Glossar: W
20 Begriffe mit W, kurz erklärt.
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Begriffe mit W
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W
- WahlqualifikationThema: Ausbildung
Ausbildungsinhalt, den die Ausbildungsordnung als Wahlmöglichkeit vorsieht: Aus einer Liste wird eine festgelegte Zahl ausgewählt und vertieft vermittelt. Im Einzelhandel sind es im dritten Ausbildungsjahr drei von acht; eine davon ist Grundlage des Fachgesprächs. Dazu kommt eine von vier weiteren Wahlqualifikationen (§ 5 Abs. 3 VerkEHKflAusbV).
- Ware mit digitalen ElementenThema: Recht
Ware, die digitale Inhalte oder Dienste so enthält oder mit ihnen verbunden ist, dass sie ohne diese ihre Funktionen nicht erfüllen kann, etwa eine Smartwatch mit App (§ 327a Abs. 3 BGB). Beim Verkauf an Verbraucher schuldet der Verkäufer die nötigen Updates für den erwartbaren Zeitraum (§ 475b Abs. 4 BGB).
- WareneingangskontrolleThema: Beschaffung, Recht
Prüfung angelieferter Ware in zwei Schritten: Bei der äußeren Prüfung werden in Gegenwart des Überbringers Anschrift, Zahl der Packstücke und Verpackung geprüft, und äußere Schäden lässt man sich von ihm bestätigen; bei der inneren Prüfung werden danach Art, Menge und Beschaffenheit der Ware mit Lieferschein und Bestellung verglichen. Beim beiderseitigen Handelskauf muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen, sonst gilt die Ware insoweit als genehmigt (§ 377 HGB). Abweichungen werden dokumentiert und zum Beispiel im Warenwirtschaftssystem erfasst.
siehe Lernfeld 4, Industriekaufleute, Lernfeld 7, Kaufleute im Einzelhandel
- Warenvorlage
Phase des Verkaufsgesprächs, in der die Verkaufskraft dem Kunden passende Ware zeigt, und zwar möglichst früh: bei direkter Bedarfsermittlung, sobald die wichtigsten Wünsche geklärt sind, bei indirekter gleich zu Beginn als Testangebot. Sie legt eine überschaubare Auswahl vor, beginnt meist in der mittleren Preislage und lässt den Kunden die Ware anfassen, ausprobieren oder anprobieren, damit er sie mit mehreren Sinnen erlebt.
- WarenwirtschaftssystemThema: Beschaffung, Logistik
Computergestütztes System, das die Warenbewegungen eines Handelsbetriebs artikelgenau nach Menge und Wert erfasst, von Bestellung und Wareneingang über das Lager bis zum Verkauf an der Kasse. Weil es die Bestände laufend fortschreibt, liefert es jederzeit Auswertungen wie Bestandslisten, Bestellvorschläge, Renner-Penner-Listen und Kennzahlen als Grundlage für Entscheidungen zu Einkauf, Sortiment und Preisen. Werden alle Bereiche vom Wareneingang bis zur Scannerkasse lückenlos artikelgenau erfasst, spricht man von einem geschlossenen, sonst von einem offenen Warenwirtschaftssystem.
siehe Lernfeld 8, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 6, Kaufleute im Einzelhandel
- WechselkursThema: WiSo
Preis einer Währung in einer anderen, z. B. 1 EUR = 1,10 USD.
- WerbeerfolgskontrolleThema: Marketing
Prüfung, ob eine Werbemaßnahme ihre Ziele erreicht hat. Außerökonomisch misst sie Reichweite, Bekanntheit oder Erinnerung, ökonomisch den Mehrumsatz, die Werberendite und den zusätzlichen Deckungsbeitrag im Vergleich zu den Werbekosten.
- WerbegrundsätzeThema: Marketing
Grundregeln, an denen sich Werbung messen lässt: Wahrheit (nichts Falsches oder Irreführendes, vgl. § 5 UWG), Klarheit (Botschaft schnell verständlich), Wirksamkeit (fällt auf und erreicht die Zielgruppe) und Wirtschaftlichkeit (Kosten und erwarteter Werbeerfolg stehen in einem sinnvollen Verhältnis). Häufig kommt die soziale Verantwortung hinzu, etwa der Verzicht auf diskriminierende oder verletzende Inhalte.
siehe Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Industriekaufleute
- WerbeträgerThema: Marketing
Medium, das ein Werbemittel zur Zielgruppe bringt, zum Beispiel Zeitung, Plakatwand, Schaufenster, Radiosender, Website oder soziales Netzwerk. Das Werbemittel ist dagegen die gestaltete Botschaft selbst, etwa Anzeige, Plakat, Prospekt oder Werbespot. Ausgewählt wird nach Reichweite, Kosten und Streuverlust, also dem Anteil der Erreichten, die nicht zur Zielgruppe gehören.
siehe Lernfeld 5, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 9, Industriekaufleute
- WerkstattfertigungThema: Produktion
Organisationstyp der Fertigung nach dem Verrichtungsprinzip, bei dem gleichartige Maschinen und Arbeitsplätze räumlich zu Werkstätten zusammengefasst sind, etwa Dreherei, Fräserei und Lackiererei; das Werkstück wandert nach dem Arbeitsplan von Werkstatt zu Werkstatt. Sie ist flexibel und passt zur Einzel- und Kleinserienfertigung. Nachteile sind lange Transportwege, Wartezeiten und große Zwischenlager und damit lange Durchlaufzeiten.
- WerkvertragThema: Recht
Vertrag, in dem sich der Unternehmer, also wer das Werk ausführt, verpflichtet, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen, zum Beispiel eine Maschine zu reparieren oder Büroräume zu streichen, und der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen (§ 631 BGB). Anders als beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird nicht nur eine Tätigkeit, sondern ein Ergebnis geschuldet; die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen ist dagegen ein Werklieferungsvertrag, für den grundsätzlich Kaufrecht gilt (§ 650 BGB). Der Besteller muss das vertragsgemäße Werk abnehmen; mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§§ 640, 641 BGB), und bei Arbeiten an einer Sache beginnt die Verjährung der Mängelansprüche (§ 634a BGB).
- Wertaufholung
Zuschreibung auf einen Vermögensgegenstand, der zuvor außerplanmäßig oder im Umlaufvermögen auf einen niedrigeren Stichtagswert abgeschrieben wurde, wenn die Gründe dafür entfallen sind (§ 253 Abs. 5 HGB). Sie ist Pflicht, nur beim entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert ist sie verboten. Obergrenze sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen, die bei abnutzbarem Anlagevermögen bis dahin angefallen wären.
- Wertschöpfung
Wert, den ein Betrieb mit seiner eigenen Leistung zu einem Produkt hinzufügt: der Wert der abgegebenen Güter und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen, die er von anderen Betrieben bezogen hat. Aus der Wertschöpfung werden unter anderem Löhne und Gehälter, Zinsen und Abschreibungen bezahlt, der Rest ist Gewinn. Die Stufen vom Rohstoff bis zur Kundschaft bilden die Wertschöpfungskette.
- WettbewerbsanalyseThema: Marketing
Untersuchung der Konkurrenten auf einem Markt: Wer bietet gleiche oder ersetzbare Produkte an, wie stark ist er bei Marktanteil, Produkt, Preis, Vertrieb und Werbung, und wo liegen die eigenen Vor- und Nachteile? Das Ergebnis fasst oft ein Stärken-Schwächen-Profil zusammen.
- WiderrufsfunktionThema: Recht
Schaltfläche, über die Verbraucher einen online über Website oder App geschlossenen Fernabsatzvertrag widerrufen können; seit 19.06.2026 muss der Händler sie während der ganzen Widerrufsfrist gut sichtbar anbieten und mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend beschriften (§ 356a Abs. 1 BGB). Der Kunde gibt Name, Vertrag und eine Adresse für die Bestätigung, etwa seine E-Mail-Adresse, an und schickt den Widerruf über „Widerruf bestätigen“ ab; rechtzeitig ist er, wenn er vor Fristende abgeschickt wird. Der Händler bestätigt den Eingang unverzüglich mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail (§ 356a Abs. 2 bis 5 BGB).
siehe Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel
Stand: 19.06.2026
- Widerrufsrecht
Recht eines Verbrauchers, sich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag mit einem Unternehmer zu lösen, vor allem bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen (§§ 312g, 355 BGB). Beim gewöhnlichen Kauf im Laden besteht es nicht, wohl aber bei einem Verbraucherdarlehen, mit dem ein Kauf finanziert wird; widerruft der Käufer das Darlehen, ist er bei verbundenen Verträgen auch an den Kauf nicht mehr gebunden (§§ 358, 495 BGB). Bei Waren beginnt die Frist in der Regel mit dem Erhalt, aber nicht vor einer ordnungsgemäßen Belehrung (§ 356 BGB); Unternehmer, die Fernabsatzverträge über einen Onlineshop oder eine App schließen, müssen seit dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten (§ 356a BGB).
siehe Lernfeld 10, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 12, Kaufleute im Einzelhandel, Lernfeld 3, Industriekaufleute
Stand: 19.06.2026
- WillenserklärungThema: Recht
Äußerung eines Willens, die unmittelbar eine Rechtsfolge herbeiführen soll, zum Beispiel einen Vertrag zu schließen oder zu kündigen. Sie kann ausdrücklich, also mündlich, schriftlich oder elektronisch, oder durch schlüssiges Handeln abgegeben werden; bloßes Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Erklärung. Muss sie einem anderen zugehen, etwa ein Angebot per Brief, wird sie erst mit dem Zugang wirksam, also sobald sie so in seinen Bereich gelangt, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann (§ 130 BGB).
siehe Lernfeld 3, Industriekaufleute, Lernfeld 3, Kaufleute im Einzelhandel
- WirtschaftlichkeitThema: KLR
Verhältnis von Leistungen zu Kosten (Kosten- und Leistungsrechnung), auf Basis der Finanzbuchhaltung auch von Erträgen zu Aufwendungen; Werte über 1 zeigen wirtschaftliches Arbeiten.
- Wirtschaftskreislauf
Modell, das die Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren einer Volkswirtschaft darstellt. Im einfachen Kreislauf stellen die Haushalte den Unternehmen Arbeit und andere Produktionsfaktoren zur Verfügung, erhalten dafür Einkommen und kaufen damit deren Konsumgüter. Erweiterte Modelle ergänzen Banken (Vermögensänderung: Ersparnis und Kredite), Staat (Steuern, Subventionen, Transferzahlungen) und Ausland (Export und Import) bis zum vollständigen Modell einer offenen Volkswirtschaft; Steuern, Subventionen und Transferzahlungen sind dabei einseitige Ströme ohne Gegenleistung, die Ersparnis fließt an die Banken (Vermögensänderung).
siehe Lernfeld 11, Industriekaufleute, Lernfeld 1, Kaufleute im Einzelhandel
- Wirtschaftssektoren
Einteilung der Wirtschaft in drei Bereiche: primärer Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei), sekundärer Sektor (Produzierendes Gewerbe wie Industrie, Energieversorgung und Baugewerbe) und tertiärer Sektor (Dienstleistungen wie Handel, Verkehr, Banken und öffentliche Verwaltung). Den Bergbau zählt die amtliche Statistik zum sekundären Sektor; manche Lehrbücher rechnen ihn als Urproduktion zum primären. Ein Industriebetrieb gehört danach zum sekundären, ein Einzelhändler zum tertiären Sektor.