Glossar: Z
13 Begriffe mit Z, kurz erklärt.
Mit KI erstellt.
Begriffe mit Z
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Z
- Zahllast
Betrag, den ein Unternehmer für einen Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt abführt (Umsatzsteuer-Vorauszahlung): die Umsatzsteuer auf seine Umsätze dieses Zeitraums abzüglich der abziehbaren Vorsteuer (§ 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1 UStG). Sie wird grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Vierteljahrs angemeldet und gezahlt und ist bis dahin eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, entsteht statt einer Zahllast ein Vorsteuerüberhang, also ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- ZeitlohnThema: Personal
Nach der Arbeitszeit bemessener Lohn, unabhängig von der produzierten Menge.
- Zentrale BeschaffungThema: Beschaffung
Organisationsform, bei der eine Einkaufsabteilung den Bedarf aller Abteilungen und Standorte bündelt und allein bestellt. Sie bringt bessere Preise, einheitliche Lieferantenauswahl und spezialisierte Einkäufer, verlängert aber die Wege zwischen Bedarf und Bestellung. Gegenstück ist die dezentrale Beschaffung, bei der Abteilungen selbst kaufen.
- Zielkonflikt
Beziehung zwischen zwei Zielen, bei der die bessere Erreichung des einen Ziels die Erreichung des anderen verschlechtert (auch Zielkonkurrenz), zum Beispiel niedrige Lagerkosten und hohe Lieferbereitschaft. Fördern sich zwei Ziele gegenseitig, spricht man von Zielharmonie, beeinflussen sie sich nicht, von Zielneutralität.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 6, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Industriekaufleute, Lernfeld 11, Industriekaufleute
- ZinstageThema: Kaufmännisches Rechnen
Zahl der Tage, für die Zinsen berechnet werden. Kaufmännisch hat jeder Monat 30 und das Jahr 360 Tage; der erste Tag zählt nicht mit, der letzte schon. Vom 10.03. bis zum 25.04. sind es so 45 Zinstage.
- Zollwert
Wert einer eingeführten Ware, nach dem der Zoll berechnet wird, wenn der Zollsatz ein Prozentsatz ist. Grundlage ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 Unionszollkodex). Hinzugerechnet werden unter anderem Beförderungs- und Versicherungskosten bis zu dem Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der EU gelangt (Art. 71); Kosten danach gehören nicht dazu.
- Zusatzauftrag
Auftrag, der zusätzlich zum geplanten Programm angeboten wird, oft zu einem Preis unter den bisherigen Selbstkosten. Bei freier Kapazität lohnt er sich kurzfristig, wenn sein Deckungsbeitrag (Preis minus variable Stückkosten, mal Menge) positiv ist und etwaige zusätzliche Fixkosten des Auftrags deckt, denn die übrigen Fixkosten fallen ohnehin an. Zu prüfen ist auch, ob der niedrige Preis die Preise für Stammkunden oder am Markt unter Druck setzt.
- ZusatzkostenThema: KLR
Kalkulatorische Kosten ohne Aufwand in der Finanzbuchhaltung, z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn oder Zinsen auf das Eigenkapital.
- ZusatznutzenThema: Marketing
Nutzen eines Produkts, der über seinen technischen Zweck (Grundnutzen) hinausgeht, etwa durch Design, Ansehen der Marke, Service oder Bequemlichkeit. Bei technisch ähnlichen Produkten entscheidet er oft über den Kauf.
- ZuschlagskalkulationThema: KLR
Kalkulationsverfahren der Vollkostenrechnung: Die Einzelkosten werden dem Kostenträger direkt zugerechnet, die Gemeinkosten mit prozentualen Zuschlagssätzen aus dem BAB – Materialgemeinkosten auf die Materialeinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten auf die Fertigungslöhne, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten auf die Herstellkosten (des Umsatzes).
- Zuständige StelleThema: Recht
Einrichtung, die nach dem Berufsbildungsgesetz die Berufsausbildung in einem Wirtschaftsbereich regelt und überwacht; für nichthandwerkliche Gewerbeberufe die Industrie- und Handelskammer (§ 71 Abs. 2 BBiG). Sie führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, berät, überwacht und richtet die Prüfungen aus.
- Zwei-Faktoren-TheorieThema: Personal
Motivationstheorie von Frederick Herzberg. Hygienefaktoren wie Entgelt, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit verhindern Unzufriedenheit, motivieren aber nicht; Motivatoren wie Anerkennung, Verantwortung und interessante Aufgaben erzeugen Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft.
- Zweifelhafte Forderung
Forderung, deren Zahlungseingang unsicher geworden ist, etwa weil der Kunde trotz Mahnungen nicht zahlt oder in Zahlungsschwierigkeiten ist (dubiose Forderung). Sie wird auf ein eigenes Konto umgebucht und zum Abschluss mit dem wahrscheinlich eingehenden Betrag bewertet; der erwartete Ausfall wird nur vom Nettobetrag abgeschrieben oder einzeln wertberichtigt, die Umsatzsteuer bleibt zunächst unverändert. Erst wenn die Forderung ganz oder teilweise uneinbringlich ist, wird auch die Umsatzsteuer berichtigt (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).