist eine Ware einmal in einem Mitgliedstaat verzollt, kann sie frei in der ganzen EU gehandelt werden. Mit der Türkei besteht eine Zollunion für gewerbliche Waren; Zollanmeldung und Einfuhrumsatzsteuer bleiben aber.

Drittländer. Alle anderen Staaten sind Drittländer, auch enge Partner. Norwegen nimmt über den Europäischen Wirtschaftsraum am Binnenmarkt teil, gehört aber nicht zur Zollunion. Mit dem Vereinigten Königreich gibt es ein Abkommen, das gewerbliche Waren mit Ursprungsnachweis zollfrei stellt; die Schweiz erhebt seit dem 1. Januar 2024 auf Industriewaren (Zolltarifkapitel 25 bis 97) keinen Zoll mehr, unabhängig vom Ursprung. Für alle drei braucht Hollerbrook Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk, der Kunde eine Einfuhranmeldung.

Kunde von Hollerbrook inZollanmeldungZollUmsatzsteuer beim Verkauf
Österreich, Polen (EU)neinneinsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Norwegen, Vereinigtes Königreichjamit Präferenznachweis meist keinersteuerfreie Ausfuhrlieferung
Schweizjaauf Industriewaren seit 2024 keinersteuerfreie Ausfuhrlieferung
USAjaZolltarif der USAsteuerfreie Ausfuhrlieferung

Informationsquellen. Über Märkte, Recht und Einfuhrbestimmungen eines Landes informieren die Außenwirtschaftsförderung des Bundes (Germany Trade & Invest), die Auslandshandelskammern im Zielland und die Außenwirtschaftsberatung der Industrie- und Handelskammern. Zölle und Ursprungsregeln der Partnerländer zeigt eine Datenbank der Europäischen Kommission (Access2Markets), die Einfuhrzölle der EU der Elektronische Zolltarif der deutschen Zollverwaltung. Dazu kommen Messen, Branchenverbände und Banken.

Beispiel

Hollerbrook will Werkzeuge an einen Händler in Zürich liefern. Die Exportabteilung klärt über die Datenbank der Kommission, dass die Schweiz seit 2024 auf Industriewaren wie Werkzeuge keinen Zoll mehr erhebt, unabhängig vom Ursprung, über die Auslandshandelskammer, welche Vorschriften für die Einfuhr gelten, und mit dem Zolldienstleister die Ausfuhranmeldung. Die Rechnung enthält keine deutsche Umsatzsteuer; die Schweizer Einfuhrsteuer zahlt der Kunde.

Handelsabkommen der EU, WTO und Zollpräferenzen

Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO soll Zölle und Handelshemmnisse abbauen und Streit zwischen Staaten schlichten. Ein Grundsatz ist die Meistbegünstigung: Einen Zollvorteil, den ein Mitglied einem anderen gewährt, muss es grundsätzlich allen Mitgliedern gewähren. Ausnahmen erlauben Freihandelsabkommen, Zollunionen und Vorteile für Entwicklungsländer.

Handelspolitik der EU. Über Zölle und Handelsabkommen entscheidet die EU für alle Mitgliedstaaten gemeinsam (Art. 207 AEUV). Sie hat Freihandelsabkommen unter anderem mit Kanada, Japan, Südkorea, Vietnam, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Entwicklungsländern gewährt sie einseitig ermäßigte Zölle im Allgemeinen Präferenzsystem.

Präferenzursprung. Den ermäßigten Zoll gibt es nur für Waren mit Ursprung im Partnerland nach den Regeln des Abkommens und grundsätzlich nur mit Präferenznachweis. Verkauft Hollerbrook deutsche Werkzeuge nach Kanada, braucht es vom Hersteller eine Lieferantenerklärung über den Ursprung, um selbst eine Ursprungserklärung für den Kunden abgeben zu können.

Wirkung. Im Einkauf senken Präferenzen den Bezugspreis, im Absatz machen sie Hollerbrooks Angebote im Partnerland günstiger. Umgekehrt verteuern Schutzzölle, Antidumpingzölle oder Mengenbeschränkungen den Handel. Erhöht etwa ein Partnerland in einem Handelskonflikt seine Zölle auf Werkzeuge aus der EU, zahlt bei Lieferungen ohne Verzollung durch Hollerbrook der Kunde den höheren Zoll, und Hollerbrooks Angebot wird für ihn teurer als das eines Anbieters aus einem Land ohne diesen Zoll. Hollerbrook beobachtet deshalb die Handelspolitik seiner Zielländer, prüft Preise und Lieferklauseln und sucht, wenn nötig, andere Absatzmärkte.

Beispiel

Hollerbrook führt Schutzhandschuhe aus Pakistan ein, Zollwert 40.000 €. Ohne Präferenz fielen bei einem angenommenen Zollsatz von 8 % 3.200 € Zoll an. Mit gültigem Präferenznachweis nach dem Allgemeinen Präferenzsystem entfällt der Zoll, und der Bezugspreis sinkt um 3.200 €. Die Einfuhrumsatzsteuer sinkt ebenfalls, ändert die Kosten aber nicht, weil Hollerbrook sie als Vorsteuer abzieht.

Kapitel 8: Warenverkehr in der EU: USt-IdNr. prüfen und Meldepflichten erfüllen

Kapitel 8 von 8

Lesezeit etwa 2 Minuten

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Die Voraussetzungen der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung stehen in Lernfeld 2 im Abschnitt „Innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr und Ausfuhrkontrolle“, die Besteuerung des Erwerbs in Lernfeld 3. Dieses Kapitel zeigt, wie Hollerbrook beides im Monatsablauf umsetzt: Kunden prüfen, Rechnungen richtig stellen und drei Meldungen auseinanderhalten.

Lieferung und Erwerb in der EU im Monatsablauf

USt-IdNr. prüfen. Steuerfrei liefern darf Hollerbrook nur an Kunden, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats verwenden. Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage, ob eine Nummer gültig ist, und bei der qualifizierten Abfrage auch, ob Name, Ort, Postleitzahl und Straße zur Nummer passen (§ 18e UStG). Hollerbrook fragt qualifiziert ab, bevor ein neuer EU-Kunde zum ersten Mal steuerfrei beliefert wird, und bewahrt das Ergebnis auf. Passt etwas nicht, klärt Hollerbrook das mit dem Kunden, bevor es ohne Umsatzsteuer liefert. Wer sorgfältig geprüft hat, bleibt auch bei falschen Angaben des Kunden geschützt (§ 6a Abs. 4 UStG); wer das nicht tut, schuldet im Zweifel selbst die deutsche Umsatzsteuer.

Drei Meldungen.

Meldungweran wenInhaltFrist
Umsatzsteuer-VoranmeldungLieferer und ErwerberFinanzamtsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen; Steuer auf Erwerbe und gleich hohe Vorsteuer10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG)
Zusammenfassende Meldungnur der LiefererBundeszentralamt für SteuernUSt-IdNr. jedes Kunden und Summe der Lieferungen an ihn25. Tag nach Ablauf des Monats (§ 18a UStG)
Intrastat-MeldungLieferer und Erwerber ab einer gesetzlich festgelegten Wertschwelle für den Jahreswert der Eingänge bzw. VersendungenStatistisches BundesamtWarennummer, Menge, Wert, Partnerland, bei Versendungen auch die USt-IdNr. des Kundenmonatlich, kurz nach Ablauf des Monats

Die ersten beiden Meldungen dienen der Steuer, die Intrastat-Meldung der Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Ob Hollerbrook Intrastat melden muss, hängt von seinem Warenwert im Vorjahr oder im laufenden Jahr ab, getrennt für Eingänge und Versendungen.

Beispiel

Im März liefert Hollerbrook Schutzhandschuhe an Fachhändler in Graz für 18.000 € und in Linz für 6.500 € und erwirbt Warnwesten von einem Hersteller in Porto für 6.000 €.

  • Voranmeldung: 24.500 € steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen; Erwerb 6.000 € mit 1.140 € Steuer und 1.140 € Vorsteuer
  • Zusammenfassende Meldung: die beiden österreichischen USt-IdNr. mit 18.000 € und 6.500 €
  • Intrastat: Versendungen nach Österreich und Eingang aus Portugal, wenn Hollerbrook die jeweilige Schwelle überschreitet
  • Unterlagen: Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerbefreiung und beiden USt-IdNr., Gelangensbestätigungen der Kunden

Nachschlagen

Fachbegriffe und Formeln zum Nachschlagen, jeweils auf einer Seite.

Fachbegriffe aus diesem Lernfeld

Bestätigtes Akkreditiv
Dokumentenakkreditiv, bei dem eine zweite Bank, meist im Land des Exporteurs, zusätzlich zur eröffnenden Bank ein eigenes Zahlungsversprechen abgibt. Der Exporteur ist damit auch geschützt, wenn die ausländische Bank ausfällt oder ihr Staat Zahlungen ins Ausland verhindert.
Exportkreditgarantie
Staatliche Absicherung von Forderungen aus Exportgeschäften gegen wirtschaftliche und politische Risiken, in Deutschland als Exportkreditgarantien des Bundes. Sie kommt vor allem für Länder mit höherem Risiko infrage, die private Kreditversicherer nicht decken; der Exporteur zahlt ein Entgelt und trägt einen Teil des Ausfalls selbst.
Freihandelsabkommen
Vertrag zwischen Staaten oder der EU und einem Partner, der Zölle und andere Handelshemmnisse für Waren mit Ursprung in den beteiligten Gebieten abbaut. Anders als in einer Zollunion behält jeder Partner gegenüber anderen Staaten seinen eigenen Zolltarif; den ermäßigten Zoll gibt es nur mit Präferenznachweis.
Interkulturelle Kompetenz
Fähigkeit, mit Menschen aus anderen Kulturen so zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten, dass Missverständnisse selten werden. Dazu gehören Wissen über Unterschiede etwa bei direkter und indirekter Kommunikation, Zeit und Hierarchie, die Bereitschaft nachzufragen und die Haltung, Unterschiede nicht vorschnell zu bewerten.
Intrastat
Statistik des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen, deren Eingänge oder Versendungen eine gesetzlich festgelegte Wertschwelle für den Jahreswert überschreiten, melden dem Statistischen Bundesamt monatlich Warennummer, Menge, Wert und Partnerland. Die Meldung dient der Statistik und hat keine steuerliche Wirkung.
Konnossement
Wertpapier des Seeverkehrs, das der Verfrachter ausstellt (englisch Bill of Lading). Es bestätigt die Übernahme oder Verladung der Ware, beweist den Frachtvertrag und verbrieft den Anspruch auf Auslieferung: Der Verfrachter liefert nur gegen Vorlage eines Originals aus, und die Übergabe des Papiers wirkt für den Erwerb von Rechten an der Ware wie die Übergabe der Ware selbst.
Meistbegünstigung
Grundsatz der Welthandelsorganisation (WTO): Einen Zollvorteil oder anderen Handelsvorteil, den ein Mitglied einem anderen gewährt, muss es grundsätzlich allen Mitgliedern gewähren. Ausnahmen gelten für Freihandelsabkommen, Zollunionen und Vorteile für Entwicklungsländer.
Schiedsgericht
Privates Gericht, das die Parteien durch eine Schiedsvereinbarung statt eines staatlichen Gerichts für ihre Streitigkeiten bestimmen. Sein Schiedsspruch wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil und lässt sich nach einem UN-Übereinkommen in sehr vielen Staaten vollstrecken; im Außenhandel ist das ein wichtiger Vorteil.
Transferrisiko
Risiko im Außenhandel, dass ein zahlungsbereiter Kunde nicht zahlen kann, weil sein Staat den Umtausch der Landeswährung oder die Überweisung ins Ausland verbietet oder verzögert, etwa bei Devisenmangel. Es gehört zu den politischen Risiken und lässt sich mit staatlichen Exportkreditgarantien oder einem bestätigten Akkreditiv absichern.
UN-Kaufrecht
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (englisch CISG). Es gilt für Warenkäufe zwischen Parteien mit Niederlassungen in verschiedenen Vertragsstaaten, wenn die Parteien es nicht eindeutig ausschließen; als Teil des deutschen Rechts wird es durch die bloße Wahl des deutschen Rechts nicht ausgeschlossen.
Ursprungszeugnis
Bescheinigung über das Land, in dem eine Ware hergestellt wurde (nichtpräferenzieller Ursprung). Manche Einfuhrländer verlangen es; in Deutschland stellen es die Industrie- und Handelskammern aus. Für ermäßigte Zölle aus Handelsabkommen braucht es dagegen einen Präferenznachweis.
Zollunion
Zusammenschluss von Staaten, die untereinander keine Zölle erheben und gegenüber Drittländern einen gemeinsamen Zolltarif anwenden. Die EU ist eine Zollunion; mit der Türkei besteht zusätzlich eine Zollunion für gewerbliche Waren.

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