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Kaufleute für Büromanagement

Kaufmann/-⁠frau für Büromanagement

Nächster Prüfungstermin

noch 20 Tage

Winter 2026/27: Teil 2 aller Berufe mit GAP; EH Teil 1; AP IK nach AO 2002 (letzter Termin)

Die AkA-Termine gelten nicht für Baden-⁠Württemberg.

Maßgeblich ist die Einladung deiner IHK. Termine können je IHK und Bundesland abweichen.

Alle Prüfungstermine

Lernfelder
13
Kapitel
155
Aufgaben
545
WiSo-Aufgaben
32
Aufgaben-Generatoren
33
Ausbildungsordnung
AO 2025 · BüroMKfAusbVBerufsbild und Ausbildungsordnung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Lernfeldstunden
880

Lernfelder

Die Lernfelder folgen dem Rahmenlehrplan der KMK. Je Lernfeld siehst du, wie viele Wissenskapitel und Übungsaufgaben es gibt.

Lernfelder: Kaufleute für Büromanagement
Nr.Lernfeld
1. Ausbildungsjahr
1Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren40 Stunden · 12 Kapitel · 52 Aufgaben
2Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren80 Stunden · 12 Kapitel · 37 Aufgaben
3Aufträge bearbeiten80 Stunden · 16 Kapitel · 61 Aufgaben
4Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen120 Stunden · 22 Kapitel · 79 Aufgaben
2. Ausbildungsjahr
5Kunden akquirieren und binden80 Stunden · 15 Kapitel · 46 Aufgaben
6Werteströme erfassen und beurteilen80 Stunden · 10 Kapitel · 36 Aufgaben
7Gesprächssituationen gestalten40 Stunden · 6 Kapitel · 20 Aufgaben
8Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen80 Stunden · 16 Kapitel · 55 Aufgaben
3. Ausbildungsjahr
9Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten80 Stunden · 9 Kapitel · 45 Aufgaben
10Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern80 Stunden · 11 Kapitel · 33 Aufgaben
11Geschäftsprozesse darstellen und optimieren40 Stunden · 6 Kapitel · 19 Aufgaben
12Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren40 Stunden · 4 Kapitel · 13 Aufgaben
13Ein Projekt planen und durchführen40 Stunden · 16 Kapitel · 49 Aufgaben

Alle Wissenskapitel nach Lernfeldern

Leseprobe

Das erste Kapitel aus einem der freien Lernfelder zum Lesen.

Lernfeld
1 · Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren
Kapitel
1 von 12

Lesezeit etwa 2 Minuten

Alle Kapitel dieses Lernfelds

Duales System & Ausbildungsvertrag (BBiG)

Deine Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Betrieb und in der Berufsschule. Den betrieblichen Teil regeln das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Ausbildungsordnung des Bundes (BüroMKfAusbV). Den Unterricht in der Berufsschule regeln die Schulgesetze der Länder; Grundlage ist der KMK-Rahmenlehrplan, den die Länder übernehmen oder in eigene Lehrpläne umsetzen (§ 3 Abs. 1 BBiG).

Der Ausbildungsvertrag (§ 11 BBiG)

  • Der Betrieb hält den wesentlichen Vertragsinhalt unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens vor Beginn der Ausbildung, in Textform fest, z. B. als speicher- und druckbares PDF (§ 11 Abs. 1 BBiG, seit 01.08.2024). Hinein gehören mindestens: Namen und Anschriften der Vertragsparteien (bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter), Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte und Maßnahmen außerhalb, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Zahlung, Höhe und Zusammensetzung der Vergütung, Überstundenvergütung oder -ausgleich, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen, ein Hinweis auf Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie die Form des Ausbildungsnachweises.
  • Du erhältst diese Vertragsabfassung, bei Minderjährigen auch deine gesetzlichen Vertreter, und bestätigst den Empfang (§ 11 Abs. 2, § 13 Satz 2 Nr. 8 BBiG). Eine Unterschriftspflicht gibt es nicht mehr.
  • Minderjährige brauchen für den Vertragsschluss die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (§§ 107, 108 BGB).
  • Der Betrieb beantragt unverzüglich die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle, z. B. der IHK (§§ 35, 36 BBiG).

Probezeit & Kündigung

  • Probezeit: mindestens 1, höchstens 4 Monate (§ 20 BBiG) – in dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen, aber nur schriftlich.
  • Nach der Probezeit (§ 22 BBiG): Beide Seiten können nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen, und zwar spätestens zwei Wochen, nachdem die Gründe bekannt geworden sind. Du kannst zusätzlich mit 4 Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgibst oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen willst. Die Kündigung ist immer schriftlich (keine E-Mail) und nennt nach der Probezeit die Gründe.
  • Die Vergütung muss angemessen sein und mindestens jährlich steigen. Untergrenze ist die gesetzliche Mindestvergütung (bei Ausbildungsbeginn 2026: 724 € im Monat für das 1. Ausbildungsjahr). Ausnahme: Ein für den Betrieb geltender Tarifvertrag darf darunter liegen (§ 17 BBiG).

Merke: Probezeit 1–4 Monate: Kündigung jederzeit ohne Frist. Danach: beide Seiten fristlos aus wichtigem Grund (binnen 2 Wochen), du zusätzlich mit 4 Wochen bei Berufsaufgabe oder -wechsel. Immer schriftlich, keine E-Mail.

Aufbau der Abschlussprüfung

Gestreckte Abschlussprüfung nach BüroMKfAusbV 2025 (AO 2013 prüfungsgleich)

Die Angaben stammen aus der Ausbildungsordnung und von der AkA, der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.

Gewinner Azubi ist nicht mit der IHK oder der AkA verbunden.

Gestreckte Abschlussprüfung nach BüroMKfAusbV 2025 (AO 2013 prüfungsgleich)
PrüfungsbereichDauerGewicht
Informationstechnisches BüromanagementTeil 1 · computergestützt120 Min.25 %
KundenbeziehungsprozesseTeil 2 · schriftlich150 Min.30 %
Fachaufgabe in der WahlqualifikationTeil 2 · mündlich20 Min.35 %
Wirtschafts- und SozialkundeTeil 2 · schriftlich60 Min.10 %

So bestehst du

  1. Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“
  2. Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  3. In mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“
  4. In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“

Maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.

Teil 1 ohne eigene Bestehensgrenze

Das Ergebnis von Teil 1 zählt nur im Gesamtergebnis, mit 25 %.

Die Angaben der AkA gelten nicht für Baden-⁠Württemberg.

Termine, Bestehensregeln und Notenschlüssel