Glossar: S
66 Begriffe mit S, kurz erklärt.
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Begriffe mit S
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S
- SachbezugThema: Personal
Arbeitslohn, der nicht in Geld besteht, etwa die private Nutzung eines Firmenwagens oder ein Warengutschein. Sein Wert, der geldwerte Vorteil, erhöht das steuer- und beitragspflichtige Bruttoentgelt und wird nach der Berechnung des Nettos wieder abgezogen, weil er schon zugeflossen ist.
- SachmangelThema: Recht
Eine Kaufsache hat einen Sachmangel, wenn sie bei Gefahrübergang nicht allen Anforderungen entspricht: den vereinbarten (subjektiven), etwa an Art, Menge und Verwendungszweck, den üblichen (objektiven), etwa an Qualität und Haltbarkeit, auch gemessen an Werbeaussagen, und gegebenenfalls den Montageanforderungen (§ 434 Abs. 1 bis 4 BGB). Als Sachmangel gilt auch eine Falschlieferung, also die Lieferung einer anderen als der vereinbarten Sache (§ 434 Abs. 5 BGB). Der Käufer hat dann die Rechte aus § 437 BGB, vorrangig die Nacherfüllung.
siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute
Stand: 31.07.2026
- Sachziel
Ziel, das beschreibt, welche Leistung ein Betrieb erbringen soll, etwa welche Erzeugnisse er in welcher Menge, Qualität und zu welchem Termin herstellt. Wie wirtschaftlich das geschieht, beschreiben die Formalziele.
- Sammelposten
Posten, in den ein Betrieb für ein Geschäftsjahr wahlweise alle beweglichen, abnutzbaren und selbständig nutzbaren Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 250 € bis 1.000 € einstellt; er wird im Jahr der Bildung und in den vier Folgejahren mit je einem Fünftel aufgelöst (§ 6 Abs. 2a EStG).
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute
Stand: 01.01.2026
- SättigungsgradThema: Marketing
Verhältnis von Marktvolumen zu Marktpotenzial in Prozent. Ein hoher Wert zeigt, dass der Markt weitgehend ausgeschöpft ist; zusätzlicher Absatz gelingt dann vor allem auf Kosten der Wettbewerber.
- Schickschuld
Schuld, bei der der Schuldner die Ware an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz als Leistungsort (§ 269 BGB) auf den Weg zum Gläubiger bringen muss, etwa durch Übergabe an einen Spediteur oder Paketdienst. Beim Versendungskauf zwischen Unternehmen geht die Gefahr schon mit dieser Übergabe auf den Käufer über (§ 447 BGB). Gegenbegriffe sind Holschuld und Bringschuld.
- Schlussbilanzkonto
Abschlusskonto, auf dem am Ende des Geschäftsjahrs die Schlussbestände aller Bestandskonten zusammenlaufen: die der Aktivkonten im Soll, die der Passivkonten im Haben. Vorher werden Inventurdifferenzen berichtigt und das GuV-Konto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, sodass die Werte mit dem Inventar übereinstimmen. Aus dem Schlussbilanzkonto wird die Schlussbilanz aufgestellt.
siehe Lernfeld 5, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel
- Schnittstelle (Organisation)
Stelle im Ablauf, an der Arbeit oder Informationen von einer Abteilung, Person oder einem System an die nächste übergehen, etwa ein Kundenauftrag vom Vertrieb an die Produktionsplanung. An Schnittstellen entstehen leicht Verzögerungen und Fehler durch fehlende oder falsch übertragene Daten.
siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Industriekaufleute
- ScrumThema: Projektmanagement
Agiles Rahmenwerk: Ein kleines Team arbeitet in Sprints, also in Zeitabschnitten fester Länge von höchstens einem Monat, in denen mindestens ein nutzbares Teilergebnis (Increment) entsteht. Die drei Verantwortlichkeiten tragen Product Owner, Scrum Master und Developers; Ereignisse sind der Sprint selbst, Sprint Planning, Daily Scrum, Sprint Review und Sprint Retrospective. Geplant wird mit Product Backlog und Sprint Backlog.
siehe Lernfeld 13, Industriekaufleute, Lernfeld 2, Industriekaufleute
- SekundärbedarfThema: Beschaffung
Bedarf an Rohstoffen, Einzelteilen und Baugruppen, die in die geplanten Erzeugnisse eingehen. Er wird mit der Stückliste aus dem Primärbedarf errechnet: Menge je Erzeugnis mal geplante Stückzahl.
- SekundärforschungThema: Marketing
Marktforschung, die schon vorhandene Daten für eine neue Fragestellung auswertet, zum Beispiel Kassen- und Warenwirtschaftsdaten, amtliche Statistiken oder Zahlen von Branchenverbänden. Sie ist schneller und billiger als die Primärforschung; die Daten passen aber oft nicht genau zur Frage und stehen auch Mitbewerbern zur Verfügung.
- Selbstbedienung
Verkaufsform, bei der Kunden die Ware selbst aus dem Regal nehmen und an der Kasse bezahlen; das Personal füllt vor allem auf, berät auf Nachfrage und kassiert. Bei der Bedienung wählt die Verkaufskraft die Ware gemeinsam mit dem Kunden aus und reicht sie ihm, bei der Vorwahl sucht der Kunde zunächst selbst aus und holt sich bei Bedarf Beratung. Eine Weiterentwicklung ist die Selbstbedienungskasse, an der Kunden ihre Ware selbst scannen und bezahlen.
- Selbstfinanzierung
Innenfinanzierung durch Gewinne, die im Unternehmen bleiben, statt ausgeschüttet oder entnommen zu werden; sie stärkt das Eigenkapital, ohne dass neue Geldgeber nötig sind. Offen ist sie, wenn der einbehaltene Gewinn in der Bilanz sichtbar wird, z. B. als Gewinnrücklage (§ 272 Abs. 3 HGB) oder als höheres Kapitalkonto des Inhabers. Still ist sie, wenn durch vorsichtige Bewertung, etwa niedrig angesetztes Vermögen oder hoch angesetzte Rückstellungen, stille Reserven entstehen und ein Teil des Gewinns in der Bilanz nicht erscheint.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gläubiger kann ihn deshalb sofort zur Zahlung auffordern, sobald die Hauptschuld fällig ist und nicht bezahlt wird, ohne zuerst gegen den Schuldner zu klagen oder zu vollstrecken. Ist die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft, gilt das ohne Verzicht (§ 349 HGB).
- SEPA-Lastschrift
Zahlungsverfahren im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, bei dem der Zahlungsempfänger fällige Beträge vom Konto des Zahlers einzieht; Voraussetzung ist ein Mandat, mit dem der Zahler den Einzug erlaubt. Bei der SEPA-Basislastschrift kann sich der Zahler eine Belastung innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen von seiner Bank erstatten lassen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Die SEPA-Firmenlastschrift gibt es nur für Zahler, die keine Verbraucher sind; sie bestätigen das Mandat auch ihrer eigenen Bank, und nach den Bankbedingungen ist die Erstattung dann ausgeschlossen, was § 675x Abs. 3 BGB erlaubt.
- SerienbriefThema: Textverarbeitung
Brief, den die Textverarbeitung aus einem Hauptdokument mit festem Text und einer Datenquelle für jeden Empfänger einzeln erzeugt. Seriendruckfelder übernehmen die Daten, Bedingungen steuern Textteile wie die Anrede, Filter wählen die Empfänger aus.
- SerienfertigungThema: Produktion
Fertigungstyp, bei dem eine begrenzte Menge gleicher Erzeugnisse (Serie, Los) nacheinander entsteht; danach wird die Anlage für ein anderes Erzeugnis umgerüstet, was Rüstkosten verursacht. Sie liegt zwischen der Einzelfertigung (ein Stück nach Kundenwunsch) und der Massenfertigung (sehr große Mengen ohne festgelegtes Ende); bei der Sortenfertigung entstehen Varianten aus demselben Ausgangsstoff.
- ServicepolitikThema: Marketing
Teil der Absatzpolitik, in dem ein Unternehmen festlegt, welche Dienstleistungen es vor, während und nach dem Kauf anbietet, zum Beispiel Beratung, Lieferung, Montage, Änderungsservice, Schulung, Wartung oder Reparatur, und ob sie kostenlos oder gegen Entgelt sind. Muss-Leistungen sind für den Verkauf der Ware unverzichtbar, Soll-Leistungen erwarten die Kunden in der Branche, Kann-Leistungen sind freiwillige Zusatzangebote. Guter Service hebt ein Unternehmen von Wettbewerbern ab und bindet Kunden.
siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel
- SicherheitsbestandThema: Beschaffung
Eiserne Reserve im Lager, die Lieferverzögerungen oder Mehrverbrauch abpuffert (Mindestbestand).
- Sicherungsübereignung
Kreditsicherheit, bei der der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt, die Sache aber anders als beim Pfand behält und weiter nutzt, z. B. ein Fahrzeug oder eine Maschine. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kreditnehmer die Sache für den Kreditgeber besitzt; dieser wird mittelbarer Besitzer (Besitzkonstitut, § 930 BGB). Zahlt der Kreditnehmer nicht, darf der Kreditgeber die Sache verwerten; nach vollständiger Tilgung bekommt der Kreditnehmer das Eigentum zurück.
siehe Lernfeld 10, Industriekaufleute, Lernfeld 14, Kaufleute im Einzelhandel
- Single SourcingThema: Beschaffung
Sourcing-Strategie, bei der ein Unternehmen ein Material bewusst von nur einem Lieferanten bezieht, obwohl es weitere Anbieter gibt. Vorteile sind große Bestellmengen, gute Konditionen und enge Zusammenarbeit, Nachteil ist die Abhängigkeit vom Lieferanten.
- SkontoThema: Beschaffung
Preisnachlass für Zahlung innerhalb einer kurzen Frist – Anreiz zur schnellen Zahlung.
- SMART-RegelThema: Projektmanagement
Merkregel für eindeutig formulierte Ziele: Ein Ziel soll spezifisch, messbar, attraktiv (auch: akzeptiert), realistisch und terminiert sein. Nur dann lässt sich am Ende prüfen, ob es rechtzeitig erreicht wurde. Beispiel: „Bis zum 30. Juni sinkt die Reklamationsquote von 4 % auf 2 %.“
- Soll-Ist-VergleichThema: Controlling
Gegenüberstellung geplanter oder vorgegebener Werte (Soll) und tatsächlich erreichter Werte (Ist), etwa bei Kosten, Terminen oder Umsätzen. Die Abweichung wird als Ist minus Soll berechnet; ob sie günstig ist, hängt davon ab, welche Größe verglichen wird: Mehrkosten sind ungünstig, ein Mehrumsatz ist günstig. Danach werden die Ursachen analysiert und Gegenmaßnahmen eingeleitet.
siehe Lernfeld 2, Industriekaufleute, Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 11, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 8, Industriekaufleute
- SollkostenThema: Controlling, KLR
Kosten, die bei der tatsächlichen Beschäftigung angefallen sein dürften: fixe Plankosten plus variable Plankosten je Einheit mal Istbeschäftigung. Im Soll-Ist-Vergleich mit flexiblem Budget sind sie der Maßstab für die Istkosten; die Differenz ist die Verbrauchsabweichung.
- Sonstige Forderungen
Sammelposten für Forderungen, die nicht aus Lieferungen und Leistungen stammen, etwa Erstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt oder Vorschüsse an Beschäftigte; in der Bilanz stehen sie unter den sonstigen Vermögensgegenständen (§ 266 Abs. 2 B. II. 4 HGB). Bei der zeitlichen Abgrenzung erfasst man hier Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahrs, die erst im neuen Jahr bezahlt werden, etwa Dezemberzinsen, die im Januar gutgeschrieben werden (antizipativer Posten, § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Das Gegenstück für Aufwendungen, die erst im neuen Jahr bezahlt werden, sind die sonstigen Verbindlichkeiten.
- Sonstige Verbindlichkeiten
Sammelposten für Verbindlichkeiten, die nicht aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Kreditinstituten oder aus Anzahlungen stammen, etwa noch abzuführende Steuern und Sozialabgaben (§ 266 Abs. 3 C. 8 HGB). Bei der zeitlichen Abgrenzung erfasst man hier Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, deren Höhe feststeht, die aber erst im neuen Jahr bezahlt werden, zum Beispiel Dezemberzinsen, die im Januar abgebucht werden (antizipativer Posten).
- Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Pflichten von Unternehmen, Risiken für Menschenrechte und Umwelt im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern zu ermitteln, ihnen vorzubeugen und Verstöße abzustellen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von Unternehmen ab einer bestimmten Größe unter anderem ein Risikomanagement, regelmäßige Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren und eine Dokumentation (§ 3 LkSG). Kleinere Lieferanten erreichen die Pflichten über Anforderungen ihrer Kunden, etwa Lieferantenkodizes.
Stand: 16.10.2026
- Sortimentsbereinigung
Herausnahme von Artikeln, Warenarten oder ganzen Warengruppen aus dem Sortiment, ohne dass ein neuer Artikel an ihre Stelle tritt, etwa weil sie zu wenig Umsatz oder Deckungsbeitrag bringen, kaum noch nachgefragt werden oder viele Reklamationen verursachen. Sie senkt Lager- und Verwaltungskosten und macht Lagerplatz frei. Ersetzt ein Nachfolgeartikel den bisherigen Artikel, spricht man von Austausch.
- SortimentsbreiteThema: Marketing
Zahl der verschiedenen Warengruppen, die ein Handelsbetrieb anbietet. Ein breites Sortiment umfasst viele Warengruppen, etwa im Warenhaus, ein schmales nur wenige, etwa im Fachgeschäft. Wie groß die Auswahl innerhalb einer Warengruppe ist, beschreibt dagegen die Sortimentstiefe: Ein tiefes Sortiment bietet dort viele Artikel in verschiedenen Marken, Größen und Preislagen, ein flaches nur wenige.
siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- SortimentserweiterungThema: Marketing
Aufnahme zusätzlicher Artikel oder Warengruppen in das Sortiment. Neue Artikel in einer schon geführten Warengruppe machen das Sortiment tiefer, eine neue Warengruppe macht es breiter.
- Sortimentsgroßhandel
Großhandel mit einem breiten Sortiment aus vielen Warengruppen, aus dem seine Abnehmer ihren Bedarf weitgehend bei einem Lieferanten decken können. Gegenstück ist der Spezialgroßhandel mit einem schmalen, aber tiefen Sortiment: Er beschränkt sich auf eine oder wenige verwandte Warengruppen und bietet darin viele Artikel in verschiedenen Marken, Größen und Preislagen.
- Sortimentstiefe
Auswahl innerhalb einer Warengruppe, also die Zahl der Artikel und Sorten, die ein Handelsbetrieb dort anbietet. Ein tiefes Sortiment bietet dort viele Artikel in verschiedenen Marken, Größen und Preislagen, ein flaches nur wenige. Weitere Artikel oder Sorten einer schon geführten Warenart machen das Sortiment tiefer, eine ganz neue Warengruppe macht es breiter. Wie viele verschiedene Warengruppen ein Handelsbetrieb anbietet, beschreibt die Sortimentsbreite.
- SozialauswahlThema: Personal, Recht
Auswahl, die der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung unter vergleichbaren Beschäftigten treffen muss, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt (Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb). Zu berücksichtigen sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung (§ 1 Abs. 3 KSchG).
- Soziale MarktwirtschaftThema: WiSo
Wirtschaftsordnung, die Marktfreiheit mit sozialem Ausgleich und staatlichem Ordnungsrahmen verbindet.
- SozialversicherungThema: Personal
Gesetzliche Pflichtversicherung mit fünf Zweigen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
- Spartenorganisation
Organisationsform, bei der unter der Unternehmensleitung nach Objekten gegliedert wird, etwa nach Produktgruppen, Kundengruppen oder Regionen. Jede Sparte hat eigene Funktionsbereiche und arbeitet weitgehend selbstständig; auch divisionale Organisation genannt.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- SpediteurThema: Logistik, Recht
Logistikdienstleister, der sich im Speditionsvertrag verpflichtet, die Versendung eines Gutes zu besorgen, also den Transport zu organisieren: Er wählt Beförderungsmittel und Weg, beauftragt Frachtführer, die das Gut selbst befördern (§ 407 HGB), und sichert Schadensersatzansprüche des Versenders (§§ 453, 454 HGB). Versicherung, Verpackung oder Verzollung schuldet er nur, wenn sie vereinbart sind. Befördert er selbst (Selbsteintritt), hat er dafür die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (§ 458 HGB).
- SponsoringThema: Marketing
Förderung von Sport, Kultur, Sozialem oder Umweltschutz mit Geld oder Sachleistungen gegen eine vereinbarte Gegenleistung, meist die Nennung des Unternehmens, etwa auf Banden, Trikots oder Plakaten. Durch die Gegenleistung unterscheidet es sich von der Spende.
- Sprungfixe KostenThema: KLR
Fixkosten, die innerhalb einer Kapazitätsstufe gleich bleiben und beim Überschreiten der Kapazitätsgrenze sprunghaft auf ein höheres Niveau steigen, z. B. für eine zusätzliche Maschine oder Schicht. Sie sind keine variablen Kosten, weil sie nicht mit jeder Einheit steigen.
- Stabliniensystem
Einliniensystem, in dem Instanzen zusätzlich von Stabsstellen unterstützt werden, zum Beispiel von der Rechtsabteilung, dem Controlling oder einer Assistenz der Geschäftsleitung. Stabsstellen beraten und bereiten Entscheidungen fachlich vor, dürfen den Linienstellen aber keine Weisungen erteilen.
siehe Lernfeld 1, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- Stabs-Projektorganisation
Form der Projektorganisation, bei der die Projektleitung als Stabsstelle arbeitet: Sie plant, koordiniert und berät, darf den Teammitgliedern aber keine Weisungen erteilen. Diese bleiben in ihren Abteilungen; entschieden wird in der Linie. Auch Einfluss-Projektorganisation genannt.
- Stammdaten
Grunddaten, die sich selten ändern und in vielen Geschäftsvorgängen immer wieder verwendet werden, z. B. Name, Anschrift und Zahlungsbedingungen eines Kunden oder Lieferanten oder Nummer, Bezeichnung und Mengeneinheit eines Artikels. Gegenbegriff sind Bewegungsdaten, die bei jedem Geschäftsvorfall neu entstehen, etwa Bestellungen, Rechnungen und Lagerzugänge. Stammdaten zu Personen, zum Beispiel zu Privatkunden oder zu Ansprechpartnern bei Kunden und Lieferanten, sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz.
- Standortfaktor
Umstand, der die Wahl des Geschäftsstandorts beeinflusst, etwa Größe und Kaufkraft des Einzugsgebiets, Passantenfrequenz, Konkurrenz in der Nähe, Erreichbarkeit mit Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Miete und Personalkosten. Im stationären Einzelhandel wiegen die absatzbezogenen Faktoren meist am schwersten, weil die Kunden zum Geschäft kommen müssen.
- Stelle
Kleinste organisatorische Einheit eines Unternehmens: der Aufgabenbereich, der einer Person, gedacht unabhängig von ihr, zugeordnet ist. Stellen mit Leitungsbefugnis heißen Instanzen; mehrere Stellen unter einer Leitung bilden eine Abteilung.
- StellenausschreibungThema: Personal
Bekanntgabe einer zu besetzenden Stelle, innerhalb des Betriebs etwa im Intranet oder am Schwarzen Brett, außerhalb etwa als Stellenanzeige in Online-Jobbörsen, auf der eigenen Website oder in der Zeitung. Sie darf niemanden wegen eines Merkmals nach § 1 AGG benachteiligen, etwa wegen des Geschlechts oder des Alters (§ 11 AGG); üblich ist deshalb der Zusatz „(m/w/d)“ oder eine geschlechtsneutrale Stellenbezeichnung. Besteht ein Betriebsrat, kann er verlangen, dass freie Stellen vor der Besetzung auch im Betrieb ausgeschrieben werden (§ 93 BetrVG).
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- StellenbeschreibungThema: Personal
Schriftliche Beschreibung einer Stelle unabhängig von der Person, die sie gerade besetzt: Bezeichnung, Einordnung in die Organisation mit Vorgesetzten und Vertretung, Ziele, Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung. Zusammen mit dem Anforderungsprofil, das die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nennt, ist sie Grundlage für Stellenausschreibung, Personalauswahl, Einarbeitung und Beurteilung.
siehe Lernfeld 12, Industriekaufleute, Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel
- StellenplanThema: Personal
Übersicht über alle Stellen, die ein Unternehmen je Abteilung vorsieht, mit Bezeichnung, Zahl, Umfang und meist Entgeltgruppe, aber ohne Namen. Der Stellenbesetzungsplan ordnet jeder Stelle die Person zu, die sie innehat, und zeigt offene Stellen.
- SteuerklasseThema: Personal
Einordnung von Arbeitnehmern für den Lohnsteuerabzug nach Familienstand und Zahl der Arbeitsverhältnisse in die Klassen I bis VI (§ 38b EStG), etwa I für Ledige, III und V oder IV und IV für Verheiratete, VI für ein zweites Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab (ELStAM).
- Stichprobeninventur
Inventurverfahren, bei dem Bestände mit anerkannten mathematisch-statistischen Methoden aus Stichproben hochgerechnet werden; das Ergebnis muss so verlässlich sein wie eine vollständige Zählung (§ 241 Abs. 1 HGB).
- StichprobenprüfungThema: Qualitätsmanagement
Prüfung einer zufällig gezogenen Teilmenge, von deren Ergebnis auf die ganze Lieferung oder das ganze Los geschlossen wird. Ein Prüfplan legt Umfang und Annahmegrenze fest. Sie ist günstiger als die Vollprüfung und bei zerstörender Prüfung die einzige Möglichkeit.
- Streckengeschäft
Geschäft, bei dem der Großhändler Ware im eigenen Namen beim Hersteller kauft und an seinen Kunden verkauft, der Hersteller sie aber direkt an den Kunden liefert. Es gibt zwei Kaufverträge und zwei Rechnungen, aber nur einen Transport; die Ware läuft nicht über das Lager des Großhändlers. Üblich ist das bei sperrigen Gütern und großen Mengen.
- StreuplanThema: Marketing
Teil des Werbeplans, der festlegt, wo (Streugebiet), wann und wie lange (Streuzeit) und über welche Werbeträger die Werbung erscheint und welche Personen sie erreichen soll (Streukreis). Ein genauer Streuplan hält die Streuverluste gering, also Werbekontakte mit Personen außerhalb der Zielgruppe.
siehe Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Industriekaufleute
- Strukturbilanz
Für die Bilanzanalyse verdichtete Bilanz mit wenigen Gruppen, etwa Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und flüssige Mittel sowie Eigenkapital, lang- und kurzfristiges Fremdkapital, jeweils in Euro und in Prozent der Bilanzsumme und meist neben dem Vorjahr.
- Strukturiertes InterviewThema: Personal
Vorstellungsgespräch nach einem vorab festgelegten Leitfaden: Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten dieselben Fragen, die aus dem Anforderungsprofil der Stelle abgeleitet sind, und die Antworten werden nach einheitlichen Maßstäben bewertet. Dadurch lassen sich die Personen besser vergleichen, persönliche Eindrücke verzerren das Urteil weniger, und die Auswahl lässt sich nachvollziehbar und ohne Benachteiligung begründen.
siehe Lernfeld 13, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Industriekaufleute
- StrukturpolitikThema: WiSo
Staatliche Wirtschaftspolitik, die die Wirtschaftsstruktur langfristig gestalten oder ihren Wandel abfedern soll. Regionale Strukturpolitik fördert wirtschaftlich schwächere Gebiete, etwa mit Investitionszuschüssen für Unternehmen und wirtschaftsnahe Infrastruktur (§ 1 GRWG), sektorale Strukturpolitik unterstützt einzelne Branchen. Anders als die Prozesspolitik, die kurzfristig auf den Konjunkturverlauf einwirkt, setzt sie an den dauerhaften Grundlagen des Wirtschaftens an.
- Stückkauf
Kauf einer bestimmten, einzeln ausgewählten Sache, etwa einer bestimmten gebrauchten Maschine oder eines ausgestellten Vorführgeräts (Stückschuld). Geht genau diese Sache vor der Lieferung unter, muss der Verkäufer keine andere liefern (§ 275 Abs. 1 BGB). Gegenstück ist der Gattungskauf.
- StücklisteThema: Produktion
Verzeichnis aller Baugruppen, Einzelteile und Materialien, die für ein Erzeugnis gebraucht werden, jeweils mit Menge. Die Mengenübersichtsstückliste zählt alle Teile ohne Aufbau auf, die Strukturstückliste zeigt den Aufbau über alle Fertigungsstufen, die Baukastenstückliste nur die direkten Bestandteile einer Stufe. Aus der Stückliste ergibt sich, mit der Auftragsmenge multipliziert, der Materialbedarf eines Auftrags.
- StufenleiterverfahrenThema: KLR
Verfahren der Umlage im mehrstufigen BAB: Die Hilfskostenstellen werden nacheinander auf alle nachfolgenden Stellen umgelegt, zuerst die Stelle, die am wenigsten Leistungen von anderen bezieht. Eine schon umgelegte Stelle erhält keine Kosten mehr zurück.
- SubstitutionsgutThema: WiSo
Gut, das ein anderes Gut ersetzen kann, weil es denselben Bedarf deckt, etwa Butter und Margarine. Wird das eine billiger, sinkt die Nachfrage nach dem anderen.
- SuchmaschinenmarketingThema: Marketing
Online-Marketing, das ein Angebot in den Trefferlisten von Suchmaschinen sichtbar machen soll. Es umfasst die Suchmaschinenoptimierung (SEO), die Inhalt und Technik einer Website so gestaltet, dass sie in den unbezahlten Ergebnissen weit oben erscheint, und die Suchmaschinenwerbung (SEA), bei der zu bestimmten Suchbegriffen bezahlte Anzeigen geschaltet werden.
siehe Lernfeld 9, Industriekaufleute, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel
- Supply-Chain-ManagementThema: Logistik
Unternehmensübergreifende Steuerung der gesamten Lieferkette vom Rohstofflieferanten bis zum Endkunden. Die Partner tauschen Daten zu Bedarf, Beständen und Lieferterminen möglichst in Echtzeit aus und stimmen so Material- und Informationsfluss aufeinander ab. Ziele sind niedrige Bestände, kurze Lieferzeiten und eine hohe Lieferbereitschaft.
- SVERWEIS
Funktion der Tabellenkalkulation, die ein Suchkriterium in der ersten Spalte eines Bereichs sucht und den Wert aus einer angegebenen Spalte derselben Zeile zurückgibt. Mit FALSCH als viertem Argument sucht sie nur nach genauer Übereinstimmung; findet sie nichts, erscheint der Fehlerwert #NV.
- SWOT-AnalyseThema: Marketing
Analyseverfahren, das die inneren Stärken (Strengths) und Schwächen (Weaknesses) eines Unternehmens den äußeren Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats) aus Markt und Umfeld gegenüberstellt. Aus der Verbindung beider Seiten leitet das Unternehmen Strategien ab, etwa Stärken einzusetzen, um Chancen zu nutzen, oder Schwächen abzubauen, die ein Risiko verschärfen.
siehe Lernfeld 9, Industriekaufleute, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel