Glossar: I
23 Begriffe mit I, kurz erklärt.
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Begriffe mit I
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I
- Ich-BotschaftThema: Kommunikation
Äußerung, in der jemand aus eigener Sicht beschreibt, was er wahrnimmt, welche Folge es für ihn hat und worum er bittet, statt dem Gegenüber einen Vorwurf zu machen (Du-Botschaft). Beispiel: „Mir fehlen für das Angebot noch die Maße, kannst du sie mir bis 14 Uhr schicken?“ Ich-Botschaften halten Kritik sachlich.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel
- Imparitätsprinzip
Bewertungsgrundsatz, der sich aus dem Vorsichtsprinzip ergibt (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Noch nicht verwirklichte Gewinne und Verluste behandelt man ungleich. Ein drohender Verlust gehört schon in den Abschluss, wenn seine Ursache am Bilanzstichtag besteht; man darf davon auch erst später erfahren, solange der Abschluss noch nicht aufgestellt ist. Ein erwarteter Gewinn zählt dagegen nur, wenn er am Bilanzstichtag bereits verwirklicht ist. Dreifach wirkt sich das aus: Ist ein Vermögensgegenstand weniger wert geworden, setzt man ihn unter den Voraussetzungen des Niederstwertprinzips niedriger an; Schulden stehen mit dem höheren von zwei möglichen Werten in der Bilanz (Höchstwertprinzip); für drohende Verluste aus Verträgen, die noch keine Seite erfüllt hat, bildet man Rückstellungen (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
- IncotermsThema: Außenhandel
Von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebene Lieferklauseln, die Käufer und Verkäufer in ihren Kaufvertrag einbeziehen können, zum Beispiel EXW (ab Werk), FOB (frei an Bord), CIF (Kosten, Versicherung und Fracht) oder DDP (geliefert verzollt). Jede Klausel legt fest, wer den Transport organisiert, wer welche Kosten trägt, wer die Aus- und Einfuhrabfertigung übernimmt und wo die Gefahr auf den Käufer übergeht; Eigentumsübergang und Bezahlung regeln sie nicht. Im Vertrag nennt man Klausel, Ort und Fassung, etwa „FOB Hamburg Incoterms 2020“.
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden ihres Bezirks als Pflichtmitglieder angehören, Handwerksbetriebe nur mit ihrem nichthandwerklichen Teil (§§ 2, 3 IHKG). Sie vertritt und fördert die gewerbliche Wirtschaft ihres Bezirks, führt aber keine Tarifverhandlungen (§ 1 IHKG), und ist für die Ausbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen wie den kaufmännischen die zuständige Stelle, außer wenn ein Handwerksbetrieb oder der öffentliche Dienst ausbildet (§§ 71, 73 BBiG). Als zuständige Stelle überwacht sie die Ausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und errichtet die Prüfungsausschüsse (§§ 34, 39, 76 BBiG).
- InflationThema: WiSo
Anhaltender Anstieg des Preisniveaus; mindert die Kaufkraft des Geldes.
- InformationsblockThema: Schriftverkehr
Feld rechts neben dem Anschriftfeld eines Geschäftsbriefs nach DIN 5008. Es enthält die Bezugszeichen wie Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom und Unser Zeichen, die Kontaktdaten der Ansprechperson wie Name, Telefon und E-Mail und als letzte Angabe das Datum; Leitwörter ohne Inhalt können entfallen. Die frühere Bezugszeichenzeile sieht die Norm seit 2020 nicht mehr vor.
- Inhaltssteuerelement
Feld in einem Word-Dokument, in das beim Ausfüllen eines Formulars etwas eingetragen oder ausgewählt wird, zum Beispiel Nur-Text, Dropdownliste, Datumsauswahl oder Kontrollkästchen. Eingefügt wird es über die Registerkarte Entwicklertools.
- InländerkonzeptThema: WiSo
Abgrenzung nach dem ständigen Wohnsitz oder Sitz: erfasst die Leistungen aller Inländer, gleich wo sie erbracht werden; Grundlage des Bruttonationaleinkommens.
- InlandskonzeptThema: WiSo
Abgrenzung nach dem Ort: erfasst alle im Inland erbrachten Leistungen, gleich wer sie erbringt; Grundlage des Bruttoinlandsprodukts.
- Innenfinanzierung
Finanzierung aus Mitteln, die im Unternehmen selbst erwirtschaftet oder freigesetzt werden, vor allem über die Umsatzerlöse: einbehaltene Gewinne (Selbstfinanzierung), verdiente Abschreibungen, Rückstellungen und Erlöse aus dem Verkauf nicht mehr benötigten Vermögens. Bei der Außenfinanzierung kommt das Kapital dagegen von außen, als Einlage der Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung) oder als Kredit (Kreditfinanzierung). Die Einteilung nach der Herkunft der Mittel ist unabhängig davon, ob Eigen- oder Fremdkapital entsteht: Finanzierung aus Rückstellungen etwa ist Innen- und zugleich Fremdfinanzierung.
- Innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferung eines Gegenstands, den der Lieferant oder der Abnehmer aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet, in der Regel an einen Unternehmer, der die Ware für sein Unternehmen erwirbt und dabei eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats verwendet. Sie ist in Deutschland umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG); der Abnehmer versteuert den Erwerb in seinem Land.
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
Kauf eines Gegenstands durch einen Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, wenn die Ware dabei von dort nach Deutschland gelangt (§ 1a UStG). Der Erwerber versteuert den Erwerb in Deutschland und kann diese Steuer in der Regel zugleich als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG).
- Insellösung
IT-System, das nur für einen einzelnen Bereich eines Betriebs eingerichtet ist, seine Daten getrennt speichert und mit den übrigen Systemen nicht über eine Schnittstelle verbunden ist, zum Beispiel ein eigenes Programm für die Aufträge einer Werkstatt. Die Daten müssen deshalb von Hand übertragen und mehrfach erfasst werden; das kostet Zeit und führt zu Übertragungsfehlern und widersprüchlichen Datenbeständen. Gegenbegriff ist die integrierte Datenverarbeitung.
- Insolvenzverfahren
Gerichtliches Verfahren, in dem die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinsam aus dessen Vermögen bedient werden: Das Vermögen wird verwertet und der Erlös anteilig verteilt, oder ein Insolvenzplan trifft eine andere Regelung, etwa zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens (§ 1 InsO). Das Insolvenzgericht eröffnet es nur auf schriftlichen Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers (§ 13 InsO), wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt: vor allem Zahlungsunfähigkeit, also wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (§§ 16, 17 InsO), bei juristischen Personen wie GmbH oder AG auch Überschuldung (§ 19 InsO). Mit der Eröffnung geht die Befugnis, das Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, in der Regel auf einen Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO).
- Instanz
Stelle mit Leitungsaufgaben, die den ihr unterstellten Stellen Weisungen erteilen darf und für deren Arbeit verantwortlich ist.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- Integrierte Datenverarbeitung
Verarbeitung der betrieblichen Daten in miteinander verbundenen Programmen mit einer gemeinsamen Datenbasis. Jede Angabe wird nur einmal erfasst und gespeichert und steht allen Bereichen sofort zur Verfügung; ein Vorgang löst die Folgevorgänge in anderen Bereichen aus, etwa der Lieferschein die Rechnung und die Rechnung den offenen Posten in der Finanzbuchhaltung. Typisches Beispiel ist ein ERP-System.
- Interne PersonalbeschaffungThema: Personal
Deckung eines Personalbedarfs mit Beschäftigten des eigenen Unternehmens, mit Personalbewegung etwa durch Versetzung, Beförderung oder Übernahme von Auszubildenden, ohne Personalbewegung etwa durch Mehrarbeit. Vorteile sind geringere Kosten, kürzere Einarbeitung, bekannte Stärken und Schwächen der Person und Aufstiegschancen für die Belegschaft; nachteilig sind wenige neue Ideen von außen und bei einer Versetzung die Lücke, die an der bisherigen Stelle entsteht. Gegenbegriff ist die externe Personalbeschaffung über den Arbeitsmarkt.
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- Inventar
Ausführliches Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert (Ergebnis der Inventur).
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- Inventur
Körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem Stichtag.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- Inventurdifferenz
Abweichung zwischen dem Istbestand laut Inventur und dem Sollbestand laut Buchführung. Ist weniger vorhanden als gebucht, liegt ein Minderbestand vor, ist mehr vorhanden, ein Mehrbestand. Die Buchführung wird an den Istbestand angepasst. Nicht zu verwechseln mit der Bestandsveränderung zwischen Anfangs- und Schlussbestand.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel
- Investition
Verwendung von Geld für Vermögen, das dem Unternehmen längerfristig Nutzen bringen soll, vor allem für Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder Software. Nach dem Anlass unterscheidet man Gründungsinvestition, Ersatzinvestition (verbrauchte Anlage ersetzen), Erweiterungsinvestition (Kapazität vergrößern) und Rationalisierungsinvestition (kostengünstiger oder besser arbeiten). Die Investition ist die Mittelverwendung (Aktivseite der Bilanz), die Finanzierung die Mittelbeschaffung (Passivseite).
- Irreführende Werbung
Werbung mit unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben, etwa über Eigenschaften, Herkunft, Preis oder Verfügbarkeit einer Ware, die Kunden zu einer Kaufentscheidung bringen kann, die sie sonst nicht getroffen hätten (§ 5 UWG). Irreführend ist auch, wesentliche Informationen wegzulassen oder den kommerziellen Zweck zu verschleiern, etwa bei nicht gekennzeichneter Werbung (§ 5a UWG). Solche Werbung ist unlauter und damit unzulässig (§ 3 UWG).
siehe Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Industriekaufleute
- Ishikawa-DiagrammThema: Problemlösung, Qualitätsmanagement
Ursache-Wirkungs-Diagramm in Form einer Fischgräte: Am Kopf steht das Problem, an den Gräten stehen die möglichen Ursachen, häufig geordnet nach Einflussgrößen wie Mensch, Maschine, Material, Methode, Messung und Mitwelt (Umwelt). Ein Team sammelt damit die Ursachen möglichst vollständig und grenzt die wahrscheinlichste ein, bevor es Maßnahmen festlegt. Benannt ist es nach dem japanischen Qualitätsfachmann Kaoru Ishikawa.