Glossar: U
12 Begriffe mit U, kurz erklärt.
Mit KI erstellt.
Begriffe mit U
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U
- Umlaufvermögen
Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Betrieb bleiben: Vorräte, Forderungen, Kasse.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- Umsatzkostenverfahren
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, bei der von den Umsatzerlösen die Herstellungskosten der verkauften Leistungen abgezogen werden; die übrigen Aufwendungen erscheinen nach Funktionsbereichen, vor allem als Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten (§ 275 Abs. 3 HGB). Bestandsveränderungen sind kein eigener Posten. Der Jahresüberschuss ist derselbe wie beim Gesamtkostenverfahren.
- Umsatzsteuer
Steuer auf Umsätze (umgangssprachlich Mehrwertsteuer), vor allem auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland erbringt; er schuldet sie dem Finanzamt (§ 1 Abs. 1, § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % des Nettoentgelts (§ 12 UStG). Weil Unternehmer die ihnen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, trägt sie wirtschaftlich der Endverbraucher.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel
- UmtauschThema: Recht
Rückgabe gekaufter, mangelfreier Ware gegen eine andere Ware, einen Gutschein oder das Geld. Beim Kauf im Laden gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch: Der Händler tauscht aus Kulanz um; hat er den Umtausch zugesagt, etwa durch einen Aushang oder einen Vermerk auf dem Kassenbon, hat der Kunde einen vertraglichen Anspruch zu den zugesagten Bedingungen wie Frist, Vorlage des Kassenbons oder unbenutzter Zustand. Davon zu trennen sind die Reklamation mangelhafter Ware, für die die Gewährleistung gilt (§ 437 BGB), und der Widerruf, den Verbraucher zum Beispiel bei Onlinekäufen erklären können (§ 312g BGB).
- UmweltmanagementsystemThema: WiSo
Teil der Unternehmensführung, der den betrieblichen Umweltschutz planmäßig steuert: Er legt Umweltziele und Zuständigkeiten fest, erfasst die rechtlichen Pflichten, misst die Umweltleistung mit Kennzahlen und verbessert sie fortlaufend. Bekannte Systeme sind die Norm ISO 14001 und das EU-System EMAS.
- Unternehmenskultur
Gesamtheit der Werte, Gewohnheiten und ungeschriebenen Regeln, die in einem Unternehmen tatsächlich gelebt werden, etwa beim Umgang mit Fehlern, bei der Beteiligung der Beschäftigten oder im Ton untereinander. Anders als das Leitbild steht sie nicht auf dem Papier; passt sie nicht zum Leitbild, verliert es an Glaubwürdigkeit.
- Unternehmensleitbild
Schriftlich festgehaltenes Selbstverständnis eines Unternehmens: wofür es steht, welche Werte gelten und welche langfristigen Ziele es verfolgt. Es gibt den Beschäftigten Orientierung für ihr Handeln, stellt das Unternehmen nach außen dar und ist Grundlage für die konkreten Unternehmensziele.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- UnternehmensmitbestimmungThema: Personal, WiSo
Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften: ein Drittel der Sitze bei in der Regel mehr als 500 bis 2.000 Arbeitnehmern (Drittelbeteiligungsgesetz), die Hälfte bei mehr als 2.000 (Mitbestimmungsgesetz), in Bergbau und Stahl die Hälfte und ein neutrales Mitglied (Montan-Mitbestimmungsgesetz).
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)Thema: Rechtsform
Form der GmbH mit einem Stammkapital unter 25.000 €, gründbar ab 1 €. Die Firma trägt den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“, Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses fließt in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a GmbHG).
- Unzumutbare Belästigung
Geschäftliche Handlung, die einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise stört, vor allem Werbung, die der Empfänger erkennbar nicht haben will; sie ist nach § 7 UWG unzulässig. Immer unzumutbar sind unter anderem Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung und Werbung per E-Mail oder Fax ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 Abs. 2 UWG). Für E-Mail-Werbung an Bestandskunden gilt eine enge Ausnahme mit vier Bedingungen, unter anderem nur für eigene ähnliche Waren und mit Hinweis auf das jederzeitige Widerspruchsrecht (§ 7 Abs. 3 UWG).
siehe Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Industriekaufleute
- UrheberrechtThema: Recht
Recht des Schöpfers an seinem Werk, etwa an einem Text, Foto, Computerprogramm oder einer technischen Zeichnung, die eine persönliche geistige Schöpfung sind (§ 2 Abs. 2 UrhG). Es entsteht mit der Schöpfung von selbst, ohne Registrierung, und erlaubt allein dem Urheber, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben; andere brauchen dafür ein Nutzungsrecht. Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).
- USPThema: Marketing
Unique Selling Proposition – einzigartiges Leistungsmerkmal, das ein Angebot von der Konkurrenz abhebt.