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Glossar: B

54 Begriffe mit B, kurz erklärt.

Mit KI erstellt.

Begriffe mit B

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B

BABThema: KLR

Betriebsabrechnungsbogen – Tabelle zur Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen und zur Ermittlung der Zuschlagssätze.

Balkenplan (Gantt-Diagramm)Thema: Projektmanagement

Terminplan, der jeden Vorgang eines Projekts als waagerechten Balken auf einer Zeitachse darstellt; Anfang, Ende und Länge des Balkens zeigen Termine und Dauer. Er ist leicht zu lesen und eignet sich zur Terminüberwachung, etwa mit eingetragenen Meilensteinen und dem Fortschritt je Vorgang. Abhängigkeiten zwischen den Vorgängen und Puffer zeigt er weniger deutlich als ein Netzplan.

siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute

BarrierefreiheitThema: Recht

Gestaltung von Räumen, Waren, Informationen und digitalen Angeboten, die Menschen mit Behinderungen ohne besondere Hürden und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden und nutzen können (Begriff nach § 4 BGG), im Laden etwa durch stufenlosen Zugang und gut lesbare Preisschilder. Seit 28.06.2025 müssen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unter anderem Onlineshops für Verbraucher barrierefrei sein, zum Beispiel per Tastatur bedienbar und mit ausreichenden Kontrasten (§§ 1, 3 BFSG; Einzelheiten in § 12 BFSGV). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), die Dienstleistungen anbieten (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG).

siehe Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel

Stand: 28.06.2025

Basiszinssatz

Veränderlicher Bezugszinssatz nach § 247 BGB, auf dem gesetzliche Zinsen aufbauen, vor allem die Verzugszinsen: Sie liegen um einen gesetzlich festgelegten Aufschlag in Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; bei Entgeltforderungen aus Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, ist dieser Aufschlag höher (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres angepasst, und zwar um so viele Prozentpunkte, wie sich der Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte seit der letzten Anpassung verändert hat. Den jeweils gültigen Wert gibt die Deutsche Bundesbank bekannt; er kann auch negativ sein.

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute

Stand: 01.07.2026

Bedarfsermittlung

Phase des Verkaufs- oder Beratungsgesprächs, in der geklärt wird, wofür der Kunde etwas braucht, welche Vorstellungen er hat und welchen Preisrahmen er sich setzt. Bei der direkten Methode fragt die Verkaufskraft gezielt, vor allem mit offenen Fragen; bei der indirekten legt sie früh eine kleine Auswahl vor und beobachtet, wie der Kunde darauf reagiert. Aktives Zuhören und kurzes Zusammenfassen sichern, dass der Bedarf richtig verstanden wurde.

siehe Lernfeld 2, Kaufleute im Einzelhandel

BedürfnispyramideThema: Personal

Modell des Psychologen Abraham Maslow, das menschliche Bedürfnisse in fünf aufeinander aufbauende Stufen ordnet: körperliche Grundbedürfnisse, Sicherheit, soziale Bedürfnisse, Wertschätzung und Selbstverwirklichung. Eine höhere Stufe wird meist erst wichtig, wenn die darunterliegenden weitgehend erfüllt sind.

siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel

Befristeter ArbeitsvertragThema: Personal, Recht

Arbeitsvertrag, der ohne Kündigung endet, entweder zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder wenn ein vereinbarter Zweck erreicht ist, etwa die Rückkehr einer vertretenen Person (§ 15 TzBfG). Zulässig ist die Befristung mit sachlichem Grund, ohne sachlichen Grund grundsätzlich nur bei einer Neueinstellung und bis zu zwei Jahren, innerhalb derer der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden darf (§ 14 Abs. 1 und 2 TzBfG). Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein; fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4, § 16 TzBfG).

siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel

BeitragsbemessungsgrenzeThema: Personal, WiSo

Höchstbetrag des Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden; vom Entgelt darüber fallen keine Beiträge an. Sie wird jährlich angepasst und gilt getrennt für die Kranken- und Pflegeversicherung und für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute

Belegausgabepflicht

Pflicht, dem Kunden bei jedem Verkauf, der mit einer elektronischen Kasse erfasst wird, sofort einen Beleg auszustellen und zur Verfügung zu stellen (§ 146a Abs. 2 AO). Der Beleg kann auf Papier oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch ausgegeben werden und nennt unter anderem Händler, Datum und Uhrzeit, Menge und Art der Ware, Bruttobetrag und Steuersatz sowie die Transaktionsnummer der TSE (§ 6 KassenSichV). Bei Verkäufen an viele unbekannte Personen kann das Finanzamt davon befreien, wenn die Belegausgabe unzumutbar ist.

siehe Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel

Belegprinzip

Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“: Jede Buchung stützt sich auf einen Beleg, damit sich jeder Geschäftsvorfall von seiner Entstehung bis zu seiner Abwicklung verfolgen lässt (§ 238 Abs. 1 HGB). Die Buchungsbelege gehören zu den Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

BenachteiligungsverbotThema: Personal, Recht

Verbot, Beschäftigte wegen eines Merkmals nach § 1 AGG schlechter zu behandeln (§ 7 AGG): rassistische Gründe oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Es schützt schon Bewerberinnen und Bewerber (§ 6 AGG) und gilt damit auch für Stellenanzeige, Vorstellungsgespräch und Auswahlentscheidung; erlaubt ist eine unterschiedliche Behandlung nur ausnahmsweise mit rechtfertigendem Grund, etwa wenn das Merkmal für die Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende Anforderung ist (§ 8 AGG). Wer benachteiligt wurde, kann eine Entschädigung und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen, aber keine Einstellung (§ 15 AGG).

siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute

Berufliche Fortbildung

Berufliche Bildung, die die berufliche Handlungsfähigkeit erhält und anpasst (Anpassungsfortbildung) oder erweitert und einen Aufstieg ermöglicht (höherqualifizierende Berufsbildung) (§ 1 Abs. 4 BBiG). Die höherqualifizierende Berufsbildung hat drei Stufen: Geprüfte Berufsspezialistin oder Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional (§ 53a BBiG). Davon zu unterscheiden ist die Umschulung, die auf eine andere berufliche Tätigkeit vorbereitet (§ 1 Abs. 1 und 5 BBiG).

siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel

Berufsausbildungsvertrag

Vertrag über eine Berufsausbildung, den der Ausbildende mit dem Auszubildenden schließen muss (§ 10 BBiG). Den wesentlichen Inhalt, etwa Beruf, Dauer, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung und Urlaub, muss der Ausbildende unverzüglich, spätestens vor Ausbildungsbeginn, in Textform festhalten und dem Auszubildenden aushändigen oder übermitteln (§ 11 BBiG, Textform seit 01.08.2024). Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von einem bis vier Monaten, in der beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen können; danach ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich oder durch den Auszubildenden mit vier Wochen Frist, wenn er die Ausbildung aufgibt oder einen anderen Beruf lernen will, und sie muss immer schriftlich erfolgen, eine E-Mail genügt nicht (§§ 20, 22 BBiG).

siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel

Stand: 01.08.2024

Beschäftigungsabweichung

Differenz aus Sollkosten und verrechneten Plankosten einer Kostenstelle in der flexiblen Plankostenrechnung. Sie entsteht, weil der Plankostenverrechnungssatz auch fixe Kosten enthält: Wird weniger gearbeitet als geplant, bleibt ein Teil der fixen Kosten unverrechnet, bei Überbeschäftigung wird mehr verrechnet, als anfällt. Die Kostenstelle kann sie meist nicht beeinflussen.

siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute

Beschäftigungsgrad

Verhältnis der tatsächlich genutzten zur möglichen Leistung eines Betriebs oder einer Kostenstelle in Prozent, etwa genutzte Maschinenstunden zu verfügbaren Maschinenstunden in einem Monat. Je höher er ist, desto weniger Fixkosten entfallen auf jedes Stück und auf ungenutzte Kapazität.

siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute

Beschränkte GeschäftsfähigkeitThema: Recht

Geschäftsfähigkeit Minderjähriger vom siebten Geburtstag bis zur Volljährigkeit (§ 106 BGB). Ihre Verträge brauchen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, meist der Eltern, wenn sie ihnen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen; ohne Einwilligung ist der Vertrag schwebend unwirksam, bis die Eltern ihn genehmigen oder die Genehmigung verweigern (§§ 107, 108 BGB). Ohne Zustimmung wirksam ist ein Vertrag, den der Minderjährige vollständig mit Mitteln bezahlt, die ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden, etwa mit Taschengeld (§ 110 BGB).

siehe Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute

BeschwerdemanagementThema: Marketing

Planmäßiger Umgang eines Unternehmens mit Beschwerden und Reklamationen: annehmen und erfassen, prüfen, lösen, beim Kunden nachfassen und die Fälle auswerten. Aktiv ist es, wenn das Unternehmen Kunden ausdrücklich um Rückmeldung bittet und ihnen Beschwerden leicht macht. Ziel ist, Kunden zu halten und Fehlerursachen abzustellen.

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 9, Industriekaufleute

BesitzThema: Recht

Tatsächliche Gewalt über eine Sache (§ 854 BGB). Besitzer ist zum Beispiel der Mieter oder der Käufer unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn ihm die Sache nicht gehört.

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel

BesorgungskaufThema: Kommunikation

Kauf, bei dem ein Kunde eine Ware nicht für sich selbst, sondern im Auftrag einer anderen Person besorgt, oft mit genauen Vorgaben zu Marke, Größe, Farbe oder Menge. Weil der Kunde die Ware meist nicht selbst beurteilen kann, klärt das Verkaufspersonal die Vorgaben genau, bietet bei Abweichungen eine passende Alternative mit kurzer Begründung an und weist auf die Umtauschregelung des Geschäfts hin.

siehe Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel

Bestandskonto

Konto, das einen Bilanzposten während des Geschäftsjahrs fortschreibt: aktive Bestandskonten für Vermögensposten, passive Bestandskonten für Eigen- und Fremdkapital. Auf Aktivkonten stehen Anfangsbestand und Zugänge im Soll und die Abgänge im Haben, auf Passivkonten ist es umgekehrt. Der Saldo ist der Schlussbestand; er wird über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

Bestandsveränderung

Unterschied zwischen Schlussbestand und Anfangsbestand eines Vorratspostens im Geschäftsjahr, ermittelt durch Inventur. Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen, bewertet höchstens zu Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB), wird sie auf dem Konto Bestandsveränderungen gebucht: Ein Mehrbestand erhöht, ein Minderbestand mindert die Gesamtleistung (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Bei Werkstoffen und Handelswaren wird sie bei aufwandsorientierter Erfassung auf dem jeweiligen Aufwandskonto gebucht.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

BestellanforderungThema: Beschaffung

Innerbetriebliche Meldung einer Abteilung an den Einkauf, dass sie Material oder eine Leistung braucht, auch Bedarfsmeldung genannt. Sie nennt Artikel, Menge, Termin, Lieferort, Kostenstelle und anfordernde Person und wird je nach Betrag von einer Führungskraft freigegeben, bevor der Einkauf bestellt.

siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute

BestellbestandThema: Beschaffung

Menge eines Materials, die schon bestellt, aber noch nicht geliefert ist. Trifft sie im Planungszeitraum ein, mindert sie den Nettobedarf.

siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute

BestellpunktverfahrenThema: Beschaffung

Bestellverfahren, bei dem meist eine feste Menge bestellt wird, sobald der Bestand eines Artikels den Meldebestand erreicht. Wann bestellt wird, richtet sich nach dem Abverkauf.

siehe Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel

BestellrhythmusverfahrenThema: Beschaffung

Bestellverfahren mit festen Bestellterminen. Bestellt wird jeweils so viel, dass der Bestand beim Eintreffen der Lieferung wieder den Höchstbestand erreicht; die Menge wechselt also mit dem Abverkauf.

siehe Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel

BestellungThema: Beschaffung, Recht

Erklärung des Käufers, eine Ware zu bestimmten Bedingungen kaufen zu wollen. Folgt sie rechtzeitig und ohne Änderung auf ein verbindliches Angebot, ist sie die Annahme, und der Kaufvertrag ist geschlossen. Gibt es kein oder nur ein freibleibendes Angebot, kommt die Bestellung zu spät oder weicht sie vom Angebot ab, ist sie selbst ein Antrag (§§ 145, 150 BGB), den der Verkäufer etwa durch Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt.

siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Abgestufte Rechte, mit denen der Betriebsrat an Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirkt, von der Unterrichtung über Beratung und Anhörung bis zur Zustimmungsverweigerung und zur echten Mitbestimmung. Vor jeder Kündigung ist er anzuhören, sonst ist sie unwirksam (§ 102 BetrVG); bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung muss ihn der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern unterrichten, und er kann aus bestimmten Gründen die Zustimmung verweigern (§ 99 BetrVG). Echte Mitbestimmung hat er in sozialen Angelegenheiten wie Lage der Arbeitszeit und Urlaubsgrundsätzen; ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 BetrVG).

siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel

BetriebsergebnisThema: KLR

Leistungen minus Kosten einer Periode, also der Erfolg aus dem Betriebszweck; zugleich Gesamtergebnis der GuV minus neutrales Ergebnis.

siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute

BetriebshaftpflichtversicherungThema: Versicherung

Versicherung, die Schäden ersetzt, die ein Betrieb oder seine Beschäftigten Dritten zufügen, etwa einer Kundin, die im Laden stürzt. Sie wehrt außerdem unberechtigte Ansprüche ab.

siehe Lernfeld 14, Kaufleute im Einzelhandel

Betriebsnotwendiges KapitalThema: KLR

Grundlage der kalkulatorischen Zinsen: Anlage- und Umlaufvermögen, das dem Betriebszweck dient, meist mit Durchschnittswerten, abzüglich des Kapitals, das dem Betrieb zinslos zur Verfügung steht (Abzugskapital, z. B. Anzahlungen von Kunden).

siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute

Betriebsrat

Von der Belegschaft gewählte Vertretung der Arbeitnehmer, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wahrnimmt und über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen wacht (§ 80 BetrVG). Die Beschäftigten können ihn wählen, sobald der Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer hat, von denen drei wählbar sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG); wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist, gewählt werden kann, wer 18 Jahre alt ist und dem Betrieb sechs Monate angehört (§§ 7, 8 BetrVG). Die Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre (§ 21 BetrVG).

siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 1, Industriekaufleute

BetriebsvereinbarungThema: Personal, WiSo

Schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle Beschäftigten des Betriebs außer leitenden Angestellten unmittelbar und zwingend gilt (§ 77 BetrVG), etwa zu Gleitzeit oder mobilem Arbeiten. Was ein Tarifvertrag regelt oder üblicherweise regelt, darf sie ohne Öffnungsklausel nicht regeln.

siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute

Betriebsvergleich

Vergleich von Kennzahlen des eigenen Unternehmens mit denen anderer Betriebe derselben Branche und ähnlicher Größe, z. B. Umsatz je Beschäftigten, Personalkostenquote oder Lagerumschlag; die Vergleichswerte stammen oft aus Branchendurchschnitten von Verbänden. Er zeigt Stärken und Schwächen gegenüber der Konkurrenz. Beim Zeitvergleich werden dagegen Werte desselben Betriebs aus verschiedenen Zeiträumen gegenübergestellt, beim Soll-Ist-Vergleich Plan- und Istwerte.

siehe Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

BeurteilungsfehlerThema: Personal

Verzerrung einer Personalbeurteilung durch die Wahrnehmung oder den Maßstab der beurteilenden Person, etwa Halo-Effekt, Nikolaus-Effekt, Fehler des ersten Eindrucks, Tendenz zur Mitte, Milde- oder Strengefehler, Sympathie- und Kontrastfehler. Klare Merkmale, laufende Notizen und eine zweite Beurteilung verringern sie.

siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute

Bewegungsdaten

Daten, die bei jedem Geschäftsvorfall neu entstehen und sich auf einen bestimmten Vorgang beziehen, etwa Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungseingänge und Lagerbewegungen. Sie greifen auf Stammdaten zurück, zum Beispiel auf Kundennummer und Artikelnummer.

Bewertungsstetigkeit

Bewertungsgrundsatz, nach dem die Bewertungsmethoden des letzten Jahresabschlusses beibehalten werden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, damit Abschlüsse vergleichbar bleiben und das Ergebnis nicht durch Methodenwahl gesteuert wird.

siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute

Bezugskosten

Kosten, die beim Einkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, bis die Ware oder der Werkstoff im Betrieb ankommt, zum Beispiel Fracht, Transportversicherung, Verpackung, Zoll oder Einkaufsprovision. Sie sind Anschaffungsnebenkosten und gehören zu den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB); in der Bezugskalkulation werden sie zum Bareinkaufspreis addiert und ergeben den Bezugspreis. Die abziehbare Vorsteuer auf Bezugskosten gehört nicht dazu.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel

Bezugspreis (Einstandspreis)Thema: Beschaffung

Tatsächlicher Einkaufspreis nach Abzug von Rabatt und Skonto zuzüglich der Bezugskosten.

Bilanz

Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva).

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

BonitätThema: Finanzierung

Fähigkeit und Bereitschaft eines Kunden, seine Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen; man spricht auch von Kreditwürdigkeit. Bevor ein Unternehmen auf Ziel liefert, prüft es sie zum Beispiel anhand eigener Zahlungserfahrungen aus der Offene-Posten-Liste oder mit der Auskunft einer Auskunftei. Ist die Bonität zweifelhaft, kann es Vorkasse verlangen, ein Kreditlimit setzen oder den Auftrag ablehnen.

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute

Bonus

Nachträglicher Preisnachlass, den ein Lieferer seinem Kunden gewährt, meist am Ende eines Zeitraums, wenn ein vereinbarter Umsatz erreicht ist. Anders als der Rabatt wird er nicht schon in der Rechnung abgezogen, und anders als Skonto hängt er nicht von einer schnellen Zahlung ab. Weil er das Entgelt nachträglich mindert, berichtigen der Lieferer seine Umsatzsteuer und der Kunde seine Vorsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG).

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

BrainstormingThema: Problemlösung

Kreativitätstechnik, bei der eine Gruppe in kurzer Zeit möglichst viele Ideen zu einer Fragestellung sammelt. Während der Sammlung gelten feste Regeln: Menge geht vor Qualität, Kritik ist verboten, ungewöhnliche Einfälle sind erwünscht, und Ideen anderer dürfen aufgegriffen und weitergedacht werden. Bewertet und ausgewählt wird erst in einem zweiten Schritt.

siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Industriekaufleute

Break-even-PointThema: KLR

Gewinnschwelle – Menge bzw. Umsatz, bei der die Erlöse die Gesamtkosten genau decken (Gewinn = 0).

Briefkurs

Kurs, zu dem eine Bank Euro verkauft und dafür Fremdwährung annimmt. Bei Mengennotierung gilt er, wenn ein Exporteur eingegangene Fremdwährung in Euro tauscht: Betrag in Fremdwährung geteilt durch Briefkurs ergibt den Betrag in Euro. Der Briefkurs ist höher als der Geldkurs; der Unterschied ist die Spanne der Bank.

BruttobedarfThema: Beschaffung

Gesamter Bedarf an einem Material in einem Planungszeitraum, ohne Rücksicht auf vorhandene Bestände; bei plangesteuerter Ermittlung Sekundärbedarf plus Zusatzbedarf für Ausschuss und Schwund.

siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute

Bruttoinlandsprodukt (BIP)Thema: WiSo

Wirtschaftliche Leistung im Inland in einer Periode (Quartal oder Jahr): Wert aller hergestellten Waren und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen, die in andere Produkte eingehen.

Buchführungspflicht

Pflicht, Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu führen. Handelsrechtlich gilt sie für jeden Kaufmann und jede Handelsgesellschaft (§§ 238, 6 HGB). Einzelkaufleute mit jeweils höchstens 800.000 € Umsatzerlösen und 80.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen sind befreit (§ 241a HGB). Steuerrechtlich ergibt sie sich aus §§ 140 und 141 AO.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute

Stand: 01.01.2024

Buchgewinn

Betrag, um den der Nettoerlös beim Verkauf eines Anlageguts dessen Restbuchwert am Verkaufstag übersteigt. In der GuV gehört er zu den sonstigen betrieblichen Erträgen.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute

Buchungssatz

Anweisung, auf welchen Konten ein Geschäftsfall gebucht wird: zuerst das Konto oder die Konten im Soll, dann nach dem Wort „an“ das Konto oder die Konten im Haben, jeweils mit Betrag. Die Sollbeträge ergeben zusammen dieselbe Summe wie die Habenbeträge. Ein einfacher Buchungssatz berührt zwei Konten, ein zusammengesetzter mehr als zwei.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

Buchverlust

Betrag, um den der Nettoerlös beim Abgang eines Anlageguts unter dessen Restbuchwert bleibt; ohne Erlös, etwa bei Verschrottung, ist es der ganze Restbuchwert. In der GuV gehört er zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute

Budget

In Geld ausgedrückter Plan- und Vorgabewert für einen Zeitraum und einen Verantwortungsbereich, meist als Obergrenze der Kosten oder Ausgaben, z. B. für ein Projekt, eine Abteilung, eine Werbekampagne oder eine Veranstaltung. Im Soll-Ist-Vergleich zeigt sich, ob das Budget eingehalten wurde; Abweichungen werden begründet und führen zu Gegenmaßnahmen oder zu einem angepassten Plan.

siehe Lernfeld 11, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 9, Industriekaufleute, Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel

BürgschaftThema: Recht

Einseitig verpflichtender Vertrag, in dem der Bürge für die Schuld eines Dritten einsteht (§ 765 BGB).

Business-to-Business (B2B)Thema: Marketing, Beschaffung, Recht

Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, zum Beispiel wenn ein Industriebetrieb Bauteile bei einem Zulieferer kauft oder seine Erzeugnisse an Händler verkauft. Gegenbegriff ist Business-to-Consumer (B2C), das Geschäft von Unternehmern mit Verbrauchern (§§ 13, 14 BGB). Im B2B-Geschäft gelten die besonderen Verbraucherschutzregeln wie Widerrufsrecht und Verbrauchsgüterkauf nicht; ist der Kauf für mindestens eine Seite ein Handelsgeschäft, gelten zusätzlich die Regeln des Handelskaufs (§§ 343, 345 HGB), die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB aber nur, wenn er für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist.

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 4, Industriekaufleute

Button-LösungThema: Recht

Regel für den Onlinehandel mit Verbrauchern: Unmittelbar vor der Bestellung sind die wesentlichen Angaben wie Merkmale der Ware, Gesamtpreis mit allen Kosten und gegebenenfalls die Laufzeit hervorgehoben anzuzeigen (§ 312j Abs. 2 BGB). Mit der Bestellung muss der Kunde ausdrücklich bestätigen, dass er sich zur Zahlung verpflichtet; ein Bestellknopf darf dafür gut lesbar nur mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB). Fehlt diese Bestätigung, etwa weil der Knopf nur „Weiter“ heißt, kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 4 BGB).

siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel