Zum Inhalt springen

Glossar: R

24 Begriffe mit R, kurz erklärt.

Mit KI erstellt.

Begriffe mit R

Über die Buchstaben wechselst du zu den Begriffen mit einem anderen Anfangsbuchstaben.

R

RabattThema: Beschaffung

Preisnachlass vom Listenpreis, z. B. Mengen- oder Treuerabatt.

Realisationsprinzip

Bewertungsgrundsatz, nach dem Gewinne erst ausgewiesen werden dürfen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Realisiert ist ein Gewinn in der Regel, wenn die Lieferung oder Leistung erbracht ist und damit der Anspruch auf das Entgelt feststeht; auf den Zahlungseingang kommt es nicht an. Deshalb dürfen Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden, auch wenn ihr Marktwert gestiegen ist (§ 253 Abs. 1 HGB).

siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute

RechnungsprüfungThema: Beschaffung

Kontrolle einer Eingangsrechnung vor der Zahlungsfreigabe: sachlich gegen Bestellung, Auftragsbestätigung und Wareneingang, rechnerisch durch Nachrechnen der Beträge und formell auf die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.

RechtsfähigkeitThema: Recht, Rechtsform

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zum Beispiel Eigentümer, Erbe oder Schuldner. Menschen (natürliche Personen) sind es von der Vollendung der Geburt an bis zum Tod, also auch Kinder (§ 1 BGB), juristische Personen wie GmbH, AG oder eingetragener Verein erst mit der Eintragung ins Handels- oder Vereinsregister (§ 11 GmbHG, § 41 AktG, § 21 BGB). Rechtsfähig sind auch Personengesellschaften wie OHG, KG und die am Rechtsverkehr teilnehmende GbR, obwohl sie keine juristischen Personen sind (§ 14 Abs. 2 und § 705 Abs. 2 BGB, §§ 105 Abs. 2 und 161 Abs. 2 HGB).

siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 14, Kaufleute im Einzelhandel

Regalzone

Höhenbereich eines Regals, der bestimmt, wie leicht Kunden eine Ware sehen und greifen können; von oben nach unten unterscheidet man Reck- oder Streckzone, Sichtzone in Augenhöhe, Griffzone und Bückzone. Die Sichtzone gilt als beste, die Griffzone als zweitbeste Verkaufslage, deshalb stehen dort ertragsstarke Artikel sowie Impuls- und Zusatzartikel. Suchartikel, die Kunden ohnehin gezielt kaufen, kommen eher in die Reck- oder Bückzone, schwere und große Ware nach unten.

siehe Lernfeld 4, Kaufleute im Einzelhandel

Reine Projektorganisation

Form der Projektorganisation, bei der die Teammitglieder für die Dauer des Projekts ganz aus ihren Abteilungen herausgelöst werden und allein der Projektleitung unterstehen, die volle Weisungsbefugnis hat. Geeignet für große, lange und wichtige Projekte; nach dem Ende muss die Rückkehr der Mitglieder geregelt sein.

ReisenderThema: Marketing, Vertrieb

Angestellter eines Unternehmens, der außerhalb des Betriebs Kunden besucht und Geschäfte in dessen Namen vermittelt oder, mit entsprechender Vollmacht, abschließt. Er ist an Weisungen gebunden und erhält ein festes Gehalt, oft zusätzlich eine Provision.

siehe Lernfeld 9, Industriekaufleute

Reiserichtlinie

Betriebliche Regelung für Dienstreisen: Sie legt fest, wer eine Reise genehmigt, welche Verkehrsmittel und Wagenklassen, Hotelkategorien und Buchungswege erlaubt sind und wie abgerechnet wird. Außerdem bestimmt sie, welche Kosten der Arbeitgeber in welcher Höhe erstattet; steuerfrei ist die Erstattung nur bis zu den Beträgen, die nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbar wären (§ 3 Nr. 16 EStG).

Reklamation

Beanstandung eines Mangels der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung, mit der der Kunde Rechte geltend macht, beim Kauf die Mängelrechte nach § 437 BGB: in der Regel zuerst Nacherfüllung, danach Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz. Ob die Reklamation berechtigt ist, prüft der Betrieb, etwa ob der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand und die Verjährungsfrist noch läuft; ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, muss der Käufer den Mangel außerdem unverzüglich rügen (§ 377 Abs. 1 HGB). Zu unterscheiden sind die Beschwerde, die Unzufriedenheit ohne Mangel ausdrückt, und der Umtausch mangelfreier Ware aus Kulanz oder nach Zusage.

siehe Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute

Relativer Bezug

Zellbezug in der Tabellenkalkulation ohne Dollarzeichen, zum Beispiel B4. Beim Kopieren einer Formel verschiebt er sich um so viele Zeilen und Spalten wie die Formel selbst; aus =B4*C4 wird eine Zeile tiefer =B5*C5.

Relativer DeckungsbeitragThema: KLR

Deckungsbeitrag je Stück geteilt durch die Beanspruchung des Engpasses je Stück, z. B. in Euro je Maschinenminute. Bei einem Engpass bekommt das Erzeugnis mit dem höchsten relativen Deckungsbeitrag zuerst Kapazität; so wird der Gesamtdeckungsbeitrag am größten.

siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute

Renner-Penner-ListeThema: Beschaffung

Auswertung aus dem Warenwirtschaftssystem, die Artikel für einen Zeitraum nach Absatzmenge, Umsatz oder Rohgewinn ordnet: oben die gut verkauften Artikel (Renner), unten die Ladenhüter (Penner). Daraus leitet der Händler ab, welche Artikel er häufiger nachbestellt und gut platziert und welche er seltener bestellt, im Preis senkt oder aus dem Sortiment nimmt.

siehe Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel

Rentabilität

Verhältnis einer Erfolgsgröße zu einer Bezugsgröße in Prozent: Gewinn zum Eigenkapital (Eigenkapitalrentabilität), Gewinn plus Fremdkapitalzinsen zum Gesamtkapital (Gesamtkapitalrentabilität) oder Gewinn zum Umsatz (Umsatzrentabilität).

siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute

Restbuchwert

Wert, mit dem ein Anlagegut zu einem Zeitpunkt in den Büchern steht: Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aller bis dahin gebuchten Abschreibungen. Beim Verkauf wird er mit dem Nettoerlös verglichen.

siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute

Restgemeinkosten

Teil der Fertigungsgemeinkosten, der übrig bleibt, wenn man die maschinenabhängigen Gemeinkosten (z. B. Abschreibungen, Energie, Instandhaltung und Raumkosten der Maschinen) herausrechnet; dazu gehören etwa Hilfslöhne, Gehälter der Meister und Sozialkosten. Bei der Kalkulation mit Maschinenstundensätzen werden die maschinenabhängigen Kosten über die Maschinenlaufzeit verrechnet, die Restgemeinkosten dagegen weiter als Zuschlag in Prozent auf die Fertigungslöhne (Restgemeinkostenzuschlag).

siehe Lernfeld 8, Industriekaufleute

Retoure

Ware, die an den Absender zurückgeht: als Kundenretoure vom Kunden an den Verkäufer, als Lieferantenretoure vom Käufer an seinen Lieferanten. Gründe sind etwa Mängel und Falschlieferungen, Fehler beim Kommissionieren, Fehlbestellungen, ein vereinbartes Rückgaberecht oder Kulanz. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Fernabsatz haben nur Verbraucher (§ 312g BGB); zwischen Unternehmen kommt mangelfreie Ware in der Regel nur nach Vereinbarung oder aus Kulanz zurück.

Return on Investment (ROI)

Kennzahl der Erfolgsanalyse: Umsatzrentabilität mal Kapitalumschlag, gleichbedeutend mit Gewinn geteilt durch Gesamtkapital mal 100. Sie zeigt, ob die Rendite eher aus der Gewinnspanne oder aus dem schnellen Umschlag des Kapitals kommt.

siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute

Rollgeld

Entgelt für die Abholung einer Sendung beim Versender und ihre Zustellung beim Empfänger mit dem Lkw, wenn die Hauptstrecke per Bahn oder in einer Sammelladung läuft (Vor- und Nachlauf). Rollgeld gehört wie die Fracht zu den Transportkosten; wer es trägt, regelt die Lieferbedingung.

siehe Lernfeld 7, Industriekaufleute

Rückstellung

Passivposten für wahrscheinliche Verpflichtungen, deren Bestehen oder Höhe noch offen ist (oft auch der Zeitpunkt), und für Verluste, die aus noch nicht erfüllten Verträgen (schwebenden Geschäften) drohen. Vorgeschrieben ist dieser Posten auch für unterbliebene Instandhaltung oder Abraumbeseitigung, die im neuen Geschäftsjahr nachgeholt wird (Instandhaltung in den ersten drei Monaten), und für Gewährleistungen aus Kulanz (§ 249 Abs. 1 HGB); zu anderen Zwecken ist er unzulässig (§ 249 Abs. 2 HGB).

siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute

RücktrittThema: Recht

Einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner, mit der ein Vertrag aufgrund eines gesetzlichen oder vereinbarten Rücktrittsrechts rückabgewickelt wird: Beide Seiten geben die empfangenen Leistungen zurück, etwa Ware gegen Kaufpreis (§§ 346, 349 BGB). Bei nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Lieferung setzt er in der Regel voraus, dass der Käufer dem Verkäufer nach Fälligkeit erfolglos eine angemessene Frist zur Lieferung oder Nacherfüllung gesetzt hat; Verzug oder Verschulden des Verkäufers sind nicht nötig (§ 323 Abs. 1 BGB). Ausgeschlossen ist er unter anderem bei einer unerheblichen Pflichtverletzung, zum Beispiel bei einem geringfügigen Mangel (§ 323 Abs. 5 BGB).

siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel

RückwärtskalkulationThema: KLR

Kalkulation, die von einem vorgegebenen Verkaufspreis ausgeht, etwa dem Preis der Konkurrenz, und schrittweise zurückrechnet, zum Beispiel bis zu dem Bezugs- oder Listeneinkaufspreis, der höchstens gezahlt werden darf, damit Kosten und Gewinn gedeckt sind. Die Prozentsätze beziehen sich auf dieselben Grundwerte wie in der Vorwärtskalkulation: Rabatt und Skonto des Kunden werden vom Hundert abgezogen, Umsatzsteuer, Gewinn und Handlungskosten auf Hundert herausgerechnet (bei 25 % Gewinn etwa Barverkaufspreis ÷ 1,25). Skonto und Rabatt des Lieferers werden im Hundert zurückgerechnet (bei 2 % Skonto etwa Bareinkaufspreis ÷ 0,98).

siehe Lernfeld 9, Kaufleute im Einzelhandel

RückwärtsterminierungThema: Produktion

Terminplanung, die vom Liefertermin aus die Durchlaufzeiten der Arbeitsgänge zurückrechnet und so den spätesten Starttermin ermittelt.

siehe Lernfeld 6, Industriekaufleute

RuhepauseThema: Personal, Recht

Im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit, in der Beschäftigte von jeder Arbeit frei sind; sie zählt nicht zur Arbeitszeit (§ 2 ArbZG). Wer über sechs und bis zu neun Stunden arbeitet, braucht mindestens 30 Minuten Pause, wer über neun Stunden arbeitet, mindestens 45 Minuten, aufteilbar in Blöcke von mindestens 15 Minuten; mehr als sechs Stunden am Stück ohne Pause sind nicht erlaubt (§ 4 ArbZG). Jugendliche brauchen längere Pausen: 30 Minuten bei mehr als viereinhalb und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit (§ 11 JArbSchG).

siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel

RüstzeitThema: Produktion

Zeit, um Arbeitsplatz oder Maschine für einen Auftrag vorzubereiten und danach wieder in den Ausgangszustand zu bringen. Sie fällt je Auftrag oder je Los einmal an.

siehe Lernfeld 6, Industriekaufleute