Zum Inhalt springen

Glossar: O

13 Begriffe mit O, kurz erklärt.

Mit KI erstellt.

Begriffe mit O

Über die Buchstaben wechselst du zu den Begriffen mit einem anderen Anfangsbuchstaben.

O

Offene Frage

Frage ohne vorgegebene Antworten, auf die das Gegenüber frei mit eigenen Worten antwortet; sie beginnt meist mit einem Fragewort (W-Frage) wie was, wie oder wofür, z. B. „Wofür möchten Sie das Gerät nutzen?“. Anders als geschlossene Fragen, also Ja-Nein-Fragen und Alternativfragen, bringt sie das Gegenüber zum Erzählen und hilft bei der Bedarfsermittlung. Im Fragebogen erlaubt sie freie Antworten, die sich aber schwerer auswerten lassen als die vorgegebenen Antworten geschlossener Fragen.

siehe Lernfeld 2, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 1, Industriekaufleute

Offene-Posten-Liste

Übersicht der Debitorenbuchhaltung über alle Ausgangsrechnungen, die noch nicht oder nicht vollständig bezahlt sind, mit Kunde, Betrag, Rechnungsdatum und Fälligkeit. Sie zeigt, welche Kunden zu mahnen sind und mit welchen Zahlungseingängen zu rechnen ist.

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute

Öffentliches Gut

Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden kann und dessen Nutzung durch eine Person die Nutzung durch andere nicht schmälert, etwa Straßenbeleuchtung, Deiche oder Landesverteidigung. Weil auch Nichtzahler profitieren, bietet der Markt solche Güter kaum an; der Staat stellt sie bereit und finanziert sie aus Steuern.

siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 11, Industriekaufleute

Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen Vertrauen und ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit aufbaut, z. B. Pressemitteilungen, Betriebsbesichtigungen, ein Tag der offenen Tür, Spenden oder Berichte über nachhaltiges Handeln (englisch Public Relations, kurz PR). Anders als die Werbung stellt sie nicht ein einzelnes Produkt heraus, sondern das Unternehmen als Ganzes, und sie richtet sich auch an Medien, Nachbarn, Behörden und künftige Beschäftigte.

siehe Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Industriekaufleute

OHGThema: Rechtsform

Offene Handelsgesellschaft – Personengesellschaft, alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.

Ökonomisches Prinzip

Grundsatz wirtschaftlichen Handelns, nach dem knappe Mittel möglichst sparsam eingesetzt werden. Als Minimalprinzip heißt er: ein festgelegtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz erreichen; als Maximalprinzip: mit festgelegtem Einsatz ein möglichst großes Ergebnis erzielen. Ein größtmögliches Ergebnis mit geringstmöglichem Einsatz zugleich zu verlangen, ist widersprüchlich.

siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 11, Industriekaufleute

OligopolThema: WiSo

Marktform, in der auf einer oder beiden Marktseiten nur wenige Teilnehmer stehen: wenige Anbieter gegenüber vielen Nachfragern (Angebotsoligopol), wenige Nachfrager gegenüber vielen Anbietern (Nachfrageoligopol) oder wenige auf beiden Seiten (zweiseitiges Oligopol).

OmnichannelThema: Marketing

Vertriebsstrategie, bei der ein Händler Ladengeschäft, Onlineshop, App und weitere Kanäle vollständig verzahnt: ein gemeinsamer Bestand, einheitliche Preise und ein Kundenkonto für alle Kanäle, sodass Kunden jederzeit frei wechseln können. Oberbegriff ist die Multi-Channel-Strategie (so auch in der Ausbildungsordnung): Der Händler vertreibt über mehrere Kanäle und stimmt sie aufeinander ab. Nach dem Grad der Verzahnung unterscheidet man Multi-Channel im engen Sinn (Kanäle nebeneinander, kaum verknüpft), Cross-Channel (Kanäle verknüpft, etwa Click and Collect oder Rückgabe von Onlinekäufen im Laden) und Omnichannel (vollständig integriert).

siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel

Online-MarktplatzThema: Marketing, Recht

Internetplattform, auf der Verbraucher über die Software des Betreibers Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder mit Privatleuten schließen können (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG, § 312l Abs. 2 BGB). Der Betreiber muss angeben, ob der Anbieter nach eigener Erklärung Unternehmer ist, und sonst darauf hinweisen, dass Verbraucherrechte wie das Widerrufsrecht nicht gelten (§ 312l Abs. 1 BGB mit Art. 246d § 1 Nr. 4 und 5 EGBGB; § 5b Abs. 1 Nr. 6 UWG). Wer Kundenbewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie er prüft, dass sie von Personen stammen, die die Ware tatsächlich gekauft oder genutzt haben (§ 5b Abs. 3 UWG).

siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel

Optimale BestellmengeThema: Beschaffung

Bestellmenge mit den geringsten Gesamtkosten aus Bestell- und Lagerkosten.

Optimale Losgröße

Fertigungsmenge je Los, bei der die Summe aus auflagefixen Kosten und Lagerkosten im Jahr am geringsten ist. Große Lose senken die auflagefixen Kosten im Jahr, erhöhen aber die Lagerkosten. Berechnet wird sie wie die optimale Bestellmenge mit der Andler-Formel.

siehe Lernfeld 6, Industriekaufleute

Ordentliche KündigungThema: Personal, Recht

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist (§ 622 BGB). Beschäftigte brauchen dafür keinen Grund, der Arbeitgeber einen, sobald das Kündigungsschutzgesetz gilt.

siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel

Organigramm

Grafische Darstellung der Aufbauorganisation eines Unternehmens mit seinen Stellen, Abteilungen und Instanzen. Die Verbindungslinien zeigen die Weisungs- und Berichtswege, sodass man erkennt, wer wem unterstellt ist und welches Leitungssystem gilt.

siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel