Glossar: E
35 Begriffe mit E, kurz erklärt.
Mit KI erstellt.
Begriffe mit E
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E
- E-ProcurementThema: Beschaffung
Elektronische Beschaffung zwischen Unternehmen, zum Beispiel über elektronische Kataloge, B2B-Plattformen, elektronische Ausschreibungen und elektronischen Datenaustausch (EDI). Das senkt die Kosten je Bestellung und beschleunigt die Abwicklung.
- E-Rechnung
Rechnung in einem strukturierten, maschinell auswertbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung, oder in einem vereinbarten Format, das sich verlustfrei in ein normgerechtes umwandeln lässt (§ 14 Abs. 1 UStG); eine PDF-Datei allein ist keine E-Rechnung. Für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen ist sie grundsätzlich Pflicht, ausgenommen etwa Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 14 Abs. 2 UStG, §§ 33, 34 und 34a UStDV). Empfangen können müssen Unternehmen sie seit 2025; Papier- und andere Rechnungen dürfen noch für Umsätze bis Ende 2026 ausgestellt werden, für Umsätze 2027 nur bei einem Vorjahresumsatz bis zu einer gesetzlichen Grenze oder als elektronische Rechnung per EDI (§ 27 Abs. 38 UStG).
Stand: 01.01.2025
- EDI (Elektronischer Datenaustausch)
Automatischer Austausch strukturierter Geschäftsdaten wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferavise und Rechnungen zwischen den IT-Systemen zweier Unternehmen in einem vereinbarten Standardformat. Die Daten werden ohne erneute Eingabe weiterverarbeitet; das spart Zeit und vermeidet Übertragungsfehler.
- Eigenbeleg
Beleg, den der Betrieb selbst ausstellt, etwa die Kopie einer Ausgangsrechnung, ein Materialentnahmeschein, eine Lohnliste oder ein Ersatzbeleg, wenn eine Quittung verloren gegangen ist. Gegenbegriff ist der Fremdbeleg, den Dritte ausstellen, zum Beispiel eine Eingangsrechnung oder ein Kontoauszug. Ein Ersatzbeleg ersetzt für den Vorsteuerabzug keine Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- Eigenkapital
Vom Eigentümer aufgebrachtes bzw. im Unternehmen verbliebenes Kapital; Restgröße aus Vermögen minus Schulden.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- EigentumThema: Recht
Rechtliche Herrschaft über eine Sache: Der Eigentümer bestimmt über sie und darf andere von ihr ausschließen, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen (§ 903 BGB). Eine bewegliche Sache wird durch Einigung und Übergabe übereignet (§ 929 BGB).
siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel
- EigentumsvorbehaltThema: Recht
Vereinbarung, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt (§ 449 BGB).
- Einfuhrumsatzsteuer
Umsatzsteuer, die der Zoll erhebt, wenn Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland eingeführt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Bemessungsgrundlage ist der Zollwert; hinzu kommen Zoll, Verbrauchsteuern sowie Beförderungs- und sonstige Kosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (§ 11 UStG). Unternehmer können sie als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG); deshalb gehört sie nicht zum Bezugspreis.
- Eingetragenes Design
Gewerbliches Schutzrecht für die äußere Erscheinung eines Erzeugnisses, etwa Form, Linien, Farben oder Oberfläche (§ 1 Nr. 1 DesignG). Das Design muss neu sein und Eigenart haben, sich also im Gesamteindruck von bekannten Designs abheben (§ 2 DesignG). Der Schutz entsteht mit der Eintragung und dauert höchstens 25 Jahre (§ 27 DesignG).
- EinigungsstelleThema: Personal, WiSo
Schlichtungsstelle aus gleich vielen Beisitzern von Arbeitgeber und Betriebsrat und einem unparteiischen Vorsitz (§ 76 BetrVG). In Angelegenheiten der echten Mitbestimmung ersetzt ihr Spruch die fehlende Einigung, etwa bei der Lage der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 2 BetrVG).
- EinkaufslimitThema: Beschaffung
Betrag zu Bezugspreisen, für den in einem Planungszeitraum Ware eingekauft werden darf, meist je Warengruppe. Er ergibt sich aus dem geplanten Wareneinsatz zuzüglich des geplanten Endbestands und abzüglich des Anfangsbestands.
- EinkaufsverbandThema: Beschaffung
Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Einzelhändler zu einer gemeinsamen Einkaufsorganisation, häufig als Genossenschaft (§ 1 GenG). Durch gebündelte Mengen erhalten die Mitglieder bessere Preise und Konditionen; der Verband bietet oft auch Werbung, Handelsmarken, Schulung, Beratung oder die zentrale Abrechnung mit Lieferanten an. Solche Kooperationen heißen heute meist Verbundgruppen; anders als Filialen einer Kette bleiben die Mitglieder selbstständige Kaufleute.
- EinlagesatzThema: WiSo
Zinssatz, zu dem Banken überschüssiges Zentralbankgeld bis zum nächsten Geschäftstag beim Eurosystem anlegen können (Einlagefazilität); er ist einer der drei Leitzinsen, deren Höhe der EZB-Rat beschließt. Über den Einlagesatz steuert der EZB-Rat derzeit seinen geldpolitischen Kurs, wie er im März 2024 bekräftigt hat: Die kurzfristigen Geldmarktzinsen bewegen sich in seiner Nähe.
siehe Lernfeld 11, Industriekaufleute
Stand: 13.03.2024
- Einliniensystem
Leitungssystem, in dem jede Stelle Weisungen nur von genau einer übergeordneten Stelle (Instanz) erhält; Anweisungen und Meldungen laufen über den Dienstweg. Vorteile sind klare Zuständigkeiten und eindeutige Verantwortung, Nachteile lange Informationswege und eine starke Belastung der oberen Instanzen.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- Einwand
Sachlicher Grund, den ein Kunde gegen den Kauf vorbringt, etwa zu Preis, Eigenschaften oder Bedingungen; er zeigt meist, dass sich der Kunde ernsthaft mit dem Angebot befasst. Die Verkaufskraft nimmt ihn ernst und entkräftet ihn, zum Beispiel mit bedingter Zustimmung (Ja-aber-Methode), einer Rückfrage oder der Bumerang-Methode. Davon zu unterscheiden ist der Vorwand: ein vorgeschobener Grund, hinter dem der Kunde seine eigentliche Ablehnung oder Unsicherheit verbirgt.
- Einwilligung (Datenschutz)
Freiwillige, informierte und unmissverständliche Zustimmung einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck, als Erklärung oder durch eine eindeutige Handlung wie das Anklicken eines nicht vorausgewählten Kästchens (Art. 4 Nr. 11 DSGVO, Erwägungsgrund 32). Sie ist eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Das Unternehmen muss sie nachweisen können, und die Person kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 DSGVO).
siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 1, Industriekaufleute
- Einzelbewertung
Bewertungsgrundsatz, nach dem jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld für sich auf den Abschlussstichtag bewertet wird (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Wertminderungen und Wertsteigerungen verschiedener Posten werden nicht verrechnet; Ausnahmen wie Durchschnitts- oder Festbewertung lässt das Gesetz ausdrücklich zu.
- EinzelkostenThema: KLR
Kosten, die einem Kostenträger direkt zurechenbar sind, z. B. Fertigungsmaterial, im Handel vor allem der Wareneinsatz.
- Einzelwertberichtigung
Wertberichtigung auf eine einzelne zweifelhafte Forderung in Höhe des erwarteten Ausfalls. Sie wird zum Abschluss vom Nettobetrag gebildet, weil die Umsatzsteuer erst bei feststehendem Ausfall berichtigt wird (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Gebucht wird sie auf einem Korrekturkonto; in der Bilanz der Kapitalgesellschaft wird sie von den Forderungen abgezogen. Fällt die Forderung später aus oder wird sie bezahlt, wird die Wertberichtigung verrechnet oder aufgelöst.
- Eisenhower-Prinzip
Methode (auch Eisenhower-Matrix), eigene Aufgaben nach den beiden Merkmalen Wichtigkeit und Dringlichkeit in vier Gruppen einzuteilen: wichtig und dringend sofort selbst erledigen, wichtig und nicht dringend fest einplanen, dringend und nicht wichtig delegieren, weder wichtig noch dringend weglassen. So wird sichtbar, was zuerst zu tun ist und was andere übernehmen können.
- Emanzipierte ProduktionThema: Produktion
Planung mit gleicher Produktionsmenge in jeder Periode, unabhängig vom schwankenden Absatz, auch konstante Produktion genannt. Das Lager gleicht die Schwankungen aus und bindet Kapital.
- EMASThema: WiSo
Eco-Management and Audit Scheme: freiwilliges Umweltmanagementsystem der EU. Es umfasst die Anforderungen der ISO 14001 und verlangt zusätzlich eine öffentliche Umwelterklärung, die ein zugelassener Umweltgutachter prüft; danach wird der Betrieb in ein Register eingetragen.
- EngpassThema: KLR
Betriebsbereich, dessen Kapazität nicht ausreicht, um alle absetzbaren Mengen zu fertigen, z. B. eine Maschine oder eine Lackieranlage. Bei einem Engpass legt der relative Deckungsbeitrag fest, in welcher Reihenfolge die Erzeugnisse ins Programm kommen.
- Entgangener DeckungsbeitragThema: KLR
Deckungsbeitrag, auf den ein Betrieb verzichtet, wenn ein Zusatzauftrag oder ein anderes Produkt knappe Kapazität belegt und dafür bisherige Aufträge wegfallen. Er wird in der Entscheidung wie Kosten behandelt und erhöht die kurzfristige Preisuntergrenze.
- Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallThema: Personal, Recht
Pflicht des Arbeitgebers, das regelmäßige Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn Beschäftigte durch Krankheit ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig sind; der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses (§§ 3, 4 EFZG). Die Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich zu melden und bei mehr als drei Kalendertagen spätestens am darauf folgenden Arbeitstag ärztlich festzustellen; bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab (§ 5 EFZG, § 109 SGB IV). Nach den sechs Wochen zahlt die Krankenkasse gesetzlich Versicherten Krankengeld (§ 44 SGB V).
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- Ereignisgesteuerte Prozesskette (EPK)
Grafische Methode, mit der ein Geschäftsprozess als Folge von Ereignissen und Funktionen dargestellt wird. Ereignisse (Sechsecke) beschreiben einen eingetretenen Zustand, Funktionen (Rechtecke mit abgerundeten Ecken) eine Tätigkeit; beide wechseln sich ab, und Verknüpfungen (UND, ODER, exklusives ODER) bilden Verzweigungen. Eine EPK beginnt und endet mit einem Ereignis und lässt sich um Organisationseinheiten und Informationsobjekte zur erweiterten EPK (eEPK) ergänzen.
- Erfolgskonto
Unterkonto des Eigenkapitals, auf dem Aufwendungen (im Soll) oder Erträge (im Haben) gebucht werden. Erfolgskonten haben keinen Anfangsbestand und werden am Jahresende über das GuV-Konto abgeschlossen.
- ErfüllungsgeschäftThema: Recht
Rechtsgeschäft, mit dem eine Pflicht aus einem Verpflichtungsgeschäft erfüllt wird, beim Kauf etwa die Übereignung der Ware durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB) und die Zahlung des Kaufpreises. Es ist vom Kaufvertrag getrennt und in seiner Wirksamkeit grundsätzlich unabhängig davon.
- ErfüllungsortThema: Recht
Ort, an dem der Schuldner seine Leistung erbringen muss (Leistungsort). Ohne Vereinbarung und ohne abweichende Umstände ist es sein Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 BGB): beim Kaufvertrag für die Ware der Sitz des Verkäufers, für das Geld der Sitz des Käufers, der es auf eigene Gefahr und Kosten übermittelt (§ 270 BGB).
- Ergänzungsangebot
Angebot von Waren oder Leistungen, die den Artikel ergänzen, für den sich der Kunde entschieden hat, vor allem solche, ohne die er ihn nicht oder kaum nutzen kann, etwa Filtertüten zur Kaffeemaschine oder ein Ladegerät zum Akkuwerkzeug. Artikel, die den Hauptartikel pflegen oder seinen Nutzen steigern, werden oft gesondert als Zusatzangebot bezeichnet. Anders das Alternativangebot (Ersatzangebot): Es tritt an die Stelle des gewünschten Artikels, wenn dieser fehlt oder nicht passt.
- ErgebnisprotokollThema: Schriftverkehr
Protokoll einer Besprechung, das nur die Ergebnisse festhält: Beschlüsse sowie vereinbarte Aufgaben mit Verantwortlichen und Terminen („Wer macht was bis wann?“). Anders als das Verlaufsprotokoll gibt es den Gang der Diskussion nicht wieder und ist deshalb kürzer. Im Büro- und Projektalltag ist es die übliche Form.
- Ergebnistabelle
Tabelle der Abgrenzungsrechnung, die Aufwendungen und Erträge der Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis I) in Kosten und Leistungen der Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II) überführt. Neutrale Aufwendungen und Erträge, also betriebsfremde, periodenfremde oder außerordentliche, werden abgegrenzt, und Unterschiede zwischen Aufwand und kalkulatorischen Kosten, etwa bei den Abschreibungen, werden als kostenrechnerische Korrekturen verrechnet. So wird das Gesamtergebnis der GuV aufgeteilt in das neutrale Ergebnis und das Betriebsergebnis (Leistungen minus Kosten).
siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute, Lernfeld 11, Kaufleute im Einzelhandel
- ErklärungsirrtumThema: Recht
Irrtum in der Äußerung selbst – die Person weiß, was sie sagen will, aber beim Schreiben, Tippen oder Sprechen kommt ungewollt etwas anderes heraus. Er berechtigt zur Anfechtung (§ 119 Abs. 1 BGB), die unverzüglich nach Kenntnis des Fehlers erklärt werden muss (§ 121 Abs. 1 BGB).
- Erlös (Umsatz)Thema: KLR
Wert der verkauften Leistungen: Menge × Verkaufspreis, ausgewiesen ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Erlösschmälerungen (§ 277 Abs. 1 HGB).
- ERP-System
Integrierte Unternehmenssoftware (Enterprise Resource Planning), in der Einkauf, Lager, Verkauf, Rechnungswesen und Personal mit einer gemeinsamen Datenbasis arbeiten. Ein Auftrag wird einmal erfasst; Lieferschein, Rechnung, Lagerbuchung und Buchung in der Finanzbuchhaltung entstehen daraus ohne erneute Eingabe.