Glossar: A
70 Begriffe mit A, kurz erklärt.
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Begriffe mit A
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A
- ABC-AnalyseThema: Beschaffung, Marketing, Zeitmanagement
Verfahren, das Objekte nach ihrer Bedeutung in drei Klassen einteilt: A (wenige Objekte mit hohem Anteil), B (mittlerer Anteil) und C (viele Objekte mit geringem Anteil). Beispiele: Artikel oder Lieferanten nach ihrem Anteil am Einkaufsvolumen oder Umsatz (Beschaffung, Lagerhaltung), Kunden nach ihrem Umsatz (Kundenbetreuung) oder Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit (Zeitmanagement).
- AbmahnungThema: Personal, Recht
Rüge, mit der meist der Arbeitgeber ein genau bezeichnetes Fehlverhalten beanstandet, zu vertragsgerechtem Verhalten auffordert und für den Wiederholungsfall Folgen bis zur Kündigung androht. Vor einer Kündigung wegen einer Pflichtverletzung ist sie in der Regel nötig und nur bei besonders schweren Verstößen entbehrlich (Rechtsgedanke des § 314 Abs. 2 BGB). Sie ist an keine Form gebunden, wird aber zum Nachweis meist schriftlich erteilt; Beschäftigte können eine eigene Erklärung dazu in die Personalakte aufnehmen lassen (§ 83 Abs. 2 BetrVG).
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- AbsatzprogrammThema: Produktion
Alle Erzeugnisse und Handelswaren, die ein Betrieb verkauft. Es umfasst das Produktionsprogramm, soweit dessen Erzeugnisse verkauft werden, und zusätzlich zugekaufte Handelswaren.
- Absatzsynchrone ProduktionThema: Produktion
Planung, bei der die Produktionsmenge jeder Periode dem erwarteten Absatz dieser Periode mit kurzem Vorlauf folgt. Das Lager bleibt klein, Anlagen und Personal sind ungleichmäßig ausgelastet.
- Abschreibung
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts werden planmäßig als Aufwand auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung verteilt; so wird der Werteverzehr erfasst (§ 253 Abs. 3 HGB; steuerlich heißt sie AfA, § 7 EStG). Daneben gibt es außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute
- Absoluter Bezug
Zellbezug in der Tabellenkalkulation, bei dem Spalte und Zeile jeweils mit einem Dollarzeichen fixiert sind, zum Beispiel $F$1. Beim Kopieren der Formel bleibt er unverändert. Er eignet sich für Werte, die nur einmal in einer Zelle stehen, etwa einen Steuer- oder Rabattsatz.
- AbzahlungsdarlehenThema: Finanzierung
Darlehen mit gleich hoher Tilgung in jeder Periode (Ratentilgung). Die Zinsen werden auf die sinkende Restschuld berechnet; damit sinken Zinsen und gesamte Belastung von Periode zu Periode.
- AGBThema: Recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen – vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen; unterliegen der Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB).
- Agiles ProjektmanagementThema: Projektmanagement
Vorgehen, bei dem ein Projekt schrittweise umgesetzt wird, in kurzen Zyklen wie den Sprints bei Scrum oder in einem stetigen Arbeitsfluss wie bei Kanban: Das Team liefert früh nutzbare Teilergebnisse, holt Rückmeldungen ein und passt Anforderungen und Planung laufend an. Das klassische Projektmanagement, etwa nach dem Wasserfallmodell, plant dagegen alle Phasen vorab und arbeitet sie nacheinander ab; hybride Ansätze verbinden beides.
siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Industriekaufleute
- AIDA-FormelThema: Marketing
Stufenmodell der Werbewirkung: Werbung soll zuerst Aufmerksamkeit erregen (Attention), dann Interesse wecken (Interest), daraus einen Besitzwunsch entstehen lassen (Desire) und schließlich zum Kauf führen (Action). Das Modell hilft, Werbemittel zu gestalten und ihre Wirkung zu prüfen.
siehe Lernfeld 9, Industriekaufleute, Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel
- AkkordlohnThema: Personal
Leistungsbezogener Lohn, der sich nach der produzierten Menge richtet (Geld- oder Zeitakkord).
- AktenvermerkThema: Schriftverkehr
Internes Schriftstück, das einen Sachverhalt wie ein Telefonat, eine mündliche Absprache oder eine Entscheidung für die Akte festhält, damit andere ihn später nachvollziehen können. Er nennt Vorgang, Anlass mit Datum und Uhrzeit, Beteiligte, Sachverhalt, Ergebnis und weiteres Vorgehen sowie Erstellungsdatum und Verfasser und wird möglichst bald nach dem Ereignis sachlich geschrieben. Auch Aktennotiz genannt.
- Aktiengesellschaft (AG)Thema: Rechtsform
Kapitalgesellschaft mit einem in Aktien zerlegten Grundkapital von mindestens 50.000 €, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§§ 1, 7 AktG). Sie handelt durch drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
- Aktiv-Passiv-Mehrung
Geschäftsfall, bei dem ein Vermögensposten und ein Kapitalposten um denselben Betrag zunehmen, zum Beispiel wenn ein Darlehen aufgenommen und dem Bankkonto gutgeschrieben wird. Die Bilanzsumme steigt.
- Aktiv-Passiv-Minderung
Geschäftsfall, bei dem ein Vermögensposten und ein Kapitalposten um denselben Betrag abnehmen, zum Beispiel wenn eine Verbindlichkeit gegenüber einem Lieferer per Banküberweisung beglichen wird. Die Bilanzsumme sinkt.
- Aktive Rechnungsabgrenzung
Posten auf der Aktivseite der Bilanz für Zahlungen, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, aber Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag sind, zum Beispiel im Dezember vorausgezahlte Miete für Januar bis März (§ 250 Abs. 1 HGB). So wird der Aufwand dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem er wirtschaftlich gehört; im neuen Jahr wird der Posten als Aufwand aufgelöst. Es ist ein transitorischer Posten, weil die Zahlung im alten und der Aufwand im neuen Jahr liegt.
- Aktives Zuhören
Gesprächstechnik, bei der man dem Gegenüber volle Aufmerksamkeit zeigt, es ausreden lässt, bei Unklarem nachfragt und das Gehörte mit eigenen Worten zusammenfasst, um zu prüfen, ob man es richtig verstanden hat. Im Kunden- und Beschwerdegespräch zeigt es Wertschätzung, hilft den Bedarf genau zu erkennen und beugt Missverständnissen vor.
- Aktivtausch
Geschäftsfall, der nur die Aktivseite der Bilanz berührt: Ein Vermögensposten nimmt zu, ein anderer um denselben Betrag ab, zum Beispiel bei einer Bareinzahlung auf das Bankkonto. Die Bilanzsumme bleibt gleich.
- AllgemeinverbindlicherklärungThema: Personal, WiSo
Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, mit der ein Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte gilt. Sie setzt einen gemeinsamen Antrag beider Tarifvertragsparteien, das Einvernehmen mit dem Tarifausschuss und ein öffentliches Interesse voraus (§ 5 TVG).
- ALPEN-MethodeThema: Personal
Verfahren zur Tagesplanung, dessen Name die fünf Schritte abkürzt: Zuerst schreibst du alle Aufgaben auf und schätzt, wie lange jede dauert; dann hältst du Zeit für Unvorhergesehenes frei, legst fest, was Vorrang hat, und prüfst am Ende des Tages, was erledigt ist (Aufgaben, Länge, Pufferzeiten, Entscheidungen, Nachkontrolle). Fest verplant werden dabei nur etwa 60 % der Arbeitszeit.
- Amortisationsrechnung
Statisches Verfahren der Investitionsrechnung, das ermittelt, nach wie vielen Jahren das eingesetzte Kapital über die jährlichen Rückflüsse wieder hereingekommen ist: Amortisationszeit = Kapitaleinsatz ÷ durchschnittlicher jährlicher Rückfluss. Als Rückfluss gilt der Gewinn der Investition plus Abschreibungen, weil Abschreibungen den Gewinn mindern, aber kein Geld abfließen lassen. Je kürzer die Amortisationszeit im Vergleich zur Nutzungsdauer oder zu einer vorgegebenen Höchstdauer ist, desto geringer ist das Risiko der Investition.
- AnderskostenThema: KLR
Kalkulatorische Kosten, denen ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht, z. B. kalkulatorische statt bilanzieller Abschreibung.
- AnfechtungThema: Recht
Erklärung gegenüber dem Vertragspartner, mit der ein zunächst wirksames Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt wird; es gilt dann als von Anfang an nichtig (§§ 142, 143 BGB). Anfechtungsgründe sind ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum, ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, eine falsche Übermittlung (§§ 119, 120 BGB) sowie arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB). Bei Irrtum muss unverzüglich nach der Entdeckung angefochten werden, bei Täuschung oder Drohung innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung oder Ende der Zwangslage (§§ 121, 124 BGB).
siehe Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute
- AnforderungsprofilThema: Personal
Zusammenstellung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die eine Stelle verlangt, abgeleitet aus der Stellenbeschreibung. Im Vergleich mit dem Qualifikationsprofil der Beschäftigten oder Bewerbenden zeigt es, ob jemand passt oder welche Lücke zu schließen ist.
- AnfrageThema: Beschaffung
Bitte an einen möglichen Lieferanten, ein Angebot zu machen oder über Waren, Preise und Lieferbedingungen zu informieren. Sie ist rechtlich unverbindlich: Anders als ein Angebot (§ 145 BGB) bindet sie den Anfragenden nicht, und durch sie kommt kein Vertrag zustande. Man unterscheidet die allgemeine Anfrage, etwa nach Katalog oder Preisliste, und die bestimmte Anfrage nach einer konkreten Ware, Menge und Lieferzeit.
siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute
- Angebot (Antrag)Thema: Recht
Empfangsbedürftige Willenserklärung, die einen Vertrag so bestimmt anbietet, dass er durch bloßes Ja zustande kommt.
- Angebotsorientierte WirtschaftspolitikThema: WiSo
Wirtschaftspolitik, die Wachstum und Beschäftigung über bessere Bedingungen für Produktion und Investitionen erreichen will, etwa durch niedrigere Unternehmenssteuern, weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen und Forschungsförderung. Sie wirkt eher langfristig.
- AngebotsüberhangThema: WiSo
Marktlage, in der bei einem bestimmten Preis die angebotene Menge größer ist als die nachgefragte Menge; der Preis liegt über dem Gleichgewichtspreis. Bei freier Preisbildung sinkt der Preis dann, bis beide Mengen übereinstimmen.
- Anlagenintensität
Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen in Prozent. Eine hohe Anlagenintensität bindet Kapital langfristig und bringt hohe fixe Kosten mit sich; das Gegenstück ist die Umlaufintensität.
- Anlagevermögen
Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen, z. B. Maschinen und Gebäude.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- AnnahmeThema: Recht
Zustimmende Willenserklärung zu einem Antrag (Angebot). Geht sie rechtzeitig und ohne Änderungen ein, kommt der Vertrag zustande. Eine verspätete oder geänderte Annahme gilt als neuer Antrag (§§ 147, 148, 150 BGB).
- AnnuitätThema: Finanzierung
Gleichbleibende jährliche Zahlung aus Zins und Tilgung bei einem Annuitätendarlehen.
- AnnuitätendarlehenThema: Finanzierung
Darlehen mit gleichbleibender Zahlung aus Zins und Tilgung in jeder Periode (Annuität). Weil die Restschuld sinkt, nimmt der Zinsanteil ab und der Tilgungsanteil zu.
- Anschaffungskosten
Ausgaben für den Erwerb eines Vermögensgegenstands und dafür, ihn betriebsbereit zu machen, soweit sie ihm einzeln zuzurechnen sind: Kaufpreis, Anschaffungsnebenkosten wie Fracht, Montage oder Grunderwerbsteuer und nachträgliche Anschaffungskosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen wie Rabatt, Skonto oder Bonus (§ 255 Abs. 1 HGB). Die abziehbare Vorsteuer gehört nicht dazu (§ 9b Abs. 1 EStG). Die Anschaffungskosten sind die Obergrenze für die Bewertung und die Grundlage der planmäßigen Abschreibung (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 11, Kaufleute im Einzelhandel
- Anspruchsgruppen (Stakeholder)
Personen und Gruppen, die Erwartungen an ein Unternehmen haben, weil sie von seinen Entscheidungen betroffen sind oder diese beeinflussen können: intern etwa Eigentümer und Beschäftigte, extern Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, Staat und Öffentlichkeit. Ihre Interessen widersprechen sich teilweise; so wünschen Beschäftigte höhere Löhne, Eigentümer höhere Gewinne.
- Arbeitgeberanteil zur SozialversicherungThema: Personal
Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttoentgelt trägt und als Personalaufwand bucht; er wird nicht vom Lohn abgezogen. In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das grundsätzlich die Hälfte des Beitrags (§ 249 SGB V, § 58 SGB XI, § 168 SGB VI, § 346 SGB III); den Beitrag zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein und getrennt davon an die Berufsgenossenschaft (§ 150 SGB VII). Ausnahmen: Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen die Beschäftigten allein, in Sachsen tragen sie dort einen Prozentpunkt mehr als der Arbeitgeber (§ 58 SGB XI); im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte, bei Auszubildenden mit sehr geringer Vergütung den ganzen Beitrag (§ 20 SGB IV).
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- ArbeitgebermarkeThema: Personal
Bild, das Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber von einem Unternehmen als Arbeitgeber haben, etwa von Arbeitsklima, Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Wer sie planmäßig aufbaut und nach innen und außen darstellt (Employer Branding), will passende Fachkräfte gewinnen und Beschäftigte halten; glaubwürdig ist sie nur, wenn der Arbeitsalltag die Versprechen einlöst.
- ArbeitnehmerüberlassungThema: Personal
Ein Verleiher mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit überlässt eigene Arbeitnehmer einem Entleiher, in dessen Betrieb sie nach dessen Weisungen arbeiten; das Entgelt zahlt weiter der Verleiher (§ 1 AÜG). Höchstdauer beim selben Entleiher grundsätzlich 18 Monate, Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen wie Stammbeschäftigte (§ 8 AÜG).
- Arbeitsgemeinschaft (ARGE)Thema: WiSo
Zeitlich begrenzte Kooperation mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam einen Auftrag ausführen, der für eines allein zu groß ist, zum Beispiel ein Bauprojekt. Mit dem Ende des Auftrags endet auch die Arbeitsgemeinschaft.
- Arbeitskampf
Kollektiver Druck der Tarifparteien, um in einem Tarifkonflikt eine Einigung durchzusetzen: Gewerkschaften rufen zum Streik auf, Arbeitgeber können mit Aussperrung antworten. Ein Arbeitskampfgesetz gibt es nicht; die Regeln hat die Rechtsprechung aus der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) entwickelt, etwa dass nur eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen darf. Solange ein Tarifvertrag läuft, gilt für die darin geregelten Fragen die Friedenspflicht.
siehe Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute
- ArbeitspaketThema: Projektmanagement
Kleinste Einheit im Projektstrukturplan, die nicht weiter zerlegt wird: eine abgegrenzte Aufgabe mit einem prüfbaren Ergebnis und einer verantwortlichen Person, deren Aufwand, Dauer und Kosten sich schätzen lassen. Aus den Arbeitspaketen entstehen die Vorgänge der Ablauf- und Terminplanung.
- Arbeitsteilung
Aufteilung der Arbeit auf Personen, Betriebe oder Länder, die sich auf bestimmte Aufgaben spezialisieren. Formen: Berufsbildung und Berufsspaltung, innerbetriebliche Arbeitsteilung (Abteilungsbildung, Arbeitszerlegung), volkswirtschaftliche Arbeitsteilung zwischen Produktionsstufen und internationale Arbeitsteilung zwischen Ländern.
- Arbeitsunfall
Unfall, den eine versicherte Person infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleidet, also ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das die Gesundheit schädigt oder zum Tod führt; versichert ist auch der unmittelbare Weg zur Arbeit und zurück (Wegeunfall, § 8 SGB VII). Versichert sind unter anderem alle Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden; zuständig sind meist die Berufsgenossenschaften, deren Beiträge allein der Unternehmer zahlt (§§ 2, 114, 150 SGB VII). Führt ein Unfall zum Tod oder zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, muss der Unternehmer ihn binnen drei Tagen, nachdem er davon erfahren hat, dem Unfallversicherungsträger anzeigen (§ 193 SGB VII).
siehe Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- ArbeitsvertragThema: Personal, Recht
Vertrag, durch den sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichten, für einen Arbeitgeber nach dessen Weisungen und in persönlicher Abhängigkeit zu arbeiten; der Arbeitgeber schuldet dafür die vereinbarte Vergütung (§ 611a BGB). Ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, entscheidet die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Er kann formlos geschlossen werden; der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber nach dem Nachweisgesetz festhalten, und eine Befristung ist nur schriftlich wirksam (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute
- ArbeitszeugnisThema: Personal, Recht
Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis, auf die Beschäftigte bei dessen Ende Anspruch haben; sie wird schriftlich erteilt, mit Einwilligung der beschäftigten Person auch in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 109 GewO, § 126a BGB). Das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte Zeugnis auf Wunsch auch Leistung und Verhalten; jedes Zeugnis muss wahr, klar und verständlich sein, soll wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten, die etwas anderes aussagen als der Wortlaut. Auszubildende erhalten am Ende der Ausbildung ein Zeugnis über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, auf Verlangen auch über Verhalten und Leistung, mit ihrer Einwilligung ebenfalls elektronisch (§ 16 BBiG).
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
Stand: 01.01.2025
- Arglistige TäuschungThema: Recht
Bewusstes Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums, um jemanden zu einer Willenserklärung zu bewegen, etwa durch falsche Angaben über die Ware oder einen vertauschten Preisaufkleber. Der Getäuschte kann innerhalb eines Jahres ab Entdeckung anfechten (§§ 123, 124 BGB) und schuldet keinen Vertrauensschaden.
- Assessment-CenterThema: Personal
Auswahlverfahren, in dem mehrere Bewerberinnen und Bewerber meist einen halben bis zwei Tage lang Übungen bearbeiten, etwa Selbstpräsentation, Gruppendiskussion, Rollenspiel, Fallstudie oder Postkorbübung. Mehrere Beobachterinnen und Beobachter bewerten das Verhalten nach vorher festgelegten Merkmalen wie Kommunikation, Teamfähigkeit und Entscheidungsverhalten. Wegen des hohen Aufwands wird es vor allem für Ausbildungs-, Trainee- und Führungsstellen eingesetzt.
- Aufbewahrungsfrist
Zeitraum, in dem Unterlagen der Buchführung geordnet aufbewahrt werden müssen (§ 257 HGB, § 147 AO): zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem zum Beispiel der Beleg entstanden, der Brief empfangen oder abgesandt oder der Jahresabschluss festgestellt worden ist.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
Stand: 01.01.2025
- AufhebungsvertragThema: Personal, WiSo
Vertrag, mit dem Arbeitgeber und beschäftigte Person das Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Tag beenden, ohne Kündigungsfrist, Kündigungsschutz und Anhörung des Betriebsrats; er braucht die Schriftform (§ 623 BGB). Für die beschäftigte Person droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit (§ 159 SGB III).
- Auflagefixe Kosten
Kosten, die für jedes Fertigungslos einmal anfallen, unabhängig von seiner Stückzahl, vor allem Rüstkosten für das Umstellen, Einrichten und Reinigen der Anlage. Je größer das Los, desto geringer ist ihr Anteil je Stück.
- AufsichtsratThema: Rechtsform
Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Er bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung, darf die Geschäfte aber nicht selbst führen (§ 84 Abs. 1, § 111 Abs. 1 und 4 AktG). Gewählt wird er von der Hauptversammlung, in größeren Unternehmen zum Teil von den Arbeitnehmern.
- AuftragsabwicklungThema: Marketing
Gesamter Ablauf eines Kundenauftrags von der Anfrage über Angebot, Bestellung des Kunden und Auftragsbestätigung, Beschaffung oder Fertigung, Versand und Rechnung bis zur Überwachung des Zahlungseingangs. Daran sind mehrere Abteilungen beteiligt, etwa Vertrieb, Einkauf, Produktion, Lager, Versand und Rechnungswesen. An den Schnittstellen zwischen ihnen müssen Informationen vollständig und rechtzeitig weitergegeben werden, damit Termine, Mengen und Preise stimmen.
- AuftragsbestätigungThema: Recht
Antwort des Verkäufers auf eine Bestellung. Ist die Bestellung selbst der Antrag (kein oder nur ein freibleibendes Angebot, verspätete oder vom Angebot abweichende Bestellung), nimmt die Auftragsbestätigung ihn an, wenn sie rechtzeitig eingeht und nichts ändert; dann ist der Kaufvertrag geschlossen. Kommt die Auftragsbestätigung zu spät oder weicht sie von der Bestellung ab, gilt sie als neuer Antrag (§ 150 BGB). Folgte die Bestellung dagegen rechtzeitig und unverändert auf ein verbindliches Angebot, besteht der Vertrag schon; die Auftragsbestätigung dient dann der Klarheit und dem Nachweis.
siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel
- AuftragsfertigungThema: Produktion
Fertigung, die erst beginnt, wenn ein Kundenauftrag vorliegt (Kundenauftragsfertigung). Das Absatzrisiko ist gering, ein Fertigwarenlager kaum nötig; der Kunde muss aber Beschaffung und Fertigung abwarten.
- AuftragsverarbeitungThema: Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung eines Unternehmens, z. B. beim Betrieb eines Onlineshops oder beim Versand eines Newsletters. Dafür ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig; verantwortlich bleibt das beauftragende Unternehmen.
- AuftragszeitThema: Produktion
Vorgabezeit für die Ausführung eines Auftrags durch den Menschen: Rüstzeit plus Ausführungszeit (Zeit je Einheit mal Auftragsmenge).
- Aufwand
In Geld bewerteter Werteverzehr einer Periode (GuV); nicht jeder Aufwand ist zugleich Kosten.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute
- Aufwandsorientierte Erfassung
Buchungsverfahren, bei dem eingekaufte Werkstoffe oder Waren schon beim Einkauf als Aufwand gebucht werden, weil sie zum baldigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind. Das Bestandskonto zeigt bis zum Abschluss nur den Anfangsbestand; die Inventur liefert den Schlussbestand, und die Bestandsveränderung berichtigt den Aufwand. Gegenbegriff ist die bestandsorientierte Erfassung: Der Einkauf wird auf dem Bestandskonto gebucht, und erst jede Entnahme wird als Aufwand erfasst.
siehe Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 5, Industriekaufleute
- Ausbildungsnachweis
Schriftlicher oder elektronischer Nachweis, in dem Auszubildende festhalten, was sie in der Ausbildung gelernt und getan haben, oft Berichtsheft genannt; sie sind verpflichtet, ihn zu führen (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG). Der Ausbildende muss die Auszubildenden zum Führen anhalten, ihnen das Führen am Arbeitsplatz ermöglichen und den Nachweis regelmäßig durchsehen (§ 14 Abs. 2 BBiG). Auszubildende werden nur zur Abschlussprüfung, bei gestreckter Prüfung auch schon zu Teil 1, zugelassen, wenn sie den Ausbildungsnachweis vorgelegt haben (§ 43 Abs. 1 Nr. 2, § 44 Abs. 2 BBiG).
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- AusbildungsordnungThema: Recht
Rechtsverordnung des Bundes für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie legt unter anderem die Bezeichnung des Berufs, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest (§ 5 Abs. 1 BBiG).
- Ausfuhrkontrolle
Staatliche Überwachung der Ausfuhr bestimmter Güter, Software und Technologien und von Geschäften mit bestimmten Ländern, Unternehmen und Personen. Grundlagen sind das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung, die Dual-Use-Verordnung der EU und Embargos; Genehmigungen erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Exporteure prüfen deshalb vor jedem Auslandsgeschäft Güterlisten, Empfänger und Verwendungszweck.
- Ausgleichsanspruch des HandelsvertretersThema: Marketing, Vertrieb
Anspruch des Handelsvertreters nach dem Ende des Vertrags, wenn das Unternehmen aus den von ihm geworbenen Kunden weiter erhebliche Vorteile hat und ein Ausgleich der Billigkeit entspricht (§ 89b HGB). Er beträgt höchstens eine Jahresprovision nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
- Ausschreibung
Verfahren, in dem ein Käufer seinen Bedarf genau beschreibt (Leistungsbeschreibung) und mehrere Anbieter auffordert, bis zu einem Termin Angebote nach einheitlichen Bedingungen abzugeben. Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Aufträge nach dem Vergaberecht im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben (oberhalb der EU-Schwellenwerte § 97 GWB); Unternehmen schreiben freiwillig aus, oft über elektronische Plattformen.
- AusschussThema: Produktion
Gefertigte Teile oder Erzeugnisse, die die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen und sich auch durch Nacharbeit nicht wirtschaftlich in Ordnung bringen lassen. Material, Arbeits- und Maschinenzeit sind für sie verloren; dazu kommen etwa Kosten für Ersatzfertigung und Entsorgung. Die Ausschussquote, also der Anteil der Ausschussmenge an der gefertigten Menge in Prozent, dient als Kennzahl der Fertigungskontrolle.
- AußenbeitragThema: WiSo
Exporte minus Importe von Waren und Dienstleistungen; in der Verwendungsrechnung Teil des Bruttoinlandsprodukts.
- Außerordentliche KündigungThema: Personal, Recht
Kündigung aus wichtigem Grund, meist ohne Kündigungsfrist (fristlos). Sie ist nur zulässig, wenn der kündigenden Seite die Fortsetzung bis zum Ende der Frist nicht zuzumuten ist, und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes zugehen (§ 626 BGB).
- Außerplanmäßige Abschreibung
Abschreibung eines Gegenstands des Anlagevermögens unabhängig vom Abschreibungsplan, wenn sein Wert am Bilanzstichtag unter den Buchwert gesunken ist, etwa durch Beschädigung oder technische Überholung; sie ist auch bei nicht abnutzbaren Gütern wie Grundstücken möglich. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist sie Pflicht, bei Finanzanlagen auch bei vorübergehender erlaubt (§ 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB); im Umlaufvermögen gilt stattdessen das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Entfällt der Grund später, ist eine Wertaufholung vorzunehmen (§ 253 Abs. 5 HGB).
- Auswärtstätigkeit
Berufliche Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, also in der Regel des Betriebs, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist, z. B. ein Kundentermin oder eine Messe in einer anderen Stadt (im Gesetz: auswärtige berufliche Tätigkeit, § 9 Abs. 4 und 4a EStG). Der Arbeitnehmer kann dafür Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten als Werbungskosten ansetzen, außerdem Verpflegungspauschalen, deren Höhe von der Dauer der Abwesenheit abhängt. Der Arbeitgeber kann diese Reisekosten bis zur steuerlich zulässigen Höhe steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG).
Stand: 01.01.2026
- Automatische StabilisatorenThema: WiSo
Regeln im Steuer- und Sozialsystem, die ohne neuen Beschluss antizyklisch wirken. Im Abschwung steigen zum Beispiel die Zahlungen von Arbeitslosengeld, und die progressive Einkommensteuer sinkt stärker als die Einkommen; beides stützt die Nachfrage. Im Aufschwung wirken sie umgekehrt.
- AvalkreditThema: Finanzierung
Kredit, bei dem die Bank für ihren Kunden gegenüber einem Dritten eine Bürgschaft oder Garantie übernimmt, etwa für eine erhaltene Anzahlung oder für Gewährleistungsansprüche. Geld fließt zunächst nicht; die Bank berechnet eine Avalprovision.