Glossar: H
21 Begriffe mit H, kurz erklärt.
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Begriffe mit H
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H
- Handelsfunktionen
Aufgaben, die der Handel zwischen Herstellern und Verbrauchern übernimmt, um Unterschiede zwischen Herstellung und Bedarf auszugleichen. Dazu gehören vor allem Raumüberbrückung (Ware dorthin bringen, wo gekauft wird), Zeitüberbrückung durch Lagerung, Mengenausgleich (große Liefermengen in haushaltsübliche Mengen teilen), Sortimentsbildung, Beratung und Service sowie Kreditgewährung. Fällt der Handel weg, müssen Hersteller oder Kunden diese Aufgaben selbst übernehmen.
- Handelskauf
Kaufvertrag über Waren oder Wertpapiere, der für mindestens eine Vertragsseite ein Handelsgeschäft ist, weil sie ihn als Kaufmann im Betrieb ihres Handelsgewerbes schließt (§§ 343, 345 HGB). Ist er für beide Seiten ein Handelsgeschäft, muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen, später entdeckte unverzüglich nach der Entdeckung. Sonst gilt die Ware als genehmigt, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen (§ 377 HGB).
- Handelsmarke (Eigenmarke)Thema: Marketing
Marke eines Handelsunternehmens, unter der es Waren verkauft, die Hersteller in seinem Auftrag produzieren; sie ist in der Regel nur bei diesem Händler erhältlich. Gegenbegriff ist die Herstellermarke, die ein Produzent unter eigenem Namen über viele Händler vertreibt. Handelsmarken ermöglichen günstige Preise, heben das Sortiment von der Konkurrenz ab und binden Kunden an das Geschäft.
- Handelsspanne
Abstand zwischen Verkaufspreis und Bezugspreis in Prozent des Verkaufspreises. Sie zeigt, welcher Anteil am Verkaufspreis für Handlungskosten, Gewinn und Nachlässe bleibt, und ist stets kleiner als der Kalkulationszuschlag, weil ihr Grundwert größer ist.
- HandelsvertreterThema: Marketing
Selbstständiger Gewerbetreibender, der auf Dauer damit beauftragt ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 HGB). Er kauft die Ware nicht selbst, sondern erhält eine Provision für die Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückgehen, und für weitere Geschäfte der gleichen Art mit Kunden, die er geworben hat (§ 87 Abs. 1 HGB). Ein Reisender erledigt ähnliche Aufgaben, ist aber Angestellter des Unternehmens (§ 84 Abs. 2 HGB).
- Handlungskosten
Kosten eines Handelsbetriebs, die beim Einkaufen, Lagern und Verkaufen der Waren entstehen, ohne den Wareneinsatz selbst (Bezugspreis einschließlich Bezugskosten wie Fracht), z. B. Personal-, Miet-, Energie- und Werbekosten sowie Abschreibungen. In der Handelskalkulation werden sie meist als Handlungskostenzuschlag in Prozent auf den Bezugspreis (Einstandspreis) aufgeschlagen; der Zuschlagssatz ergibt sich aus den Handlungskosten einer Periode im Verhältnis zum Wareneinsatz, und Bezugspreis plus Handlungskosten ergibt die Selbstkosten. In der Erfolgsrechnung müssen die Handlungskosten aus dem Rohgewinn gedeckt werden; was danach bleibt, ist der Reingewinn.
siehe Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Kaufleute im Einzelhandel
- HandlungsvollmachtThema: Recht
Vollmacht unterhalb der Prokura, als allgemeine Handlungsvollmacht (für den ganzen Betrieb), Artvollmacht (für eine bestimmte Art von Geschäften) oder Einzelvollmacht. Sie deckt die Geschäfte, die ein derartiges Handelsgewerbe oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt. Grundstücke veräußern oder belasten, Wechselverbindlichkeiten eingehen, Darlehen aufnehmen und Prozesse führen nur mit besonderer Befugnis (§ 54 HGB). Unterschrieben wird mit einem Zusatz, der die Vollmacht ausdrückt, üblich i. V. oder i. A., nie ppa. (§ 57 HGB).
- Harvard-KonzeptThema: Kommunikation
Methode des sachbezogenen Verhandelns mit dem Ziel einer Einigung, von der beide Seiten profitieren. Ihre Grundsätze: Menschen und Sachfragen getrennt behandeln, Interessen statt Positionen klären, mehrere Lösungsmöglichkeiten entwickeln und das Ergebnis an objektiven Maßstäben messen, etwa an Marktpreisen. Sie hilft auch bei Konflikten im Team oder mit Kunden.
siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- Hauptbuch
Buch der Buchführung, das die Buchungen sachlich auf den Sachkonten ordnet, also auf den Bestands-, Erfolgs- und Abschlusskonten; aus ihm werden Bilanz und GuV abgeleitet.
- HauptkostenstelleThema: KLR
Kostenstelle, die ihre Gemeinkosten über einen Zuschlagssatz auf die Erzeugnisse verrechnet: Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb. Im mehrstufigen BAB trägt sie zusätzlich die umgelegten Kosten der Hilfskostenstellen.
- HauptversammlungThema: Rechtsform
Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Sie wählt die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und beschließt unter anderem über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und Satzungsänderungen (§ 119 Abs. 1 AktG).
- HausmitteilungThema: Schriftverkehr
Internes Schriftstück an eine bestimmte Person oder Stelle im Unternehmen, meist zu einem einzelnen Vorgang. Statt eines Anschriftfelds hat es einen Kopf mit Absender, Empfänger, Datum und Betreff; viele Betriebe nutzen dafür einen Vordruck oder die E-Mail.
- Hemmung der Verjährung
Stillstand der Verjährungsfrist: Die Zeit der Hemmung zählt nicht mit, danach läuft der noch offene Rest der Frist weiter (§ 209 BGB). Gehemmt wird die Verjährung u. a. durch Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB) und durch Rechtsverfolgung wie Klage oder Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 BGB), nicht aber durch eine einfache Mahnung. Anders beim Neubeginn (§ 212 BGB): Erkennt der Schuldner die Forderung während der laufenden Frist an, etwa durch eine Abschlagszahlung, oder wird dann eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt, beginnt die volle Frist am folgenden Tag neu und nicht erst am Jahresende; ein Anerkenntnis vor Beginn der Verjährung, etwa noch im Jahr der Entstehung, ändert den Fristbeginn am Jahresende nicht.
siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 14, Kaufleute im Einzelhandel
- Herstellkosten des UmsatzesThema: KLR
Herstellkosten der in einer Periode verkauften Erzeugnisse: Herstellkosten der Erzeugung minus Mehrbestand und plus Minderbestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen. Auf sie beziehen sich die Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.
- Herstellungskosten
Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand im eigenen Betrieb herzustellen, zu erweitern oder wesentlich zu verbessern, etwa Erzeugnisse oder selbst gebaute Anlagen (§ 255 Abs. 2 HGB). Pflicht sind Material- und Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung und angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten samt fertigungsbedingter Abschreibungen; allgemeine Verwaltungskosten und bestimmte Sozialaufwendungen sind erlaubt, Forschungs- und Vertriebskosten verboten. Nicht zu verwechseln mit den Herstellkosten der Kostenrechnung, die auch kalkulatorische Kosten enthalten können.
- HilfskostenstelleThema: KLR
Kostenstelle, die keine Erzeugnisse bearbeitet, sondern Leistungen für andere Kostenstellen erbringt, z. B. Gebäude, Fuhrpark oder Arbeitsvorbereitung. Ihre Gemeinkosten werden im mehrstufigen BAB nach einem Schlüssel auf die empfangenden Stellen umgelegt; einen Zuschlagssatz hat sie nicht.
- HöchstarbeitszeitThema: Personal, Recht
Gesetzliche Obergrenze der Arbeitszeit: werktäglich grundsätzlich acht Stunden, höchstens zehn Stunden, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen acht Stunden je Werktag nicht übersteigt (§ 3 ArbZG). Weil auch der Samstag als Werktag zählt, ergibt das im Durchschnitt höchstens 48 Stunden in der Woche. Für Jugendliche gelten grundsätzlich höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 JArbSchG).
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- HöchstbestandThema: Beschaffung
Lagerbestand, der nicht überschritten werden soll, um Kapitalbindung und Lagerkosten zu begrenzen.
- Höchstwertprinzip
Bewertungsregel für Schulden als Gegenstück zum Niederstwertprinzip: Von zwei möglichen Werten wird der höhere angesetzt. Eine Verbindlichkeit in fremder Währung mit mehr als einem Jahr Restlaufzeit steht so mit dem höheren Wert aus Entstehung und Stichtag in der Bilanz; ein nicht realisierter Kursgewinn bleibt unberücksichtigt.
- HoldingThema: WiSo
Dachgesellschaft eines Konzerns, die vor allem Anteile an anderen Unternehmen hält und diese leitet oder verwaltet, ohne selbst zu produzieren oder zu verkaufen.
- Hybrides ProjektmanagementThema: Projektmanagement
Vorgehen, das klassische und agile Elemente in einem Projekt verbindet. Meist geben klassische Phasen mit Meilensteinen, festem Budget und Endtermin den Rahmen vor, und Teile, deren Gestalt zu Beginn noch offen ist, werden in kurzen Zyklen mit Rückmeldungen der Nutzer entwickelt.