Glossar: K
53 Begriffe mit K, kurz erklärt.
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Begriffe mit K
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K
- Kalkulationsfaktor
Zahl, mit der man den Bezugspreis eines Handelsartikels malnimmt, um seinen Verkaufspreis zu erhalten; sie ist gleich 1 plus Kalkulationszuschlag geteilt durch 100. Mit ihm lassen sich alle Artikel einer Warengruppe mit gleichen Sätzen in einem Schritt kalkulieren.
- Kalkulationszuschlag
Prozentsatz, um den der Verkaufspreis eines Handelsartikels über dem Bezugspreis liegt, gerechnet vom Bezugspreis als Grundwert. Er fasst Handlungskosten, Gewinn und die eingerechneten Kundennachlässe in einer Zahl zusammen; im Handel mit Unternehmen ist der Verkaufspreis meist der Listenverkaufspreis ohne Umsatzsteuer.
- Kalkulatorische AbschreibungThema: KLR
Abschreibung der Kosten- und Leistungsrechnung: vom Wiederbeschaffungswert über die erwartete Nutzungsdauer, nur für betriebsnotwendige Anlagen und so lange, wie die Anlage genutzt wird. Sie ersetzt die bilanzielle Abschreibung und ist deshalb Anderskosten.
- Kalkulatorische KostenThema: KLR
Kosten ohne Aufwand (Zusatzkosten) oder mit abweichendem Aufwand (Anderskosten), z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn.
- Kalkulatorische MieteThema: KLR
Zusatzkosten in Höhe der ortsüblichen Miete für Räume, die ein Inhaber aus seinem Privatvermögen unentgeltlich für den Betrieb zur Verfügung stellt. Für Gebäude im Betriebsvermögen wird sie nicht angesetzt, weil deren Kosten in Abschreibungen und Zinsen stecken.
- Kalkulatorische WagnisseThema: KLR
Durchschnittliche Verluste aus Einzelwagnissen wie Ausschuss, Schwund, Gewährleistung oder Forderungsausfällen, ermittelt über einen Wagnissatz aus mehreren Jahren. Sie ersetzen die schwankenden tatsächlichen Verluste; das allgemeine Unternehmerwagnis wird mit dem Gewinn abgegolten.
- Kalkulatorische ZinsenThema: KLR
Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital, gleich ob es aus Eigen- oder Fremdkapital stammt. Soweit sie die Zinsaufwendungen der GuV ersetzen, sind sie Anderskosten, soweit sie das Eigenkapital verzinsen, Zusatzkosten.
- Kalkulatorischer UnternehmerlohnThema: KLR
Zusatzkosten für die Arbeit mitarbeitender Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die dafür kein als Aufwand gebuchtes Gehalt beziehen. Angesetzt wird das Gehalt einer angestellten Führungskraft mit vergleichbarer Aufgabe; in GmbH und AG entfällt er.
- KanbanThema: Produktion, Projektmanagement
Steuerung der Fertigung nach dem Pull-Prinzip: Die verbrauchende Stelle meldet ihren Bedarf mit einer Karte (japanisch Kanban) oder einem digitalen Signal, erst dann liefert oder fertigt die vorgelagerte Stelle nach. So bleiben die Bestände klein. In agilen Teams ist Kanban außerdem eine Arbeitsmethode mit einer Tafel (Kanban-Board), auf der Aufgaben von „offen“ über „in Arbeit“ nach „erledigt“ wandern und die Zahl paralleler Aufgaben begrenzt ist.
siehe Lernfeld 6, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Industriekaufleute
- KapitalbedarfThema: Finanzierung
Kapital, das ein Vorhaben wie eine Gründung oder Erweiterung bindet, bis es über die Umsatzerlöse zurückfließt. Er besteht aus dem Anlagekapitalbedarf für Anlagegüter einschließlich Nebenkosten und dem Umlaufkapitalbedarf für die laufenden Auszahlungen bis zum Zahlungseingang der Kunden.
- KapitalbindungsdauerThema: Finanzierung
Zeitraum, in dem eine Auszahlung im Unternehmen gebunden ist, vom Abfluss des Geldes bis zum Zahlungseingang des Kunden. Für Rohstoffe: Lagerdauer der Rohstoffe plus Fertigungsdauer plus Lagerdauer der Fertigerzeugnisse plus Kundenziel minus Lieferantenziel.
- KartellThema: WiSo
Vereinbarung oder abgestimmtes Verhalten zwischen Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, mit dem Ziel oder der Wirkung, den Wettbewerb zu beschränken, etwa durch Absprachen über Preise, Produktionsmengen oder Absatzgebiete. Solche Absprachen sind nach § 1 GWB grundsätzlich verboten. Freigestellt sind sie nur, wenn mehrere Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: Sie verbessern Erzeugung oder Verteilung oder fördern den Fortschritt, beteiligen die Verbraucher angemessen am Gewinn, beschränken nicht mehr als unerlässlich und schalten den Wettbewerb nicht für einen wesentlichen Teil der Waren aus (§ 2 GWB).
- Kassenbericht
Tägliche Abrechnung einer Kasse zum Geschäftsschluss: Aus dem gezählten Endbestand werden die Bareinnahmen des Tages zurückgerechnet (Endbestand − Anfangsbestand + Barausgaben − Einlagen) und mit den Bareinnahmen laut Z-Bon der Kasse verglichen; gleichwertig ist der Vergleich des gezählten Istbestands mit dem rechnerischen Sollbestand aus Anfangsbestand, Einnahmen und Ausgaben. Eine Abweichung ist eine Kassendifferenz (Fehlbetrag oder Überschuss), die festgehalten und geklärt wird, statt sie stillschweigend auszugleichen. Bei der offenen Ladenkasse ohne elektronisches Aufzeichnungssystem werden die Tageseinnahmen auf diese Weise rückwärts ermittelt; so wird belegt, dass Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festgehalten werden (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
- KassendifferenzThema: Kasse
Unterschied zwischen dem gezählten Bargeld (Kassenist) und dem rechnerischen Bestand (Kassensoll) beim Kassenabschluss. Ein negativer Wert ist ein Fehlbetrag, ein positiver ein Überschuss; beide werden im Kassenbericht vermerkt und geklärt.
- Kaufmann
Wer ein Handelsgewerbe betreibt, also ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht (Istkaufmann, § 1 HGB). Kleingewerbetreibende und größere land- oder forstwirtschaftliche Betriebe werden erst durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister Kaufmann (Kannkaufmann, §§ 2, 3 HGB). Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie die eingetragene Genossenschaft sind wegen ihrer Rechtsform immer Kaufmann, auch ohne Handelsgewerbe (Formkaufmann, § 6 HGB, § 13 GmbHG, § 3 AktG, § 17 GenG); OHG und KG sind Kaufmann, weil sie ein Handelsgewerbe betreiben oder im Handelsregister eingetragen sind (§§ 105, 107, 161 HGB).
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 14, Kaufleute im Einzelhandel
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Schreiben, mit dem ein Kaufmann nach mündlichen oder telefonischen Verhandlungen den Inhalt eines Vertrags gegenüber einem anderen Kaufmann festhält. Widerspricht der Empfänger nicht unverzüglich, gilt der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt als geschlossen, außer der Absender weicht bewusst oder so stark vom Besprochenen ab, dass er nicht mit Zustimmung rechnen kann. Grundlage ist ein Handelsbrauch, der zu Gewohnheitsrecht geworden ist (§ 346 HGB).
- Kaufmotiv
Beweggrund, aus dem ein Kunde eine Ware kauft. Man unterscheidet rationale Motive wie Preis, Qualität, Haltbarkeit oder Zweckmäßigkeit und emotionale Motive wie Prestige, Nachahmung oder Freude am Neuen. Aus den vorherrschenden Motiven und dem Verhalten ergeben sich Kundentypen, etwa der preisbewusste, der qualitätsbewusste oder der unentschlossene Kunde, auf die die Verkaufskraft ihre Argumente abstimmt.
- Kernprozess
Geschäftsprozess, der unmittelbar Nutzen für die Kundschaft stiftet und zum eigentlichen Geschäft des Unternehmens gehört, etwa Auftragsabwicklung, Leistungserstellung oder Verkauf. Unterstützungsprozesse (Supportprozesse) wie Personalwesen, IT oder Buchhaltung schaffen keinen direkten Kundennutzen, sind aber Voraussetzung dafür, dass die Kernprozesse laufen.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 11, Kaufleute im Einzelhandel
- Key-Account-Management
Betreuung besonders wichtiger Großkunden (Key Accounts) durch feste Ansprechpartner, die alle Geschäfte mit dem Kunden steuern, seine Abläufe kennen und Leistungen wie Sonderkonditionen, elektronischen Datenaustausch oder Lagerservice auf ihn zuschneiden. Ziel ist eine langfristige, enge Kundenbindung.
- Kleinbetragsrechnung
Rechnung über höchstens 250 € einschließlich Umsatzsteuer mit vereinfachten Angaben (§ 33 UStDV): Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung sowie Bruttobetrag mit Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung. Name des Leistungsempfängers, Steuernummer, Rechnungsnummer und Leistungsdatum sind nicht nötig; ein vorsteuerabzugsberechtigter Empfänger rechnet die Vorsteuer aus dem Bruttobetrag heraus (§ 35 Abs. 1 UStDV). Auch zwischen Unternehmen muss sie keine E-Rechnung sein (§ 33 Satz 4 UStDV).
- KleinunternehmerregelungThema: Steuern
Sonderregel der Umsatzsteuer für Unternehmer, deren Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt (§ 19 UStG): Sie berechnen ihren Kunden keine Umsatzsteuer und dürfen dafür keine Vorsteuer abziehen.
- KlickrateThema: Marketing
Anteil der Einblendungen einer Online-Anzeige, die zu einem Klick geführt haben: Klicks · 100 ÷ Einblendungen. Sie zeigt, ob eine Anzeige auffällt und anspricht; ob daraus Käufe werden, zeigt erst die Konversionsrate.
- Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma, in der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens einer nur bis zu einer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (Kommanditist) (§§ 161, 162 HGB). Hat der Kommanditist seine Einlage in Höhe der Haftsumme geleistet, haftet er den Gläubigern nicht mehr persönlich (§ 171 HGB). Geschäftsführung und Vertretung liegen bei den Komplementären (§§ 164, 170 HGB); über Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen, beschließen aber alle Gesellschafter, auch die Kommanditisten (§ 116 Abs. 2 HGB).
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 14, Kaufleute im Einzelhandel
- KommissionierungThema: Logistik
Zusammenstellen von Artikeln aus dem Lager nach einem Auftrag, etwa einer Kundenbestellung oder einer Materialanforderung der Fertigung. Bei statischer Bereitstellung geht die Kommissionierkraft zur Ware („Person zur Ware“), bei dynamischer kommt die Ware zu ihr („Ware zur Person“). Einstufig wird jeder Auftrag einzeln gesammelt, zweistufig werden mehrere Aufträge gemeinsam entnommen und danach aufgeteilt.
- KomplementärgutThema: WiSo
Gut, das zusammen mit einem anderen Gut genutzt wird, etwa Drucker und Druckerpatrone. Wird das eine billiger, steigt meist auch die Nachfrage nach dem anderen.
- KonditionenpolitikThema: Marketing
Teil der Preispolitik, der die Bedingungen neben dem Listenpreis festlegt: Rabatte, Bonus, Zahlungsbedingungen wie Skonto und Zahlungsziel sowie Lieferbedingungen. Mit ihnen beeinflusst ein Unternehmen, wie viel, wie oft und wie schnell seine Kunden kaufen und zahlen.
- KonjunkturThema: WiSo
Zyklische Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Aktivität: Aufschwung, Hochphase, Abschwung, Tief.
- KonjunkturindikatorThema: WiSo
Wirtschaftliche Kennzahl, an der sich der Verlauf der Konjunktur ablesen lässt. Frühindikatoren laufen der Entwicklung voraus (zum Beispiel Auftragseingänge, Baugenehmigungen, Geschäftserwartungen der Unternehmen), Präsenzindikatoren zeigen die aktuelle Lage (zum Beispiel Produktion, Kapazitätsauslastung, BIP), Spätindikatoren folgen ihr nach (zum Beispiel Arbeitslosenzahl, Preisniveau).
- KonsignationslagerThema: Logistik
Lager, in dem ein Lieferant Ware beim Kunden vorrätig hält. Die Ware bleibt bis zur Entnahme Eigentum des Lieferanten; der Kunde bezahlt nur, was er entnimmt, meist in einer monatlichen Abrechnung. Der Kunde stellt die Fläche, das Kapital für die Vorräte bindet der Lieferant.
- Kontenplan
Verzeichnis der Konten, die ein einzelner Betrieb tatsächlich führt; aus dem Kontenrahmen abgeleitet, auf den Bedarf des Betriebs beschränkt und bei Bedarf weiter unterteilt.
- Kontenrahmen
Systematische Ordnung aller Konten, die in den Betrieben eines Wirtschaftszweigs vorkommen können, meist als Empfehlung eines Verbands; für Industriebetriebe zum Beispiel der Industriekontenrahmen (IKR). Aus ihm leitet der einzelne Betrieb seinen Kontenplan ab.
- Kontierung
Vorbereitung eines Belegs für die Buchung: Nach der sachlichen und rechnerischen Prüfung wird auf dem Beleg oder im Buchungsprogramm festgehalten, auf welchen Konten im Soll und im Haben mit welchen Beträgen gebucht wird. Dazu gehören meist auch Buchungsdatum und Belegnummer, damit sich jede Buchung zu ihrem Beleg zurückverfolgen lässt.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)Thema: Qualitätsmanagement
Ansatz, Abläufe, Produkte und Qualität in vielen kleinen Schritten ständig zu verbessern, statt nur auf große Neuerungen zu setzen. Die Vorschläge kommen vor allem von den Beschäftigten, die ihre Abläufe am besten kennen; umgesetzt wird oft nach dem PDCA-Zyklus (planen, umsetzen, prüfen, handeln). Gleichbedeutend wird häufig der japanische Begriff Kaizen verwendet.
siehe Lernfeld 13, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Industriekaufleute
- KontokorrentkreditThema: Finanzierung
Flexibel nutzbarer kurzfristiger Kredit auf dem Geschäftskonto bis zu einer Kreditlinie.
- KonzernThema: WiSo
Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung (§ 18 AktG). Meist führt ein herrschendes Unternehmen (Muttergesellschaft) die abhängigen Tochtergesellschaften, etwa über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 17 Abs. 2 AktG) oder einen Beherrschungsvertrag (§ 18 Abs. 1 AktG); die Töchter verlieren dabei ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit.
- KostenThema: KLR
Bewerteter, betriebsbedingter Verbrauch von Gütern und Leistungen einer Periode.
- KostenstelleThema: KLR
Ort der Kostenentstehung; Bezugspunkt der Gemeinkostenverteilung im BAB.
- KostenträgerThema: KLR
Produkt oder Leistung, das die Kosten verursacht und damit trägt.
- Kostenträgerblatt
Tabelle der Kostenträgerzeitrechnung (auch BAB II), die die Kosten einer Periode je Erzeugnis oder Erzeugnisgruppe bis zu den Selbstkosten des Umsatzes aufbaut. Material- und Fertigungskosten, also Einzelkosten plus Gemeinkosten nach den Zuschlagssätzen des BAB, ergeben die Herstellkosten der Erzeugung; Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen werden davon abgezogen, Bestandsminderungen hinzugerechnet, und auf diese Herstellkosten des Umsatzes kommen die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Umsatzerlöse minus Selbstkosten des Umsatzes ergeben das Umsatzergebnis je Kostenträger; wird mit Normalzuschlägen gerechnet, zeigt der Vergleich mit den Istzuschlägen die Kostenüber- oder -unterdeckung, und Umsatzergebnis plus Überdeckung oder minus Unterdeckung ergibt das Betriebsergebnis.
- KostenträgerzeitrechnungThema: KLR
Ermittlung der Kosten aller Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen einer Periode im Kostenträgerblatt, von den Einzelkosten über die Herstellkosten des Umsatzes bis zu den Selbstkosten des Umsatzes. Mit den Umsatzerlösen ergibt sie das Umsatzergebnis je Erzeugnis und das Betriebsergebnis der Periode.
- Kostenüberdeckung
Fall, in dem die mit Normalzuschlagssätzen verrechneten Gemeinkosten höher sind als die tatsächlich angefallenen Istgemeinkosten. Die Kalkulation hat mehr Gemeinkosten in die Preise eingerechnet, als entstanden sind, und das Betriebsergebnis ist um diesen Betrag größer als das Ergebnis der Aufträge zu Normalkosten. Das Gegenstück ist die Kostenunterdeckung.
- KostenunterdeckungThema: KLR
Fall, in dem die verrechneten Normalgemeinkosten niedriger sind als die tatsächlich angefallenen Istgemeinkosten; die Kalkulation hat Kosten nicht erfasst, und das Betriebsergebnis ist kleiner als das Umsatzergebnis. Das Gegenstück ist die Kostenüberdeckung.
- Kostenvergleichsrechnung
Statisches Verfahren der Investitionsrechnung, das zwei oder mehr Investitionsalternativen nach ihren durchschnittlichen Kosten je Periode vergleicht; vorteilhaft ist die Alternative mit den niedrigeren Kosten. Zu den Kosten zählen die fixen Kosten einschließlich kalkulatorischer Abschreibungen und Zinsen sowie die variablen Kosten; Erlöse bleiben außer Betracht, weil alle Alternativen dieselbe Leistung erbringen sollen. Haben die Alternativen unterschiedliche Kostenstrukturen, zeigt die kritische Menge, ab welcher Ausbringung die eine günstiger ist als die andere.
- Kreditlimit
Höchstbetrag, bis zu dem ein Lieferant einem Kunden Ware auf Ziel liefert, also offene Rechnungen zulässt. Es richtet sich nach der Bonität des Kunden. Ist es ausgeschöpft, liefert der Lieferant erst nach Zahlung offener Rechnungen oder gegen Vorkasse.
- Kreditor
Lieferant, dem der Betrieb für Lieferungen oder Leistungen Geld schuldet (Gläubiger). In der Kontokorrentbuchhaltung hat in der Regel jeder Kreditor ein eigenes Personenkonto; die Salden aller Kreditorenkonten ergeben den Saldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
- Kreislaufwirtschaft
Wirtschaftsweise, die Abfälle möglichst vermeidet und Stoffe und Produkte so lange wie möglich nutzt, statt sie nach einmaligem Gebrauch zu beseitigen; rechtlich umfasst sie die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen (§ 3 Abs. 19 KrWG). Dabei gilt grundsätzlich eine Rangfolge (Abfallhierarchie): vermeiden, zur Wiederverwendung vorbereiten, recyceln, sonst verwerten (etwa zur Energiegewinnung) und erst zuletzt beseitigen; im Einzelfall hat die Maßnahme Vorrang, die Mensch und Umwelt am besten schützt (§ 6 KrWG).
siehe Lernfeld 6, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- Kritischer UmsatzThema: Marketing, Vertrieb
Umsatz, bei dem ein Reisender und ein Handelsvertreter gleich viel kosten: Unterschied der fixen Kosten · 100 ÷ Unterschied der Provisionssätze. Liegt der erwartete Umsatz darüber, ist der Reisende günstiger, darunter der Handelsvertreter.
- KulanzThema: Recht, Marketing
Freiwilliges Entgegenkommen gegenüber einem Kunden ohne gesetzliche oder vertragliche Pflicht, zum Beispiel Ersatz nach Ablauf der Verjährungsfrist oder nach einer verspäteten Mängelanzeige. Einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht; Kulanz dient der Kundenbindung.
siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 4, Industriekaufleute
- Kundenauftragsentkopplungspunkt
Stelle in der Wertschöpfungskette, bis zu der ein Betrieb nach Prognose fertigt und lagert und ab der er erst nach einem Kundenauftrag weiterarbeitet; kurz Entkopplungspunkt. Davor gilt das Push-Prinzip, danach das Pull-Prinzip. Liegt er weit vorn, sind die Bestände klein und die Lieferzeiten lang, liegt er weit hinten, ist es umgekehrt.
siehe Lernfeld 7, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Industriekaufleute
- Kundenkarte
Karte oder App eines Händlers, mit der sich Kunden beim Einkauf ausweisen und dafür Vorteile wie Rabatte, Bonuspunkte oder besondere Angebote erhalten; manche Kundenkarten haben zusätzlich eine Zahlungsfunktion, bei der die Einkäufe gesammelt und später abgerechnet werden. Die Karte dient der Kundenbindung und liefert Daten zum Einkaufsverhalten; für die Karte selbst darf der Händler die dafür nötigen Daten verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Wertet er das Einkaufsverhalten darüber hinaus aus, etwa für persönlich zugeschnittene Werbung, braucht er eine eigene Rechtsgrundlage, meist die Einwilligung des Kunden (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
siehe Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel
- KündigungsschutzThema: Personal
Gesetzliche Grenzen für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Allgemeiner Kündigungsschutz (KSchG): In Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern (Auszubildende zählen nicht, Teilzeitkräfte anteilig) und nach mehr als 6 Monaten Beschäftigung muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, also personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt (§§ 1, 23 KSchG). Besonderen Kündigungsschutz haben z. B. Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende nach der Probezeit.
- KündigungsschutzklageThema: Personal, Recht
Klage beim Arbeitsgericht, mit der Beschäftigte feststellen lassen, dass eine Kündigung unwirksam ist. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden; sonst gilt die Kündigung als wirksam (§§ 4, 7 KSchG).
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
Ermittlung des Betriebsergebnisses für kurze Zeiträume, meist monatlich oder vierteljährlich, statt nur einmal im Jahr mit dem Jahresabschluss. Sie stellt den Umsatzerlösen die Kosten gegenüber, im Handel häufig je Warengruppe als Deckungsbeitragsrechnung, und zeigt früh, welche Bereiche zum Gewinn beitragen und wo gegengesteuert werden muss.