Glossar: M
40 Begriffe mit M, kurz erklärt.
Mit KI erstellt.
Begriffe mit M
Über die Buchstaben wechselst du zu den Begriffen mit einem anderen Anfangsbuchstaben.
M
- Magisches ViereckThema: WiSo
Vier gleichrangige wirtschaftspolitische Ziele: Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges Wachstum.
- MahnungThema: Recht
Eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen. Sie muss nach Eintritt der Fälligkeit erfolgen und setzt den Schuldner in Verzug, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat (§ 286 BGB). Klage und Mahnbescheid stehen ihr gleich.
- Make or BuyThema: Produktion
Entscheidung zwischen Eigenfertigung und Fremdbezug eines Teils oder einer Leistung. Bei freien Kapazitäten vergleicht man den Bezugspreis mit den Kosten, die nur bei Eigenfertigung anfallen: variable Kosten und abbaubare Fixkosten; nicht abbaubare Fixkosten fallen in beiden Fällen an und bleiben außer Betracht. Dazu kommen qualitative Gründe wie Know-how, Qualität, Liefersicherheit und Abhängigkeit von Lieferanten.
- Management by ExceptionThema: Personal
Führungstechnik nach dem Ausnahmeprinzip: Beschäftigte entscheiden im Normalfall selbst, die Führungskraft greift nur ein, wenn vorher festgelegte Grenzen überschritten werden.
- Management by ObjectivesThema: Personal
Führungstechnik, bei der Führungskraft und Beschäftigte messbare Ziele vereinbaren; den Weg zum Ziel wählen die Beschäftigten selbst, und die Zielerreichung wird regelmäßig besprochen.
- Mängelrüge (§ 377 HGB)Thema: Recht
Pflicht des Käufers im beiderseitigen Handelskauf, die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit das tunlich ist, und Mängel unverzüglich anzuzeigen – sonst gilt die Ware als genehmigt. Das gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 377 HGB).
- Marke
Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet, etwa ein Wort, ein Logo, eine Farbe oder ein Klang (§ 3 Abs. 1 MarkenG). Schutz entsteht vor allem durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (§ 4 MarkenG); bloß beschreibende Angaben sind ausgeschlossen. Die Eintragung gilt 10 Jahre und lässt sich beliebig oft verlängern (§ 47 MarkenG).
- Marketing-MixThema: Marketing
Kombination der Instrumente Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik (die 4 P).
- MarketingcontrollingThema: Marketing
Planung, Kontrolle und Steuerung der Marketingaktivitäten mit Kennzahlen: Ziele und Budget werden festgelegt, Istwerte erfasst und mit dem Soll verglichen, Abweichungen untersucht und Maßnahmen ergriffen. Typische Kennzahlen sind Marktanteil, Deckungsbeitrag je Produktgruppe, Werberendite und Klickrate.
- MarketingkonzeptThema: Marketing
Planungsgrundlage für das gesamte Marketing eines Unternehmens oder Produkts. Darin leitet das Unternehmen aus einer Analyse des Markts und der eigenen Lage messbare Ziele ab, ökonomische wie Umsatz oder Marktanteil und psychografische wie Bekanntheit oder Image. Dann legt es die Strategie fest und plant den Einsatz der Instrumente des Marketing-Mix samt Budget und Erfolgskontrolle.
siehe Lernfeld 9, Industriekaufleute, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel
- Marktanalyse
Einmalige Untersuchung eines Markts zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa vor einer Produkteinführung: Wie groß ist er, wer kauft, welche Anbieter und Preise gibt es? Sie liefert eine Momentaufnahme; die laufende Verfolgung über einen Zeitraum heißt Marktbeobachtung.
- MarktanteilThema: Marketing
Anteil eines Unternehmens am Marktvolumen in Prozent: eigener Absatz oder Umsatz · 100 ÷ Marktvolumen. Gerechnet wird mengenmäßig (Stück durch Stück) oder wertmäßig (Umsatz durch Umsatz), nie gemischt.
- Marktbeherrschende StellungThema: WiSo
Stellung eines Unternehmens, das auf einem Markt keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine überragende Marktstellung hat (§ 18 Abs. 1 GWB). Ab einem Marktanteil von 40 % wird sie vermutet (§ 18 Abs. 4 GWB). Erlaubt ist die Stellung selbst; verboten ist, sie zu missbrauchen, etwa durch Behinderung von Wettbewerbern oder überhöhte Preise (§ 19 GWB).
- Marktbeobachtung
Laufende Untersuchung eines Markts über einen Zeitraum, um Veränderungen zu erkennen, etwa bei Preisen der Wettbewerber, Nachfrage oder Kundenwünschen. Anders als die einmalige Marktanalyse zeigt sie Entwicklungen und ist damit eine Grundlage für Marktprognosen.
- MarktpotenzialThema: Marketing
Größtmögliche Absatzmenge oder größtmöglicher Umsatz, den alle Anbieter eines Produkts auf einem Markt in einem Zeitraum erreichen könnten, wenn alle infrage kommenden Käufer kaufen würden. Es ist die theoretische Obergrenze für das Marktvolumen.
- MarktsegmentierungThema: Marketing
Aufteilung eines Gesamtmarkts in Käufergruppen (Segmente), die in sich möglichst ähnlich und untereinander möglichst verschieden sind, zum Beispiel nach Alter, Einkommen, Wohnort, Lebensstil oder Kaufverhalten. Das Unternehmen wählt danach ein oder mehrere Segmente als Zielgruppen aus und stimmt seine Marketinginstrumente auf sie ab.
- MarktvolumenThema: Marketing
Tatsächlich erreichte Absatzmenge oder tatsächlicher Umsatz aller Anbieter eines Produkts auf einem Markt in einem Zeitraum. Es ist höchstens so groß wie das Marktpotenzial und dient als Bezugsgröße für den Marktanteil eines einzelnen Unternehmens.
- MaschinenstundensatzThema: KLR
Kosten einer Maschinenstunde: maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten eines Jahres, etwa kalkulatorische Abschreibung und Zinsen, Energie, Instandhaltung und Raumkosten, geteilt durch die Maschinenlaufzeit. Ein Auftrag trägt Maschinenstundensatz mal Maschinenzeit; die übrigen Fertigungsgemeinkosten gehen als Restgemeinkosten auf die Löhne.
- Matrix-Projektorganisation
Form der Projektorganisation, bei der die Teammitglieder in ihren Abteilungen bleiben und anteilig im Projekt arbeiten. Die Projektleitung bestimmt, was bis wann zu erledigen ist, die Abteilungsleitung, wie und durch wen; die Mitglieder haben dadurch zwei Vorgesetzte.
- Matrixorganisation
Organisationsform, in der sich zwei Gliederungen überlagern, meist Funktionen und Produkte oder Projekte. Wer im Schnittpunkt arbeitet, hat zwei weisungsberechtigte Vorgesetzte; die Matrix ist eine Form des Mehrliniensystems.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- Medienbruch
Wechsel des Mediums innerhalb eines Ablaufs, zum Beispiel vom elektronischen Dokument aufs Papier oder vom Papier ins IT-System. Die Daten lassen sich dann nicht durchgängig elektronisch weiterverarbeiten, sondern müssen erneut erfasst werden. Medienbrüche kosten Zeit, verursachen Übertragungsfehler und sind typische Ansatzpunkte für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
- Mehrliniensystem
Leitungssystem, in dem eine Stelle von mehreren übergeordneten Instanzen Weisungen erhält, jeweils für deren Fachgebiet. Es nutzt Spezialwissen und verkürzt Wege, kann aber zu widersprüchlichen Anweisungen und unklarer Verantwortung führen.
- MeilensteinThema: Projektmanagement
Besonders wichtiges Ereignis in einem Projekt zu einem festen Termin, an dem ein festgelegtes Zwischenergebnis vorliegen und geprüft werden muss. Als Ereignis hat er keine Dauer; im Balkenplan steht er meist als Raute. Meilensteine liegen oft am Ende einer Phase.
- MeldebestandThema: Beschaffung
Bestand, bei dessen Erreichen bestellt wird: Tagesverbrauch × Beschaffungszeit + Sicherheitsbestand. Die Beschaffungszeit umfasst alle Zeiten von der Bestellauslösung bis zur Verfügbarkeit im Lager (Bestellabwicklung, Lieferzeit, Prüfung, Einlagerung).
- MesseThema: Marketing
Veranstaltung, auf der viele Anbieter einer oder mehrerer Branchen an wenigen Tagen ihr Angebot zeigen. Fachmessen richten sich an Fachbesucher, Publikumsmessen an alle. Ein Messeauftritt wird mit Zielen vorbereitet, durch Gesprächsberichte begleitet und mit dem Nachfassen der Kontakte ausgewertet.
- Methode 6-3-5Thema: Problemlösung
Schriftliche Kreativitätstechnik: Sechs Personen schreiben je drei Ideen auf ein Blatt und geben es weiter; wer es erhält, ergänzt drei neue Ideen oder entwickelt die vorhandenen weiter. Nach sechs Runden, also fünf Weitergaben, war jedes Blatt bei allen, und es stehen höchstens 108 Ideen auf den Blättern. Zurückhaltende kommen so gleich oft zu Wort wie Redefreudige.
siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Industriekaufleute
- Mindermengenzuschlag
Aufschlag, den ein Lieferant berechnet, wenn ein Auftrag einen bestimmten Mindestwert oder eine Mindestmenge nicht erreicht. Er deckt einen Teil der festen Kosten je Auftrag, etwa für Kommissionierung, Verpackung und Rechnungsstellung.
- Minderung
Herabsetzung des Kaufpreises durch Erklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wenn die Kaufsache mangelhaft ist (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB). Wie der Rücktritt kommt sie in der Regel erst in Betracht, wenn eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder entbehrlich ist; anders als der Rücktritt ist sie auch bei einem unerheblichen Mangel möglich. Der Preis sinkt im Verhältnis des Werts der Sache mit Mangel zum Wert ohne Mangel bei Vertragsschluss; zu viel Gezahltes erstattet der Verkäufer.
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Konsistenz behält; es steht als „mindestens haltbar bis …“ auf der Packung (Art. 2 Abs. 2 Buchst. r, Anhang X LMIV). Es ist kein Verfallsdatum: Einwandfreie Ware darf der Händler nach eigener Prüfung auch danach verkaufen, üblicherweise gesondert und mit Hinweis auf das abgelaufene Datum; dafür trägt er dann die Verantwortung. Anders das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“) bei mikrobiologisch sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch: Danach gilt das Lebensmittel als nicht sicher und darf nicht mehr verkauft werden (Art. 24 Abs. 1 LMIV, Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002).
siehe Lernfeld 4, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel
- MindesturlaubThema: Personal, Recht
Bezahlter Erholungsurlaub, der Beschäftigten je Kalenderjahr gesetzlich mindestens zusteht: 24 Werktage, wobei alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen als Werktage zählen (§ 3 BUrlG); bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen. Den vollen Anspruch erwirbt man erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG); Arbeits- und Tarifverträge sehen oft mehr Urlaub vor. Jugendliche erhalten mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 Jahren (§ 19 JArbSchG).
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- MindmapThema: Problemlösung
Grafische Darstellung, in der ein Thema in der Mitte steht und Hauptäste mit Schlüsselwörtern davon abgehen, die sich in Unteräste verzweigen. Sie hilft, Gedanken zu sammeln, zu ordnen und Zusammenhänge sichtbar zu machen, etwa bei der Planung eines Projekts oder einer Präsentation.
siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Industriekaufleute
- Mischkalkulation
Preisgestaltung, bei der nicht jeder Artikel für sich den vollen Kalkulationszuschlag tragen muss: Einige Artikel werden knapp kalkuliert, z. B. als Lockangebot, andere mit höherem Zuschlag, sodass das Sortiment insgesamt den geplanten Rohgewinn erreicht. Man spricht auch vom kalkulatorischen Ausgleich oder von Ausgleichskalkulation; die Artikel mit höherem Zuschlag heißen Ausgleichsträger, die knapp kalkulierten Ausgleichsnehmer.
- Mischkosten
Kosten mit einem fixen und einem variablen Bestandteil, z. B. Stromkosten aus Grundpreis und verbrauchsabhängigem Arbeitspreis oder ein Gehalt mit Umsatzprovision. Für die Kostenrechnung werden sie in den fixen und den variablen Teil aufgelöst.
- Mobiles ArbeitenThema: Personal
Arbeit außerhalb der Betriebsstätte, etwa zu Hause, beim Kunden oder unterwegs, meist mit Laptop und Smartphone; das Homeoffice ist eine Form davon. Zu unterscheiden ist die Telearbeit: ein Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, den der Arbeitgeber fest einrichtet und ausstattet und für den Arbeitszeit und Dauer vereinbart sind (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten gibt es nicht; ob und wie mobil gearbeitet wird, regeln Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung, und ein Betriebsrat bestimmt bei der Ausgestaltung mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
- MonopolThema: WiSo
Marktform, in der auf einer Marktseite nur ein einziger Teilnehmer steht: ein Anbieter gegenüber vielen Nachfragern (Angebotsmonopol) oder ein Nachfrager gegenüber vielen Anbietern (Nachfragemonopol). Ein Angebotsmonopolist hat keine Konkurrenz und kann den Preis oder die Absatzmenge selbst festlegen, nicht aber beides zugleich, weil die Käufer auf den Preis reagieren.
siehe Lernfeld 11, Industriekaufleute, Lernfeld 9, Kaufleute im Einzelhandel
- Morphologischer KastenThema: Problemlösung
Kreativitätstechnik, die ein Problem in seine Merkmale zerlegt, etwa Material, Antrieb und Farbe eines Produkts. In einer Tabelle stehen je Merkmal mehrere mögliche Ausprägungen; wählt man in jeder Zeile eine aus und kombiniert sie, entsteht eine Lösungsidee. So lassen sich systematisch viele, auch ungewöhnliche Varianten finden.
siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Industriekaufleute
- MotivationThema: Personal
Antrieb eines Menschen, sich für ein Ziel einzusetzen, und die Beweggründe dafür. Intrinsisch motiviert ist, wen die Tätigkeit selbst antreibt, etwa Interesse an der Aufgabe oder das Gefühl, etwas Sinnvolles zu leisten; extrinsisch motiviert ist, wer wegen äußerer Anreize handelt, etwa Entgelt, Prämien, Lob oder Aufstiegschancen. Führungskräfte fördern Motivation zum Beispiel durch Anerkennung, Mitsprache, Entwicklungsmöglichkeiten und eine faire Bezahlung.
- MotivirrtumThema: Recht
Irrtum über die Beweggründe einer Willenserklärung, etwa über den künftigen Bedarf oder beim Händler über die eigene Kalkulation des Preises. Er berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung; eine Ausnahme ist der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person oder Sache (§ 119 Abs. 2 BGB).
- Multiple SourcingThema: Beschaffung
Sourcing-Strategie, bei der drei oder mehr Lieferanten dasselbe Material liefern. Der Wettbewerb senkt die Preise und erhöht die Versorgungssicherheit, dafür steigt der Aufwand für Bestellung und Abstimmung.
- MutterschutzThema: Personal, Recht
Gesetzlicher Schutz der Gesundheit von Frau und Kind am Arbeits- und Ausbildungsplatz in der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit (§ 1 MuSchG). Kern sind die Schutzfristen: In den sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin darf die Frau nur arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt, in den ersten acht Wochen nach der Entbindung grundsätzlich gar nicht; bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen (§ 3 MuSchG). Während der Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig, wenn der Arbeitgeber davon weiß oder die Frau es ihm spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilt (§ 17 MuSchG).
siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute